Re: Ach du sh...
Verfasst: Mi 23. Mai 2012, 21:24
In dem Falle bezogen auf den Burschen und nicht auf seinen Vater! Keine Anlaßgesetzgebung wie bei der Pumpgun-Verordnung!gunwitch hat geschrieben:einfach ein wahrer Satz! einfach und wahr.Laokoon hat geschrieben: Nur ist das Fehlverhalten Einzelner kein Grund die Rechte der Allgemeinheit zu beschränken.