Re: Aufbewahrung/Verstauen dezidiert für Munition
Verfasst: Di 19. Nov 2013, 17:00
Ja.
Aber konkretes Beispiel:
Munition in einer/einem geschlossenen (nicht verschlossenen!) Kiste/Schrank bei versperrter Wohnung und versperrten Waffen sehe ich als konform an.
Da eben wie buckshot richtig erwähnt hat niemand das recht hat die Kästen od irgendwelche Kisten zu durchforsten. Auch nicht beim Wasserrohrbruch.
Wenn ich Gäste in der Wohnung habe und ich bin ebenfalls anwesend, befinden sich Waffen und Munition ja noch immer in meiner Obhut.
Ich muss die Waffen und Munition sorgfältig verwahren... Ja, aber ich muss nicht gegen alle theoretischen Möglichkeiten und Unmöglichkeiten wie zB den Angriff von Godzilla und Gamera Vorbereitungen treffen.
Die zuständigen Verwaltungsgerichte haben hier auch in einigen Urteilen Graubestimmungen ermöglicht. Wie etwa die kurzfristige in Obhutnahme einer versperrten Kat.B durch die Ehefrau (keine WBK) für die Dauer einer Pinkelpause 
Aber konkretes Beispiel:
Munition in einer/einem geschlossenen (nicht verschlossenen!) Kiste/Schrank bei versperrter Wohnung und versperrten Waffen sehe ich als konform an.
Da eben wie buckshot richtig erwähnt hat niemand das recht hat die Kästen od irgendwelche Kisten zu durchforsten. Auch nicht beim Wasserrohrbruch.
Wenn ich Gäste in der Wohnung habe und ich bin ebenfalls anwesend, befinden sich Waffen und Munition ja noch immer in meiner Obhut.

Ich muss die Waffen und Munition sorgfältig verwahren... Ja, aber ich muss nicht gegen alle theoretischen Möglichkeiten und Unmöglichkeiten wie zB den Angriff von Godzilla und Gamera Vorbereitungen treffen.

