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Re: BH Villach zum Thema getrennte Verwahrung
Verfasst: Mi 11. Nov 2015, 16:10
von Thule
BigBen hat geschrieben:Ab wann kann man eigentlich von Amtsmissbrauch sprechen? Ich dachte ein BH soll bestehende Gesetze exekutieren...und nicht neue erfinden...
Wenn er das in seinem Bereich tatsächlich so exekutieren läßt obwohl er weiß, dass das gesetzlich nicht gedeckt ist, dann wäre das Amtsmißbrauch.
Glaube aber nicht, dass das der Fall ist. Ging wohl eher darum potentielle Antragsteller abzuschrecken.
Re: BH Villach zum Thema getrennte Verwahrung
Verfasst: Mi 11. Nov 2015, 16:12
von gewo
Thule hat geschrieben:BigBen hat geschrieben:Ab wann kann man eigentlich von Amtsmissbrauch sprechen? Ich dachte ein BH soll bestehende Gesetze exekutieren...und nicht neue erfinden...
Wenn er das in seinem Bereich tatsächlich so exekutieren läßt obwohl er weiß, dass das gesetzlich nicht gedeckt ist, dann wäre das Amtsmißbrauch.
Glaube aber nicht, dass das der Fall ist. Ging wohl eher darum potentielle Antragsteller abzuschrecken.
waere interessant was der waffen sachbearbeiter der BH villach zu dem thema sagt
vermutlich garnix mehr
der wird heute das telefon abgedreht haben schaetz ich ...

Re: BH Villach zum Thema getrennte Verwahrung
Verfasst: Mi 11. Nov 2015, 16:16
von Dauerfeuer
Wär das nicht bald was fürs Innenministerium? Es kann doch ein BH nicht nachweislich was falsches in die Öffentlichkeit tragen und damit durch kommen... Oder doch?
Mail schreiben, Klarstellung fordern und das ganze in Kopie an Abteilung III/3 z. H.: Ministerialrat Gartner
post@bmi.gv.at ...dann sehen wir weiter
Re: BH Villach zum Thema getrennte Verwahrung
Verfasst: Mi 11. Nov 2015, 16:18
von Thule
Dauerfeuer hat geschrieben:Oder doch?
Willst du die Antwort wirklich wissen? Zumal ja durchaus im Sinne der Obrigkeit gehandelt wurde Antragsteller abzuschrecken. Mit so einer eklatanten Falschaussage, die Angriffssfläche bietet und sich leicht widerlegen läßt, wars halt wenig geschickt, aber das hinterläßt auch keine Schrammen. Besonders bei dem Thema.
Re: BH Villach zum Thema getrennte Verwahrung
Verfasst: Mi 11. Nov 2015, 16:23
von waffzick
Da habe ich ja was losgetreten mit meinem Thread... Ich war noch am Überlegen, am Abend ein Mail oder dergleichen an die Zeitung und die BH zu schreiben, aber anscheinend wurde das von vielen verschiedenen Seiten schon für mich erledigt

Danke!
Re: BH Villach zum Thema getrennte Verwahrung
Verfasst: Mi 11. Nov 2015, 18:01
von xchris1975x
Bloss nicht davon abhalten lassen.
Je mehr emails der bekommt desto besser.
Werd morgen auch noch eine schreiben
mfg chris
Re: BH Villach zum Thema getrennte Verwahrung
Verfasst: Mi 11. Nov 2015, 19:27
von sepp
Na da haben aber ein paar gleich die Mistgabeln aus der Halterung gerissen .....
lg sepp
die Beratungsresistenz ist aber machmal echt hoch, wenn ich meine Frau frage sagts sicher "muss getrennt verwahrt werden" obwohl ich es ihr bereits mehrmals erklärt habe
Re: BH Villach zum Thema getrennte Verwahrung
Verfasst: Mi 11. Nov 2015, 20:10
von diver99
Re: BH Villach zum Thema getrennte Verwahrung
Verfasst: Mi 11. Nov 2015, 22:56
von Centershot
Charles hat geschrieben:+1
Servus und "welcome back"!
Lbg. vom
Centershot
Zum Thema:
Heute im ZDF Auslandsjournal (22,15) war ja diese Reportage über Waffen in Österreich...
Da hat eine Waffenbesitzerin im Bezug auf SV genau den gleichen Schwachsinn ausgesagt!
Sie meinte dass es ohnedies sinnlos wäre sich mit ihrer FFW zu verteidigen...bis sie die ungeladene Waffe aus dem Tresor genommen hat wäre es zu spät etwas zu bewirken...
Da scheint das Wunschdenken vieler Leute von Unwissenden kritiklos übernommen zu werden...
Ich glaube nicht dass derartige Falschansichten im Zuge des Waffenführerscheins vermittelt werden!
Re: BH Villach zum Thema getrennte Verwahrung
Verfasst: Do 12. Nov 2015, 09:45
von pointi2009
sieh dich um und such dir 10 Leute, die Waffen zu Hause haben und frag diese von wegen Lagerung. Du wirst definitiv jemanden finden der wirklich der Meinung ist, Waffe und Munition sind getrennt zu lagern. Und genau den strahlen wir dann in einer Sendung aus - passend für die gewollte Richtung.
Re: BH Villach zum Thema getrennte Verwahrung
Verfasst: Do 12. Nov 2015, 10:20
von Glockus
pointi2009 hat geschrieben:sieh dich um und such dir 10 Leute, die Waffen zu Hause haben und frag diese von wegen Lagerung. Du wirst definitiv jemanden finden der wirklich der Meinung ist, Waffe und Munition sind getrennt zu lagern. Und genau den strahlen wir dann in einer Sendung aus - passend für die gewollte Richtung.
Ja, das stimmt tatsächlich. Viele, die neu anfangen (war bei mir auch so) wissen/ wussten nicht, dass die "getrennte Lagerung" Humbug ist.
Genauso wie viele ältere Schützen.
Re: BH Villach zum Thema getrennte Verwahrung
Verfasst: Do 12. Nov 2015, 10:38
von jab01
Ist ist noch nicht lange her, da haben mir Leute die schon seit 30 Jahren und mehr Waffen besitzen erklärt, ich dürfte meine Pistole nicht geladen lagern.... inkl. dem Vereinsobmann. Die wollten mir auch nicht glauben als ich sie korrigiert habe.
Re: BH Villach zum Thema getrennte Verwahrung
Verfasst: Do 12. Nov 2015, 10:49
von kemira
Mir haben auch schon diensterfahrene Polizisten erklärt, schon ein volles Magazin (neben der Waffe im Tresor gelagert) würde zum Verlust der Zuverlässigkeit führen, weil ein volles Magazin rechtlich als geladene Waffe gelten würde, und ich dürfte, wenn ich eine Waffe zur Reinigung auseinandergenommen am Wohnzimmertisch liegen habe, niemandem die Haustür öffnen, weil dieser Jemand an der Haustür nach Betreten der Wohnräume dann ja Zugriff auf wesentliche Waffenteile erlangen könne.
Re: BH Villach zum Thema getrennte Verwahrung
Verfasst: Do 12. Nov 2015, 10:54
von jagawirth
Gibt's bei irgendwem Neuigkeiten bzgl. Beantwortung?
lg
Re: BH Villach zum Thema getrennte Verwahrung
Verfasst: Do 12. Nov 2015, 11:02
von gewo
kemira hat geschrieben:Mir haben auch schon diensterfahrene Polizisten erklärt, schon ein volles Magazin (neben der Waffe im Tresor gelagert) würde zum Verlust der Zuverlässigkeit führen, weil ein volles Magazin rechtlich als geladene Waffe gelten würde, und ich dürfte, wenn ich eine Waffe zur Reinigung auseinandergenommen am Wohnzimmertisch liegen habe, niemandem die Haustür öffnen, weil dieser Jemand an der Haustür nach Betreten der Wohnräume dann ja Zugriff auf wesentliche Waffenteile erlangen könne.
bullshit
was zulaessig ist und was nicht steht in
- gesetzen
- verordnungen
- erlaessen
und hoechstgerichtlichen urteilen
alles anderen ist erlaubt
es koennen aber natuerlich auch gesetze mit reinspielen die a priori mit dem waffenrecht garnichts zu tun haben
das oben genannte szenario ist aber jedenfalls zulaessig
polizisten lesen vereinzelt offenbar auch mehr zeitungen als gesetztestexte ...