Warum hast Du dann ein Kommentar dazu abgegeben?

Ich wollte niemanden beleidigen mit dem Wirtshaus Beispiel!
Stimmt, unsere Jäger in der Gegend gehen nicht in die Wirtshäuser.
Die haben einen eigenen Schankbetrieb in ihrem Clubhaus !


Ich habe auch einen Rat für dich:arnstein hat geschrieben: Wenn Dir dazu nichts vernünftiges einfällt dann lass es ganz einfach, einen guten Rat gebe ich Dir noch mit, gehe weniger ins Wirtshaus.
Ganz einfach: die gleiche, die auch einen privaten Waffenbesitzer treffen würde. Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit und damit ein Waffenverbot.Jagasep hat geschrieben:Wie hoch soll denn die Strafe sein ? 10.000 € 20.000€?![]()
Musst Du als privater Schusswaffenbesitzer auch sein, wenn Du Deine Zuverlässigkeit behalten willst.2b4alk hat geschrieben:wenn ich das alles so lese, ...
alle schreien einige "bestraft ihn mehr..."
woran liegt das nur? weil es einige gibt, die wsl unfehlbar sind...
Upsss. Das ist dumm gelaufen.Revierler hat geschrieben:Das war keine Meinung, nur eine Darlegung der Rechtslage und ich weiß nicht, auf welchem Teil meiner Aussage deine Interpretation fußt.
Geht es hier um gesetzliche Grundlagen, deren Anwendung der Kurier-Redakteur fälschlicherweise fordert oder um Gefühle?
Nicht falsch verstehen. Sowas ist peinlich und sollte niemals passieren, allein schon deshalb, weil eine Waffe eben kein Kugelschreiber, sondern in den falschen Händen eben eine Gefahr darstellt. Gefühlsmäßig bin ich voll mit dabei.
Hat doch eh schon jemand mehr oder weniger gefordert.Revierler hat geschrieben:Ich warte nur bis einer schreit "Let´s burn him!"
....
Unfassbar......Natürlich einhergehend mit dem Verlust des Arbeitsplatzes...
Solange eine solche Behandlung nicht für einen privaten Waffenbesitzer bei einem vergleichbaren Vergehen vorgesehen ist, sehe ich keinen Grund, so etwas in diesem Fall zu fordern.Revierler hat geschrieben:Ich warte nur bis einer schreit "Let´s burn him!"
Würde ich allerdings bei einem privaten Waffenbesitzer auch nicht tun, dem mal ein Fehler unterläuft. Der Gesetzgeber tut das aber. One strike and you are out.Musashi hat geschrieben:Wer weiß, wie Beamte manchmal im Einsatz hergenommen werden, wieviele Stunden da ohne Erholung oder Schlaf geleistet werden müssen- zu unser aller Wohl - ist evtl. etwas großzügiger. Ich werfe jedenfalls sicher nicht den ersten Stein...