Re: Fliegendes Messer / Ballistic Knife - illegal?
Verfasst: Mi 15. Dez 2010, 12:04
cooles sinnloses Teil ist es allemal 

Das österreichische Waffenforum
https://www.pulverdampf.com/
Georg K hat geschrieben:....ein Plastikstrohhalm zur Abgabe von Schlatzkugerln...
Ist es so schwer, wirklich nur einen Satz so zu lesen, wie er in der Erkenntnis steht, ohne ihn so zu verbiegen, dass er Deiner Interpretation entspricht?Georg K hat geschrieben:Das hast zu völlig Recht, das gehört zu den Dingen, die, auch für den Laien ersichtlich, explizit dastehen. Aber wie kommt der VwGH zu dieser Ansicht? Welche allgemeine Regel sieht er durch diese Waffe erfüllt? Wir wollen nicht davon ausgehen, dass der VwGH sich hier aus unilateral selbstkonferierter Machtvollkommenheit Legislativbefugnisse angemaßt hat, oder? Könnte es vielleicht sein, dass die Parenthese "Kombinationswaffe: Kontakt- und Distanzwaffe" und die Wendung "bei bloßer Betrachtung des Elektroschockers nicht erkennbar" uns einen Hinweis darauf geben, welches Prinzip der VwGH hier zur Anwendung bringt?
Also üblicherweise begründen Gerichte in ihren Urteilen und der VwGH in seinen Erkenntnissen insbesondere, wie sie zu ihrem ergebnis kommen. Auch hier findet sich diese Begründung, einerseits in der Bestätigung der Ansicht der vorherigen Instanzen, wie auch in der direkten Erwähnung des §17 Abs. 1.Georg K hat geschrieben:Wenn du den Schlüsselstellen nachgehst und herausfindest, in welchen hier interessanten Fachpublikationen von Kontakt- und Distanzwaffen die Rede ist und worauf der VwGH mit dieser Wortwahl hier Bezug genommen hat, wirst du diese Fragen beantwortet sehen, da bin ich ganz, ganz zuversichtlich. Nur zu, du schaffst das.
Dann lass uns doch bitte an Deinem nicht enden wollenden juristischem Wissen teilhaben und nenne uns Deine Quellen, da ich leider nicht in der Lage war etwas zu finden, was nicht angegeben wurde.
Ich habe einen groben Überblick über die einschlägige Spruchgeschichte, kenne die (vermutlich) wesentlichsten rechtswissenschaftlichen Lehrmeinungen zu diesem Thema, zumindest oberflächlich, und vermeine, den Formulierungen des VwGH ansehen zu können, welche davon er sich in diesem Urteil zu eigen gemacht hat. Meinem bescheidenen Dafürhalten nach hat das nichts mit Hineininterpretieren zu tun, sondern mit Gelernthaben.
Ich hätte gesagt, dass das zwei Standard Formulierungen wären, die nicht einmal einer besonderen juristischen Formulierung entsprechen, sprich per se nicht durch ihre Einzigartigkeit zu identifizieren sind."Unkonventionelle Bauart" und "für den durchschnittlich verständigen Betrachter unerwartbare Funktion" sind zwei direkte, wörtliche Zitate aus zwei der bekannteren Texte zu diesem Thema. Ich schlage vor, du identifizierst und liest diese Texte, bevor du mir das nächste Mal mit Pampfigkeiten von wegen sinnerfassendem Lesen kommst.
haunclesam hat geschrieben:Aber so ne richtig binäre 1 oder 0 Antwirt hab ich noch immer nicht
ich stimme dir da zu 100% zu, dass es eine Waffe ist die keine Schusswaffe darstellt; bleibt jedoch die Frage ob es erlaubt ist oder nicht... immerhin sind genug Waffen (Schlagringe usw.) [zurecht] verboten, ohne das diese Schusswaffen wären :-/sandman hat geschrieben:haunclesam hat geschrieben:Aber so ne richtig binäre 1 oder 0 Antwirt hab ich noch immer nicht
Meiner Ansicht nach ist es eine Waffe, aber keine Schusswaffe, da es die Kriterien nicht erfüllt.
Ja. Und es heißt "§17 WaffG", nicht "WaffenG §17", du Spitzenjurist.sandman hat geschrieben:P.S.: Es heißt "pampig", nicht "pampfig"
Klar, von mir aus gerne.Expat hat geschrieben:Äh... Agree to disagree?
Das mit dem Tiefpunkt, kann ich nur unterstreichen, ebenso wie persönliche Angriffe.Georg K hat geschrieben:Ja. Und es heißt "§17 WaffG", nicht "WaffenG §17", du Spitzenjurist.sandman hat geschrieben:P.S.: Es heißt "pampig", nicht "pampfig"
Normalerweise sagt man ja, die "Argumentation" mit Schreibfehlern ist der wirklich letzte Tiefpunkt, aber unser selbsternannter Verwaltungsrechtsexperte legt sogar da noch einen drauf.
Ansonsten ist glaub ich alles gesagt.
Kein, keiner, am keinstensandman hat geschrieben:Deine Argumentation ist nämlich in keinster Weise nachvollziehbar und damit nicht relevant.