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WBK und Waffe getrennt im Fahrzeug verwahren?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Steirer
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Re: WBK und Waffe getrennt im Fahrzeug verwahren?

Beitrag von Steirer » Mi 5. Jan 2011, 08:22

sandman hat geschrieben:
Varminter hat geschrieben:......Voriges Jahr hatte ich eine Unzahl Polizeikontrollen - ich fahre als Jäger oft spätnachts oder frühmorgen durch ein ausgesprochenes Säufergebiet im Burgenland - aber obwohl ich da schwer armiert bin, kam noch nie eine Frage nach den für Waffen..................



Du hast Dich verschrieben! Es sollte heißen: durch ein ausgesprochenes Säufergebiet, dem Burgenland......


Ja, ja, immer diese Wiener auf der Heimfahrt! :hand: :lol:
Wer vor Metall, Holz und Plastik Angst hat, der bräuchte wirklich einen Test für seine Psyche!
Gerhard

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chris_ooe
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Re: WBK und Waffe getrennt im Fahrzeug verwahren?

Beitrag von chris_ooe » Fr 7. Jan 2011, 07:43

gewo hat geschrieben:hiu

spannender ist die frage eher fuer leute mit WP
wenn aufgrund der bekleidung ein aufmerksamer beobachter in der lage waere zu erkennen dass da ein holster und eine waffe ist ...
evt wuerde ich da den WP gleichzeitig mit dem FS aushaendigen
weiss ned ....


Ein Bekannter von mir trägt zu 90% im Dienst seine Pistole offen, da selbstständiger Bewachungsunternehmer.

Aufgrund seines Kennzeichens am Auto ("ziviles" Firmenfahrzeug) und seiner abwecheichenden Wohnadresse mit Fahrverbot ausgenommen Anrainer, wird er häufig aufgehalten.
Lt. seinen Aussagen reagieren die Bullen zumeist gelassen auf die Pistole, und verlangen zuerst das Dokument, kontrollieren aber in 70% der Kontrollen auch den Ladezustand der Waffe.

Bei Straßenkleidung und verdecktem Tragen, informiert er von sich aus die Kontrollorgange.

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Warnschuss
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Re: WBK und Waffe getrennt im Fahrzeug verwahren?

Beitrag von Warnschuss » Fr 7. Jan 2011, 16:03

Lt. seinen Aussagen reagieren die Bullen zumeist gelassen auf die Pistole, und verlangen zuerst das Dokument, kontrollieren aber in 70% der Kontrollen auch den Ladezustand der Waffe.


Wozu denn das bitte? Der Ladezustand ist doch blunzn, wenn er einen WP hat. :tipphead:

Stefan
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Re: WBK und Waffe getrennt im Fahrzeug verwahren?

Beitrag von Stefan » Fr 7. Jan 2011, 16:37

mama mia, hier sind wieder ein paar überempfindliche unterwegs.

ich als jäger und WBK inhaber wurde schon ein paar mal mit schusswaffen im fahrzeug zu einer normalen fahrzeugkontrolle angehalten. grund dürfte wohl sein, dass sie alle auf der einen hauptroute nach mitternacht am freitag abend (ich nach sauenansitz) aufhalten. von mir kommt dabei kein wort zu schusswaffen, denn ich besitze und transportiere diese dinger ja legal und als autofahrer weise ich den polizisten ja auch nicht darauf hin, dass ich nachträglich eine anhängekupplung montiert habe und diese eh eine zulassung hat. wenn er, was auch immer, kontrolliert bzw. nachfragt, bekommt er alle lizenzen und kann von mir aus den legalen transport kontrollieren.

3 schmankerl habe ich trotzdem erlebt:

a. ich lagere beim weg ins revier bzw. aus dem revier immer das beladene magazin im fach unter der handbremse. grund ganz einfach: ich mag das magazin nicht entladen, ich stopfe es in die jackentasche und da stört es mich aber im sitzen im auto. auf alle fälle sah ein polizist das volle magazin und fragte, wozu die leicht gehören. antwort von mir: zum jagdgewehr im kofferraum. :-) er antwortete: na dann wünsche ich noch viel jagderfolg heute.

b. fahrzeugkontrolle 2 uhr morgens in zentralNÖ. er wollte verbandpackerl und warndreieck sehen, was sich natürlich bei mir im kofferraum befindet. ich also raus aus dem auto und heckklappe auf. im kofferraum jagdrucksack, waffenkoffer sowie wildwanne mit aufgebrochenem keiler drinnen. der beamte machte zuerst ziemliche augen. ich erklärte ihm dann, dass ich den keiler gerade geschossen hatte und ihn in die kühlkammer bringe, die leider etwa über 30km vom revier entfernt liegt. er setzte dann einen grinser auf und meinte nur noch: das gibt aber ein gutes bapperl. lass ma das mit dem verbandszeug und fahrens weiter.

c. ich fahre in wien mit der straßenbahn mit glockkoffer am schoss richtung heiligenstadt zum schießen. zwei polizisten steigen ein, stehen neben mir. ein paar stationen weiter spricht mich der eine an. na, was haben wir denn da im kofferl. antwort: das gleiche dass sie da am gürtel haben. wollte dann noch WBK sehen, was umgehend geschah und wünschte mir noch einen schönen tag. auspacken durfte ich das gute stück aber nicht in der straßenbahn ;-)

die polizisten sind auch nur menschen und in der regel auch nett. und wie überall im leben gilt auch hier, wie man in den wald hinein schreit, so kommt es auch zurück. bei uns schaut doch keiner gleich in die mündung der glock, nur weil er als antwort gibt, dass sich im geschlossenen behältnis eine schusswaffe befindet.

mfg stefan

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