bevor euch noch eine Vene platzt, weil wir hier im "Biete" Forum herumdiskutieren
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Friodur hat geschrieben:I dont´t get it.
Auf einem Vereinsschießstand hat nun mal der Verein das sagen. Das ist eine Feststellung keine Wertung.
Vereinsmeier hin oder her, solche Diskussionen sind doch müßig.
Als Gast steht es doch jedem frei nicht mehr dort hin zu gehen. Die Mitglieder können Entscheidungen des Vorstandes bei der Generalversammlung durch einbringen eines Antrags und Stimmabgabe revidieren. So funktionieren eben Vereine.
Balistix hat geschrieben:Was sind das für ominöse Anlagen?
normdurchsatz 3500 patronen in der stunde
https://www.markvii-loading.com/Revolution_p_332.html
von denen kommen mind. fuenf zu uns nach oesterreich wenn man dem hersteller glauben darf
kostenpunkt ca je € 15.000,-
Friodur hat geschrieben:Auf einem Vereinsschießstand hat nun mal der Verein das sagen..
Wulpe hat geschrieben:Friodur hat geschrieben:Auf einem Vereinsschießstand hat nun mal der Verein das sagen..
Na ja, Standordnungen etc. können dennoch keine Gesetze außer Kraft setzen - und „deine Hülsen gehören uns“ halte ich bzgl. des Eigentumsübergangs für nicht haltbar.
gewo hat geschrieben:Friodur hat geschrieben:I dont´t get it.
Auf einem Vereinsschießstand hat nun mal der Verein das sagen. Das ist eine Feststellung keine Wertung.
Vereinsmeier hin oder her, solche Diskussionen sind doch müßig.
Als Gast steht es doch jedem frei nicht mehr dort hin zu gehen. Die Mitglieder können Entscheidungen des Vorstandes bei der Generalversammlung durch einbringen eines Antrags und Stimmabgabe revidieren. So funktionieren eben Vereine.
eigentlich nein
ich denke das thema wird uns sowieso noch laenger beschaeftigen
Balistix hat geschrieben:Auch Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen unterliegen gewissen Grenzen (Stichworte §879 ABGB, KSchG, etc). So beiläufig einen Eigentumsübergang an den Hülsen als Teil des vertraglichen Synallagma zu konstruieren, halte ich für einigermaßen wacklig.
Ganz abgesehen davon, dass solche Praktiken einfach nicht die feine englische Art sind. Besonders dann, wenn als Rechtfertigung für die Regelung nicht etwa der tatsächliche Grund genannt wird, sondern stattdessen imaginäre Probleme mit einzelnen Personen vorgeschoben werden und diese dann auch noch öffentlich angepatzt werden.
Was machen überhaupt Revolver- oder Gewehrschützen? Wenn man das beinhart durchexerziert, müssten diese ja auch ihre Hülsen abgeben. Und was ist - rein hypothetisch - mit Pistolenschützen mit Hülsenfangsack?
Zusammengefasst: solche Praktiken schwanken irgendwo zwischen unausgegoren und frech.