fast12 hat geschrieben:Danke für die Recherche im RIS.
Was für mich neu ist, ist dass es offenbar generell verboten ist Wühlmäuse zu töten. Damit macht sich praktisch das ganze Dorf strafbar, egal ob sie Schussapparate, Drahtfallen, KK-Gewehre oder was auch immer benützen. Theoretisch könnt man so jemandem auch die Verlässlichkeit aberkennen wenn er eine Maus mit der Schaufel im Stall erschlägt...
Aber das ist eine andere Geschichte und gehört wohl nicht auf pulverdampf sondern auf landwirt.com oder so...
Wühlmäuse dürfen getötet werden, Maulwürfe nicht.
§ 5 Abs. 17 Z3 und § 6 Abs. 3 regeln das.
Der Maulwurf zählt in der Steiermark zu den geschützten Tieren, außer in Heimgärten:
Das ganze Buch "geschützte Tiere Steiermark" vom Land Steiermark gibt es als PDF hier: http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/dokumente/11680242_74838080/cc37c759/Geschützte%20Tiere%202013.pdf