Re: VKI - Sammelklage gegen VW
Verfasst: Mo 23. Apr 2018, 12:49
...from tirol with love <3susi hat geschrieben:Blumen sind angekommen, Tiroler. Danke!
...from tirol with love <3susi hat geschrieben:Blumen sind angekommen, Tiroler. Danke!
Konnte das schon jemand herausfinden?chris34G4 hat geschrieben:Gilt das auch für gebraucht gekaufte Wagen? Also wann ich nicht der Erstbesitzer/Käufer bin?
Ja, wenn vor dem Stichtag gekauft (auch wenn nach dem Stichtag verkauft)Bourne hat geschrieben:Konnte das schon jemand herausfinden?chris34G4 hat geschrieben:Gilt das auch für gebraucht gekaufte Wagen? Also wann ich nicht der Erstbesitzer/Käufer bin?
FAQ: https://verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=2527 hat geschrieben: Kann ich teilnehmen, wenn mein Fahrzeug ein Gebrauchtwagen ist?
Ja!
Kann ich an der Sammelklage teilnehmen, wenn ich mein Auto nach dem 18. September 2015 verkauft habe?
Ja. Wenn Sie Ihr Fahrzeug nach Bekanntwerden des Abgas-Skandals verkauft haben, können Sie teilnehmen.
Warum muss ich das Fahrzeug vor Bekanntwerden des Abgasskandals gekauft haben, um an der Sammelklage teilnehmen zu können?
Weil Sie nach Bekanntwerden des Abgasskandals nicht glaubhaft behaupten können, dass Sie nicht gewusst haben, dass das Fahrzeug einen höheren NOx-Ausstoß hat, als VW behauptet hat.
Warum kann ich NICHT an der Sammelklage teilnehmen, wenn ich das Auto VOR Bekanntwerden des Abgasskandals verkauft habe?
Der VKI beruft sich in seiner Argumentation darauf, dass betroffene Dieselfahrzeuge durch Bekanntwerden der Manipulation, selbst nach korrekter technischer Behebung, einen geringeren Wiederverkaufswert haben. Ein einklagbarer Schaden ist somit erst durch Bekanntwerden des Abgasskandals entstanden.
Habe gerade mit dem VKI gesprochen und es ist egal ob Erst oder Zweitkauf, wichtig ist nur dass der Kaufvertrag von vor 18.9.2015 ist.Bourne hat geschrieben:Konnte das schon jemand herausfinden?chris34G4 hat geschrieben:Gilt das auch für gebraucht gekaufte Wagen? Also wann ich nicht der Erstbesitzer/Käufer bin?
Danke!JPS1 hat geschrieben:Bourne hat geschrieben:Konnte das schon jemand herausfinden?chris34G4 hat geschrieben:Gilt das auch für gebraucht gekaufte Wagen? Also wann ich nicht der Erstbesitzer/Käufer bin?FAQ: https://verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=2527 hat geschrieben: Kann ich teilnehmen, wenn mein Fahrzeug ein Gebrauchtwagen ist?
Ja!
Kann ich an der Sammelklage teilnehmen, wenn ich mein Auto nach dem 18. September 2015 verkauft habe?
Ja. Wenn Sie Ihr Fahrzeug nach Bekanntwerden des Abgas-Skandals verkauft haben, können Sie teilnehmen.
Warum muss ich das Fahrzeug vor Bekanntwerden des Abgasskandals gekauft haben, um an der Sammelklage teilnehmen zu können?
Weil Sie nach Bekanntwerden des Abgasskandals nicht glaubhaft behaupten können, dass Sie nicht gewusst haben, dass das Fahrzeug einen höheren NOx-Ausstoß hat, als VW behauptet hat.
Warum kann ich NICHT an der Sammelklage teilnehmen, wenn ich das Auto VOR Bekanntwerden des Abgasskandals verkauft habe?
Der VKI beruft sich in seiner Argumentation darauf, dass betroffene Dieselfahrzeuge durch Bekanntwerden der Manipulation, selbst nach korrekter technischer Behebung, einen geringeren Wiederverkaufswert haben. Ein einklagbarer Schaden ist somit erst durch Bekanntwerden des Abgasskandals entstanden.
Es geht ja auch um dem Wiederverkauftswert.....Raider hat geschrieben:Bin überrascht wieviele leute ihr auto aufgrund niedriger NoX emissionen gekauft haben
Raider hat geschrieben:Bin überrascht wieviele leute ihr auto aufgrund niedriger NoX emissionen gekauft haben
Was genau hat das damit zu tun? Der Hersteller hat gelogen und betrogen und das Gekaufte entspricht nicht den Herstellerangaben. Ob das jetzt Kriterien sind die kaufentscheidend waren oder nicht ist doch vollkommen egal...Fakt ist das jeder Besitzer eines solchen Autos einen Schaden im Sinne von verringertem Wiederverkaufswert etc. hat.Raider hat geschrieben:Bin überrascht wieviele leute ihr auto aufgrund niedriger NoX emissionen gekauft haben
Absolut richtig Ben, und warum sollten die Geschädigten das Alles stillschweigend hinnehmen? Dann wären wir nicht nur geschädigt sondern auch dumm zugleich.BigBen hat geschrieben:Was genau hat das damit zu tun? Der Hersteller hat gelogen und betrogen und das Gekaufte entspricht nicht den Herstellerangaben. Ob das jetzt Kriterien sind die kaufentscheidend waren oder nicht ist doch vollkommen egal...Fakt ist das jeder Besitzer eines solchen Autos einen Schaden im Sinne von verringertem Wiederverkaufswert etc. hat.Raider hat geschrieben:Bin überrascht wieviele leute ihr auto aufgrund niedriger NoX emissionen gekauft haben
Der war gut! In den VSA geht es nicht um die "kleinen" Leute, sondern um das Beseitigen, bzw. um das Schädigen eines lästigen Konkurrenten.susi hat geschrieben:Da blickt man neidisch auf die USA, wo die Regierung ganz selbstverständlich Strafzahlungen durchgesetzt hat. Aber bei uns ist ja die Packelei, Ehrlosigkeit und Verhaberung normal. Das hat die Regierung vorher so gemacht und das machet die aktuelle Regierung nun genauso.