Re: Waffengesetz-Novelle – Frage zu Magazingrößen
Verfasst: Mi 19. Dez 2018, 11:15
thatBigBen hat geschrieben:,,,Könnte interessant werden wenn man nach Ungarn oder Tschechien zu einem IPSC match will..
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thatBigBen hat geschrieben:,,,Könnte interessant werden wenn man nach Ungarn oder Tschechien zu einem IPSC match will..
Ja eben weil es nicht der österreichische Gesetzestext ist hab ich in die Richtung gedacht. Es könnten ja andere Länder durchaus diverse Repetierer als Kat B (schärfer) eingestuft haben. Ich denke eben dass die RL diese angesprochen hat. Was ich daraus folgere ist dass die erwähnten Repetierer für Österreich eben nur sehr eingeschränkte Relevanz haben weil die meisten bei uns eben nicht Kat B sind, sondern C. Deshalb wurde das villeicht auch bei der Umsetzung in Österreich nicht übernommen weil eben nicht relevant.hasgunz hat geschrieben:Also ehrlich, Repetierer die Kat. B sind mit einem Magazin?Standardname0815 hat geschrieben:Ich verstehe das eher so dass hier mit den Repetierwaffen solche gemeint sind die unter Kategorie B fallen, die Richtlinie also allgemein nur für Kat B gedacht war. Zb wären ja auch bei uns dem System nach Pumpguns Kat B, wenn sie nicht ganz verboten wären. Für solche Kat B Repetierwaffen würde die Richtline und damit die Magazinbeschränkung dann wohl an sich gelten.sic210 hat geschrieben:(...) sich im Besitz einer Ladevorrichtung befindet, die an halbautomatische Zentralfeuerwaffen oder Repetierwaffen montiert werden kann (...)[/i]
Ladevorrichtung ist so allgemein, dass es auf den ursprünglichen Konstruktionszweck für vollautomatische Waffen nicht ankommt.
Mainstream Pumpguns mit Magazin Vorrichtung gibt es erst seit Kurzem:
Sonst würde mir keine passende Waffe einfallen...
Vorallem: das ist nicht der österreichische Gesetzestext...
LG
Repetierflinte, deshalb Kat. B (ist komplett Hirnverbrannt, genau wie die 90cm Mindestlänge).Hane hat geschrieben:Meine GooseGun ist ein Kat. B Repetierer.
Warum verstehe ich zwar nicht, aber Isso.
Das ist deine Vermutung. Vielleicht hat er das ganze Thema einfach nicht bedacht.Promo hat geschrieben:Der Gesetzgeber in Österreich hat sich ja auch etwas gedacht, wieso er dezidiert die Magazine für HALBautomatische Schusswaffen und nicht die Magazine für automatische Schusswaffen verboten hat.
ich wuerde ueberhaupt mal gerne verstehen wie ein M A G A Z I N legistisch eine waffe sein soll?eXistenZ hat geschrieben: Obwohl so ein Magazin eine illegale Waffe sein soll ....
mag schon sein dass sie das wollentitan hat geschrieben: Auskunft BMI, dezitiert nachgefragt.
Danke für die Bestätigungtitan hat geschrieben:Promo hat Recht, der Gesetzgeber hat sich hier etwas gedacht. Er hat die Verwendung großer Magazine in halbautomatischen Waffen beschränkt. In Kat A Waffen ist das ohnehin hinfällig, für Kat C Waffen nicht relevant und in den meisten Fällen für Kat B nicht kompatibel.
Auskunft BMI, dezitiert nachgefragt. Wers nicht glauben möchte soll's halt nicht glauben. Es gibt keine Lösung die alle Facetten und Möglichkeiten abdeckt. Heute haben wir eben Glück, wen störts?
Analog Gewehrscheinwerfer: wenn du dir ein Pistolenlamperl gekauft hast, weil du es auf deine Glock montiert hast, kein Problem. Nur weil jetzt eine neue Schiene für das OA15 herausgekommen ist und du deshalb dieses Pistolenlamperl auf deine OA15 montieren kannst, wird das Lamperl selbst nicht verboten. Erst dann, wenn du es montierst. Gleiche Logik für Magazine..yoda hat geschrieben:Ich werde auf jeden Fall ein Schreiben verfassen, es muss alles genau erklärt werden für den normalen Bürger, aktuell ist vieles unklar. Ist mein R94 Magazin Kat. A ? Aktuell wahrscheinlich nicht weil AKM und R94 kompatibel, was aber wenn ein legaler AKM Halbautomat auf den Markt kommt, wird daslegale 30 Schuss AKM Magazin dann zum verbotenen >10 Schuss Kat. B Langwaffenmagazin ? Es sind schon viele Dinge illegal geworden, die ewig legal waren (Dekowaffen etc.). Das sind alles so Fragen die beantwortet werden müssen, wenn man schon solche Gesetze macht.
Logisch wäre es, aber ob das dann wirklich so ist weiß niemand. Werde auf jeden Fall mal auf diesen Runderlass warten, die Übergangsfrist gibt einem Zeit, was dann noch ungeklärt ist werde ich fragen, wenn man es nicht schwarz auf weiß hat, wird man im Ernstfall schlechte Karten haben.Promo hat geschrieben: Analog Gewehrscheinwerfer: wenn du dir ein Pistolenlamperl gekauft hast, weil du es auf deine Glock montiert hast, kein Problem. Nur weil jetzt eine neue Schiene für das OA15 herausgekommen ist und du deshalb dieses Pistolenlamperl auf deine OA15 montieren kannst, wird das Lamperl selbst nicht verboten. Erst dann, wenn du es montierst. Gleiche Logik für Magazine..
Edit: bitte setze kein Schreiben auf. Warte mal auf den ersten Runderlass des Ministeriums zu diesem Thema. Damit sparst du den Beamten auch viel Arbeit und sie kommen auf keine blöden Ideen.