Re: Verwahrung Bankschließfach
Verfasst: Sa 5. Jan 2019, 08:52
Edit: gelöscht
BRAVO.aragorn hat geschrieben:Nein. Die Sache ist diese, wenn ich hier etwas behaupte, dann untermaure ich das oder bin ruhig aber schreib hier sicher nichts Falsches rein.
Mir ist das auch egal, ich weiss, ob ich meine "scharfe" Waffe auch im Bankschliessfach, im Banksafe oder am Zweitwohnsitz verwahren darf oder ob ich in jeder Sekunde meines Lebens Zugriff darauf haben muss und ob das etwas mit dem Gutduenken des Schaltermanns bei der RAIKA zu tun hat und ob der Wahlbeisitzer ist oder nicht. Und wenn ich mir wo nicht sicher bin, dann weiss ich, wo ich nachschauen muss, gibt ja gesetzliche Bestimmungen, auch wenns natuerlich leicher ist und man sagt was man glaubt und was einem der Spetzi vom Nachbarn, der mal einen Polizisten im youtube gesehen hat, nach vier Bier erzaehlt hat.
Cool, deine Meinung.Schmidl hat geschrieben:Meiner Meinung nach absolut nicht erlaubt!
Die Bank hat doch mit einem Generalschlüssel jederzeit Zugriff zu "deinem" Schließfach! Somit hätte ein Unberechtigter Zugriff auf deine Waffe!
Ist natürlich reine Hirnwichserei, weil die Bank ja nicht ohne weiteres ein Schließfach öffnet... aber wäre theoretisch möglich!
Und wieder nichts beigetragen.... der Herr...aragorn hat geschrieben:Sauersigi, hab doch oben schon meine beweggründe dargelegt, warum ich nix poste, wegen leuten wie dir.sauersigi hat geschrieben:BRAVO.aragorn hat geschrieben:Nein. Die Sache ist diese, wenn ich hier etwas behaupte, dann untermaure ich das oder bin ruhig aber schreib hier sicher nichts Falsches rein.
Mir ist das auch egal, ich weiss, ob ich meine "scharfe" Waffe auch im Bankschliessfach, im Banksafe oder am Zweitwohnsitz verwahren darf oder ob ich in jeder Sekunde meines Lebens Zugriff darauf haben muss und ob das etwas mit dem Gutduenken des Schaltermanns bei der RAIKA zu tun hat und ob der Wahlbeisitzer ist oder nicht. Und wenn ich mir wo nicht sicher bin, dann weiss ich, wo ich nachschauen muss, gibt ja gesetzliche Bestimmungen, auch wenns natuerlich leicher ist und man sagt was man glaubt und was einem der Spetzi vom Nachbarn, der mal einen Polizisten im youtube gesehen hat, nach vier Bier erzaehlt hat.
Selbst nichts beitragen aber massregeln.
Für die Langsamen:
Wenn jemand schreibt "des is doch klar, dass X verboten ist" und ein anderer schreibt "nein, X ist erlaubt", dann liegt es an ersterem seine grundlage zu posten da generell erlaubt ist was nicht verboten ist und daher der erlaubtzustand erstmal angenommen werden kann, bis etwas gegenteiliges festgestellt wird. Zeig mir mal wo steht dass luft atmen nicht verboten ist... Siehst du? Naia egal.
Wusste ich nicht, dass da gewaltsam aufgebrochen werden muss...!AUG-andy hat geschrieben:
Nun zur Schüsselfrage :
Es hat jemand behauptet die Bank hat Zugriff auf die Fächer / Safes ?
Dem ist nicht so ! Mann bekommt zwei Doppelbartschlüssel und bei Verlust muss das Schloss gewaltsam geöffnet werden weil die Bank keinen Zutritt hat.
Es wird vom Mitarbeiter nur das Fach vorgeöffnet und dann erst mit meinem richtigen Schlüssel geöffnet. Und das kann nur ich mit meinem Schlüssel !
Wie gesagt das ganze befindet sich in einem Tresorraum mit sehr dicker Sahlbetontür .
Mehr gibt's nicht zu sagen / schreiben .
geh bitte, denk amal nach....Schmidl hat geschrieben:Die Bank hat doch mit einem Generalschlüssel jederzeit Zugriff zu "deinem" Schließfach!
Habe ich aber schon alles geschrieben. Safeabteil und nicht Schließfach.sauersigi hat geschrieben:So!
Dorfbankdirektor gefragt, weil die Kommunikation auch beim Wirt funktioniert, auch wenn manche soetwas nicht glauben können.
Schließfach:
nur für Sparbücher bzw. Bankdokumente, nur zu Banköffnungszeiten zu nutzen. Andere Nutzung auch Waffenlagerung nicht zulässig.
Tresorfach, Safeabteil etc: Zugang durch personalisierter Zutrittsberechtigung 24 Std/365 Tage! Lagerung von allem was einem Wichtig ist verschlossen verwahrt zu werden, keine radioaktiven Teile ( was eine Tritiumvisierung dann eig. ausschliesst), keine feuergefährlichen oder Geruchsintensive Stoffe, alles andere ist egal.
Es gibt definitiv keine Nachschlüssel!
Wenn man die eigenen Schlüssel verloren hat, kommt der Schlosser. Im Todesfall und die Schlüssel sind nicht auffindbar kommt ebenfalls der Schlosser UND Notar zeitgleich zum Öffnen.
Weil sicher wieder die Frage nach der Belegbarkeit meiner Aussage kommt. Kostenfrei und ohne Standesdünkel....
Zwar nicht meine Bank aber bitte,
https://www.bankaustria.at/bedingungen-safe.jsp
Der Threadersteller fragte Um Verwahrung im Schliessfach, die Info zum Tresorfach, Safeabteil ist Zugabe. Nicht vergessen zu bremsen...AUG-andy hat geschrieben:Habe ich aber schon alles geschrieben. Safeabteil und nicht Schließfach.sauersigi hat geschrieben:So!
Dorfbankdirektor gefragt, weil die Kommunikation auch beim Wirt funktioniert, auch wenn manche soetwas nicht glauben können.
Schließfach:
nur für Sparbücher bzw. Bankdokumente, nur zu Banköffnungszeiten zu nutzen. Andere Nutzung auch Waffenlagerung nicht zulässig.
Tresorfach, Safeabteil etc: Zugang durch personalisierter Zutrittsberechtigung 24 Std/365 Tage! Lagerung von allem was einem Wichtig ist verschlossen verwahrt zu werden, keine radioaktiven Teile ( was eine Tritiumvisierung dann eig. ausschliesst), keine feuergefährlichen oder Geruchsintensive Stoffe, alles andere ist egal.
Es gibt definitiv keine Nachschlüssel!
Wenn man die eigenen Schlüssel verloren hat, kommt der Schlosser. Im Todesfall und die Schlüssel sind nicht auffindbar kommt ebenfalls der Schlosser UND Notar zeitgleich zum Öffnen.
Weil sicher wieder die Frage nach der Belegbarkeit meiner Aussage kommt. Kostenfrei und ohne Standesdünkel....
Zwar nicht meine Bank aber bitte,
https://www.bankaustria.at/bedingungen-safe.jsp
Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
sauersigi hat geschrieben:Banken schliessen zumeist die Verwahrung von FFW aus. Einfach nachfragen..
tousibaer hat geschrieben:@ sauersigi:
Und Du hattest verallgemeinert:
sauersigi hat geschrieben:Banken schliessen zumeist die Verwahrung von FFW aus. Einfach nachfragen..![]()
Also Zusammenfassung:
Verwahrung im Schließfach: nein
Verwahrung im Safe: rechtlich ok (lt. 2. WaffV); abhängig jedoch von den Mietbedingungen der Bank (Erfahrungswerte: ist kein Problem)
Ich hoffe nichts übersehen zu haben...
Peace und schönes Wochenende noch!
AUG-andy hat geschrieben:Reden wir hier über ein Bankschließfach oder Banksafe?
Habe mir die Arbeit gemacht den Vertrag rauszusuchen.
Da steht nur drinnen das brennbare und gefährliche Sachen nicht rein dürfen !!!
Auf Nachfragen beim Filialleiter ( vor Zeugen ) wurde mir klipp und klar gesagt das damit nur brennbare , leicht entflammbare Flüssigkeiten , Chemikalien , Sprengstoff und radioaktive Dinge gemeint sind. WAFFEN sind nur Metall und ungefährlich.
Nun zur Schüsselfrage :
Es hat jemand behauptet die Bank hat Zugriff auf die Fächer / Safes ?
Dem ist nicht so ! Mann bekommt zwei Doppelbartschlüssel und bei Verlust muss das Schloss gewaltsam geöffnet werden weil die Bank keinen Zutritt hat.
Es wird vom Mitarbeiter nur das Fach vorgeöffnet und dann erst mit meinem richtigen Schlüssel geöffnet. Und das kann nur ich mit meinem Schlüssel !
Wie gesagt das ganze befindet sich in einem Tresorraum mit sehr dicker Sahlbetontür .
Mehr gibt's nicht zu sagen / schreiben .