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				Re: Umlaufwettbewerb Faustfeuerwaffen
				Verfasst: Mo 20. Mai 2019, 21:59
				von gewo
				Mauser98Lover hat geschrieben: Mo 20. Mai 2019, 21:39
gewo hat geschrieben: Mo 20. Mai 2019, 21:37
Mauser98Lover hat geschrieben: Mo 20. Mai 2019, 21:28
soweit ich weiß gibt es doch eine rechtliche Grundlage bei der ein Verein als solcher Kat D-B Waffen haben darf, keine individuelle Person.  natürlich wird ma kane Matchwaffen haben. Aber ein gebrauchter 22er Revolver und irgend ne Norinco 22er als leihwaffen würden schon sinn machen
 
nein gibt es nicht bei kat B
 
aso, aber mit den anderen kategorien gehts eh sicher, oder? Wär es möglich dass es dann am Schießplatz einfach einen SChrank mit 1-3 LAngwaffen gibt wofür jedes Mitglied einen schlüssel erhält und einfach einträgt von wann bis wann er es verwendet hat?
 
eine verwahrung von kat B waffen am schiesstand ist meiner meinung nach nicht moeglich da eine verwahrung von kat B waffen in gemeinschaftsraeumen grundsaetzlich nicht gestattet ist
bei kat C bzw kat D waffen moeglich aber wohl nicht so dass mehrere personen die schluessel haben
 
			 
			
					
				Re: Umlaufwettbewerb Faustfeuerwaffen
				Verfasst: Mo 20. Mai 2019, 22:44
				von Mauser98Lover
				gewo hat geschrieben: Mo 20. Mai 2019, 21:59
Mauser98Lover hat geschrieben: Mo 20. Mai 2019, 21:39
gewo hat geschrieben: Mo 20. Mai 2019, 21:37
nein gibt es nicht bei kat B
 
aso, aber mit den anderen kategorien gehts eh sicher, oder? Wär es möglich dass es dann am Schießplatz einfach einen SChrank mit 1-3 LAngwaffen gibt wofür jedes Mitglied einen schlüssel erhält und einfach einträgt von wann bis wann er es verwendet hat?
 
eine verwahrung von kat B waffen am schiesstand ist meiner meinung nach nicht moeglich da eine verwahrung von kat B waffen in gemeinschaftsraeumen grundsaetzlich nicht gestattet ist
bei kat C bzw kat D waffen moeglich aber wohl nicht so dass mehrere personen die schluessel haben
 
aber wenn ich alleine einen Spind am Schießplatz hab, dann darf ich auch §B dort lagern, oder?
 
			 
			
					
				Re: Umlaufwettbewerb Faustfeuerwaffen
				Verfasst: Di 21. Mai 2019, 01:06
				von gewo
				Mauser98Lover hat geschrieben: Mo 20. Mai 2019, 22:44
gewo hat geschrieben: Mo 20. Mai 2019, 21:59
Mauser98Lover hat geschrieben: Mo 20. Mai 2019, 21:39
aso, aber mit den anderen kategorien gehts eh sicher, oder? Wär es möglich dass es dann am Schießplatz einfach einen SChrank mit 1-3 LAngwaffen gibt wofür jedes Mitglied einen schlüssel erhält und einfach einträgt von wann bis wann er es verwendet hat?
 
eine verwahrung von kat B waffen am schiesstand ist meiner meinung nach nicht moeglich da eine verwahrung von kat B waffen in gemeinschaftsraeumen grundsaetzlich nicht gestattet ist
bei kat C bzw kat D waffen moeglich aber wohl nicht so dass mehrere personen die schluessel haben
 
aber wenn ich alleine einen Spind am Schießplatz hab, dann darf ich auch §B dort lagern, oder?
 
nein
allgemeinraum
keine aussensicherung
lies die erlaesse
 
			 
			
					
				Re: Umlaufwettbewerb Faustfeuerwaffen
				Verfasst: Di 21. Mai 2019, 10:05
				von Mauser98Lover
				gewo hat geschrieben: Di 21. Mai 2019, 01:06
Mauser98Lover hat geschrieben: Mo 20. Mai 2019, 22:44
gewo hat geschrieben: Mo 20. Mai 2019, 21:59
eine verwahrung von kat B waffen am schiesstand ist meiner meinung nach nicht moeglich da eine verwahrung von kat B waffen in gemeinschaftsraeumen grundsaetzlich nicht gestattet ist
bei kat C bzw kat D waffen moeglich aber wohl nicht so dass mehrere personen die schluessel haben
 
aber wenn ich alleine einen Spind am Schießplatz hab, dann darf ich auch §B dort lagern, oder?
 
nein
allgemeinraum
keine aussensicherung
lies die erlaesse
 
also was darf ich jetzt überhaupt am SChießplatz wie aufbewahren?
 
			 
			
					
				Re: Umlaufwettbewerb Faustfeuerwaffen
				Verfasst: Di 21. Mai 2019, 12:11
				von gewo
				Mauser98Lover hat geschrieben: Di 21. Mai 2019, 10:05
gewo hat geschrieben: Di 21. Mai 2019, 01:06
Mauser98Lover hat geschrieben: Mo 20. Mai 2019, 22:44
aber wenn ich alleine einen Spind am Schießplatz hab, dann darf ich auch §B dort lagern, oder?
 
nein
allgemeinraum
keine aussensicherung
lies die erlaesse
 
also was darf ich jetzt überhaupt am SChießplatz wie aufbewahren?
 
ich sehe bei einem Schießplatz keine besondern Bestimmungen was die Verwahrung von Schusswaffen betrifft
es gilt das selbe wie fuer alle anderen Verwahrungsorte
- du brauchst eine aussensicherung (die nicht wesentlich schlechter ist als die aussensicherung der in diesem Bereich liegenden aussensicherungen von anderen Objekten)
- du brauchst eine Sicherung gegen den zugriff von Personen die sich rechtmäßig in dem raum aufhalten aber nicht zum zugriff auf die waffen berechtigt sind
beim schießstand fehlt schon mal grundsätzlich die aussensicherung
er ist NICHT nur von einer kleinen Gruppe an Personen zu betreten die der Waffenbesitzer gut persoenlich kennt, die familienmitglieder, verwandte oder freunde sind. 
daher ist er genauso wie zb Kellerräume in Mehrfamilienräumen usw nicht zur Verwahrung von waffen geeignet
ausnahmen moegen die Regel bestätigen ... klar
 
			 
			
					
				Re: Umlaufwettbewerb Faustfeuerwaffen
				Verfasst: Di 21. Mai 2019, 14:29
				von Mauser98Lover
				gewo hat geschrieben: Di 21. Mai 2019, 12:11
Mauser98Lover hat geschrieben: Di 21. Mai 2019, 10:05
gewo hat geschrieben: Di 21. Mai 2019, 01:06
nein
allgemeinraum
keine aussensicherung
lies die erlaesse
 
also was darf ich jetzt überhaupt am SChießplatz wie aufbewahren?
 
ich sehe bei einem Schießplatz keine besondern Bestimmungen was die Verwahrung von Schusswaffen betrifft
es gilt das selbe wie fuer alle anderen Verwahrungsorte
- du brauchst eine aussensicherung (die nicht wesentlich schlechter ist als die aussensicherung der in diesem Bereich liegenden aussensicherungen von anderen Objekten)
- du brauchst eine Sicherung gegen den zugriff von Personen die sich rechtmäßig in dem raum aufhalten aber nicht zum zugriff auf die waffen berechtigt sind
beim schießstand fehlt schon mal grundsätzlich die aussensicherung
er ist NICHT nur von einer kleinen Gruppe an Personen zu betreten die der Waffenbesitzer gut persoenlich kennt, die familienmitglieder, verwandte oder freunde sind. 
daher ist er genauso wie zb Kellerräume in Mehrfamilienräumen usw nicht zur Verwahrung von waffen geeignet
ausnahmen moegen die Regel bestätigen ... klar
 
Also wenn ich den Spind an eine Wand beim Schießplatz anschraube und als einziger den Schlüssel habe und die Erlaubnis vom Vereinschef, passts dann?
 
			 
			
					
				Re: Umlaufwettbewerb Faustfeuerwaffen
				Verfasst: Di 21. Mai 2019, 14:32
				von Nuss_95
				Mauser98Lover hat geschrieben: Di 21. Mai 2019, 14:29
gewo hat geschrieben: Di 21. Mai 2019, 12:11
Mauser98Lover hat geschrieben: Di 21. Mai 2019, 10:05
also was darf ich jetzt überhaupt am SChießplatz wie aufbewahren?
 
ich sehe bei einem Schießplatz keine besondern Bestimmungen was die Verwahrung von Schusswaffen betrifft
es gilt das selbe wie fuer alle anderen Verwahrungsorte
- du brauchst eine aussensicherung (die nicht wesentlich schlechter ist als die aussensicherung der in diesem Bereich liegenden aussensicherungen von anderen Objekten)
- du brauchst eine Sicherung gegen den zugriff von Personen die sich rechtmäßig in dem raum aufhalten aber nicht zum zugriff auf die waffen berechtigt sind
beim schießstand fehlt schon mal grundsätzlich die aussensicherung
er ist NICHT nur von einer kleinen Gruppe an Personen zu betreten die der Waffenbesitzer gut persoenlich kennt, die familienmitglieder, verwandte oder freunde sind. 
daher ist er genauso wie zb Kellerräume in Mehrfamilienräumen usw nicht zur Verwahrung von waffen geeignet
ausnahmen moegen die Regel bestätigen ... klar
 
Also wenn ich den Spind an eine Wand beim Schießplatz anschraube und als einziger den Schlüssel habe und die Erlaubnis vom Vereinschef, passts dann?
 
Dann hast du doch trotzdem noch keine Außensicherung.
 
			 
			
					
				Re: Umlaufwettbewerb Faustfeuerwaffen
				Verfasst: Di 21. Mai 2019, 15:16
				von Mauser98Lover
				Nuss_95 hat geschrieben: Di 21. Mai 2019, 14:32
Mauser98Lover hat geschrieben: Di 21. Mai 2019, 14:29
gewo hat geschrieben: Di 21. Mai 2019, 12:11
ich sehe bei einem Schießplatz keine besondern Bestimmungen was die Verwahrung von Schusswaffen betrifft
es gilt das selbe wie fuer alle anderen Verwahrungsorte
- du brauchst eine aussensicherung (die nicht wesentlich schlechter ist als die aussensicherung der in diesem Bereich liegenden aussensicherungen von anderen Objekten)
- du brauchst eine Sicherung gegen den zugriff von Personen die sich rechtmäßig in dem raum aufhalten aber nicht zum zugriff auf die waffen berechtigt sind
beim schießstand fehlt schon mal grundsätzlich die aussensicherung
er ist NICHT nur von einer kleinen Gruppe an Personen zu betreten die der Waffenbesitzer gut persoenlich kennt, die familienmitglieder, verwandte oder freunde sind. 
daher ist er genauso wie zb Kellerräume in Mehrfamilienräumen usw nicht zur Verwahrung von waffen geeignet
ausnahmen moegen die Regel bestätigen ... klar
 
Also wenn ich den Spind an eine Wand beim Schießplatz anschraube und als einziger den Schlüssel habe und die Erlaubnis vom Vereinschef, passts dann?
 
Dann hast du doch trotzdem noch keine Außensicherung.
 
der schießplatz is ja auch versperrt, wenn kein Chef da ist, sonst kommen ja auch nur Mitglieder rein...Sicher, dass die Rechtslage so ist? Eine Kollegen hatten sonst immer die WAffen im Spind am Schießplatz aufbewahrt und da hats nie rechtliche schwierigkeiten gegeben. Beim Schießplatz kann man sich auch einen Spind mieten, wnen man die Waffen ned zuhause haben will/kann, wenns ned erlaubt wäre, dann würds es doch ned geben, oder? Also da bin i jetz doch bissl verwirrt aus rechtlicher Sicht
 
			 
			
					
				Re: Umlaufwettbewerb Faustfeuerwaffen
				Verfasst: Di 21. Mai 2019, 15:16
				von Mauser98Lover
				Nuss_95 hat geschrieben: Di 21. Mai 2019, 14:32
Mauser98Lover hat geschrieben: Di 21. Mai 2019, 14:29
gewo hat geschrieben: Di 21. Mai 2019, 12:11
ich sehe bei einem Schießplatz keine besondern Bestimmungen was die Verwahrung von Schusswaffen betrifft
es gilt das selbe wie fuer alle anderen Verwahrungsorte
- du brauchst eine aussensicherung (die nicht wesentlich schlechter ist als die aussensicherung der in diesem Bereich liegenden aussensicherungen von anderen Objekten)
- du brauchst eine Sicherung gegen den zugriff von Personen die sich rechtmäßig in dem raum aufhalten aber nicht zum zugriff auf die waffen berechtigt sind
beim schießstand fehlt schon mal grundsätzlich die aussensicherung
er ist NICHT nur von einer kleinen Gruppe an Personen zu betreten die der Waffenbesitzer gut persoenlich kennt, die familienmitglieder, verwandte oder freunde sind. 
daher ist er genauso wie zb Kellerräume in Mehrfamilienräumen usw nicht zur Verwahrung von waffen geeignet
ausnahmen moegen die Regel bestätigen ... klar
 
Also wenn ich den Spind an eine Wand beim Schießplatz anschraube und als einziger den Schlüssel habe und die Erlaubnis vom Vereinschef, passts dann?
 
Dann hast du doch trotzdem noch keine Außensicherung.
 
der schießplatz is ja auch versperrt, wenn kein Chef da ist, sonst kommen ja auch nur Mitglieder rein...Sicher, dass die Rechtslage so ist? Eine Kollegen hatten sonst immer die WAffen im Spind am Schießplatz aufbewahrt und da hats nie rechtliche schwierigkeiten gegeben. Beim Schießplatz kann man sich auch einen Spind mieten, wnen man die Waffen ned zuhause haben will/kann, wenns ned erlaubt wäre, dann würds es doch ned geben, oder? Also da bin i jetz doch bissl verwirrt aus rechtlicher Sicht
 
			 
			
					
				Re: Umlaufwettbewerb Faustfeuerwaffen
				Verfasst: Di 21. Mai 2019, 15:21
				von r4ptor
				Machts doch bitte einen eigenen Thread auf und spamt nicht diesen Bewerbsthread voll 

 
			 
			
					
				Re: Umlaufwettbewerb Faustfeuerwaffen
				Verfasst: Mo 27. Mai 2019, 10:03
				von Balistix
				Na, wo sind die 45er-Schützen? Aktuell sind's nur 6 Scheiben... da geht noch was, Leute! 

 
			 
			
					
				Re: Umlaufwettbewerb Faustfeuerwaffen
				Verfasst: Mo 27. Mai 2019, 13:00
				von schurl45
				von uns kommen 2 

 
			 
			
					
				Re: Umlaufwettbewerb Faustfeuerwaffen
				Verfasst: Mo 27. Mai 2019, 13:56
				von Balistix
				schurl45 hat geschrieben: Mo 27. Mai 2019, 13:00
von uns kommen 2 
 
Macht 8, 10 brauchen wir für eine Wertung.  

 
			 
			
					
				Re: Umlaufwettbewerb Faustfeuerwaffen
				Verfasst: Di 28. Mai 2019, 19:00
				von Atheki
				Dann haben wir schon 9, denn eine  45er Liste kommt noch von mir.
			 
			
					
				Re: Umlaufwettbewerb Faustfeuerwaffen
				Verfasst: Di 28. Mai 2019, 21:57
				von Buddymares
				Mit mir sind es dann 10 mit 45er  
