Gewo das weiß ich alles ich schreibe ja nur wenn es irgendwo andere Ansichten gibt, ein Punkt ist aber schon eigenartig und könnte irgendwie dafür sprechen, schau dir doch mal die ZWR Zubehörliste an:
1. von Waffen, deren Form geeignet ist, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauches verkleidet sind;
Zubehör § 17/1/1 Gehäuse
Zubehör § 17/1/1 Rahmen
Zubehör § 17/1/1 Trommel
Zubehör § 17/1/1 Verschluss
Zubehör § 17/1/1 Wechsellauf
Zubehör § 17/1/1 Wechselsystem
--> Hier sind m.M.n. alle gelisteten Zubehöre denkbar, dass es solche geben könnte.
2. von Schußwaffen, die über das für Jagd- und Sportzwecke übliche Maß hinaus zum Zusammenklappen, Zusammenschieben, Verkürzen oder schleunigen Zerlegen eingerichtet sind;
Zubehör § 17/1/2 Gehäuse
Zubehör § 17/1/2 Rahmen
Zubehör § 17/1/2 Trommel
Zubehör § 17/1/2 Verschluss
Zubehör § 17/1/2 Wechsellauf
Zubehör § 17/1/2 Wechselsystem
--> Hier sind m.M.n. alle gelisteten Zubehöre denkbar, dass es solche geben könnte, ein "Zubehör § 17/1/2 Trommel" bedürfte halt eines "schnell zerlegbaren Revolver (-gewehr)".
3. von Flinten (Schrotgewehren) mit einer Gesamtlänge von weniger als 90 cm oder mit einer Lauflänge von weniger als 45 cm;
Zubehör § 17/1/3 Gehäuse
Zubehör § 17/1/3 Rahmen
Zubehör § 17/1/3 Trommel
Zubehör § 17/1/3 Verschluss
Zubehör § 17/1/3 Wechsellauf
Zubehör § 17/1/3 Wechselsystem
--> Jetzt wird es mit dem "Zubehör § 17/1/3 Trommel" grenzwertig aber noch nicht unmöglich, es könnte ja eine zu kurze MTs255 Schrotflinte geben.
4. von Flinten (Schrotgewehren) mit Vorderschaftrepetiersystem („Pumpguns“);
Zubehör § 17/1/4 Gehäuse
Zubehör § 17/1/4 Rahmen
Zubehör § 17/1/4 Trommel
Zubehör § 17/1/4 Verschluss
Zubehör § 17/1/4 Wechsellauf
Zubehör § 17/1/4 Wechselsystem
--> Hier sind wir mit "Zubehör § 17/1/4 Trommel" wohl aber an der Grenze des denkbaren angelangt, eine VSRF kann doch per se nie eine Trommel als Zubehör haben..?!
7. von halbautomatischen Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung und eingebautem oder eingesetztem Magazin, das mehr als 20 Patronen aufnehmen kann;
Zubehör § 17/1/7 Gehäuse
Zubehör § 17/1/7 Rahmen
Zubehör § 17/1/7 Trommel
Zubehör § 17/1/7 Verschluss
Zubehör § 17/1/7 Wechsellauf
Zubehör § 17/1/7 Wechselsystem
--> Hier wieder ein ähnliches Problem mit "Zubehör § 17/1/7 Trommel" eine
halbautomatische Faustfeuerwaffe mit eingebautem oder eingesetztem Magazin kann doch auch keine Trommel haben..?!
8. von halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 fallen, mit eingebautem oder eingesetztem Magazin, das mehr als zehn Patronen aufnehmen kann;
Zubehör § 17/1/8 Gehäuse
Zubehör § 17/1/8 Rahmen
Zubehör § 17/1/8 Trommel
Zubehör § 17/1/8 Verschluss
Zubehör § 17/1/8 Wechsellauf
Zubehör § 17/1/8 Wechselsystem
--> Selbes Problem mit "Zubehör § 17/1/8 Trommel" wie schon bei Z. 7 vorhin.
11. von halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 fallen, sowie von halbautomatischen Schusswaffen mit Randfeuerzündung und einer Gesamtlänge von über 60 cm, die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts auf eine Gesamtlänge unter 60 cm gekürzt werden können;
Zubehör § 17/1/11 Gehäuse
Zubehör § 17/1/11 Rahmen
Zubehör § 17/1/11 Trommel
Zubehör § 17/1/11 Verschluss
Zubehör § 17/1/11 Wechsellauf
Zubehör § 17/1/11 Wechselsystem
--> Selbes Problem mit "Zubehör § 17/1/11 Trommel" wie schon bei Z. 7 und Z. 8 vorhin.
Also immer noch sicher das man keine Revolvertrommel als § 17/1/X Zubehör haben kann oder ein Randfeuerkaliber- Wechselsystem..?
