Dazu hab ich eine vielleicht doofe Frage bzw. folgendes Verständnis-Problem:
Wenn ich ab 14.12. zu meiner WBK mit 2 Kat.B-Plätzen in Summe 4 x Zubehör haben darf, aber das Melden von Zubehör nicht vorgesehen ist, wie wird dann überprüft, ob ich die max. zulässige Zubehöranzahl nicht überschreite?
Wie kann ein Händler dann ohne Überprüfungsmöglichkeit wieviel Zubehör ich schon habe (wenn's nicht gemeldet wird) feststellen, ob er mir noch ein weiteres Zubehör verkaufen darf?
Wie überprüft die Behörde, ob ich nicht schon mehr als 4 x Zubehör habe, wenn es der Behörde nicht gemeldet wird?
Oder steh ich da jetzt komplett auf der Leitung?
Edit/Nachtrag:
Ich hab jetzt unter dem Link nachgelesen und unter "Zu §23 Abs.3:" auf Seite 10 steht als letzter Satz:
"Der Erwerb eines wesentlichen Bestandteils ist der Behörde – wie bisher –gemäß §28 in Verbindung mit§2 Abs.2 zu melden."
Somit relativiert sich für mich dich Aussage, dass Melden von Zubehör nie vorgesehen war und so nicht im Gesetz steht …
Steyr L9-A1, Manurhin MR 88 .38 Sp. & Ruger Mark IV 22/45 Lite
Anfänger & Mitglied im Verein, Verein & LSVNOE, PDSV & Verein.
Ich glaube keine Verschwörungstheorien!
Die werden alle von einer geheimen Regierungsbehörde in Umlauf gebracht …