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Re: Kat. D u. Highcap bei Überprüfung (Polizei)
Verfasst: Mo 3. Feb 2020, 10:38
von AUG-andy
iMunition hat geschrieben: Mo 3. Feb 2020, 10:09
Glaubst du nicht , das es etliche derzeitige Kategorie D Altbestandbesitzer genau darauf anlegen?
Im Ernstfall eine unregistrierte Waffe in der Hinterhand zu haben?
Ich nehme einmal an dass die Waffen im Waffen Buch des Händlers aufscheinen und irgendwann die Händler verpflichtet werden diese Informationen digital mit dem ZWR ab zu gleichen.
Ob das jetzt eine Nebenwirkung der Bürokratie ist die immer neue Dinge sucht die es zu erfassen und verwalten gilt, oder ob da irgendwelche absoluten politischen Ideen dahinter stehen mag ich nicht beurteilen. Ich werde meinen Altbestand jedenfalls innerhalb der zwei Jahre melden.
Spätestens wenn ‚sie‘ vor der Tür stehen und die Dinger ein kassieren Wird diese Frage dann hoffentlich beantwortet sein.
Bei Flinten wurde damals nur eine stinknormale Rechnung ausgestellt ohne irgendeinen Vermerk. Woher soll da jemand wissen was du zu Hause hast ?
Hellsehen kann nicht mal die Behörde. Warum glaubst du sind so viele Pumpguns im Untergrund verschwunden ?
Re: Kat. D u. Highcap bei Überprüfung (Polizei)
Verfasst: Mo 3. Feb 2020, 10:43
von spareribs
Wird keiner nachprüfen, zu viel Aufwand und könnte ja inzwischen den Besitzer gewechselt haben. Ich habe damals 2 Halbautomaten vor dem Inkraftreten des neuen Gesetzes privat verkauft ohne Kaufvertrag und kein Mensch hat nachgefragt.Meine anderen 2 die ich behalten wollte, habe ich natürlich gemeldet.
Re: Kat. D u. Highcap bei Überprüfung (Polizei)
Verfasst: Mo 3. Feb 2020, 10:46
von fast12
Fakt ist das Magazine nach §17 und ehemalige Kategorie D Waffen innerhalb der zwei Jahre zu registrieren sind.
Genauso wie die Vorderschaftrepetierflinten damals.
Alles andere wäre ein Verstoß gegen das Waffengesetz und bedarf daher wohl keiner weiteren Diskussion...
Re: Kat. D u. Highcap bei Überprüfung (Polizei)
Verfasst: Mo 3. Feb 2020, 10:49
von panhandle
iMunition hat geschrieben: Mo 3. Feb 2020, 10:09
Glaubst du nicht , das es etliche derzeitige Kategorie D Altbestandbesitzer genau darauf anlegen?
Im Ernstfall eine unregistrierte Waffe in der Hinterhand zu haben?
Ich nehme einmal an dass die Waffen im Waffen Buch des Händlers aufscheinen und irgendwann die Händler verpflichtet werden diese Informationen digital mit dem ZWR ab zu gleichen.
Ob das jetzt eine Nebenwirkung der Bürokratie ist die immer neue Dinge sucht die es zu erfassen und verwalten gilt, oder ob da irgendwelche absoluten politischen Ideen dahinter stehen mag ich nicht beurteilen. Ich werde meinen Altbestand jedenfalls innerhalb der zwei Jahre melden.
Spätestens wenn ‚sie‘ vor der Tür stehen und die Dinger ein kassieren Wird diese Frage dann hoffentlich beantwortet sein.
Naja.... das sollte wohl dem "dümmsten" Bürokraten sauer aufstoßen, das ein Abgleich mit irgendwelchen Waffenbüchern - deren Einträge bzgl. Kat D Waffen die vor August? 2012 gekauft wurden - zum Scheitern verurteilt ist.
(Die VSRF-Geschichte hat es ja schon einmal bewiesen.....)
Nicht einmal durch "Schönfärberei" des Aspektes eines Sicherheitsgewinnes für das "planlose" Volk würde hier eine plausible Erklärung - "Der Zweck heiligt die Mittel" - zulassen.... (noch nicht).
Hier steht der Aufwand zum Nutzen in keinem - positiven - Vergleich zueinander.
Da machen sich Schlagzeilen, wie " Wieder ein Waffenlager bestehend aus 3 Messern und einem Schlagring ausgehoben", wesentlich besser... und kosten auch weniger...
g
Willi
Re: Kat. D u. Highcap bei Überprüfung (Polizei)
Verfasst: Mo 3. Feb 2020, 11:13
von raptor
HowlingWolf hat geschrieben: Mo 3. Feb 2020, 10:11
raptor hat geschrieben: Mo 3. Feb 2020, 09:43
Verstehe ich da was falsch?
Für Kat. C gibt's ja keine Magazinkapazitätsbeschränkung. Solange man *keine* Kat. B hat, wo das auch reinpassen würde, muss man original nix melden, herzeigen oder was auch immer. Oder?
Doch. Sofern du Magazine >10 Schuss hast, die in IRGENDEINEN (nicht zwingend deinen) LW-HA passen, sind diese seit 14.12.2019 verbotene Waffen gem. WaffG §17 Abs. 1 Z10. Müssen binnen 2 Jahren gemeldet werden, du bekommst eine WBK mit entsprechenden §17/1/10-Plätzen und die Magazine werden im ZWR eingetragen. Die Kat. C selbst bleibt auch mit dem eingesetzten "großen" Magazin Kat. C, da kein HA.
Alter Fuchs!
Danke für die Info.
Re: Kat. D u. Highcap bei Überprüfung (Polizei)
Verfasst: Fr 7. Feb 2020, 13:23
von iMunition
Kontrolle ist erledigt. Nummern der beiden B Waffen wurden abgeglichen und ein Infoblatt ausgehändigt. Kurz und schmerzlos, keine Fragen nach Magazinen oder sonstwas.
Eine sagenhafte Verschwendung von Polizei-Ressourcen.
Re: Kat. D u. Highcap bei Überprüfung (Polizei)
Verfasst: Fr 7. Feb 2020, 14:42
von diver99
Standen nur deine Kat B auf der Liste?
Re: Kat. D u. Highcap bei Überprüfung (Polizei)
Verfasst: Fr 7. Feb 2020, 15:53
von iMunition
Ja. Die jetzigen „Kat C“ sind ja vor 2012 nicht erfasst worden
Re: Kat. D u. Highcap bei Überprüfung (Polizei)
Verfasst: Sa 8. Feb 2020, 17:06
von Chris Kriss
HowlingWolf hat geschrieben: Mo 3. Feb 2020, 10:11
raptor hat geschrieben: Mo 3. Feb 2020, 09:43
Verstehe ich da was falsch?
Für Kat. C gibt's ja keine Magazinkapazitätsbeschränkung. Solange man *keine* Kat. B hat, wo das auch reinpassen würde, muss man original nix melden, herzeigen oder was auch immer. Oder?
Doch. Sofern du Magazine >10 Schuss hast, die in IRGENDEINEN (nicht zwingend deinen) LW-HA passen, sind diese seit 14.12.2019 verbotene Waffen gem. WaffG §17 Abs. 1 Z10. Müssen binnen 2 Jahren gemeldet werden, du bekommst eine WBK mit entsprechenden §17/1/10-Plätzen und die Magazine werden im ZWR eingetragen. Die Kat. C selbst bleibt auch mit dem eingesetzten "großen" Magazin Kat. C, da kein HA.
Wird dann interessant wenn man sich jetzt (also nach dem 14.12.19) zb. eine R94 oder ähnlichen Kat. C mit 30er Magazinen kauft! Theoretisch kann man die 30er gar nicht melden, da ja nach dem 14.12. erworben?!
Re: Kat. D u. Highcap bei Überprüfung (Polizei)
Verfasst: Sa 8. Feb 2020, 18:14
von gewo
Chris Kriss hat geschrieben: Sa 8. Feb 2020, 17:06
HowlingWolf hat geschrieben: Mo 3. Feb 2020, 10:11
raptor hat geschrieben: Mo 3. Feb 2020, 09:43
Verstehe ich da was falsch?
Für Kat. C gibt's ja keine Magazinkapazitätsbeschränkung. Solange man *keine* Kat. B hat, wo das auch reinpassen würde, muss man original nix melden, herzeigen oder was auch immer. Oder?
Doch. Sofern du Magazine >10 Schuss hast, die in IRGENDEINEN (nicht zwingend deinen) LW-HA passen, sind diese seit 14.12.2019 verbotene Waffen gem. WaffG §17 Abs. 1 Z10. Müssen binnen 2 Jahren gemeldet werden, du bekommst eine WBK mit entsprechenden §17/1/10-Plätzen und die Magazine werden im ZWR eingetragen. Die Kat. C selbst bleibt auch mit dem eingesetzten "großen" Magazin Kat. C, da kein HA.
Wird dann interessant wenn man sich jetzt (also nach dem 14.12.19) zb. eine R94 oder ähnlichen Kat. C mit 30er Magazinen kauft! Theoretisch kann man die 30er gar nicht melden, da ja nach dem 14.12. erworben?!
du kannst keine 30iger magazine ohne entsprechende berechtigung kaufen
die frage zum melden stellt sich daher nicht
Re: Kat. D u. Highcap bei Überprüfung (Polizei)
Verfasst: Sa 8. Feb 2020, 18:26
von HowlingWolf
Chris Kriss hat geschrieben: Sa 8. Feb 2020, 17:06
HowlingWolf hat geschrieben: Mo 3. Feb 2020, 10:11
raptor hat geschrieben: Mo 3. Feb 2020, 09:43
Verstehe ich da was falsch?
Für Kat. C gibt's ja keine Magazinkapazitätsbeschränkung. Solange man *keine* Kat. B hat, wo das auch reinpassen würde, muss man original nix melden, herzeigen oder was auch immer. Oder?
Doch. Sofern du Magazine >10 Schuss hast, die in IRGENDEINEN (nicht zwingend deinen) LW-HA passen, sind diese seit 14.12.2019 verbotene Waffen gem. WaffG §17 Abs. 1 Z10. Müssen binnen 2 Jahren gemeldet werden, du bekommst eine WBK mit entsprechenden §17/1/10-Plätzen und die Magazine werden im ZWR eingetragen. Die Kat. C selbst bleibt auch mit dem eingesetzten "großen" Magazin Kat. C, da kein HA.
Wird dann interessant wenn man sich jetzt (also nach dem 14.12.19) zb. eine R94 oder ähnlichen Kat. C mit 30er Magazinen kauft! Theoretisch kann man die 30er gar nicht melden, da ja nach dem 14.12. erworben?!
"Ineteressant" ist eine Untertreibung, auf Seiten des Verkäufers ist das die Überlassung einer verbotenen Waffe an einen nicht Berechtigten, auf Seiten des Käufers ist es unerlaubter Besitz einer verboteten Waffe...

Re: Kat. D u. Highcap bei Überprüfung (Polizei)
Verfasst: Sa 8. Feb 2020, 21:43
von Chris Kriss
Ajo, stimmt. Der Verkäufer muss sie ja selber gemeldet haben.