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Re: 5 jährige Waffenüberprüfung und Corona
Verfasst: Mi 19. Aug 2020, 08:54
von Wolf1971
Simon80 hat geschrieben: Mi 22. Jul 2020, 14:09
Woyzeck hat geschrieben: Mi 22. Jul 2020, 13:48
Was anderes: Wann muss man eigentlich nach dem ersten Erwerb einer Waffe mit der ersten Überprüfung rechnen ? Kommt die sofort oder erst in 5 Jahren ?
Also ich kenne niemanden bei dem sie vor Ablauf der 5 Jahre da waren. Ich meine aber hier im Forum mal gelesen zu haben das es schon vorgekommen ist.
Ich hab bekannt gegeben dass ich mehr als 20 Schusswaffen habe -
§ 41 WaffG Besondere Bestimmungen für die Verwahrung einer großen Anzahl von Schußwaffen -
da sind sie am nächsten Tag dann schon da gestanden.
Die Waffen Kat B haben sie aber nicht überprüft - nur die Verwahrmöglichkeiten.
Die 5 Jahre zählen meines Wissens ab Ausstellung WBK - hab meine vor vier Jahren erweitert und vor zwei nochmal. Ich gehe davon aus dass sie dann erst in drei Jahren kommen werden.
Re: 5 jährige Waffenüberprüfung und Corona
Verfasst: Mi 19. Aug 2020, 16:50
von Bdave
Geht das nicht nach Erstausstellung? Sonst könnte man die Überprüfung ja "ewig" in die Länge ziehen.
Re: 5 jährige Waffenüberprüfung und Corona
Verfasst: Mi 19. Aug 2020, 17:05
von rupi
Bdave hat geschrieben: Mi 19. Aug 2020, 16:50
Geht das nicht nach Erstausstellung? Sonst könnte man die Überprüfung ja "ewig" in die Länge ziehen.
Normal werden die 5 Jahre nach Erstausstellung eingehalten
Auch wennst zwischenzeitlich erweitern warst und deswegen ein neues Datum auf der WBK hast
Re: 5 jährige Waffenüberprüfung und Corona
Verfasst: Do 20. Aug 2020, 08:58
von Nordi
Also bezüglich Verwahrung und Kontrolle:
Ich hatte jetzt letzte Woche die Kontrolle. Die Waffen sind nach C und B Kat getrennt in 2 Schränken. Jede Schrank hat ein Eigengewicht von 150kg...+ Waffen + Munition wiegt jeder Schrank ca 200 kg sind aber NICHT mit der Wand verschraubt.
Die Schränke selbst sind im Keller, genauer gesagt im alten Bunker der noch aus den 70er Jahren stammt und alle 4 Wände bestehen aus massiven Beton. Die Tür die in den Bunker führt ist eine Sicherheitstür aus Stahl mit Zylinderschloss wo nur ich den Schlüssel dazu habe den ich noch dazu immer an einer Kette um den Hals trage.
Zusätzlich hab ich mehr zum Spaß als Ernst ein großes Warnschild mit " Unbefugten ist der Zutritt verboten!" auf die Tür geknallt...und gerade das haben die 2 Beamten dann als "sehr löblich" bezeichnet
Man hat zwar auch bei mir gesagt " Eigentlich sollte man den schon zumindest den B Kat Schrank mit der Wand verschrauben...gö? Aber da der Raum seperat nochmal verschlossen ist und die Schränke ein hohes Gewicht haben...passt das schon."
Re: 5 jährige Waffenüberprüfung und Corona
Verfasst: Do 20. Aug 2020, 11:26
von titan
Tresore müssen nicht verschraubt werden. Dem Schutz vor unberechtigtem Zugriff ist genüge getan wenn die Waffe verperrt und somit für Unberechtigte nicht zugänglich ist.
Re: 5 jährige Waffenüberprüfung und Corona
Verfasst: Do 20. Aug 2020, 11:37
von rupi
titan hat geschrieben: Do 20. Aug 2020, 11:26
Tresore müssen nicht verschraubt werden. Dem Schutz vor unberechtigtem Zugriff ist genüge getan wenn die Waffe verperrt und somit für Unberechtigte nicht zugänglich ist.
wenn du den Safe als ganzes raustragen kannst ist es nicht ausreichend das Ding nur zuzusperren
Re: 5 jährige Waffenüberprüfung und Corona
Verfasst: Do 20. Aug 2020, 12:01
von rupi
Pedro hat geschrieben: Do 20. Aug 2020, 11:49
rupi hat geschrieben: Do 20. Aug 2020, 11:37
wenn du den Safe als ganzes raustragen kannst ist es nicht ausreichend das Ding nur zuzusperren
Das o.g. Stahlseil zählt lt. Dir also nicht?
na wenn das Stahlseil angemacht ist dann kann man den Minisafe ja nicht raustragen
wenn das Stahlseil ein bissl was herhaltet.... und an einer 100kg Kommode so befestigt ist dass man mit einmal anreissen nicht das Seil eben abreisst...
dann würde grundsätzlich nichts dagegen sprechen darin eine Waffe der Kategorie B zu verwahren
ob das der überprüfende Beamte auch so sieht - andere Geschichte
im Zweifelsfall kannst es deinem Sachbearbeiter erklären - wenn der zufrieden ists - passt
wenn der nicht zufrieden ist kannst dich in die nächste Instanz streiten oder eben nachbessern
Re: 5 jährige Waffenüberprüfung und Corona
Verfasst: Do 20. Aug 2020, 12:18
von cas81
Pedro hat geschrieben: Do 20. Aug 2020, 11:18
Facts: Haus, Einbruchshemmende Türe plus Sicherheitsschloss, alles dreifach verglast, Alarmanlage, Videoüberwachung im EG.
Der Tresor bzw. die Kassette ist ein Vaultek Pro VTi (neues Modell das man nicht binnen Sekunden mit an Stück Draht aufbekommt - aber um das geht hier ja auch nicht) mit u.a. Tamper Detection (Sprich der fängt laut zum schreien an, wenn er angehoben/bewegt wird).
Reicht es rechtlich, wenn ich das Teil im OG, konkret im Schlafzimmer auf einer Kommode stehen habe und mit dem Stahlseil an der Kommode (also hinten unten, nicht zugänglich und ordentlich verschraubt) befestigt habe? Kommode: Echtholz und rappelvoll mit sicherlich an die 100kg Gesamtgewicht.
Sprich man kann das Teil (Leergewicht 7,x kg) zwar einige cm anheben, aber es schreit... und wegtragen wäre durchs Seil ja auch unterbunden. Abgesehen von o.g. Alarmanlage und Videoüberwachung etc. pp.
Vielen Dank.
:edit:
Warum in diesem Thread? Weil ich die 5 Jahre bald mal erreicht habe und das Teil nunmal bekommen habe und somit auch gerne nutzen möchte, rechtlich halt in Ordnung und vor allen Dingen kritikfrei seitens der überprüfenden Beamten.
Schritt für Schritt:
Das Behältnis muss aufbruchssicher und sicher gegen Zugriff (auch rechtmäßig) Anwesender sein, siehe §3 der 2. WaffG-Durchführungsverordnung.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006074
Aufbruchssicher ist der Safe wohl. Den Zugriff verhinderst du mittels Versperrbarkeit. Bestandteil des Zugriffs ist auch die Aneignung des Behältnisses und das verhinderst du durch das "Fixieren" des Behältnisses irgendwo, irgendwie. Um Letztgenanntes geht es:
Wenn das Behältnis nun an der Kommode "fixiert" ist und man die Kommode aber anheben kann, um sich folglich das Behältnis ohne weitere Hilfsmittel anzueignen, dann ist es amS nicht sicher fixiert. Du schreibst aber, dass der hintere Teil nicht zugänglich und sogar verschraubt ist. Also müsste man sich Werkzeugen bedienen, um sich das Behältnis aneignen zu können. Damit unterscheidet es sich amS
nicht von bspw einem verdübelten Safe (Beim Safe brauchst halt ein Stemmeisen und beim Kabel ein Schneidwerkzeug). Deine Verwahrung würde den normierten Bestimmungen amS entsprechen.
(Ich glaube dir nur das mit dem "nicht zugänglich" nicht wirklich. Denn wie willst du ein Kabel oder Stahlseil hinten herum wickeln, wenn man nicht hinkommt? Außerdem ist das Seil ja selbst zugänglich. Spielt aber amS eigentlich keine Rolle, denn wenn man das Ding nicht einfach anheben oder den Fuß hinten unten kaputthauen kann, das Kabel auch nicht einfach durchreißen kann, sondern Werkzeug für alles benötigt, dann ist das ordentlich fixiert und damit sicher gegen Aneignung des versperrten, aufbruchssicheren Behältnisses und damit sicher gegen unrechtmäßigen Zugriff)
ABER: Frag halt beine Behörde, lass es dir schriftlich geben. Das hilft zumindest den Polizisten bei der Beurteilung. Ob die das nämlich auch so zerpflücken und dann die richtigen Schlüsse ziehen, variiert von Person zu Person. Wenn die Zeit nicht ausreicht und sie schon vorher kontrollieren und es sich eh nur um einen kurzen Zeitraum handelt, dann kannst du die Waffen ja inzwischen im "richtigen" Safe lagern. Wenn du das nicht willst, dann kannst du die Waffen vor dem Schlafengehen in den Vaulttek legen und beim Aufstehen wieder in den "richtigen" Safe. Bis sie da waren und du eine Antwort von der Behörde hast. Sollte eh recht bald vorbei sein. Wenn du das nicht willst oder keinen richtigen Safe hast, dann hast du eh keine Wahl und kannst es nur im Bedarfsfall begründen, s.o. Aber du wärst nicht der Erste, der ein abgesperrtes Köfferchen wo festmacht. Bei manch Anderen ists halt ein Heizungsrohr o.ä. Das ganze Alarm-Dings, Sicherheitstüre, etc geben dem Ganzen noch den Zuckerguss.
Re: 5 jährige Waffenüberprüfung und Corona
Verfasst: Do 20. Aug 2020, 18:22
von Dobi
Pedro hat geschrieben: Do 20. Aug 2020, 11:18
Hi zusammen!
Werfe eine Frage in die Runde, mit der Bitte um kurze Antwort und nicht in Diskussion ausufernde Ergüsse ob der Safe jetzt super ist und/oder nicht.
Facts: Haus, Einbruchshemmende Türe plus Sicherheitsschloss, alles dreifach verglast, Alarmanlage, Videoüberwachung im EG.
Der Tresor bzw. die Kassette ist ein Vaultek Pro VTi (neues Modell das man nicht binnen Sekunden mit an Stück Draht aufbekommt - aber um das geht hier ja auch nicht) mit u.a. Tamper Detection (Sprich der fängt laut zum schreien an, wenn er angehoben/bewegt wird).
Reicht es rechtlich, wenn ich das Teil im OG, konkret im Schlafzimmer auf einer Kommode stehen habe und mit dem Stahlseil an der Kommode (also hinten unten, nicht zugänglich und ordentlich verschraubt) befestigt habe? Kommode: Echtholz und rappelvoll mit sicherlich an die 100kg Gesamtgewicht.
Sprich man kann das Teil (Leergewicht 7,x kg) zwar einige cm anheben, aber es schreit... und wegtragen wäre durchs Seil ja auch unterbunden. Abgesehen von o.g. Alarmanlage und Videoüberwachung etc. pp.
Vielen Dank.
:edit:
Warum in diesem Thread? Weil ich die 5 Jahre bald mal erreicht habe und das Teil nunmal bekommen habe und somit auch gerne nutzen möchte, rechtlich halt in Ordnung und vor allen Dingen kritikfrei seitens der überprüfenden Beamten.
Ich hatte genau die gleiche Frage, nur mit dem etwas kleineren Vaultek VT20i.
Hab damals meine Sachbearbeiterin in Wien angerufen und gefragt, ob es als sichere Verwahrung reicht, wenn ich den mit dem Stahlseil an einem der Träger eines 1,5m breiten und 3m hohem Industrieregal sichere.
Die Antwort war: Wenn man ihn nur wegtragen kann, wenn man davor ein Werkzeug wie etwa einen Bolzenschneider o.ä. gebraucht, dann gilt das als sicher verwahrt.
Ich hab zwar meine erste Kontrolle noch vor mir, bin aber guter Dinge, dass dies die Beamten ebenso sehen werden.
Re: 5 jährige Waffenüberprüfung und Corona
Verfasst: Sa 29. Aug 2020, 09:00
von titan
rupi hat geschrieben: Do 20. Aug 2020, 11:37
titan hat geschrieben: Do 20. Aug 2020, 11:26
Tresore müssen nicht verschraubt werden. Dem Schutz vor unberechtigtem Zugriff ist genüge getan wenn die Waffe verperrt und somit für Unberechtigte nicht zugänglich ist.
wenn du den Safe als ganzes raustragen kannst ist es nicht ausreichend das Ding nur zuzusperren
Ein Diebstahlschutz ist nirgendwo im Gesetz gefordert. Damit ist auch klar, dass ein Tresor nicht befestigt sein muss. Wenn man bedenkt, dass bereits in Supermärkten in den Betonboden eingelassene Tresore für die Tagesumsätze herausgerissen wurden, was hilft es den Billigtresor an der Ziegelmauer festzuschrauben? In den meisten Einfamilienhäusern ist noch dazu Werkzeug aller Art vorhanden. Wohnungen sind rechtlich geschützte Orte. Widerrechtliches Eindringen ist bereits eine Straftat. Der Rest wird durch Schutz vor unberechtigtem Zugriff gedeckt.
Re: 5 jährige Waffenüberprüfung und Corona
Verfasst: Sa 29. Aug 2020, 09:31
von ssg69koppi
Simon80 hat geschrieben: Mi 22. Jul 2020, 14:09
Woyzeck hat geschrieben: Mi 22. Jul 2020, 13:48
Was anderes: Wann muss man eigentlich nach dem ersten Erwerb einer Waffe mit der ersten Überprüfung rechnen ? Kommt die sofort oder erst in 5 Jahren ?
Also ich kenne niemanden bei dem sie vor Ablauf der 5 Jahre da waren. Ich meine aber hier im Forum mal gelesen zu haben das es schon vorgekommen ist.
Als ich 2010 die WBK beantragt habe sind die Polizisten nach 3 Tagen an meiner Haustür gestanden. Auf meine Nachfrage hin erklärte er mir das sie die von mir angegeben Daten kontrollieren sollten, Verwahrung ging ja noch nicht, da ich zu diesem Zeitpunkt ja noch keine Kat B hatte.
2012 dann als ich erweiterte, standen sie wieder nach rund 3 Tagen vorm Haus, da wollte er sich vergewissern ob und welche Verwahrmöglichkeiten ich habe!
Die erste "richtige" Verwahrungskontrolle hatte ich dann im August 2015, dann war 5 Jahre Ruhe und gestern waren sie wieder hier
Alle Kat. B Waffen wurden geprüft und dann wollte er noch WBK und Führerschein sehen, Listen hatte ich keine von diesem Jahr da bei uns alle Bewerbe abgesagt wurden, also zeigte ich ihm die gültige JK und gut wars
Er sagte noch, wenn ich ihm die WBK in Verbindung mit einer "gültigen" JK vorlege dann brauch ich den WFS nicht verlängern und er braucht auch keine Listen von mir, da ich ja aktiv jagen gehe wäre das ausreichend!
Es war auch nix von Corona zu merken
Lg
Ps.: Kommt aber ganz auf die zuständige Behörde an, da ja jede BH eigene Auslegung hat
Re: 5 jährige Waffenüberprüfung und Corona
Verfasst: Sa 29. Aug 2020, 09:35
von gewo
ssg69koppi hat geschrieben: Sa 29. Aug 2020, 09:31
Simon80 hat geschrieben: Mi 22. Jul 2020, 14:09
Woyzeck hat geschrieben: Mi 22. Jul 2020, 13:48
Was anderes: Wann muss man eigentlich nach dem ersten Erwerb einer Waffe mit der ersten Überprüfung rechnen ? Kommt die sofort oder erst in 5 Jahren ?
Also ich kenne niemanden bei dem sie vor Ablauf der 5 Jahre da waren. Ich meine aber hier im Forum mal gelesen zu haben das es schon vorgekommen ist.
Als ich 2010 die WBK beantragt habe sind die Polizisten nach 3 Tagen an meiner Haustür gestanden. Auf meine Nachfrage hin erklärte er mir das sie die von mir angegeben Daten kontrollieren sollten, Verwahrung ging ja noch nicht, da ich zu diesem Zeitpunkt ja noch keine Kat B hatte.
2012 dann als ich erweiterte, standen sie wieder nach rund 3 Tagen vorm Haus, da wollte er sich vergewissern ob und welche Verwahrmöglichkeiten ich habe!
Die erste "richtige" Verwahrungskontrolle hatte ich dann im August 2015, dann war 5 Jahre Ruhe und gestern waren sie wieder hier
Alle Kat. B Waffen wurden geprüft und dann wollte er noch WBK und Führerschein sehen, Listen hatte ich keine von diesem Jahr da bei uns alle Bewerbe abgesagt wurden, also zeigte ich ihm die gültige JK und gut wars
Er sagte noch, wenn ich ihm die WBK in Verbindung mit einer "gültigen" JK vorlege dann brauch ich den WFS nicht verlängern und er braucht auch keine Listen von mir, da ich ja aktiv jagen gehe wäre das ausreichend!
Es war auch nix von Corona zu merken
Lg
Wer eine jagdkarte hat ist vom
Psychotest und vom
Waffenfuehrerschein
Befreit
Muss nicht gemacht werden
Re: 5 jährige Waffenüberprüfung und Corona
Verfasst: Mi 30. Sep 2020, 09:55
von Baba-Jaga
titan hat geschrieben: Sa 29. Aug 2020, 09:00
rupi hat geschrieben: Do 20. Aug 2020, 11:37
titan hat geschrieben: Do 20. Aug 2020, 11:26
Tresore müssen nicht verschraubt werden. Dem Schutz vor unberechtigtem Zugriff ist genüge getan wenn die Waffe verperrt und somit für Unberechtigte nicht zugänglich ist.
wenn du den Safe als ganzes raustragen kannst ist es nicht ausreichend das Ding nur zuzusperren
Ein Diebstahlschutz ist nirgendwo im Gesetz gefordert. Damit ist auch klar, dass ein Tresor nicht befestigt sein muss. Wenn man bedenkt, dass bereits in Supermärkten in den Betonboden eingelassene Tresore für die Tagesumsätze herausgerissen wurden, was hilft es den Billigtresor an der Ziegelmauer festzuschrauben? In den meisten Einfamilienhäusern ist noch dazu Werkzeug aller Art vorhanden. Wohnungen sind rechtlich geschützte Orte. Widerrechtliches Eindringen ist bereits eine Straftat. Der Rest wird durch Schutz vor unberechtigtem Zugriff gedeckt.
Absolut richtig titan!
Hatte heute morgen meine Überprüfung:
1 Beamter ohne MS-Schutz klopft an der Tür, kurz 3 Hunde versperrrt und den Polizisten hereingebeten.
Kurzer Blick auf den Waffenschrank: Ja gut, alles versperrbar.
Dann nannte er mir die Waffenbezeichnungen und ich verglich die Seriennummern an den Waffen mit seiner Liste.
WP und WBK vorgezeigt, Zettel erhalten und nach insgesamt 2 Minuten war der Spaß auch vorbei.
ALLE Waffen waren im halbgeladenen Zustand und der Waffenschrank ist nirgends verschraubt, alles kein Problem.
Kommt natürlich immer auf den Einzelfall und den Beamten drauf an, aber rein gesetzlich ist das so alles in Ordnung.
Es wurde auch vermerkt dass sich normalerweise 3 Hunde im Raum befinden, dürfte ein zusätzlicher Sicherheitspunkt sein.
Gruß
Re: 5 jährige Waffenüberprüfung und Corona
Verfasst: Mi 30. Sep 2020, 10:13
von gewo
Baba-Jaga hat geschrieben: Mi 30. Sep 2020, 09:55
titan hat geschrieben: Sa 29. Aug 2020, 09:00
rupi hat geschrieben: Do 20. Aug 2020, 11:37
titan hat geschrieben: Do 20. Aug 2020, 11:26
Tresore müssen nicht verschraubt werden. Dem Schutz vor unberechtigtem Zugriff ist genüge getan wenn die Waffe verperrt und somit für Unberechtigte nicht zugänglich ist.
wenn du den Safe als ganzes raustragen kannst ist es nicht ausreichend das Ding nur zuzusperren
Ein Diebstahlschutz ist nirgendwo im Gesetz gefordert. Damit ist auch klar, dass ein Tresor nicht befestigt sein muss. Wenn man bedenkt, dass bereits in Supermärkten in den Betonboden eingelassene Tresore für die Tagesumsätze herausgerissen wurden, was hilft es den Billigtresor an der Ziegelmauer festzuschrauben? In den meisten Einfamilienhäusern ist noch dazu Werkzeug aller Art vorhanden. Wohnungen sind rechtlich geschützte Orte. Widerrechtliches Eindringen ist bereits eine Straftat. Der Rest wird durch Schutz vor unberechtigtem Zugriff gedeckt.
Absolut richtig titan!
....
nein
nicht richtig
weil es in der judikatur eine eigenen rechtssatz zu dem thema gibt
ober sticht unter
wenn der VFGH einen rechtssatz dazu hat kann selbst der polizeijurist sich am ende seine einzelmeinung einrexen ...
Re: 5 jährige Waffenüberprüfung und Corona
Verfasst: Mi 30. Sep 2020, 10:31
von Baba-Jaga
gewo hat geschrieben: Mi 30. Sep 2020, 10:13
Baba-Jaga hat geschrieben: Mi 30. Sep 2020, 09:55
titan hat geschrieben: Sa 29. Aug 2020, 09:00
rupi hat geschrieben: Do 20. Aug 2020, 11:37
wenn du den Safe als ganzes raustragen kannst ist es nicht ausreichend das Ding nur zuzusperren
Ein Diebstahlschutz ist nirgendwo im Gesetz gefordert. Damit ist auch klar, dass ein Tresor nicht befestigt sein muss. Wenn man bedenkt, dass bereits in Supermärkten in den Betonboden eingelassene Tresore für die Tagesumsätze herausgerissen wurden, was hilft es den Billigtresor an der Ziegelmauer festzuschrauben? In den meisten Einfamilienhäusern ist noch dazu Werkzeug aller Art vorhanden. Wohnungen sind rechtlich geschützte Orte. Widerrechtliches Eindringen ist bereits eine Straftat. Der Rest wird durch Schutz vor unberechtigtem Zugriff gedeckt.
Absolut richtig titan!
....
nein
nicht richtig
weil es in der judikatur eine eigenen rechtssatz zu dem thema gibt
ober sticht unter
wenn der VFGH einen rechtssatz dazu hat kann selbst der polizeijurist sich am ende seine einzelmeinung einrexen ...
Wär mir neu, hast du diesen Rechtssatz?
Komisch, denn IWÖ und Anwalt waren beide der selben Meinung, bei der Verwahrung darf nicht von Vandalissmus ect ausgegangen werden... gibts da nen Link?