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H&K SP5 (bzw. MKE T94) Schubschaft - Verbotene Waffe
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- Wilhelmshoehe
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Re: H&K SP5 (bzw. MKE T94) Schubschaft - Verbotene Waffe
Ahem... der Umbauparagraph gilt auch am Schießstand...
Re: H&K SP5 (bzw. MKE T94) Schubschaft - Verbotene Waffe
Welcher paragraph?Wilhelmshoehe hat geschrieben: ↑Di 26. Apr 2022, 21:24Ahem... der Umbauparagraph gilt auch am Schießstand...
doubleaction OG, Wien
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Re: H&K SP5 (bzw. MKE T94) Schubschaft - Verbotene Waffe
Nehme an er meint § 2 Abs. 4
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
- Prometheus
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Re: H&K SP5 (bzw. MKE T94) Schubschaft - Verbotene Waffe
Wie oft wird diese sinnlose Diskussion wohl noch geführt?
- Wilhelmshoehe
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Re: H&K SP5 (bzw. MKE T94) Schubschaft - Verbotene Waffe
Nicht wenn es ein behördlich genhmigter Schießstand ist.Wilhelmshoehe hat geschrieben: ↑Di 26. Apr 2022, 21:24Ahem... der Umbauparagraph gilt auch am Schießstand...
Schießstättenprivileg.
LG
Derjenige, der Freiheit für Sicherheit aufgibt, verliert am Ende beides.
-
- .308 Win
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Re: H&K SP5 (bzw. MKE T94) Schubschaft - Verbotene Waffe
Wenn die Waffe zu Kat A Kriegsmaterial wird (§18) gilt das Schießstättenprivileg nur wenn die Waffe im Eigentum einer Gebietskörperschaft steht.
§18 (5) Im Übrigen gelten für Kriegsmaterial die Bestimmungen der §§ 6 bis 8 und 10 (Besitz, Führen, Verlässlichkeit und Ermessen), 11 Abs. 3 (Besitz von Waffen durch Jugendliche unter 18 Jahren bei der Berufsausbildung), 11a, 12 und 13 (Waffenverbote), 14 (Schießstätten), soweit es sich um Kriegsmaterial handelt, das im Eigentum einer Gebietskörperschaft steht, .....
Weiters, wenn eine Waffe zu Kriegsmaterial (§18) umgebaut wird und dann wieder rückgebaut wird, bleibt Sie §18!
(siehe §58 Abs (14)).
§18 (5) Im Übrigen gelten für Kriegsmaterial die Bestimmungen der §§ 6 bis 8 und 10 (Besitz, Führen, Verlässlichkeit und Ermessen), 11 Abs. 3 (Besitz von Waffen durch Jugendliche unter 18 Jahren bei der Berufsausbildung), 11a, 12 und 13 (Waffenverbote), 14 (Schießstätten), soweit es sich um Kriegsmaterial handelt, das im Eigentum einer Gebietskörperschaft steht, .....
Weiters, wenn eine Waffe zu Kriegsmaterial (§18) umgebaut wird und dann wieder rückgebaut wird, bleibt Sie §18!
(siehe §58 Abs (14)).
Re: H&K SP5 (bzw. MKE T94) Schubschaft - Verbotene Waffe
Das stimmt alles
Aber er will die waffe ja nicht auf kat A / militaerisch adaptieren sondern auf kat A / verboten
Die verkuerzbarkeit <> 60cm ist 17/1/11
Also verboten
Aber nicht militaerisch
Daher am beh. genehmigten schiessstand bedenkenlos
Aber er will die waffe ja nicht auf kat A / militaerisch adaptieren sondern auf kat A / verboten
Die verkuerzbarkeit <> 60cm ist 17/1/11
Also verboten
Aber nicht militaerisch
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- Wilhelmshoehe
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Re: H&K SP5 (bzw. MKE T94) Schubschaft - Verbotene Waffe
Das stimmt nicht gewo!
Bitte lest euch den § 14 nochmal aufmerksam durch.
Bitte lest euch den § 14 nochmal aufmerksam durch.
WaffG § 2 Abs. 4 hat geschrieben: Der Umbau einer Schusswaffe hat – ausgenommen im Falle einer Deaktivierung gemäß § 42b – keine Auswirkungen auf ihre Zuordnung zu einer Kategorie. Dies gilt nicht für Schusswaffen, die zu einer höheren Kategorie umgebaut wurden; diesfalls ist die Schusswaffe der höheren Kategorie zuzurechnen.
Wenn ihr euch weiterhin so sicher seid, steht euch ja frei ne Kat A Z11 aus eurer Kat B zu machen, Photos von eurer Waffe inkl. Maßbandl und Seriennummer und eurer WBK/WP dazu (damit auch keine Zweifel bestehen) am Schießstand hier zu posten oder von mir aus direkt ans BMI Abt. III/3 schicken und dann schau ma was dabei herauskommt. Bitte wenn dann muss es die eigene Waffe sein, sonst reitet ihr wen anderen in die Rue de GackWaffG § 14 hat geschrieben: Für die Benützung von Schußwaffen auf behördlich genehmigten Schießstätten sind die Bestimmungen über das Überlassen, den Besitz und das Führen von Schußwaffen sowie die Bestimmungen über das Überlassen und den Erwerb von Munition für Faustfeuerwaffen nicht anzuwenden. Waffenverbote (§§ 12 und 13) gelten auf solchen Schießstätten jedoch.
Re: H&K SP5 (bzw. MKE T94) Schubschaft - Verbotene Waffe
ich weiss echt ned auf was du raus willstWilhelmshoehe hat geschrieben: ↑Do 28. Apr 2022, 13:38Das stimmt nicht gewo!
Bitte lest euch den § 14 nochmal aufmerksam durch.
WaffG § 2 Abs. 4 hat geschrieben: Der Umbau einer Schusswaffe hat – ausgenommen im Falle einer Deaktivierung gemäß § 42b – keine Auswirkungen auf ihre Zuordnung zu einer Kategorie. Dies gilt nicht für Schusswaffen, die zu einer höheren Kategorie umgebaut wurden; diesfalls ist die Schusswaffe der höheren Kategorie zuzurechnen.Wenn ihr euch weiterhin so sicher seid, steht euch ja frei ne Kat A Z11 aus eurer Kat B zu machen, Photos von eurer Waffe inkl. Maßbandl und Seriennummer und eurer WBK/WP dazu (damit auch keine Zweifel bestehen) am Schießstand hier zu posten oder von mir aus direkt ans BMI Abt. III/3 schicken und dann schau ma was dabei herauskommt. Bitte wenn dann muss es die eigene Waffe sein, sonst reitet ihr wen anderen in die Rue de GackWaffG § 14 hat geschrieben: Für die Benützung von Schußwaffen auf behördlich genehmigten Schießstätten sind die Bestimmungen über das Überlassen, den Besitz und das Führen von Schußwaffen sowie die Bestimmungen über das Überlassen und den Erwerb von Munition für Faustfeuerwaffen nicht anzuwenden. Waffenverbote (§§ 12 und 13) gelten auf solchen Schießstätten jedoch.
du zitierst genau die richtigen bestimmungen
kommst aber offenbar auf andere schlussfolgerungen
darfst du natuerlich
fuer mich ist die bestimmung
"....Für die Benützung von Schußwaffen auf behördlich genehmigten Schießstätten[/b] sind die Bestimmungen über das Überlassen, den Besitz und das Führen von Schußwaffen[/u][/b] sowie die Bestimmungen über das Überlassen und den Erwerb von Munition für Faustfeuerwaffen nicht anzuwenden. ....:"
eindeutig
die bestimmung dass ich eine §17/1/11 nicht besitzen darf ist am behoerdlich genehmigten schiesstand nicht anzuwenden
punktum
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Re: H&K SP5 (bzw. MKE T94) Schubschaft - Verbotene Waffe
Ich denke Wildhelmshoehe meint es so:
SP5 mit Schaftkappe ohne Magazin = Kat B
SP5 mit Fixschaft ohne Magazin = Kat B
SP5 mit Schubschaft ohne Magazin = Kat A nach §17/1/11 --> Höhere Kategorie! --> §2 Abs 4
Bei einer SP5 die als §17/1/7 oder 8 registriert ist ändert der Umbau auf §17/1/11 die Höhe der Kategorie nicht.
ACP hat aber nach KAT B auf §17/1/11 gefragt.
LG, Hans
Nachtrag: Das Anstecken eines großen Magazins ändert zwar die Kategorie, ist aber kein Umbau.
SP5 mit Schaftkappe ohne Magazin = Kat B
SP5 mit Fixschaft ohne Magazin = Kat B
SP5 mit Schubschaft ohne Magazin = Kat A nach §17/1/11 --> Höhere Kategorie! --> §2 Abs 4
Bei einer SP5 die als §17/1/7 oder 8 registriert ist ändert der Umbau auf §17/1/11 die Höhe der Kategorie nicht.
ACP hat aber nach KAT B auf §17/1/11 gefragt.
LG, Hans
Nachtrag: Das Anstecken eines großen Magazins ändert zwar die Kategorie, ist aber kein Umbau.
Re: H&K SP5 (bzw. MKE T94) Schubschaft - Verbotene Waffe
am beh. genehmigten schiesstand gegenstandlosMr. Danger hat geschrieben: ↑Do 28. Apr 2022, 14:14SP5 mit Schaftkappe ohne Magazin = Kat B
SP5 mit Fixschaft ohne Magazin = Kat B
SP5 mit Schubschaft ohne Magazin = Kat A nach §17/1/11 --> Höhere Kategorie! --> §2 Abs 4
Bei einer SP5 die als §17/1/7 oder 8 registriert ist ändert der Umbau auf §17/1/11 die Höhe der Kategorie nicht.
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Re: H&K SP5 (bzw. MKE T94) Schubschaft - Verbotene Waffe
Bingo!Mr. Danger hat geschrieben: ↑Do 28. Apr 2022, 14:14Nachtrag: Das Anstecken eines großen Magazins ändert zwar die Kategorie, ist aber kein Umbau.
Somit hat man leider auch dasselbe Problem, wenn man das ganze mit einer als Z7 oder Z8 registrierten Waffe macht...
Die Waffe selbst ist ohne angestecktem verbotenem Magazin ihrem Wesen nach eine Waffe der Kat. B. Sonst könnte man sie ja auch nicht ohne verbotenen Magazinen als Waffe der Kat. B verkaufen.
PS: Abgesehen davon vertrete ich die Meinung, dass Z11 als eine höhere Kategorie zu Z7 oder Z8 im Sinne des §2 Abs. 4 zu verstehen ist. Einerseits, weil die Z11 die vorgenannten miteinschließt (Z11 berechtigt zum Erwerb, Besitz, und Führen von verbotenen Magazinen nach Z9 und Z10 analog zu Z7 und Z8). Andererseits weil es für bestimmte Gruppen einen Rechtsanspruch für neue Plätze nach Z7 und Z8 auf WBK/WP gibt, den es für Z11 nicht gibt. (Die Altbestandsregelung ist nun sowieso passé.)
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Re: H&K SP5 (bzw. MKE T94) Schubschaft - Verbotene Waffe
Er baut den Schubschaft ab und montiert Festschaft oder Schaftkappe.Wilhelmshoehe hat geschrieben: ↑Do 28. Apr 2022, 16:24Wie kommst du mit deiner neuen Waffe der Kat. A Z11 nach Hause? Oder verkaufst sie am Schießstand an einen Berechtigten?
Die Frage ist ob der Umbau durch das Schießstandprivileg gedeckt ist.
Gewo schreibt JA, Wilhelmshoehe schreibt NEIN
Eine Antwort gibt es wohl nur vom Gericht in Form eines Urteils.
LG, Hans