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Re: .408 Cheytec legal?

Verfasst: Sa 21. Mai 2011, 15:18
von >Michael<
Die IWOE wollte da ja mal was machen, wegen der Pumpgun-regelung welche auch Waffen dieses typs mit gezogenen Läufen einbezieht. Ist irgendwie im Sand verlaufen.

Re: .408 Cheytec legal?

Verfasst: Sa 21. Mai 2011, 18:43
von Vintageologist
gewo hat geschrieben:
HS911 hat geschrieben:
Die Saiga-12 ist aber eindeutig Halbautomat, das heißt Kat-A, sofern es keine Einstufung als Kat.-B gibt (ist bei manchen Saigas der Fall).
hi

im prinzip stimmt das was du sagst, aber NUR bei selbstlader buechsen
nicht bei flinten

selbstlader flinten sind nicht von haus aus kat A und muessen nicht durch sondergenehmigung BMI/BMLV mit bescheid freigegeben werden

hab mir aber die definition ned genau angesehen
falls da "halbautomatische langwaffen" steht hast du evt recht
wenn da "halbautomatische gewehre" steht sind die flinten raus ..
Die Definition ist so, dass HA Flinten grundsätzlich kein KM sind, es sei denn sie weisen typische KM Merkmale auf.
VB-0401, Arbeitsrichtlinie Kriegsmaterial hat geschrieben: Kein Kriegsmaterial sind u. a.:

[...]

d) halbautomatische Schrotgewehre (Flinten).
Die unter a) bis d) angeführten Schusswaffen gelten allerdings nur dann nicht als
Kriegsmaterial, wenn sie keine typisch militärischen Merkmale wie etwa Zweibein,
Bajonetthaltevorrichtung, Mündungsfeuerdämpfer, Griffstück, abnehmbaren,
ausziehbaren oder klappbaren Kolben aufweisen.
So wie ich das verstehe, muss man die aber im Zweifelsfall, wenn sie oben genannte Merkmale aufweisen, begutachten lassen.
VB-0401, Arbeitsrichtlinie Kriegsmaterial hat geschrieben: (2) Im Zweifel, ob Kriegsmaterial vorliegt, ist die für den Abfertigungsort zuständige
Sicherheitsdirektion unverzüglich, in der Regel fernmündlich oder fernschriftlich, um
Entsendung eines Organs zur Prüfung und weiteren Veranlassung zu ersuchen. Die
Abfertigung darf erst vorgenommen werden, wenn die Sicherheitsdirektion sich schriftlich
VB-0401 GZ BMF-010311/0041-IV/8/2007
© Bundesministerium für Finanzen 10 - 2
darüber äußert, dass es sich um kein Kriegsmaterial handelt; dies kann auch in Form eines
Vermerkes des Organs in der Anmeldung erfolgen.
>Michael< hat geschrieben:Die IWOE wollte da ja mal was machen, wegen der Pumpgun-regelung welche auch Waffen dieses typs mit gezogenen Läufen einbezieht. Ist irgendwie im Sand verlaufen.
Ist wohl eh besser, wenn jemand anderer als die IWÖ um so einen Bescheid ansucht :whistle: GEEEEWOOOOOOOO!! :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

Re: .408 Cheytec legal?

Verfasst: So 22. Mai 2011, 23:10
von <BigM>
>Michael< hat geschrieben:Die IWOE wollte da ja mal was machen, wegen der Pumpgun-regelung welche auch Waffen dieses typs mit gezogenen Läufen einbezieht. Ist irgendwie im Sand verlaufen.
Total.

Re: .408 Cheytec legal?

Verfasst: So 22. Mai 2011, 23:23
von Freiwild
<BigM> hat geschrieben:
>Michael< hat geschrieben:Die IWOE wollte da ja mal was machen, wegen der Pumpgun-regelung welche auch Waffen dieses typs mit gezogenen Läufen einbezieht. Ist irgendwie im Sand verlaufen.
Total.
um spenden wird gebeten.
:puke-huge:

Re: .408 Cheytec legal?

Verfasst: Mo 23. Mai 2011, 00:18
von Coolhand
Gut, wenn das mit den Flinten so wäre, dann wäre jede HA Flinte mit freistehendem Griff eine A Waffe, also auch die M1/2/4...das kannst nicht sein...
Es ist einfach so, dass unser WaffG total unlogisch ist.
Die erste Weise, wie man ein Gesetz betrachten muss, ist immer die sinnerfassende, hab ich mal gehört...
Wenn dem so ist, dann ist jede Diskussion darüber, wo der Abzug bei einer Flinte ist, mehr als sinnbefreit...
Das ist eine unendliche Geschichte...

DVC+WH
Coolhand

Re: .408 Cheytec legal?

Verfasst: Mo 23. Mai 2011, 00:33
von gewo
Coolhand hat geschrieben: Wenn dem so ist, dann ist jede Diskussion darüber, wo der Abzug bei einer Flinte ist, mehr als sinnbefreit...
hi

also dass mit dem in der mitte liegenden abzug bei der saiga (diese modelle sind definitiva kat A) hat den ursprung nach meinem wissen darin dass genau diese systemkaesten bei den fullauto AKs verwendet werden

sie sind defacto baugleich
da gehts nur um ein paar kleinteile die da ein wenig anders geformt sind
daher laut gutachten verboten
die auskunft ist von "ganz oben"

das witzige ist halt nur dass es keiner weiss
diese gutachten scheinen ned oeffentlich zu sein

wwoher soll man(n) es dann wissen ...zb im fall eines eigenimports ... die BHs nicken soweit ich weiss solche eigenimporte problemlos ab ... aber ob dass dann im fall des falles "ausreicht" ?

evt reicht es einem waffenverbot zu entgehen, aber die knarre ist trotzdem garantiert weg

Re: .408 Cheytec legal?

Verfasst: Mo 23. Mai 2011, 05:19
von Maggo
Genau das ist ja das Problem,die Unwissenheit der Beamten vom eigenen System das sie selbst geschaffen haben.
Es gibt genug fälle wo Eigendlich verbotene Waffen aus Unwissenheit und mit Segen und auch oftmal mit einen Schriftlichen Segen eines Beamten Im Waffenamt Importiert wurden,und einige Zeit später ist es dem Waffenamt doch nicht mehr so recht weil sie ihren eigenen Fehler entdeckt haben,und plötzlich ist der Waffenbesitzer der dumme.

Re: .408 Cheytec legal?

Verfasst: Di 24. Mai 2011, 21:14
von eXistenZ
martin01 hat geschrieben: darf ich fragen was du eigentlich mit einer solchen artillerie willst? (zugegeben es hat schon was so eine riesen patrone... ;) )
Vielleicht "NATO-Standard-4GUN4FUN" schießen? :mrgreen:

Gute Begründung für die Kat. A Ausnahmegenehmigung für die .50 BMG / 12.7x99mm NATO :)

Re: .408 Cheytec legal?

Verfasst: Di 24. Mai 2011, 23:19
von Vintageologist
gewo hat geschrieben: das witzige ist halt nur dass es keiner weiss
diese gutachten scheinen ned oeffentlich zu sein

wwoher soll man(n) es dann wissen ...zb im fall eines eigenimports ... die BHs nicken soweit ich weiss solche eigenimporte problemlos ab ... aber ob dass dann im fall des falles "ausreicht" ?

evt reicht es einem waffenverbot zu entgehen, aber die knarre ist trotzdem garantiert weg
Falls das so gemeint ist, wie ich es verstehe:
Aber es würde auch einen ziemlich extremen Verwaltungsaufwand schaffen, wenn jedes Mal, wenn du um eine Importgenehmigung ansuchst, die erst überprüfen müssten, ob Waffe XY in Ausführung XY überhaupt dem entspricht, was du bei Kategorie eingetragen hast. Bei C wärs sogar praktisch unmöglich.

Re: .408 Cheytec legal?

Verfasst: Di 24. Mai 2011, 23:21
von gewo
Vintageologist hat geschrieben: Aber es würde auch einen ziemlich extremen Verwaltungsaufwand schaffen, wenn jedes Mal, wenn du um eine Importgenehmigung ansuchst, die erst überprüfen müssten, ob Waffe XY in Ausführung XY überhaupt dem entspricht, was du bei Kategorie eingetragen hast. Bei C wärs sogar praktisch unmöglich.
hi

weiss ned
ich wuerde eigentlich annehmen es gehoert zu der aufgabe der waffenreferenten

aber egal, was nicht ist ist nicht ...

Re: .408 Cheytec legal?

Verfasst: Di 24. Mai 2011, 23:49
von Vintageologist
gewo hat geschrieben:
Vintageologist hat geschrieben: Aber es würde auch einen ziemlich extremen Verwaltungsaufwand schaffen, wenn jedes Mal, wenn du um eine Importgenehmigung ansuchst, die erst überprüfen müssten, ob Waffe XY in Ausführung XY überhaupt dem entspricht, was du bei Kategorie eingetragen hast. Bei C wärs sogar praktisch unmöglich.
hi

weiss ned
ich wuerde eigentlich annehmen es gehoert zu der aufgabe der waffenreferenten

aber egal, was nicht ist ist nicht ...
Wenn ich ehrlich bin, ist es mir lieber die haben keine Ahnung und schauen auch nicht nach. Denn die meiste Zeit will man eh nur ganz normale Waffen importieren, von denen man bereits weiß, dass sie 100% legal sind. Und dann geh ich einfach hin, sag denen Type, Nummer und woher und hab meinen Wisch. Wenn die erst 3 Wochen überprüfen würden, ob das eh rechtens ist, dann wäre mir das nicht wirklich angenehm. So ist das Überprüfen der Legalität eben eine Bringschuld da sollten dir andere, ZENTRALE Stellen eigentlich Auskunft darüber geben können. Wenn scheitert es daran.

Re: .408 Cheytec legal?

Verfasst: Mi 25. Mai 2011, 05:48
von Maggo
Die Waffenreferenten sollten sich zumindest besser auskennen als der Waffenbesitzer.So wäre halt ich der meinung.
Und eine gute Übersicht an den Waffen und Kalibern sollte ein Waffenreferent schon haben.
Ein Beamter bei der Führerscheinstelle sollte/muss sich auch mit dem Verkehrsrecht auskennen.
Ich muss micht in meinem Beruf bzw. Tätigkeit auch auskennen sonst bin ich fehl am Platze.

Re: .408 Cheytec legal?

Verfasst: Mi 25. Mai 2011, 08:32
von pointi2009
Maggo hat geschrieben:Ich muss mich in meinem Beruf bzw. Tätigkeit auch auskennen sonst bin ich fehl am Platze.
das Unterscheidet aber oft die Angestellten/Arbeiter in der Privatwirtschaft von denen im Staatsdienst ;) - frei nach dem Zauberlehrling: "die Geister die ich rief werd ich nicht mehr los" gehts den Beamten mit den von ihnen geschaffenem Gesetzesdschungel. Und wer überprüft die schon, ob sie immer up to date sind mit Ihrem Wissen

Re: .408 Cheytec legal?

Verfasst: Mi 25. Mai 2011, 08:47
von sandman
Maggo hat geschrieben:Die Waffenreferenten sollten sich zumindest besser auskennen als der Waffenbesitzer.So wäre halt ich der meinung.
Und eine gute Übersicht an den Waffen und Kalibern sollte ein Waffenreferent schon haben.
Ein Beamter bei der Führerscheinstelle sollte/muss sich auch mit dem Verkehrsrecht auskennen.
Ich muss micht in meinem Beruf bzw. Tätigkeit auch auskennen sonst bin ich fehl am Platze.
Naja, zB kannten sich die Beamten der letzten Überprüfungen gar nicht aus und haben mich sogar gefragt, wie denn das rechtlich sei (bezüglich Stückzahl).

Grüße

Sandman

Re: .408 Cheytec legal?

Verfasst: Mi 25. Mai 2011, 09:14
von doc steel
sandman hat geschrieben: Naja, zB kannten sich die Beamten der letzten Überprüfungen gar nicht aus und haben mich sogar gefragt, wie denn das rechtlich sei (bezüglich Stückzahl).

Grüße

Sandman
hab ich auch schon erlebt.