Re: .408 Cheytec legal?
Verfasst: Sa 21. Mai 2011, 15:18
Die IWOE wollte da ja mal was machen, wegen der Pumpgun-regelung welche auch Waffen dieses typs mit gezogenen Läufen einbezieht. Ist irgendwie im Sand verlaufen.
Die Definition ist so, dass HA Flinten grundsätzlich kein KM sind, es sei denn sie weisen typische KM Merkmale auf.gewo hat geschrieben:hiHS911 hat geschrieben:
Die Saiga-12 ist aber eindeutig Halbautomat, das heißt Kat-A, sofern es keine Einstufung als Kat.-B gibt (ist bei manchen Saigas der Fall).
im prinzip stimmt das was du sagst, aber NUR bei selbstlader buechsen
nicht bei flinten
selbstlader flinten sind nicht von haus aus kat A und muessen nicht durch sondergenehmigung BMI/BMLV mit bescheid freigegeben werden
hab mir aber die definition ned genau angesehen
falls da "halbautomatische langwaffen" steht hast du evt recht
wenn da "halbautomatische gewehre" steht sind die flinten raus ..
So wie ich das verstehe, muss man die aber im Zweifelsfall, wenn sie oben genannte Merkmale aufweisen, begutachten lassen.VB-0401, Arbeitsrichtlinie Kriegsmaterial hat geschrieben: Kein Kriegsmaterial sind u. a.:
[...]
d) halbautomatische Schrotgewehre (Flinten).
Die unter a) bis d) angeführten Schusswaffen gelten allerdings nur dann nicht als
Kriegsmaterial, wenn sie keine typisch militärischen Merkmale wie etwa Zweibein,
Bajonetthaltevorrichtung, Mündungsfeuerdämpfer, Griffstück, abnehmbaren,
ausziehbaren oder klappbaren Kolben aufweisen.
VB-0401, Arbeitsrichtlinie Kriegsmaterial hat geschrieben: (2) Im Zweifel, ob Kriegsmaterial vorliegt, ist die für den Abfertigungsort zuständige
Sicherheitsdirektion unverzüglich, in der Regel fernmündlich oder fernschriftlich, um
Entsendung eines Organs zur Prüfung und weiteren Veranlassung zu ersuchen. Die
Abfertigung darf erst vorgenommen werden, wenn die Sicherheitsdirektion sich schriftlich
VB-0401 GZ BMF-010311/0041-IV/8/2007
© Bundesministerium für Finanzen 10 - 2
darüber äußert, dass es sich um kein Kriegsmaterial handelt; dies kann auch in Form eines
Vermerkes des Organs in der Anmeldung erfolgen.
Ist wohl eh besser, wenn jemand anderer als die IWÖ um so einen Bescheid ansucht>Michael< hat geschrieben:Die IWOE wollte da ja mal was machen, wegen der Pumpgun-regelung welche auch Waffen dieses typs mit gezogenen Läufen einbezieht. Ist irgendwie im Sand verlaufen.
Total.>Michael< hat geschrieben:Die IWOE wollte da ja mal was machen, wegen der Pumpgun-regelung welche auch Waffen dieses typs mit gezogenen Läufen einbezieht. Ist irgendwie im Sand verlaufen.
um spenden wird gebeten.<BigM> hat geschrieben:Total.>Michael< hat geschrieben:Die IWOE wollte da ja mal was machen, wegen der Pumpgun-regelung welche auch Waffen dieses typs mit gezogenen Läufen einbezieht. Ist irgendwie im Sand verlaufen.
hiCoolhand hat geschrieben: Wenn dem so ist, dann ist jede Diskussion darüber, wo der Abzug bei einer Flinte ist, mehr als sinnbefreit...
Vielleicht "NATO-Standard-4GUN4FUN" schießen?martin01 hat geschrieben: darf ich fragen was du eigentlich mit einer solchen artillerie willst? (zugegeben es hat schon was so eine riesen patrone...)
Falls das so gemeint ist, wie ich es verstehe:gewo hat geschrieben: das witzige ist halt nur dass es keiner weiss
diese gutachten scheinen ned oeffentlich zu sein
wwoher soll man(n) es dann wissen ...zb im fall eines eigenimports ... die BHs nicken soweit ich weiss solche eigenimporte problemlos ab ... aber ob dass dann im fall des falles "ausreicht" ?
evt reicht es einem waffenverbot zu entgehen, aber die knarre ist trotzdem garantiert weg
hiVintageologist hat geschrieben: Aber es würde auch einen ziemlich extremen Verwaltungsaufwand schaffen, wenn jedes Mal, wenn du um eine Importgenehmigung ansuchst, die erst überprüfen müssten, ob Waffe XY in Ausführung XY überhaupt dem entspricht, was du bei Kategorie eingetragen hast. Bei C wärs sogar praktisch unmöglich.
Wenn ich ehrlich bin, ist es mir lieber die haben keine Ahnung und schauen auch nicht nach. Denn die meiste Zeit will man eh nur ganz normale Waffen importieren, von denen man bereits weiß, dass sie 100% legal sind. Und dann geh ich einfach hin, sag denen Type, Nummer und woher und hab meinen Wisch. Wenn die erst 3 Wochen überprüfen würden, ob das eh rechtens ist, dann wäre mir das nicht wirklich angenehm. So ist das Überprüfen der Legalität eben eine Bringschuld da sollten dir andere, ZENTRALE Stellen eigentlich Auskunft darüber geben können. Wenn scheitert es daran.gewo hat geschrieben:hiVintageologist hat geschrieben: Aber es würde auch einen ziemlich extremen Verwaltungsaufwand schaffen, wenn jedes Mal, wenn du um eine Importgenehmigung ansuchst, die erst überprüfen müssten, ob Waffe XY in Ausführung XY überhaupt dem entspricht, was du bei Kategorie eingetragen hast. Bei C wärs sogar praktisch unmöglich.
weiss ned
ich wuerde eigentlich annehmen es gehoert zu der aufgabe der waffenreferenten
aber egal, was nicht ist ist nicht ...
das Unterscheidet aber oft die Angestellten/Arbeiter in der Privatwirtschaft von denen im StaatsdienstMaggo hat geschrieben:Ich muss mich in meinem Beruf bzw. Tätigkeit auch auskennen sonst bin ich fehl am Platze.
Naja, zB kannten sich die Beamten der letzten Überprüfungen gar nicht aus und haben mich sogar gefragt, wie denn das rechtlich sei (bezüglich Stückzahl).Maggo hat geschrieben:Die Waffenreferenten sollten sich zumindest besser auskennen als der Waffenbesitzer.So wäre halt ich der meinung.
Und eine gute Übersicht an den Waffen und Kalibern sollte ein Waffenreferent schon haben.
Ein Beamter bei der Führerscheinstelle sollte/muss sich auch mit dem Verkehrsrecht auskennen.
Ich muss micht in meinem Beruf bzw. Tätigkeit auch auskennen sonst bin ich fehl am Platze.
hab ich auch schon erlebt.sandman hat geschrieben: Naja, zB kannten sich die Beamten der letzten Überprüfungen gar nicht aus und haben mich sogar gefragt, wie denn das rechtlich sei (bezüglich Stückzahl).
Grüße
Sandman