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Re: Ort der Aufbewahrung.....
Verfasst: Fr 11. Feb 2022, 16:37
von Paddy91
schnebby hat geschrieben: Mi 9. Feb 2022, 19:41
Volgendes...
Ich (WBK und Waffenbesitzer).
Mein Freundin (auch schützin ohne WBK).
Von meinem Wohnort zum Stand liegt Ihr Wohnort genau dazwischen

Ist es nun möglich, meine Waffe bei ihr zu lagern?
Natürlich ohne das sie darauf zugriff hat!
Ich würde wenn möglich, einen Tresor anschaffen und bei ihr aufstellen.
Wir bzw Ich bin mindestens 3x im Monat am Stand.
Es ist allerding extrem umständlich meine Waffe immer wieder zu mir nachhause zu bringen und wieder zu ihr zu fahren.
Die meiste Zeit verbringen wir zusammen eben bei ihr.
Im Gesetz heißt es ja das ich meine Waffe auch in deinem Baknschließfach lagern darf.
Gilt dies nun auch in einer Wohnung?
nur nicht hyperventilieren. Safe kaufen für die Zeit wo du ja eh dort bist ist schon mehr als ausreichend. Ich würde nichtmal das machen wenn ich ohnehin auch dort bin.
Der Behörde Bescheid sagen?

jedesmal wenn ich die Waffe zum Büchsner gebe, jemandem zum Einschießen mitgebe, jemandem so zum testen überlasse oder ich damit in einem Hotel übernachte? Da bin ich im ersten Monat schon auf der Spam-Liste bei der LPD.
Allerdings muss ich mir jetzt etwas für mich daheim überlegen. Weil die Frau könnte jederzeit die Wohnungsschlösser austauschen wenn ich im Büro sitze. Vielleicht lege ich mir eine 1-Mann Türramme in den Keller um dem WaffG zu entsprechen und jederzeit ran zu kommen.

Re: Ort der Aufbewahrung.....
Verfasst: Sa 12. Feb 2022, 09:41
von Armata
AUG-andy hat geschrieben: Do 10. Feb 2022, 13:26
Habt ihr alle so geistig labile Partner?
Die anscheinend nur darauf warten dem Partner eines Auszuwischen?
Zum Thema verschlossene Vorhänge :
Da steht jedenfalls Aussage gegen Aussage.
Von daher nicht zu Beweisen.
Und wenn ich in einer Partnerschaft andauernd mit der Angst um eine Anzeige leben muss, würde ich die Partnerschaft generell hinterfragen. Dann ist Der oder Die jenige nicht reif für eine Bindung.
Zum Thema Aussage gegen Aussage empfehle ich dir, dich mit dem Thema „freie Beweiswürdigung“ zu beschäftigen. zb:
https://www.oesterreich.gv.at/lexicon/B ... 90036.html
Du magst zwar auf der Butterseite schweben wie du gerne immer wieder betonst aber das macht dich nicht allwissend. Akzeptiere das es andere Meinungen und Erfahrungen gibt welche du nicht in das Lächerliche ziehen solltest. Als jemand der oft mit den Thema zu tun hat kann ich dir garantieren, dass es in allen „Schichten“ hässliche Trennungen gibt.
Und wenn du eben eine Meinung vertrittst wäre es manchmal angebracht wenn du ganz einfache Formulierungen verwenden würdest wie „ich denke, ich meine, ich glaube“ und nicht „das gibts nicht“. Ich hoffe ich konnte halbwegs zum Ausdruck bringen was ich vermitteln wollte.
Re: Ort der Aufbewahrung.....
Verfasst: Mo 14. Feb 2022, 09:09
von Blaine
Paddy91 hat geschrieben: Fr 11. Feb 2022, 16:37
Der Behörde Bescheid sagen?

jedesmal wenn ich die Waffe zum
Büchsner gebe, jemandem zum
Einschießen mitgebe, jemandem so
zum testen überlasse oder ich damit in einem
Hotel übernachte? Da bin ich im ersten Monat schon auf der Spam-Liste bei der LPD.
also gar aso is jetzat a wieder ned

wenn du die knarre wem anderen übergibst/überlässt greift doch die 6 wöchige meldungs frist bzw sollte man (bei zeitlich begrenztem zustand) ein zetterl (unter)schreiben, oder ?
vorallem was die stückzahl angeht, wenn der andere eigentlich keine plätze frei hat, müsst er dir ja auch eine von seinen (zumindest am papier) überlassen...
Re: Ort der Aufbewahrung.....
Verfasst: Di 15. Feb 2022, 08:13
von gewo
Blaine hat geschrieben: Mo 14. Feb 2022, 09:09
Paddy91 hat geschrieben: Fr 11. Feb 2022, 16:37
Der Behörde Bescheid sagen?

jedesmal wenn ich die Waffe zum
Büchsner gebe, jemandem zum
Einschießen mitgebe, jemandem so
zum testen überlasse oder ich damit in einem
Hotel übernachte? Da bin ich im ersten Monat schon auf der Spam-Liste bei der LPD.
also gar aso is jetzat a wieder ned

wenn du die knarre wem anderen übergibst/überlässt greift doch die 6 wöchige meldungs frist bzw sollte man (bei zeitlich begrenztem zustand) ein zetterl (unter)schreiben, oder ?
vorallem was die stückzahl angeht, wenn der andere eigentlich keine plätze frei hat, müsst er dir ja auch eine von seinen (zumindest am papier) überlassen...
Die Sechswochenfrist kommt hier nicht ins Spiel da die Waffe ja nicht überlassen wird wenn sie im Tresor liegt auf den der Wohnungsinhaber keinen Zugang hat.
Re: Ort der Aufbewahrung.....
Verfasst: Di 15. Feb 2022, 08:13
von gewo
Blaine hat geschrieben: Mo 14. Feb 2022, 09:09
Paddy91 hat geschrieben: Fr 11. Feb 2022, 16:37
Der Behörde Bescheid sagen?

jedesmal wenn ich die Waffe zum
Büchsner gebe, jemandem zum
Einschießen mitgebe, jemandem so
zum testen überlasse oder ich damit in einem
Hotel übernachte? Da bin ich im ersten Monat schon auf der Spam-Liste bei der LPD.
also gar aso is jetzat a wieder ned

wenn du die knarre wem anderen übergibst/überlässt greift doch die 6 wöchige meldungs frist bzw sollte man (bei zeitlich begrenztem zustand) ein zetterl (unter)schreiben, oder ?
vorallem was die stückzahl angeht, wenn der andere eigentlich keine plätze frei hat, müsst er dir ja auch eine von seinen (zumindest am papier) überlassen...
Die Sechswochenfrist kommt hier nicht ins Spiel da die Waffe ja nicht überlassen wird wenn sie im Tresor liegt auf den der Wohnungsinhaber keinen Zugang hat.
Re: Ort der Aufbewahrung.....
Verfasst: Di 15. Feb 2022, 11:46
von DonPapa
9x19 hat geschrieben: Mi 9. Feb 2022, 20:58
Als Nebenwohnsitz auch ordentlich melden, dort einen Waffenschrank/Tresor haben, wo auch nur ausschließlich du Zugang dazu hast und alles ist gut.
Wie Aug.Andy schon schrieb > so und nicht anders !
Re: Ort der Aufbewahrung.....
Verfasst: Di 15. Feb 2022, 12:01
von gewo
DonPapa hat geschrieben: Di 15. Feb 2022, 11:46
9x19 hat geschrieben: Mi 9. Feb 2022, 20:58
Als Nebenwohnsitz auch ordentlich melden, dort einen Waffenschrank/Tresor haben, wo auch nur ausschließlich du Zugang dazu hast und alles ist gut.
Wie Aug.Andy schon schrieb > so und nicht anders !
so ein unfug
ihr koennt natuerlich alles machen was ihr wollt
freiwillig
aber "so und nicht anders" ist einfach bullzhit
es gibt dafuer weder einen grund
noch macht es irgendeinen sinn (seit dem wegfall des handaktes kann eure behoerde mit dieser information ueberhaupt nix anfangen ..)
das einzige das wichtig ist ist dass
- du weisst WO die waffe verwahrt ist
- die verwahrung dort sicher erfolgt
- ein geregelt zugang zum verwahrungsort sichergestellt ist
- kein unberechtigter zugriff hat
feddich
Re: Ort der Aufbewahrung.....
Verfasst: Di 15. Feb 2022, 12:30
von AUG-andy
gewo hat geschrieben: Di 15. Feb 2022, 12:01
DonPapa hat geschrieben: Di 15. Feb 2022, 11:46
9x19 hat geschrieben: Mi 9. Feb 2022, 20:58
Als Nebenwohnsitz auch ordentlich melden, dort einen Waffenschrank/Tresor haben, wo auch nur ausschließlich du Zugang dazu hast und alles ist gut.
Wie Aug.Andy schon schrieb > so und nicht anders !
so ein unfug
ihr koennt natuerlich alles machen was ihr wollt
freiwillig
aber "so und nicht anders" ist einfach bullzhit
es gibt dafuer weder einen grund
noch macht es irgendeinen sinn (seit dem wegfall des handaktes kann eure behoerde mit dieser information ueberhaupt nix anfangen ..)
das einzige das wichtig ist ist dass
- du weisst WO die waffe verwahrt ist
- die verwahrung dort sicher erfolgt
- ein geregelt zugang zum verwahrungsort sichergestellt ist
- kein unberechtigter zugriff hat
feddich
Was ist so schlimm daran wenn ich meinen Nebenwohnsitz bekannt gebe?
Steht sogar explizit im ZWR drinnen bei mir. Haupt und Nebenwohnsitz.
Ist für alle Beteiligten ja viel einfacher.

Re: Ort der Aufbewahrung.....
Verfasst: Di 15. Feb 2022, 12:36
von gewo
AUG-andy hat geschrieben: Di 15. Feb 2022, 12:30
gewo hat geschrieben: Di 15. Feb 2022, 12:01
DonPapa hat geschrieben: Di 15. Feb 2022, 11:46
9x19 hat geschrieben: Mi 9. Feb 2022, 20:58
Als Nebenwohnsitz auch ordentlich melden, dort einen Waffenschrank/Tresor haben, wo auch nur ausschließlich du Zugang dazu hast und alles ist gut.
Wie Aug.Andy schon schrieb > so und nicht anders !
so ein unfug
ihr koennt natuerlich alles machen was ihr wollt
freiwillig
aber "so und nicht anders" ist einfach bullzhit
es gibt dafuer weder einen grund
noch macht es irgendeinen sinn (seit dem wegfall des handaktes kann eure behoerde mit dieser information ueberhaupt nix anfangen ..)
das einzige das wichtig ist ist dass
- du weisst WO die waffe verwahrt ist
- die verwahrung dort sicher erfolgt
- ein geregelt zugang zum verwahrungsort sichergestellt ist
- kein unberechtigter zugriff hat
feddich
Was ist so schlimm daran wenn ich meinen Nebenwohnsitz bekannt gebe?
Steht sogar explizit im ZWR drinnen bei mir. Haupt und Nebenwohnsitz.
Ist für alle Beteiligten ja viel einfacher.
garnix ist schlimm (und nein es ist nicht einfacher, weil die kontrolle sowieso zuerst IMMER zum hauptwohnsitz kommt)
was zwar auch ned schlimm, aber grundfalsch ist, ist zu schreiben "so und nicht anders"
Re: Ort der Aufbewahrung.....
Verfasst: Di 15. Feb 2022, 15:44
von spareribs
Re: Ort der Aufbewahrung.....
Verfasst: Di 15. Feb 2022, 15:49
von Blaine
gewo hat geschrieben: Di 15. Feb 2022, 08:13
Blaine hat geschrieben: Mo 14. Feb 2022, 09:09
Paddy91 hat geschrieben: Fr 11. Feb 2022, 16:37
Der Behörde Bescheid sagen?

jedesmal wenn ich die Waffe zum
Büchsner gebe, jemandem zum
Einschießen mitgebe, jemandem so
zum testen überlasse oder ich damit in einem
Hotel übernachte? Da bin ich im ersten Monat schon auf der Spam-Liste bei der LPD.
also gar aso is jetzat a wieder ned

wenn du die knarre wem anderen übergibst/überlässt greift doch die 6 wöchige meldungs frist bzw sollte man (bei zeitlich begrenztem zustand) ein zetterl (unter)schreiben, oder ?
vorallem was die stückzahl angeht, wenn der andere eigentlich keine plätze frei hat, müsst er dir ja auch eine von seinen (zumindest am papier) überlassen...
Die Sechswochenfrist kommt hier nicht ins Spiel da die Waffe ja nicht überlassen wird wenn sie im Tresor liegt auf den der Wohnungsinhaber keinen Zugang hat.
ich hab mich auf paddys allgemeine aussage bezogen und ned auf die ursprüngliche thematik vom thread ersteller...
Re: Ort der Aufbewahrung.....
Verfasst: Di 15. Feb 2022, 17:56
von Paddy91
Blaine hat geschrieben: Mo 14. Feb 2022, 09:09
Paddy91 hat geschrieben: Fr 11. Feb 2022, 16:37
Der Behörde Bescheid sagen?

jedesmal wenn ich die Waffe zum
Büchsner gebe, jemandem zum
Einschießen mitgebe, jemandem so
zum testen überlasse oder ich damit in einem
Hotel übernachte? Da bin ich im ersten Monat schon auf der Spam-Liste bei der LPD.
also gar aso is jetzat a wieder ned

wenn du die knarre wem anderen übergibst/überlässt greift doch die 6 wöchige meldungs frist bzw sollte man (bei zeitlich begrenztem zustand) ein zetterl (unter)schreiben, oder ?
vorallem was die stückzahl angeht, wenn der andere eigentlich keine plätze frei hat, müsst er dir ja auch eine von seinen (zumindest am papier) überlassen...
Solange man nicht Thomas Schmid eine Whatsapp mit dem Datum schickt wann man wem was überlassen hat und sich nicht 24/7 auf einen schmutzigen Scheidungskrieg vorbereitet... Wenn ich eine Waffe nicht zum Klienten mitnehmen will und sie ein Freund daher am Vorabend holt und für mich zum Match mitnimmt, da füll ich sicher keinen Zettel aus.
Eine Überschreitung wird im Fall der Fälle eher schlecht zum rausreden sein aber dass jeder Beteiligte darauf schaut hab ich mal vorausgesetzt.
Der Nebenwohnsitz ist sowieso ein Relikt des Föderalismus welches längst abgeschafft gehört. Was ich nicht melden muss melde ich nicht. und was vor 3 Gesetzesreformen mal zu melden war aber jetzt nicht mehr genausowenig.
Re: Ort der Aufbewahrung.....
Verfasst: Di 15. Feb 2022, 20:04
von DonPapa
gewo hat geschrieben: Di 15. Feb 2022, 12:36
AUG-andy hat geschrieben: Di 15. Feb 2022, 12:30
gewo hat geschrieben: Di 15. Feb 2022, 12:01
DonPapa hat geschrieben: Di 15. Feb 2022, 11:46
Wie Aug.Andy schon schrieb > so und nicht anders !
so ein unfug
ihr koennt natuerlich alles machen was ihr wollt
freiwillig
aber "so und nicht anders" ist einfach bullzhit
es gibt dafuer weder einen grund
noch macht es irgendeinen sinn (seit dem wegfall des handaktes kann eure behoerde mit dieser information ueberhaupt nix anfangen ..)
das einzige das wichtig ist ist dass
- du weisst WO die waffe verwahrt ist
- die verwahrung dort sicher erfolgt
- ein geregelt zugang zum verwahrungsort sichergestellt ist
- kein unberechtigter zugriff hat
feddich
Was ist so schlimm daran wenn ich meinen Nebenwohnsitz bekannt gebe?
Steht sogar explizit im ZWR drinnen bei mir. Haupt und Nebenwohnsitz.
Ist für alle Beteiligten ja viel einfacher.
garnix ist schlimm (und nein es ist nicht einfacher, weil die kontrolle sowieso zuerst IMMER zum hauptwohnsitz kommt)
was zwar auch ned schlimm, aber grundfalsch ist, ist zu schreiben "so und nicht anders"
Was ist so schlimm an meiner Formulierung ! Wenn ich schreibe so und nicht andere heißt das, dass ich es immer wieder so machen würde. Jeder soll und kann es machen wie er will. Das ist meine Meinung dazu und weder Unsinn noch Humbug ! Es ist eine sichere Art und Weise ! Aber was soll's.. Ich hab es so gemacht und mit der BH abgecheckt !
Re: Ort der Aufbewahrung.....
Verfasst: Di 15. Feb 2022, 20:09
von AUG-andy
DonPapa hat geschrieben: Di 15. Feb 2022, 20:04
Was ist so schlimm an meiner Formulierung ! Wenn ich schreibe so und nicht andere heißt das, dass ich es immer wieder so machen würde. Jeder soll und kann es machen wie er will. Das ist meine Meinung dazu und weder Unsinn noch Humbug ! Es ist eine sichere Art und Weise ! Aber was soll's.. Ich hab es so gemacht und mit der BH abgecheckt !
Ich sehe das genauso.
Kostet nichts, und warum soll ich so ein Geheimnis daraus machen.
Je einfacher es für beide Seiten ist, so angenehmer ist die Kontrolle.
Re: Ort der Aufbewahrung.....
Verfasst: Di 15. Feb 2022, 20:30
von gewo
DonPapa hat geschrieben: Di 15. Feb 2022, 20:04
Was ist so schlimm an meiner Formulierung ! Wenn ich schreibe so und nicht andere heißt das, dass ich es immer wieder so machen würde. Jeder soll und kann es machen wie er will. Das ist meine Meinung dazu und weder Unsinn noch Humbug ! Es ist eine sichere Art und Weise ! Aber was soll's.. Ich hab es so gemacht und mit der BH abgecheckt !
sie ist ned schlimm aber sie ist irrefuehrend
es klingt so als ob es die einzige rechtlich zulaessige vorgangsweise waere
das ist sie nicht