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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Verfasst: So 12. Feb 2012, 19:42
von Das_Frettchen
Aber die Bedingungen für den Erwerb von Kat. C und D bleiben gleich oder brauch ich jetz weil alles B ist für alles eine WBK?
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Verfasst: So 12. Feb 2012, 20:04
von Armalito
gewo hat geschrieben:
hi
stichwort: "registrierungsbescheinigung"
wir reden also ueber kat C
da darfst dzt zb bei einem UHR in .357 zwar die waffe kaufen
aber keine muni dazu
denn FFW muni ist WBK pflichtig
das wird sich aendern
ab verm. 1.7.2012 gibt es fuer dich auch ohne WBK - wenn du die waffe im ZWR registriert hast -ö die FFW muni IN DEM KALIBER deiner registrierten waffe
und wenn ich jetzt:
- WBK-Besitzer bin
- keine LW registiert habe weil ich keine habe
- und LW-Mun. kaufen will weil ich mir die LW ausborge
kriege ich dann LW Mun. mit der WBK?
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Verfasst: So 12. Feb 2012, 20:20
von gewo
Das_Frettchen hat geschrieben:Aber die Bedingungen für den Erwerb von Kat. C und D bleiben gleich oder brauch ich jetz weil alles B ist für alles eine WBK?
hallo
warum sollte jetzt "alles B sein"
betreffend kat B hat sich nichts geaendert
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Verfasst: So 12. Feb 2012, 20:23
von gewo
Armalito hat geschrieben:
und wenn ich jetzt:
- WBK-Besitzer bin
- keine LW registiert habe weil ich keine habe
- und LW-Mun. kaufen will weil ich mir die LW ausborge
kriege ich dann LW Mun. mit der WBK?
hallo
da das der bisherigen vorgangsweise entspricht wird das wohl weiterhin so sein
es wurde bisher nichts gegenteiliges kommuniziert
wenn man das jetzt an die gemeldeten waffen ketten wuerde (was natuerlich technisch machbar ist) waere das dann die selbe regelung wie fuer sportschuetzen in deutschland
jeder darf da ja nur die munition erwerben die er in seiner munitionserwersberlaubnis eingetragen hat, im wesentlichen die waffen die er besitzt
sehe aber keinen anzeichen dass das bei uns so geplant ist
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Verfasst: Sa 18. Feb 2012, 06:51
von savage3000
Bienenmann hat geschrieben:gewo hat geschrieben:ab verm. 1.7.2012 gibt es fuer dich auch ohne WBK - wenn du die waffe im ZWR registriert hast -ö die FFW muni IN DEM KALIBER deiner registrierten waffe
Was ist denn mit dem Erwerb von Vollmantelmunition für Kat. C Waffen? Bleibt der für Leute ohne WBK weiterhin verboten?
MfG
ich war gestern auf der BH und habe das geklärt. bin KEIN wbk besitzer: ich darf VM haben wenn es sich NICHT um natokaliber 223 oder 308 handelt...da musste ich direkt deppert grinsen, was der strengen BH dame überhaupt nicht gefiel *g* dann hat sie mir einen zettel in die hand gedrückt , den antrag für die wbk...mit dem kommentar, wenn ich den psychotest und den waffenführerschein mache, dann krieg ich VM muni für meine LW in 223 und 308... Bei Art der Waffe sollte ich dann "MUNITION" reinschreiben... --------JA KLAR, werd ich das machen...*sarkasmusoff* ---
wo ja die TM geschosse weeiiiiitt harmloser sind als die VM muni die in KRRRIIEEEGEN verwendet wird. ja und beim Wort KRIEG, da wurde die Dame ganz andächtig . der junge herr will KRIEGS Muni... ich dachte die fängt zum plärren an... !!
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Verfasst: Sa 18. Feb 2012, 09:31
von yoda
Da gibts eine Liste welche VM Geschosse Kriegsmaterial sind, 8x57IS, 7,62x54R und so Sachen kriegt man auch nur mit WBK.
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Verfasst: Sa 18. Feb 2012, 09:53
von gewo
savage3000 hat geschrieben: ich war gestern auf der BH und habe das geklärt. bin KEIN wbk besitzer: ich darf VM haben wenn es sich NICHT um natokaliber 223 oder 308 handelt...
hi
das ist falsch
Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß mit dem Kaliber .308 (= 7,62 x 51 mm) und dem Kaliber .223 (= 5,56 x 45 mm) sind, ohne dass es einer weiteren technischen oder rechtlichen Überprüfung bedarf, Kriegsmaterial. Es spielt hiebei keine Rolle, ob es sich um ein Vollmantelspitz- oder um ein Vollmantelhalbspitzgeschoß handelt. Nicht unter den Kriegsmaterialbegriff fallen sämtliche Arten von Patronen mit "Teilmantelgeschoß".
Von den sonstigen Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß (und Weichkern) gelten derzeit insbesondere folgende als Kriegsmaterial:
Kaliber 4,32 x 35 mm hülsenlos
Kaliber 4,6 x 36 mm = .171
Kaliber 4,7 x 21 mm hülsenlos
Kaliber 4,7 x 33 mm hülsenlos = 4,73 x 33 mm
Kaliber 4,85 x 49 mm = .191 in British = 4,85 mm British XP = 4,85 mm SAA
Kaliber 5,45 x 39 mm = 5,45 mm x 39,5 mm = 5,45 mm Soviet
Kaliber 5,56 x 35 mm hülsenlos Kaliber 5,56 x 45 mm (Nato) = .223 Remington
Kaliber 6 x 45 mm =
Kaliber 6,5 x 50 mm
Kaliber 6,5 x 52 mm
Kaliber 6,5 x 55 mm
Kaliber 7 x 43 mm =
Kaliber 7 x 57 mm =
Kaliber 7,5 x 54 mm
Kaliber 7,5 x 55 mm
Kaliber 7,62 x 33 mm Carbine = .30 M1 Carbine
Kaliber 7,62 x 39 mm Kalaschnikov = M 43 (UdSSR)
Kaliber 7,62 x 45 mm = 7,62 x 44 mm = M 52 (CS)
Kaliber 7,62 x 51 mm = .308 Winchester = 7,62 mm Nato
Kaliber 7,62 x 54R = 7,62 mm Russian = 7,62 mm Mosin Nagant = 7,62 + 53R
Kaliber 7,62 x 63 mm = .30 M1 Rifle = .30-06 Springfield
Kaliber 7,65 x 54 mm = 7,65 x 53 mm = 7,65 mm Argentine Mauser Kaliber 7,7 x 56R = .303 British Kaliber 7,7 x 58 mm = 7,7 mm Arisaka Kaliber 7,92 x 33 mm = 7,92 mm kurz
Kaliber 7,92 x 57 mm = 7,92 mm Mauser = 8 mm Mauser = 8 x 57 IS = 8 x 57 JS
Kaliber 8mm Mauser = 7,92 x 57 mm (siehe oben)
Kaliber 8 x 50R (Lebel)
Kaliber 8 x 57 IS = 7,92 x 57 mm (siehe oben)
Kaliber 8 x 57 JS = 7,92 x 57 mm (siehe oben)
Kaliber 8 x 59 mm = M 35 (Italien)
Kaliber 8 x 63 mm = 8 mm Bofors (m/32)
Kaliber 8,58 x 71 mm
Kaliber 12,7 x 77 mm =
.50 Spotting Rifle XM 732 (US) =
6,5 mm Arisaka = 6,5 mm Swedish Mauser = m/96 .280 British
7 mm Spanish Mauser =
7,5 mm French MAS = 7,51 x 55 mm = 7,5 x 54 mm Swiss = 7,5 mm Swiss
12,7 x 81 mm =
12,7 x 80 SR 12,7 x 99 mm =
.50 Browning M2 12,7 x 108 mm =
.12,7 x 107 mm = 12,7 mm Soviet
13,2 x 99 mm
14,5 x 114 mm = 14,5 mm Soviet
14 x 104 mm
15 x 115 mm
.30 M1 Rifle = .30-06 Springfield = 7,62 x 63 mm = .30 Garand M1 Rifle .30 M1 Carbine =
7,62 x 33 mm
.30-06 Springfield = 7,62 x 63 mm
.50 Browning M2 =
12,7 x 99 mm
.50 Spotting Rifle = 12,7 x 77 mm
.171 = 4,6 x 36 mm .191 in British =
4,85 x 49 mm (s.o) . 223 Remington =
5,56 x 45 mm .223 hülsenlos (USEL)
.280 British = 7 x 43 mm
.303 British = 7,7 x 56 R .308 Winchester =
2. Gewehrpatronen mit Rauchgeschoß, Markierungsgeschoß, Hartkerngeschoß und Brandgeschoß sind uneingeschränkt Kriegsmaterial. Gewehrpatronen mit Verein oder mit Treibspie- gelgeschoss können, müssen aber nicht Kriegsmaterial sein.
3. Kein Kriegsmaterial sind Gewehrpatronen Kaliber .22 long rifle mit Verein und Schrot- patronen mit Verein.
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Verfasst: Sa 18. Feb 2012, 13:38
von savage3000
NA BUMM...dann danke ich der dame für die mehr als kompetente auskunft...DANKE gewo
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Verfasst: Sa 18. Feb 2012, 13:44
von Shephard
Danke gewo, gut zu wissen!
interessante liste btw

Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Verfasst: Mi 28. Mär 2012, 10:55
von Armalito
gewo hat geschrieben:
apropos fristen:
die fristen fuer die meldungen bleiben aus heutiger sicht gleich:
eine neu vom haendler gekaufte C waffe muss (genauso wie eine gebraucht von privat erworbene C waffe) innerhalb von 4 oder 6 (?) wochen bei einem beliebigen buechsner ins ZWR gemeldet werden
auch eine frage dazu:
bedeutet was? ich kaufe jetzt eine "C" und sie wird nicht automatisch ins ZWR aufgenommen wenn ich nicht will? sprich, ich kauf´mir ein teil, will aber erst sehen ob mir das überhaupt liegt und falls nicht verkaufe ich sie vor ablauf der vier bis sechs wochen und spar mir die registrierung?
und der nachbesitzer muss sie dann bis 2014 registrieren...
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Verfasst: Mi 28. Mär 2012, 11:32
von josephiner
Funktioniert das System jetzt überhaupt schon einwandfrei?
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Verfasst: Mi 28. Mär 2012, 11:38
von Charles
josephiner hat geschrieben:Funktioniert das System jetzt überhaupt schon einwandfrei?
Sehr gute Frage! Aber hier ist sie eindeutig am falschen Platz, Du mußt die Frage ans Ministerium für Inneres richten...
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Verfasst: Mi 28. Mär 2012, 11:49
von josephiner
Charles hat geschrieben:josephiner hat geschrieben:Funktioniert das System jetzt überhaupt schon einwandfrei?
Sehr gute Frage! Aber hier ist sie eindeutig am falschen Platz, Du mußt die Frage ans Ministerium für Inneres richten...
Naja, so falsch ist sie hier nicht. Vielleicht weiß ja einer unserer Forums Händler schon etwas mehr darüber

Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Verfasst: Mi 28. Mär 2012, 11:59
von Charles
Hat unser Forumshändler schon die entsprechenden Informationen von seiner Büchsenmacher-Innung bzw. den Behörden schon erhalten? Und die lauten?
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Verfasst: Mi 28. Mär 2012, 12:02
von josephiner
Charles hat geschrieben:Hat unser Forumshändler schon die entsprechenden Informationen von seiner Büchsenmacher-Innung bzw. den Behörden schon erhalten? Und die lauten?
Des woi ma jo grod außafindn
