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Re: Waffenpaß, Antrag richtig stellen
Verfasst: Mo 14. Jul 2025, 14:59
von Promo
ColtPhyton hat geschrieben: Mo 14. Jul 2025, 10:09
Dieses Urteil ist 37 Jahre alt, seit dem gibt es kein aktuelleres Urteil ??
Das Urteil ist ist in seiner Ausführung äußerst klar und unmissverständlich. Es gibt daher keinen Grund, wieso zum absolut gleichen Sachverhalt erneut durch den VwGH geurteilt werden sollte.
Im Übrigen: Fischerei-, Forst- und Jagdschutzorgane sind in der Ausübung des Dienstes als Organe der öffentlichen Aufsicht eingestuft, daher sind sie gemäß § 13 Abs 1 WaffG1996 auch dazu berechtigt, ein vorläufiges Waffenverbot auszusprechen.
Re: Waffenpaß, Antrag richtig stellen
Verfasst: Mo 14. Jul 2025, 16:33
von combatmiles
wir brauchen mehr Förster, Fischereiaufsichtsorgane usw in den Wiener Waffenverbotszonen, des hilft sicher!!
Re: Waffenpaß, Antrag richtig stellen
Verfasst: Mo 14. Jul 2025, 17:12
von titan
Organisier halt einen Stammtisch..
Re: Waffenpaß, Antrag richtig stellen
Verfasst: Mo 14. Jul 2025, 18:49
von Master-chief1000
Also ich werds bei der nächsten Kursmöglichkeit machen. Nettes Ehrenamt wenn man sich durchs Biologiestudium sowieso fürs Angeln und Naturschutz interessiert. Vielleicht lässt sich ja im Zweifelsfall die Waffenrechtsschutz nutzen für den Instanzenzug. Hät ich auch nicht gedacht das sich diese beiden Hobbys mal kombinieren lassen.
Ich hab 2 Bekannte die die Jagdprüfung ausschließlich für Schalldämpfer gemacht haben. Vielleicht bin ich der erste als Aufsichtsfischer für den Waffenpass haha.
Re: Waffenpaß, Antrag richtig stellen
Verfasst: Mo 14. Jul 2025, 19:20
von gewo
Gadai hat geschrieben: Mo 14. Jul 2025, 09:07
gewo hat geschrieben: Mo 14. Jul 2025, 08:35
Gadai hat geschrieben: Mo 14. Jul 2025, 08:32
Alle (Pensionisten) mit WP die ich kenne waren bei der BP und haben sicher etliche Hater.
Wenn ich einen WP als Fisch Jagd oder Forst habe bringt es mir überhaupt etwas in meiner Freizeit außerhalb des Waldes?
Oder sag ich in der U-Bahn oder Fußgängerzone ich bin auf dem Weg in den Wald?
Und wenn ich nicht mehr Vereinsmitglied bin, ist ja auch der WP weg.
Einschränkungen auf zeit oder ort sind in einem WP nicht zulässig.
Wenn du als jagd, forst oder fischereiaufseher bestellt bist dann darfst du 24/356 führen
Beim Auffrischungskurs war eine junge Frau dabei die keinen beruflichen Bedarf mehr hatte und der Vortragende meinte
dass die Berechtigung zum Tragen (WP?) von der Behörde aufgrund dessen zurückgezogen werden könne.
Aber solange keiner nachfragt...
Ich kann mich auf den genauen Wortlaut nicht mehr erinnern..
Ein Freund hat soviel ich weiß (oder auch nicht) nur eine WBK und eine Jagdkarte- gibt es eine Trageberechtigung in Verbindung auch ?
Ist aber kein Aufseher.
Wenn der berufliche bedarf (die anstellung) fuer den WP wegfällt dann fällt auch die berechtigung zum führen weg.
Deshalb kann aber der WP nicht entzogen werden. Da er ein bescheid ist. Ist daher Nicht einseitig widerrufbar.
Sobald wieder eine entsprechende anstellung vorliegt berechtigt der WP automatisch wieder zum führen