Berni96 hat geschrieben: So 17. Mai 2026, 02:41
mikonis hat geschrieben: Mi 29. Apr 2026, 19:45
walter33 hat geschrieben: Mi 29. Apr 2026, 19:05
Es verdient halt nicht jeder 5000.- oder mehr im Monat !!! Und hat halt auch ander Fixkosten
Ich finde das ist eine Abwertung von Menschen, die nicht so reich sind und angeblich nur ballern!!!
Wir (Paar) haben auch gespart für WBK und Waffen und Prüfungen(IPSC). Munition und Standkosten ja das kostest auch, aber ist ja noch für uns im Rahmen. Hier geht es ja nicht um PROFI-SPORT ……
Abschreckung !!! Hier geht es nur darum, das die Regierung nur die Bürger entwaffnen will !!
Tauchschein, Motorradführerschein, Flugschein, Segelschein, Motorbootschein, Platzreife beim Golfen, Angelschein, Paragliding, ….
Nur so als Hinweis, dass der Einstieg in Hobbys häufig Geld kostet. Zumeist eine Kombination aus Ausbildungs- und Prüfungskosten. Warum soll der Einstieg in das Sportschießen ohne Kosten ablaufen müssen?
Eine spannende Sichtweise, wenn man steigende Einstiegskosten für das eigene Hobby verteidigt.
Die Frage sollte nicht sein "Warum soll der Einstieg in das Sportschießen ohne Kosten ablaufen müssen?" sondern eher "Warum soll es mehr kosten als notwendig?"
Ob der neue Psychotest Vorzüge über den alten bringt was die Zwischenfälle angeht wird sich zeigen, aber klar ist ja wohl, dass der fast vierfache Preis nicht primär darauf abzielt den Psycholgen deren geringfügig gestiegenen Aufwand zu vergüten, sondern viel eher Leuten Steine in den Weg zu legen und für sowas Unsinniges sollte man nicht zahlen müssen.
Die bisherigen Anforderungen an den Legalwaffenbesitz waren ausreichend hoch um Zwischenfälle mit Legalwaffen auf ein überschaubares Maß zu beschränken und haben es aber gleichzeitig den Leuten nicht unnötig schwer gemacht in das Hobby rein zu kommen. Wer sich das in einem halbwegs vernünftigen Waffenführerscheinkurs Beigebrachte zu Herzen nimmt und unter Beachtung der grundlegenden Sicherheitsregeln am Stand Schießen geht, der kann das tun ohne eine Gefahr für sich und andere zu sein.
Für die von dir angeführten Hobbies brauchts einfach mehr Übung und Vorerfahrung, Motorrad, Motorboot und Flugzeug hast jeweils sehr viel zu beachten was das Gesetz angeht (während der 0815 Waffenbesitzer sich nur mit einem Bruchteil des Waffengestzes aktiv befassen wird der für ihn relevant ist) und es gibt andere Verkehrsteilnehmer, unvorhergesehene Gefahrensituationen etc.
Da brauchts einfach mehr Ausbildung und da ist dann ein erhöhter Preis auch gerechtfertigt.
Sag noch nicht... So geht das in Ungarn - eindeutig tun die Behörde alles dagegen, jemandem eine WBK geben zu müssen... Oder soll ich keine Tipps den Behörden in Österreich geben...?
1. Treten Sie einem Sportschützenverein bei! (Jahresgebühr kann in der Höhe €300-400 sein.)
2. Beschaffen Sie die für den Waffenbesitz erforderliche psychologische Eignungsbestätigung! (2 mal, mind. 6 Monate!!! nacheinander, jeweils €50).
3. Beschaffen Sie eine sportärztliche Genehmigung! (€20-50)
4. Legen Sie die behördliche Waffenprüfung ab, deren Gebühr 7000 HUF beträgt (Wartezeit 1-3 Monate, €20).
5. Lösen Sie die jährliche Wettkampflizenz, deren Gebühr im MSSZ-System 12000 HUF beträgt. (€30)
6. Erreichen Sie die erforderliche Qualifikation! (Bedeutet mind. 3mal in Wettbewerben teilnehmen, €10-15 pro Wettbewerb).
7. Richten Sie einen geeigneten Aufbewahrungsort für die Schusswaffe ein!
8. Beantragen Sie eine Empfehlung beim Sekretär des regionalen (oder landesweit zuständigen) Sportschützenverbandes. Die Empfehlung muss sowohl vom Vereinsleiter als auch vom Sekretär unterschrieben werden. (€30, geht nun persönlich!!!)
9. Reichen Sie den Genehmigungsantrag bei der für Ihren Wohnort zuständigen Verwaltungsbehörde ein!
10. Dem Antrag sind – zusätzlich zur Vorlage der Originaldokumente – folgende Unterlagen beizulegen:
* das ausgefüllte Antragsformular
* Kopie des Personalausweises und der Meldekarte
* Kopie des Sportbuches
* Kopie der Wettkampflizenz
* Kopie der behördlichen Waffenprüfung
* psychologische Eignungsbestätigung
* sportärztliche Genehmigung
* Empfehlung des Sportschützenverbandes
Füllen Sie den bei den Postämtern erhältlichen Antrag auf ein behördliches Führungszeugnis aus und reichen Sie ihn ein, womit Sie nachweisen, dass Sie nicht in der Verwaltungsstrafdatenbank eingetragen sind. Vor dem Ausfüllen des Dokuments sollten Sie sich mit der örtlich zuständigen Verwaltungsbehörde abstimmen, damit der Antrag vollständig ausgefüllt wird.
Die Behörde entscheidet innerhalb von 30 Tagen über den Antrag; diese Frist kann einmal um weitere 30 Tage verlängert werden. Im Zuge des Genehmigungsverfahrens wird auch der Aufbewahrungsort kontrolliert. (Genehmigung ist in Paperform - man muss persönlich abholen.)
Bei positiver Entscheidung erhalten Sie einen Bescheid, auf dessen Grundlage Sie Ihre erste Schusswaffe erwerben dürfen. Nach dem Kauf muss die Waffe innerhalb von 8 Tagen bei der örtlichen Verwaltungsbehörde vorgeführt werden (natürlich persönlich!), wo die Waffenbesitzgenehmigung ausgestellt bzw. ergänzt wird.
Danach muss man in jedem Jahr die Qualifikation je nach Waffenkategorien wieder erreichen - wenn es dazu kommnt, alle 5: KK-GK Faustfeuerwaffen, KK-GK Langwaffen und Schrot. Bedeutet wieder in Wettbewerben teilnehmen zu müssen, und dafür zahlen. Die Sportärztliche Genehmigung erneuern (Untersuchung + Gebühr), dann mit dieser Genehmigung persönlich zur Polizei, das ins "braune Buch" eintragen zu lassen (+Gebühr zahlen). Und noch Jahresgebühr Sportschützenverein und Sportschützenverbandes (Wettkampflizenz) nicht vergessen.