Seite 4 von 44
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 13:06
von ebner33
GoodReason hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 13:03
ebner33 hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 13:01
GoodReason hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 12:53
Seit wann darf ein Händler direkt nach Hause schicken? Ist auch jetzt schon nicht möglich.
Der Händler nicht,aber der Private kanns dir einfach direkt schicken!
Das stimmt.
Und was zusätzlich noch dazukommt,sobald die Waffe über nen Händler läuft,wird dann vermutlich auch die 4 Wochen Abkühlfrist zum tragen kommen.
Sprich dann ist jegliche Selbstabholung auch hinfällig,weil dann hinfährst,die Waffe vom Verkäufer dir im Waffengeschäft verkauft und registriert wird,aber mitnehmen darfst sie wegen der neuen Frist dann erst 4 Wochen später??
Heißt im Umkehrschluss das die einzig sinnvolle Lösung dann der Versand übern Händler sein wird.
Und der kann dafür im Grunde verlangen was er will,da du quasi keine andere praktikable Option hast.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 13:09
von coldi
Maria hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 12:57
Befristung laut Babler nur bei zukünftiger Erstausstellung der WBK
So habe ich es auch heute im Radio gehört, diese ganzen Änderungen sollen neue WBK Antragsteller und Besitzer betreffen
für die bereits bestehenden WBK Besitzer soll sich nichts ändern.
Hoffe das wird tatsächlich SO umgesetzt. Dann ists mir ehrlich gsagt Wurscht
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 13:12
von Steppenwolf
ebner33 hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 13:06
GoodReason hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 13:03
ebner33 hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 13:01
GoodReason hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 12:53
Seit wann darf ein Händler direkt nach Hause schicken? Ist auch jetzt schon nicht möglich.
Der Händler nicht,aber der Private kanns dir einfach direkt schicken!
Das stimmt.
Und was zusätzlich noch dazukommt,sobald die Waffe über nen Händler läuft,wird dann vermutlich auch die 4 Wochen Abkühlfrist zum tragen kommen.
Sprich dann ist jegliche Selbstabholung auch hinfällig,weil dann hinfährst,die Waffe vom Verkäufer dir im Waffengeschäft verkauft und registriert wird,aber mitnehmen darfst sie wegen der neuen Frist dann erst 4 Wochen später??
Heißt im Umkehrschluss das die einzig sinnvolle Lösung dann der Versand übern Händler sein wird.
Und der kann dafür im Grunde verlangen was er will,da du quasi keine andere praktikable Option hast.
das Service gibt es/ gab es ja jetzt schon und da sind oftmals 20% vom VK keine Seltenheit, so war es zumindest beim Mitbewerb in der Schottenfeldgasse und für mich damals unbrauchbar da andere Optionen vorhanden waren.
Die 4 Wochen, so denke ich, sind für Personen ohne waffenrechtliches Dokument und wäre somit für Kat. B nicht bindend.
Alles im allen ist ein erheblicher Mehraufwand zu erwarten.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 13:13
von swerdeofwar
coldi hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 13:09
Maria hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 12:57
Befristung laut Babler nur bei zukünftiger Erstausstellung der WBK
So habe ich es auch heute im Radio gehört, diese ganzen Änderungen sollen neue WBK Antragsteller und Besitzer betreffen
für die bereits bestehenden WBK Besitzer soll sich nichts ändern.
Hoffe das wird tatsächlich SO umgesetzt. Dann ists mir ehrlich gsagt Wurscht
Vorsicht, selbst wenn es
jetzt nur Neulinge betreffen sollte, früher oder später würde das auf alle angewendet werden fürchte ich
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 13:14
von Nordi
Ich gehe sehr stark davon aus das es in Zukunft einfach so laufen wird:
Verkäufer und Käufer treffen sich bei einem Händler. Der checkt die WBKs beider Seiten bzw ob die fragliche Waffe auch wirklich im ZWR eingetragen ist.
Das wird er die Waffe beim Verkäufer im ZWR auf den Käufer übertragen und das wars.
Dafür kassiert er dann...50€ und Ende.
Ich hab bisher 2 x privat ne Waffe verkauft, und beides hab ich direkt bei einem Händler gemacht um sicher zu sein das alles sauber ist. Und wie oben beschrieben hat er sich beide WBKs zeigen lassen, die Waffe umgemeldet 25€ pro Person kassiert und das wars.
Und ICH persönlich find das absolut OK. Weil so haben beide Seiten Rechtsicherheit das Verkäufer und Käufer "sauber" sind. Und für die Waffenhändler ist das nicht viel aufwand und schnell mal 50€ verdient, wobei ich mir vorstellen kann das sie das jetzt ausnutzen und direkt mal 100€ kassieren werden...aber das ist halt so.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 13:21
von AUG-andy
Nordi hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 13:14
Ich gehe sehr stark davon aus das es in Zukunft einfach so laufen wird:
Verkäufer und Käufer treffen sich bei einem Händler. Der checkt die WBKs beider Seiten bzw ob die fragliche Waffe auch wirklich im ZWR eingetragen ist.
Das wird er die Waffe beim Verkäufer im ZWR auf den Käufer übertragen und das wars.
Dafür kassiert er dann...50€ und Ende.
Ich hab bisher 2 x privat ne Waffe verkauft, und beides hab ich direkt bei einem Händler gemacht um sicher zu sein das alles sauber ist. Und wie oben beschrieben hat er sich beide WBKs zeigen lassen, die Waffe umgemeldet 25€ pro Person kassiert und das wars.
Und ICH persönlich find das absolut OK. Weil so haben beide Seiten Rechtsicherheit das Verkäufer und Käufer "sauber" sind. Und für die Waffenhändler ist das nicht viel aufwand und schnell mal 50€ verdient, wobei ich mir vorstellen kann das sie das jetzt ausnutzen und direkt mal 100€ kassieren werden...aber das ist halt so.
Volle Zustimmung
Wobei es sicher Händler gibt die dieses Service günstiger anbieten werden, stimmt's Gerhard?

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 13:21
von Poirot
GoodReason hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 12:53
Seit wann darf ein Händler direkt nach Hause schicken? Ist auch jetzt schon nicht möglich.
Der Händler verkauft die Waffe ja nicht, also liegt kein Versandhandel vor.
Also erlaubt.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 13:23
von cover_me
Also bei allem Verständnis für die politische Diskussion (wie auch immer geführt) - aber was die Händlermitwirkung bringen soll irgendwelche tatsächlichen Lücken zu schließen ist mir völlig schleierhaft - wundert mich dass ihnen nicht einfällt die Händler zum Verwaltungsorgan in der Sache Übertragung von Schusswaffenbesitz zu machen und einen Gebührenkatalog aufzustellen - Gratulation der Bürokratieoffensive.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 13:28
von Master-chief1000
Was wird da für eine Stuss verbreitet. Versand von Waffen oder Munition war auch bis jetzt weder von Händler an Privat, noch von Privat an Privat legal möglich. Von daher ändert sich dabei einmal gar nichts und falls jemand hier Waffen oder Munition von Privat an Privat per Versand praktiziert hat war es schlicht illegal.
Zu dem Verkaufsverbot von Privat an Privat muss ich schon sagen das mich 50€ Gebühr an den Händler oder wieviel auch immer sehr wohl treffen würden. Habe viel Privat an Privat gekauft und verkauft und zu überprüfen ob der Käufer "sauber" ist wie der Kollege oben geschrieben hat ist man schlicht rechtlich nicht verpflichtet. Alles was als Privater bislang kontrollieren musstest war WBK vorhanden bei Kat. B oder volljährig bei Kat. C. Fertig. Wobei evtl noch Staatsbürgerschaft bei Kat. C.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 13:31
von Trijikon
Maria hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 12:57
Befristung laut Babler nur bei zukünftiger Erstausstellung der WBK
So habe ich es auch heute im Radio gehört, diese ganzen Änderungen sollen neue WBK Antragsteller und Besitzer betreffen
für die bereits bestehenden WBK Besitzer soll sich nichts ändern.
Das mit der Ausnahme von Jäger verstehe ich nicht so recht, Jäger haben doch kein Psychotest nur einen Amtsarzt Bericht
trotzdem gibt´s da mehr ausnahmen?
Glaubst der Kogler will seine letzten Stammwähler verlieren?
LG Wolfgang
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 13:34
von Poirot
So haben sich das die Linken nicht vorgestellt.
Statt Waffenverbot werden nun auch sie strenger überwacht. Und zwar von der aktuellen und auch künftigen, noch unbekannten, Regierungen.
Von Missbrauch und Datenschutzverstößen, Informationsflüssen Richtung Medien, ist plötzlich die Rede. Und von Überwachungsfantasien.
Geliefert wie bestellt würde ich sagen.
SSKM.
https://www.derstandard.at/story/300000 ... ige-fragen
https://www.derstandard.at/story/300000 ... abschaffen
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 13:34
von glockfun
cover_me hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 13:23
Also bei allem Verständnis für die politische Diskussion (wie auch immer geführt) - aber was die Händlermitwirkung bringen soll irgendwelche tatsächlichen Lücken zu schließen ist mir völlig schleierhaft - wundert mich dass ihnen nicht einfällt die Händler zum Verwaltungsorgan in der Sache Übertragung von Schusswaffenbesitz zu machen und einen Gebührenkatalog aufzustellen - Gratulation der Bürokratieoffensive.
Die Frage ist ob die Händler das überhaupt auch wollen.
Ich verkaufe selbst melde/registrierungspflichtiges immer im Ladengeschäft nach Absprache mit den jeweiligen Händler oder auf einem behördlich genehmigten Schiessstand. Bin jedesmal froh wenn das wo im Handel geht und gleich umgemeldet wird (Kat C). Am besten gleich dort was shoppen.
Reminder. Die Geschichte mit dem Handel (einbinden) und kurze Fristen war ja schon vorher Idee in dem Papier zur möglichen Novelle (mit Griffstück usw).
Auch erinnert sei an einen Täter der in Österreich eine Waffe privat erstand und damit in München einen Terroranschlag durchführen wollte und dabei erschossen wurde. Im Waffenhandel bekam er keine da gegen ihn ein Waffenverbot vorlag. Das wird wohl miteingeflossen sein.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 13:34
von ebner33
Steppenwolf hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 13:12
ebner33 hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 13:06
GoodReason hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 13:03
ebner33 hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 13:01
Der Händler nicht,aber der Private kanns dir einfach direkt schicken!
Das stimmt.
Und was zusätzlich noch dazukommt,sobald die Waffe über nen Händler läuft,wird dann vermutlich auch die 4 Wochen Abkühlfrist zum tragen kommen.
Sprich dann ist jegliche Selbstabholung auch hinfällig,weil dann hinfährst,die Waffe vom Verkäufer dir im Waffengeschäft verkauft und registriert wird,aber mitnehmen darfst sie wegen der neuen Frist dann erst 4 Wochen später??
Heißt im Umkehrschluss das die einzig sinnvolle Lösung dann der Versand übern Händler sein wird.
Und der kann dafür im Grunde verlangen was er will,da du quasi keine andere praktikable Option hast.
das Service gibt es/ gab es ja jetzt schon und da sind oftmals 20% vom VK keine Seltenheit, so war es zumindest beim Mitbewerb in der Schottenfeldgasse und für mich damals unbrauchbar da andere Optionen vorhanden waren.
Hmm..war das bis jetzt auch schon so,das WBK Besitzer diese "Abkühlphase" nicht hatten?
Ich hab ehrlicherweiße noch nie ne neue Waffe beim Händler gekauft.
Und ja klar haben dies manche Händler jetzt auch schon ausgenutzt,aber da hatte man wie du sagst ja auch Alternativen.
Und wenn kein Händler in der Umgebung mitspielen wollte,hat man die Waffe halt einfach direkt dem Käufer geschickt.
Die 4 Wochen, so denke ich, sind für Personen ohne waffenrechtliches Dokument und wäre somit für Kat. B nicht bindend.
Alles im allen ist ein erheblicher Mehraufwand zu erwarten.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 13:35
von Trijikon
Master-chief1000 hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 13:28
Was wird da für eine Stuss verbreitet. Versand von Waffen oder Munition war auch bis jetzt weder von Händler an Privat, noch von Privat an Privat legal möglich. Von daher ändert sich dabei einmal gar nichts und falls jemand hier Waffen oder Munition von Privat an Privat per Versand praktiziert hat war es schlicht illegal.
Und wo steht das genau so und nicht in einem feuchten Traum gedeutet?
LG Wolfgang
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 13:35
von gewo
Michl9mm hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 10:42
Glock1768 hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 10:38
ist die Befristung wirklich "nur" für die neuen WBKs? Oder für alle WBKs?
Gilt die Erstausstellung?
Oder ab einer neuen WBK nach einer Erweiterung dann ebenso???
Befristung laut Babler nur bei zukünftiger Erstausstellung der WBK
Nein
Laut dem Entwurf bei "Neuausstellung", also zb im Zug von Erweiterungen