Seite 4 von 4

Re: Wechselsystem auf ganze Waffe ummelden?

Verfasst: Di 3. Feb 2026, 13:59
von gewo
yoda hat geschrieben: Di 3. Feb 2026, 13:57
gewo hat geschrieben: Di 3. Feb 2026, 10:07Beschuss?

Weiss garned
Hängt der rechtlich ned an der in umlauf bringung bzw lagerhaltung zum verkauf?
Sowohl der Beschuss als auch die Kennzeichnung gemäß Schusswaffenkennzeichnungsgesetz sind vor dem in Verkehr bringen zu machen, alles andere ginge ja gar nicht, ein Hersteller kann die Dinge ja auch nicht beschriften oder beschießen lassen, bevor sie fertiggestellt sind.
das mein ich
wenn ich die knarre fuer mich selbst schnitze bringe ich sie ja nicht in umlauf ...

Re: Wechselsystem auf ganze Waffe ummelden?

Verfasst: Di 3. Feb 2026, 14:18
von Coolhand1980
Sag gewo, wenn ein Kunde zu dir kommt, mir WS und GS und sagt, mach mir bitte eine ganze Waffe draus und trag die im ZWR ein, würdest du das machen? Wenn nein, warum nicht? Ich nehme an, du hast damit Erfahrung?

Re: Wechselsystem auf ganze Waffe ummelden?

Verfasst: Di 3. Feb 2026, 15:05
von gewo
Coolhand1980 hat geschrieben: Di 3. Feb 2026, 14:18 Sag gewo, wenn ein Kunde zu dir kommt, mir WS und GS und sagt, mach mir bitte eine ganze Waffe draus und trag die im ZWR ein, würdest du das machen? Wenn nein, warum nicht? Ich nehme an, du hast damit Erfahrung?
Machen wir

"Ankauf" als Waffenzubehör
"Verkauf" als Waffe

Feddich

Re: Wechselsystem auf ganze Waffe ummelden?

Verfasst: Di 3. Feb 2026, 22:48
von yoda
gewo hat geschrieben: Di 3. Feb 2026, 13:59 das mein ich
wenn ich die knarre fuer mich selbst schnitze bringe ich sie ja nicht in umlauf ...
So würde ich das verstehen, Privatvergnügen, selber gebaut, nie in Verkehr gebracht weil beim Hersteller verblieben.

Re: Wechselsystem auf ganze Waffe ummelden?

Verfasst: Mi 4. Feb 2026, 08:19
von Coolhand1980
gewo hat geschrieben: Di 3. Feb 2026, 15:05
Coolhand1980 hat geschrieben: Di 3. Feb 2026, 14:18 Sag gewo, wenn ein Kunde zu dir kommt, mir WS und GS und sagt, mach mir bitte eine ganze Waffe draus und trag die im ZWR ein, würdest du das machen? Wenn nein, warum nicht? Ich nehme an, du hast damit Erfahrung?
Machen wir

"Ankauf" als Waffenzubehör
"Verkauf" als Waffe

Feddich
Danke, so hätte ich mir das auch gedacht, ohne Probleme...

Re: Wechselsystem auf ganze Waffe ummelden?

Verfasst: Mi 4. Feb 2026, 10:06
von Promo
yoda hat geschrieben: Di 3. Feb 2026, 09:37 Warum unbefugt ? die WBK ist doch die Befugnis eine Kat. B zu haben oder ? Es ist eine sehr theoretische unwahrscheinliche Frage, aber wie kann ein Besitz unbefugt sein wenn ein Bescheid/WBK genau für das Teil vorliegt.
OK, dann drehe ich es mal um ... nach deiner Logik kann ein WBK Inhaber niemals bestraft werden, wenn er genau so viele freie Plätze wie illegale Kat.B hat. Die nicht gemeldete P.08 vom Opa aus dem 2. Weltkrieg wär dann kein Problem, weil er hält ja eh einen WBK Platz dafür frei. Ich glaube nicht, dass das Argument das Gericht überzeugen wird können.

Re: Wechselsystem auf ganze Waffe ummelden?

Verfasst: Mi 4. Feb 2026, 10:26
von rider650
Promo hat geschrieben: Mi 4. Feb 2026, 10:06 ...
OK, dann drehe ich es mal um ... nach deiner Logik kann ein WBK Inhaber niemals bestraft werden, wenn er genau so viele freie Plätze wie illegale Kat.B hat. Die nicht gemeldete P.08 vom Opa aus dem 2. Weltkrieg wär dann kein Problem, weil er hält ja eh einen WBK Platz dafür frei. Ich glaube nicht, dass das Argument das Gericht überzeugen wird können.
Er verstößt gegen die Meldepflicht, Verwaltungsübertretung mit 360 € Strafe. Wenn die Waffe nicht gestohlen ist, er sie nicht gefunden hat, sie kein Kriegsmaterial ist oder sonst irgendwas damit nicht passt - gegen welchen Teil des WaffG verstößt er sonst noch?

Re: Wechselsystem auf ganze Waffe ummelden?

Verfasst: Mi 4. Feb 2026, 12:19
von gewo
rider650 hat geschrieben: Mi 4. Feb 2026, 10:26
Promo hat geschrieben: Mi 4. Feb 2026, 10:06 ...
OK, dann drehe ich es mal um ... nach deiner Logik kann ein WBK Inhaber niemals bestraft werden, wenn er genau so viele freie Plätze wie illegale Kat.B hat. Die nicht gemeldete P.08 vom Opa aus dem 2. Weltkrieg wär dann kein Problem, weil er hält ja eh einen WBK Platz dafür frei. Ich glaube nicht, dass das Argument das Gericht überzeugen wird können.
Er verstößt gegen die Meldepflicht, Verwaltungsübertretung mit 360 € Strafe. Wenn die Waffe nicht gestohlen ist, er sie nicht gefunden hat, sie kein Kriegsmaterial ist oder sonst irgendwas damit nicht passt - gegen welchen Teil des WaffG verstößt er sonst noch?
gegen keinen denk ich

aber der verstoss gegen die meldepflicht (eigentlich registrierungspflicht) reicht in dem fall wohl schon fuer einen waffenrechtliche unzuverlaessigkeit

dh es wird ein verwaltungsverfahren zum entzug des waffenrechtlichen dokumentes begonnen.