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Re: Waffenverbotszone

Verfasst: Sa 19. Jul 2025, 12:49
von maa_308
Wie verhält es sich eigentlich mit WS/Verschlüssen ohne Griffstücke/Kat. C ohne Verschluss etc.
Also nicht komplett zusammengebaute Schusswaffen.

Die Verordnung nimmt ja lediglich direkten Bezug auf §1 Waffg und NICHT auf §2 Waffg und damit in weiterer Folge auf §2(2).

Nach meiner juristischen Laienmeinung wäre ja lediglich der Verschluss einer Pistole weder dazu geeignet, §1 Waffg(1) noch (2) zu erfüllen.

Gut, du könntest das Ding jemand über den Schädel ziehen, aber das wird doch nicht ausreichen, den Sinn der Verordnung zu erfüllen😅

Re: Waffenverbotszone

Verfasst: Sa 19. Jul 2025, 15:33
von ColtPhyton
Gadai hat geschrieben: Sa 19. Jul 2025, 10:01
gewo hat geschrieben: Fr 18. Jul 2025, 23:13
v0s hat geschrieben: Fr 18. Jul 2025, 19:10
Gadai hat geschrieben: Fr 18. Jul 2025, 18:33 Unglaublich, wie geschickt das alles gemacht wird.
Ein WP Besitzer der eine große Sammlung besitzt darf ja dann auch nur mit den auf den WP registrierten die Wohnung verlassen.
Genial !
Es wird nix auf den WP registriert. Im zwr stehen alle Waffen in der Reihenfolge vom Kauf drin, aber ned welches Dokument man beim kaufen gezeigt hat.
Genau
Was ich meinte:
Wenn ich eine WBK mit 5 belegten Plätzen habe und ich noch einen WP mit 2 Plätzen bekomme
ist es dann egal welche von den 7 ich führe oder schaut bei der Kontrolle keiner darauf? ?
Ich habe auf meiner WBK 5 Plätze belegt und auf meinen Waffenpass 2 Plätze belegt, ich darf jede der insgesamt 7 Waffen führen aber max. zwei gleichzeitig.