Re: Waffenverbotszone
Verfasst: Sa 19. Jul 2025, 12:49
Wie verhält es sich eigentlich mit WS/Verschlüssen ohne Griffstücke/Kat. C ohne Verschluss etc.
Also nicht komplett zusammengebaute Schusswaffen.
Die Verordnung nimmt ja lediglich direkten Bezug auf §1 Waffg und NICHT auf §2 Waffg und damit in weiterer Folge auf §2(2).
Nach meiner juristischen Laienmeinung wäre ja lediglich der Verschluss einer Pistole weder dazu geeignet, §1 Waffg(1) noch (2) zu erfüllen.
Gut, du könntest das Ding jemand über den Schädel ziehen, aber das wird doch nicht ausreichen, den Sinn der Verordnung zu erfüllen
Also nicht komplett zusammengebaute Schusswaffen.
Die Verordnung nimmt ja lediglich direkten Bezug auf §1 Waffg und NICHT auf §2 Waffg und damit in weiterer Folge auf §2(2).
Nach meiner juristischen Laienmeinung wäre ja lediglich der Verschluss einer Pistole weder dazu geeignet, §1 Waffg(1) noch (2) zu erfüllen.
Gut, du könntest das Ding jemand über den Schädel ziehen, aber das wird doch nicht ausreichen, den Sinn der Verordnung zu erfüllen