Seite 4 von 4

Re: Wenn WBK abgelehnt wird, werden Kat C beschlagnahmt?

Verfasst: Mo 21. Jul 2025, 09:55
von Promo
NewShoot hat geschrieben: Do 17. Jul 2025, 21:07 Jetzt ist es aber so. Ich war damals bei der Musterung untauglich. Primär wars körperlich was ich weiß. (Rheuma)
Aber auch psychisch ging es mir DAMALS nicht gut. Auch wenns heut zutage zum Glück wieder gut ist. Also das psychische.

Nun hab ich Angst, was ist wenn ich bei der WBK "durchfalle"? Werden meine Kat-C dann beschlagnahmt oder so?
Oder schauen die das von der Musterung damals sowieso nicht an?
Wie gesagt, mir gehts wieder gut. Bin aber immer recht paranoid was so Sachen angeht.
Grundsätzlich liegt bei dieser Fragstellung leider ein sehr analoger Zusammenhang mit dem Täter von Graz zusammen. Untauglich beim Bundesheer, [u.a.] aus psychischen Gründen. Es wäre für mich nachvollziehbar, wenn die Behörde hierbei in Kenntnis ob des damaligen Sachverhaltes bei der Stellung zusätzliche Prüfungen anfordert/anordnet. Ehrlich gesagt wüsste ich selbst nicht, wie man diesen Fall bestmöglich löst - grundsätzlich wäre ich hier für "alle Karten auf den Tisch", leider kann das in der Konstellation allerdings auch problematisch sein, da Waffen der Kat.C im aufrechten Besitz sind.

Der Erwerb von Schusswaffen der Kategorie B erfordert gegenüber Kat.C Waffen zusätzlich Verlässlichkeit iSd § 8 WaffG. Um die Sicherstellung von Kat.C Waffen zu veranlassen müsste allerdings ein Waffenverbot verhängt werden - dafür sind die Voraussetzungen im § 12 WaffG angeführt. Es wäre für die Behörde jedenfalls nicht leicht ein Waffenverbot auszusprechen, wenn gesetzeskonform seit längerem legal Kat.C Waffen besessen werden, und ein davor liegendes Ereignis als Grund dafür herangezogen werden sollte, den Besitz ebendieser zu versagen.

Re: Wenn WBK abgelehnt wird, werden Kat C beschlagnahmt?

Verfasst: Fr 25. Jul 2025, 16:35
von Anthem
SectionThree hat geschrieben: Do 17. Jul 2025, 23:07 Ich habe gerade meine WBK in Wien beantragt und wurde im Ermittlungsverfahren aufgefordert, meine Unterlagen von der Stellung (Statusblatt) vorzulegen. Bei Untauglichen wollen sie also auch den bescheinigten Grund für die Untauglichkeit.
Erster Post hier :)

Gibts bei dir mittlerweile was Neues?

Bin gerade in der selben Position, hab vor ca 4 Wochen in Wien 1040 eine WBK beantragt und dann auch die Aufforderung bekommen, den Grund meiner Untauglichkeit nachzuweisen (war damals zum Glück nichts Psychisches).

Nur, dass ich ursprünglich nichts von Statusblatt gehört hab, sondern "Sie müssen im Zuge der Prüfung der Verlässlichkeit den Grund der Untauglichkeit nachweisen" und ich solle die Stellungskommission kontaktieren, sonst nix.
Habe ich gemacht, zwei stündiges Telefonat und mehrfaches Weiterverbinden später, wusste keiner was für ein Dokument genau gemeint ist, ich solle nochmal bei der LPD nachfragen. Gut nochmal dort angerufen und nach weiterem hin und her endlich erfahren, dass sie was Namens Statusblatt wollen. Wieder zur Stellungskommission, dort das Statusblatt angefordert, "kriegen sie in den nächsten paar Tagen per RSA", bis jetzt, fast 2 Wochen später immer noch nichts gekommen... werde dann nächste Woche wohl nochmal anrufen müssen.

Waffenführerschein, Psychotest und der ursprüngliche Antrag hat alles super funktioniert, aber das hin und her jetzt...

Zum Rechtlichen...
Ich hatte bis jetzt noch nicht viel mit Wiener Behörden zu tun und es ist wahrscheinlich keine sonderlich gute Idee da mit juristischen Sachen anzufangen, aber nach dem hin und her hab ich angefangen etwas zu Recherchieren und gestern bei einem befreundeten Anwalt nachgefragt
(der macht normal keine Waffg Angelegenheiten und fragt zur Sicherheit nochmal bei einem Kollegen, also nur nach bestem Wissen & Gewissen und keine 100% Garantie auf das Folgende)

TLDR - Nach dem Gespräch bin ich mir echt unsicher ob die derzeitige Rechtslage das so her gibt, oder anders gesagt
ob die trotz positivem Psychotest und sauberem Führungszeugnis den Antrag bei fehlendem Statusblatt rechtlich ablehnen können.

Die wichtigsten Punkte aus dem Gespräch waren

(sorry falls es nicht schön geschrieben ist, aber schreib schon lange an dem Post)
Grundsätzlich meinte er, dass es gesetzlich nicht genau geregelt ist, was genau die Behörde zur Überprüfung der Verlässlichkeit nutzen darf, man aber auf der anderen Seite auch nur verpflichtet ist eine bestimmte Liste an Dokumenten bei Antragstellung zu überreichen, (Waffenführerschein, Psychogutachten, Staatsbürgerschaftsnachweis bzw Reisepass etc) und ein Statusblatt oÄ. ist da derzeit nicht dabei.
Wenn die Behörde in Eigeninitiative alle möglichen Dokumente und Dinge ohne Gesetzliche Deckung anfragen könnte und bei Verweigerung der Herausgabe dieser, selbst bei Erfüllung aller anderen Voraussetzungen den Antrag ablehnen könnte, würde das Tür und Tor für allerhand Schikanen eröffnen.
Etwas überspitze Beispiele: Listen sie alle ihre Social Media Accounts auf die sie in den letzten 2 Jahren genutzt haben (bereits Praxis für Visa Anträge in etlichen Ländern) - Elga Ausdruck ihrer gesundheits History, wir müssen ja Prüfen ob sie mal beim Psychologen waren - Auskünfte / Nachweise über finanzielle Lebenslage - usw
Bis bei den Dingen die Verhältnismäßigkeit ausjudiziert ist bzw diese gekippt würde, könnten Jahre vergehen.

Die Behörde darf auf jeden Fall nach mehr Fragen und !!! Wichtig !!! alle Dokumente (inkl rechtlich "freiwillig" übermittelten) die zur Verfügung stehen benutzen um den Antrag zu Bearbeiten. Was bedeutet, falls man nachteilige Dokumente für die es eigentlich keine Rechtsgrundlage gibt "freiwillig" übermittelt, können diese als Begründung benutzt werden um den Antrag abzulehnen, selbst wenn alle pflicht Dokumente wie Psychotest positiv sind!

Nach seinem Kenntnisstand war die Tauglich / Untauglich / Zivi Bestätigung beim WBK Antrag ursprünglich nur dafür ausgelegt um zu bestimmen ob eine 15 Jährige Sperre wegen Zivi existiert, alles andere könnte uU einige rechtliche Probleme darstellen,
zB weil es eine deutliche Benachteiligung für Männer darstellen würde, die so auch nicht vom Wehrdienstgesetz gedeckt ist.
Männer müssen zur Stellung / BH, dass ist unumstritten aber die haben so eine zusätzliche "Chance" die nicht in ihrer Kontrolle ist sich für eine WBK zu disqualifizieren (Untauglichkeit durch XY) die Frauen so nicht betrifft, was uU ein Verfassungsproblem darstellen könnte.

Weiteres handelt es sich beim Statusblatt um besonders geschützte Gesundheitsdaten, die selbst bei freiwilliger Übermittlung in einer sehr bestimmten Weise gehandhabt werden müssen und ich bezweifel mal, dass das so auf die Schnelle durch die Behörde in Eigeninitiative umgesetzt wurde, aus genau diesem Grund steht am Psychoguachten auch defakto nur Positiv / Negativ und keinerlei Inhalt aus dem Gespräch bzw detailliertere Ergebnisse der Computer Tests.
Damit das datenschutzkonform wäre, müsste es seiner Meinung nach ein Dokument vom BH geben wo nur drauf steht,
psychische Probleme / Unzuverlässigkeit war Grund für Untauglichkeit, ja / nein ohne weitere Gesundheitsdaten.
Hilft nur indirekt, weil bei Verstößen dagegen hat man nur einen Zivilrechtlichen Anspruch im Nachhinein...
Und was diese Zweifel nochmal massiv bestärkt hat ist die Aufforderung, dass Statusblatt per EMail zu übermitteln, was für gesundheitliche Dokumente absolut nicht zulässig ist. (Weswegen Ärzte und KH die kein eigenes Webportal haben, Befunde oft immer noch (Teils Digital auf CD) per Post oder Fax verschicken und nicht per EMail)

Am Ende ist halt das Problem, dass einem das nicht wirklich hilft wenn der Antrag (rechtswidrig) abgelehnt wird, weil man sich weigert auf die Forderungen einzugehen.
Das Ergebnis ist entweder keine WBK oder ein jahrelanger und teuer Rechtsstreit mit vielleicht einer WBK am Ende ist (wenn sich später rausstellt, dass es aus Rechtswidrigen Gründen abgelehnt wurde)

Und, dass das BH so lange für das Statusblatt braucht ist halt auch bescheiden.

Sorry für den Rant, aber ist halt echt frustrierend und vielleicht hilft jemanden der rechtliche Auszug.
Was ist eure Meinung dazu?
Lg :)

Re: Wenn WBK abgelehnt wird, werden Kat C beschlagnahmt?

Verfasst: Fr 25. Jul 2025, 16:48
von titan
Ändere das Geschlecht und stell den Antrag nochmal. Muss ja gehen.. ist immerhin Wien..

Re: Wenn WBK abgelehnt wird, werden Kat C beschlagnahmt?

Verfasst: Fr 25. Jul 2025, 16:53
von Poirot
Anthem hat geschrieben: Fr 25. Jul 2025, 16:35
Wieder zur Stellungskommission, dort das Statusblatt angefordert, "kriegen sie in den nächsten paar Tagen per RSA", bis jetzt, fast 2 Wochen später immer noch nichts gekommen... werde dann nächste Woche wohl nochmal anrufen müssen.
Verwaltung geht nicht so schnell in Österreich. Vor allem nicht mitten in der Urlaubszeit.
Also ruhig bleiben. Wobei anrufen und nachfragen bei der Stellungskommission bestimmt kein Nachteil ist.

Was Benachteiligung zu Frauen angeht: guter Einwand. Aber den nimmt Politik oder Regierung nicht Ernst. Frauen sind die armen ausgebeuteten Hascherln die ständig femiziert werden usw.

Re: Wenn WBK abgelehnt wird, werden Kat C beschlagnahmt?

Verfasst: Fr 25. Jul 2025, 17:12
von SectionThree
Anthem hat geschrieben: Fr 25. Jul 2025, 16:35Gibts bei dir mittlerweile was Neues?
Ja, war heute in der Post. Mir hat der zuständige Offiziersstellvertreter aber gleich am Telefon gesagt, dass es eine gute Woche dauern wird („… eher Donnerstag oder Freitag.”) Er hat Recht gehabt – habe das Statusblatt also heute gescannt und an die Polizei weitergeleitet. Bei mir war NÖ zuständig. Jedenfalls: ein bisschen Geduld, vielleicht ist ja auch gerade wer auf Urlaub, wäre Mitte Juli nicht überraschend.
"kriegen sie in den nächsten paar Tagen per RSA", bis jetzt, fast 2 Wochen später immer noch nichts gekommen... werde dann nächste Woche wohl nochmal anrufen müssen.
Ich hab's auch per RS/a bekommen, obwohl es als „Einschreiben“ angekündigt war.
Nach dem Gespräch bin ich mir echt unsicher ob die derzeitige Rechtslage das so her gibt, oder anders gesagt
ob die trotz positivem Psychotest und sauberem Führungszeugnis den Antrag bei fehlendem Statusblatt rechtlich ablehnen können.
Ich bin Jurist (wenn auch nicht Rechtsanwalt), und bin ebenfalls der Meinung, dass das Gesetz das so nicht hergibt. Es handelt sich hier um quasi-vorauseilenden Gehorsam; Erfordernisse, die sich halt jemand ausgedacht hat. Mit diesem Wissen ist aber nicht viel gewonnen: die Behörde hat bekanntlich 6 Monate Zeit, um über meinen Antrag abzusprechen (und wenn sie es nicht tun: die Säumnisbeschwerde beim Verwaltungsgericht dauert noch länger.).

Ich glaube zwar nicht, dass sie meinen Antrag deswegen ablehnen würden, aber ein paar Wochen liegen lassen? Locker. Daher, und obwohl es mir an sich massiv widerstrebt, habe ich hier zunächst einmal gute Miene zum bösen Spiel gemacht. Schauen wir, ob da noch weitere Schikanen auf mich zukommen, weil mein Duldungs-Pensum ist an sich erfüllt.

Re: Wenn WBK abgelehnt wird, werden Kat C beschlagnahmt?

Verfasst: Fr 25. Jul 2025, 17:15
von combatmiles
wie schon oben erwähnt würde ich einfach nachfragen, auf welcher AKTUELL GÜLTIGEN RECHTSLAGE die das haben wollen und welche Paragraphen sie dazu bemühen wollen...
Vielleicht klingelts dann bei denen und sie kommen wieder zurück auf den Boden der Amtsstube...

Re: Wenn WBK abgelehnt wird, werden Kat C beschlagnahmt?

Verfasst: Fr 25. Jul 2025, 17:58
von Anthem
combatmiles hat geschrieben: Fr 25. Jul 2025, 17:15 wie schon oben erwähnt würde ich einfach nachfragen, auf welcher AKTUELL GÜLTIGEN RECHTSLAGE die das haben wollen und welche Paragraphen sie dazu bemühen wollen...
Vielleicht klingelts dann bei denen und sie kommen wieder zurück auf den Boden der Amtsstube...
hab ich, "Sie ist nur eine Sekretärin, sie hat die Weisung bekommen, dieses Dokument Anzufordern, sie gibt das nur weiter, die Anträge bearbeitet wer anders (der keine Telefonate annimmt) und sie weis auch nicht mehr
(selbes hab ich übrigens auch beim ursprünglichen Telefonat gehört wo ich nach einem konkreten Namen des Dokuments gefragt hab, bevor ich wusste, dass es Statusblatt heist),
sonst könne ich eine schriftliche Beschwerde einreichen"

Re: Wenn WBK abgelehnt wird, werden Kat C beschlagnahmt?

Verfasst: Fr 25. Jul 2025, 18:05
von SectionThree
Anthem hat geschrieben: Fr 25. Jul 2025, 17:58 hab ich, "Sie ist nur eine Sekretärin, sie hat die Weisung bekommen, dieses Dokument Anzufordern, sie gibt das nur weiter, die Anträge bearbeitet wer anders (der keine Telefonate annimmt) und sie weis auch nicht mehr
Ja, Sie wissen eh, es kommt ein neues Gesetz wir machen das jetzt so … Wass willst du mit einer (hoffentlich) B-Vertragsbediensteten diskutieren?
… sonst könne ich eine schriftliche Beschwerde einreichen.
Ich verweise auf meine Eingabe vom <Datum> bzw. das gesamte bisherige Vorbringen und ersuche um bescheidmäßige Erledigung.
Schneller geht's damit aber eher nicht ;-P

Re: Wenn WBK abgelehnt wird, werden Kat C beschlagnahmt?

Verfasst: Fr 25. Jul 2025, 18:19
von combatmiles
na da hammas dann eh: sie möge das "dem oberhalb der Sekretärin" vorlegen und schriftlich ergehen lassen...

Re: Wenn WBK abgelehnt wird, werden Kat C beschlagnahmt?

Verfasst: Fr 25. Jul 2025, 18:22
von Anthem
SectionThree hat geschrieben: Fr 25. Jul 2025, 18:05
Anthem hat geschrieben: Fr 25. Jul 2025, 17:58 hab ich, "Sie ist nur eine Sekretärin, sie hat die Weisung bekommen, dieses Dokument Anzufordern, sie gibt das nur weiter, die Anträge bearbeitet wer anders (der keine Telefonate annimmt) und sie weis auch nicht mehr
Ja, Sie wissen eh, es kommt ein neues Gesetz wir machen das jetzt so … Wass willst du mit einer (hoffentlich) B-Vertragsbediensteten diskutieren?
… sonst könne ich eine schriftliche Beschwerde einreichen.
Ich verweise auf meine Eingabe vom <Datum> bzw. das gesamte bisherige Vorbringen und ersuche um bescheidmäßige Erledigung.
Schneller geht's damit aber eher nicht ;-P
Er hat eh gemeint er könnte für mich einen Anwaltlichen Brief schreiben, aber könnte halt auch kontraproduktiv sein.
Ich warte jetzt mal bis ich das Statusblatt hab und vielleicht gehts dann eh ohne Problem weiter, wenn nicht überlege ich uU wirklich mit Anwalt dagegen vorzugehen.
Mein Antrag is zum Glück noch xx.6.2025 Datum somit endet bei mir die 6 Monate Frist noch 2025, falls das neue Gesetz wirklich mit 1.1.2026 inkraft tritt


Edit, fast vergessen und die starke Empfehlung ab jetzt alles schriftlich laufen zu lassen und falls was am Telefon geredet wird immer um ne Zusammenfassung per Mail bitten bzw selbst eine schreiben und hinschicken.

Re: Wenn WBK abgelehnt wird, werden Kat C beschlagnahmt?

Verfasst: Fr 25. Jul 2025, 18:47
von SectionThree
combatmiles hat geschrieben: Fr 25. Jul 2025, 18:19 na da hammas dann eh: sie möge das "dem oberhalb der Sekretärin" vorlegen und schriftlich ergehen lassen...
Na, die Fr. Amtsassistentin hat eh nur per Mail ein Schreiben der Fr. Revidentin weitergeleitet, ganz persönlich gehalten (Sehr geehrter Antragsteller, … Ihre Waffenbehörde). Ich habe mit „meiner“ Sachbearbeiterin sogar telephoniert, aber im Ergebnis kein Unterschied. Vorgabe von oben, wir machen das jetzt so, wenn Ihnen was nicht passt, gehen Sie zum Verwaltungsgericht. Bisschen freundlicher formuliert, aber im Ergebnis war's so.

Re: Wenn WBK abgelehnt wird, werden Kat C beschlagnahmt?

Verfasst: Fr 25. Jul 2025, 18:50
von SectionThree
Anthem hat geschrieben: Fr 25. Jul 2025, 18:22 Mein Antrag is zum Glück noch xx.6.2025 Datum somit endet bei mir die 6 Monate Frist noch 2025, falls das neue Gesetz wirklich mit 1.1.2026 inkraft tritt
Ja, und mit etwas Glück bleibst du auch noch von der Gebührenerhöhung verschont. Seit 1. Juli kostet's nämlich 110 €.