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Re: Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f

Verfasst: Di 11. Nov 2025, 12:58
von ebner33
Danke für die Infos,ich finde die Preisgestaltung durchaus fair!
Aber verstehe ich das jetzt falsch,oder entfällt der Händler jetzt dann doch wenn ich zb eine KatC Waffe an jemanden privat verkaufe,der mir via tagesaktuellem Ausdruck bestätigt gerade eine Waffe dieser Kategorie zu besitzen?
Dh ich kann ihm bei Vorlage dieses Ausdrucks die Waffe direkt persönlich übergeben?

Re: Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f

Verfasst: Di 11. Nov 2025, 13:00
von gewo
ebner33 hat geschrieben: Di 11. Nov 2025, 12:58 Danke für die Infos,ich finde die Preisgestaltung durchaus fair!
Aber verstehe ich das jetzt falsch,oder entfällt der Händler jetzt dann doch wenn ich zb eine KatC Waffe an jemanden privat verkaufe,der mir via tagesaktuellem Ausdruck bestätigt gerade eine Waffe dieser Kategorie zu besitzen?
Dh ich kann ihm bei Vorlage dieses Ausdrucks die Waffe direkt persönlich übergeben?
Nach allen mir vorliegenden Informationen: JA.
Tagesaktueller Ausdruck aus dem ZWR mit mind. einer Waffe der gegenständlichen Kategorie soll reichen.
Oder abfotografieren desselben vom Handy des Käufers direkt aus seinem ID Austria Zugang.

Sicher kann Dir das aber nur DEINE Waffenbehörde auf schriftliche Anfrage mitteilen.

Re: Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f

Verfasst: Di 11. Nov 2025, 13:55
von ebner33
gewo hat geschrieben: Di 11. Nov 2025, 13:00
ebner33 hat geschrieben: Di 11. Nov 2025, 12:58 Danke für die Infos,ich finde die Preisgestaltung durchaus fair!
Aber verstehe ich das jetzt falsch,oder entfällt der Händler jetzt dann doch wenn ich zb eine KatC Waffe an jemanden privat verkaufe,der mir via tagesaktuellem Ausdruck bestätigt gerade eine Waffe dieser Kategorie zu besitzen?
Dh ich kann ihm bei Vorlage dieses Ausdrucks die Waffe direkt persönlich übergeben?
Nach allen mir vorliegenden Informationen: JA.
Tagesaktueller Ausdruck aus dem ZWR mit mind. einer Waffe der gegenständlichen Kategorie soll reichen.
Oder abfotografieren desselben vom Handy des Käufers direkt aus seinem ID Austria Zugang.

Sicher kann Dir das aber nur DEINE Waffenbehörde auf schriftliche Anfrage mitteilen.

Perfekt,mit dieser Aussage kann man endlich mal was anfangen!
Das heißt die "Verlierer" sind eigentlich tatsächlich nur jene ,die aktuell nichts in betreffender Kategorie haben.
Vorallem bei Verkäufern werden dann solche Leute in Zukunft auch eher das Nachsehen haben,weil sie dem Verkäufer viel mehr unbezahlten Aufwand kosten,als jene Käufer welche direkt mitnehmen dürfen.

Re: Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f

Verfasst: Di 11. Nov 2025, 15:38
von moretti
ebner33 hat geschrieben: Di 11. Nov 2025, 13:55
gewo hat geschrieben: Di 11. Nov 2025, 13:00
ebner33 hat geschrieben: Di 11. Nov 2025, 12:58 Danke für die Infos,ich finde die Preisgestaltung durchaus fair!
Aber verstehe ich das jetzt falsch,oder entfällt der Händler jetzt dann doch wenn ich zb eine KatC Waffe an jemanden privat verkaufe,der mir via tagesaktuellem Ausdruck bestätigt gerade eine Waffe dieser Kategorie zu besitzen?
Dh ich kann ihm bei Vorlage dieses Ausdrucks die Waffe direkt persönlich übergeben?
Nach allen mir vorliegenden Informationen: JA.
Tagesaktueller Ausdruck aus dem ZWR mit mind. einer Waffe der gegenständlichen Kategorie soll reichen.
Oder abfotografieren desselben vom Handy des Käufers direkt aus seinem ID Austria Zugang.

Sicher kann Dir das aber nur DEINE Waffenbehörde auf schriftliche Anfrage mitteilen.

Perfekt,mit dieser Aussage kann man endlich mal was anfangen!
Das heißt die "Verlierer" sind eigentlich tatsächlich nur jene ,die aktuell nichts in betreffender Kategorie haben.
Vorallem bei Verkäufern werden dann solche Leute in Zukunft auch eher das Nachsehen haben,weil sie dem Verkäufer viel mehr unbezahlten Aufwand kosten,als jene Käufer welche direkt mitnehmen dürfen.
Die "Extra"kosten muss ja der Käufer zahlen.
Viele Erstkäufer werden sich dann gerade bei Waffen im unterem Preissegment sagen "Dann kann ich ja gleich eine neue holen".
Verkäufer hat es also schwerer seine Waffe an den Mann zu bringen und der Käufer hat höhere Kosten. Profitieren wird dann der Handel, weil mehr Neuwaffen gekauft werden.

Re: Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f

Verfasst: Di 11. Nov 2025, 15:54
von balahu
moretti hat geschrieben: Di 11. Nov 2025, 15:38
ebner33 hat geschrieben: Di 11. Nov 2025, 13:55
gewo hat geschrieben: Di 11. Nov 2025, 13:00
ebner33 hat geschrieben: Di 11. Nov 2025, 12:58 Danke für die Infos,ich finde die Preisgestaltung durchaus fair!
Aber verstehe ich das jetzt falsch,oder entfällt der Händler jetzt dann doch wenn ich zb eine KatC Waffe an jemanden privat verkaufe,der mir via tagesaktuellem Ausdruck bestätigt gerade eine Waffe dieser Kategorie zu besitzen?
Dh ich kann ihm bei Vorlage dieses Ausdrucks die Waffe direkt persönlich übergeben?
Nach allen mir vorliegenden Informationen: JA.
Tagesaktueller Ausdruck aus dem ZWR mit mind. einer Waffe der gegenständlichen Kategorie soll reichen.
Oder abfotografieren desselben vom Handy des Käufers direkt aus seinem ID Austria Zugang.

Sicher kann Dir das aber nur DEINE Waffenbehörde auf schriftliche Anfrage mitteilen.

Perfekt,mit dieser Aussage kann man endlich mal was anfangen!
Das heißt die "Verlierer" sind eigentlich tatsächlich nur jene ,die aktuell nichts in betreffender Kategorie haben.
Vorallem bei Verkäufern werden dann solche Leute in Zukunft auch eher das Nachsehen haben,weil sie dem Verkäufer viel mehr unbezahlten Aufwand kosten,als jene Käufer welche direkt mitnehmen dürfen.
Die "Extra"kosten muss ja der Käufer zahlen.
Viele Erstkäufer werden sich dann gerade bei Waffen im unterem Preissegment sagen "Dann kann ich ja gleich eine neue holen".
Verkäufer hat es also schwerer seine Waffe an den Mann zu bringen und der Käufer hat höhere Kosten. Profitieren wird dann der Handel, weil mehr Neuwaffen gekauft werden.

Auch beim Kauf vom Händler gibt es durch die Wartefrist Mehrkosten für einen Käufer ohne aktuell im Besitz befindlicher
Waffen dieser Kategorie

Re: Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f

Verfasst: Di 11. Nov 2025, 16:54
von ebner33
moretti hat geschrieben: Di 11. Nov 2025, 15:38
ebner33 hat geschrieben: Di 11. Nov 2025, 13:55
gewo hat geschrieben: Di 11. Nov 2025, 13:00
ebner33 hat geschrieben: Di 11. Nov 2025, 12:58 Danke für die Infos,ich finde die Preisgestaltung durchaus fair!
Aber verstehe ich das jetzt falsch,oder entfällt der Händler jetzt dann doch wenn ich zb eine KatC Waffe an jemanden privat verkaufe,der mir via tagesaktuellem Ausdruck bestätigt gerade eine Waffe dieser Kategorie zu besitzen?
Dh ich kann ihm bei Vorlage dieses Ausdrucks die Waffe direkt persönlich übergeben?
Nach allen mir vorliegenden Informationen: JA.
Tagesaktueller Ausdruck aus dem ZWR mit mind. einer Waffe der gegenständlichen Kategorie soll reichen.
Oder abfotografieren desselben vom Handy des Käufers direkt aus seinem ID Austria Zugang.

Sicher kann Dir das aber nur DEINE Waffenbehörde auf schriftliche Anfrage mitteilen.

Perfekt,mit dieser Aussage kann man endlich mal was anfangen!
Das heißt die "Verlierer" sind eigentlich tatsächlich nur jene ,die aktuell nichts in betreffender Kategorie haben.
Vorallem bei Verkäufern werden dann solche Leute in Zukunft auch eher das Nachsehen haben,weil sie dem Verkäufer viel mehr unbezahlten Aufwand kosten,als jene Käufer welche direkt mitnehmen dürfen.
Die "Extra"kosten muss ja der Käufer zahlen.
Viele Erstkäufer werden sich dann gerade bei Waffen im unterem Preissegment sagen "Dann kann ich ja gleich eine neue holen".
Verkäufer hat es also schwerer seine Waffe an den Mann zu bringen und der Käufer hat höhere Kosten. Profitieren wird dann der Handel, weil mehr Neuwaffen gekauft werden.
Es geht ja nicht um den monetären Mehraufwand als Verkäufer,sondern um den Zeitlichen!
Wenn jemand eine Waffe kauft und bereits eine in dieser Kategorie besitzt,drücke ich sie ihm in die Hand wie bisher und die Sache ist für mich als Verkäufer erledigt.
Im anderen Fall darf ich die Waffe zuerst zu irgendeinem Händler bringen,5 Formulare ausfüllen und erstmal in Vorkasse treten.
Da fällt die Wahl nicht schwer,welcher Typ Käufer bevorzugt wird...

Und den monetären Mehraufwand hast als Erstkäufer auch beim Händler,des gibt sich dann nichtmehr viel.

Re: Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f

Verfasst: Di 11. Nov 2025, 17:31
von SectionThree
ebner33 hat geschrieben: Di 11. Nov 2025, 16:54 Wenn jemand eine Waffe kauft und bereits eine in dieser Kategorie besitzt, drücke ich sie ihm in die Hand wie bisher und die Sache ist für mich als Verkäufer erledigt.
Naja. Gegenseitige WBK-Vorlage, Daten für die Meldung ans ZWR, usw – das war schon immer so. Und das wird sich sehr bald ändern, wenn nämlich eh beide zum Händler müssen.
… und erstmal in Vorkasse treten.
Was hat das damit zu tun? Die Bezahlung kann (und wird) wohl regelmäßig Zug-um-Zug erfolgen. Du hast dann als VK damit auch nichts mehr zu tun, und dir kann es regelmäßig egal sein, ob der Händler dem Käufer die Waffe gleich ausfolgen darf, oder erst in 4 Wochen.

Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f

Verfasst: Di 11. Nov 2025, 18:58
von eierkopf
Überlegung, ich habe keine ID Austria (die alte A-Trust Signatur hatte ich sehr wohl).
Derzeit hab ich >20 Kanonen auf mich registriert und einige auf meine Frau (Kat A/B/C)
Ich geh bei einem Privatkauf zum Händler zur Übergabe.

Warum wird dann nach einem Auszug gefragt?
(Bei rein Privat ohne Händler eh klar, kein Thema)

Der Händler braucht doch nur ins ZWR schauen und sieht was ich alles registriert habe (und ja, ich hab auch schon den Händler um einen Auszug gebeten, das wird dokumentiert das ich den wollte, bezahlt und fertig).
Ich verstehe grad nicht das ich zum Händler mit einem Auszug muss da dies ja für den Händler zulässig ist da nachzuschauen....

Vielleicht bin ich blind/blöd oder was auch immer und das is bereits geklärt.
Kann da bitte jemand Licht ins Dunkel bringen?

Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f

Verfasst: Mi 12. Nov 2025, 07:06
von masterman04
eierkopf hat geschrieben: Di 11. Nov 2025, 18:58 Überlegung, ich habe keine ID Austria (die alte A-Trust Signatur hatte ich sehr wohl).
Derzeit hab ich >20 Kanonen auf mich registriert und einige auf meine Frau (Kat A/B/C)
Ich geh bei einem Privatkauf zum Händler zur Übergabe.

Warum wird dann nach einem Auszug gefragt?
(Bei rein Privat ohne Händler eh klar, kein Thema)

Der Händler braucht doch nur ins ZWR schauen und sieht was ich alles registriert habe (und ja, ich hab auch schon den Händler um einen Auszug gebeten, das wird dokumentiert das ich den wollte, bezahlt und fertig).
Ich verstehe grad nicht das ich zum Händler mit einem Auszug muss da dies ja für den Händler zulässig ist da nachzuschauen....

Vielleicht bin ich blind/blöd oder was auch immer und das is bereits geklärt.
Kann da bitte jemand Licht ins Dunkel bringen?
Das ist aktuell bis es eine neue Durchführungsverordnung bzw eine technische Möglichkeit für eine Einsicht/Abfrage im ZWR für Händler gibt, eigentlich der einzig rechtlich sichere Weg. Ein Händler darf nicht einfach so ins ZWR von einer Person reinschauen, weil das für den Händler uU als Amtsmissbrauch ausgelegt werden kann.

Das ist genau dasselbe, als würde ein Polizist ein Kennzeichen aus Neugier, ohne einen Grund abfragen.

Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f

Verfasst: Mi 12. Nov 2025, 08:04
von gewo
Jaein

Das mitbringen vom ZWR auszug ist tatsaechlich für den kauf privat - privat gedacht.

Um KEINEN Händler dabei zu brauchen.


Dass der Händler auf ersuchen eines Kunden jetzt in der Übergangsphase bestätigen darf dass eine Waffe einer bestimmten Kat. besessen wird ….. naja … es fehlt die Ermächtigung dazu im Gesetz …… aber wer sollte da der Kläger sein?
Im Schreiben vom BMI steht ausdrücklich das es zulässig ist … von da her wird es wohl kein Problem geben für die paar Monate in der Übergangszeit