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Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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bino71
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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von bino71 » Fr 17. Apr 2026, 19:42

Gadai hat geschrieben: Fr 17. Apr 2026, 15:34
bino71 hat geschrieben: Fr 17. Apr 2026, 12:01
Wie wäre es wenn Du in das Dokument schaust? Dort siehst bebildert, was dazu gehört und was nicht.

https://www.wko.at/oe/arge-zivile-siche ... gesetz.pdf
Danke, danach habe ich gesucht. Sehr hilfreich, kannte nur die D Variante.
Eventuell wäre eine Sammlung der aktuellen Gesetze (ohne Kommentare) im Forum hilfreich, ohne alles durchforsten zu müssen.
Gibt es schon:
https://www.wko.at/oe/arge-zivile-siche ... _28_april_

Darin sind auch die Verlinkungen.

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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von bino71 » Fr 17. Apr 2026, 19:50

Auslandsoester hat geschrieben: Fr 17. Apr 2026, 18:32 Wegen der Abbildung einer Kipplaufdoppelflinte in dem PDF auf Seite 6:
Müssen jetzt die zwei Teile (Vorderschaft ja nicht) einer Kipplaufwaffe einzeln registriert werden?
Wenn du die 2 Teile als Ersatz oder was auch immer hast.
Sagen wir Du hast eine Kipplaufdoppelflinte. die ist registriert.
Du kaufst Dir zusätzlich ein Laufbündel (anderes Kaliber, Reserve, was auch immer), dann mußt es registrieren.
Vorderschaft nicht, aber die Basküle schon.

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titan
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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von titan » Fr 17. Apr 2026, 19:53

Die Basküle war schon immer ein wesentliches Teil, genau so wie das Laufbündel auch.

Wer eine komplette Waffe besitzt, muss gar nichts neu melden.

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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von AUG4ever » Sa 18. Apr 2026, 01:16

Werden die Griffstücke auf Zubehörplätze oder „normale“ WBK Plätze gelegt?

Was passiert wenn alle WBK Plätze schon voll sind?

Danke.

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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von phaesun » Sa 18. Apr 2026, 10:33

AUG4ever hat geschrieben: Sa 18. Apr 2026, 01:16 Werden die Griffstücke auf Zubehörplätze oder „normale“ WBK Plätze gelegt?

Was passiert wenn alle WBK Plätze schon voll sind?

Danke.
Die Griffstücke sind jetzt neu wesentliche Bestandteile und du darfst nach wie vor doppelt so viele wesentliche Bestandteile wie B Plätze besitzen.
Es gibt eine Übergangsfrist für die Meldung und eine Ausnahmeregelung wenn du jetzt über der erlaubten Anzahl bist.

Wieso liest du nicht das Gesetz?

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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von AUG-andy » Sa 18. Apr 2026, 10:57

phaesun hat geschrieben: Sa 18. Apr 2026, 10:33 Wieso liest du nicht das Gesetz?
Weil es in der heutigen Zeit bequemer ist als selbst danach zu suchen. :whistle:
Gibt ja nur unzählige Threads dazu im Forum. :doh:
MfG
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balahu
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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von balahu » Sa 18. Apr 2026, 12:04

phaesun hat geschrieben: Sa 18. Apr 2026, 10:33
AUG4ever hat geschrieben: Sa 18. Apr 2026, 01:16 Werden die Griffstücke auf Zubehörplätze oder „normale“ WBK Plätze gelegt?

Was passiert wenn alle WBK Plätze schon voll sind?

Danke.
Die Griffstücke sind jetzt neu wesentliche Bestandteile und du darfst nach wie vor doppelt so viele wesentliche Bestandteile wie B Plätze besitzen.
Es gibt eine Übergangsfrist für die Meldung und eine Ausnahmeregelung wenn du jetzt über der erlaubten Anzahl bist.

Wieso liest du nicht das Gesetz?
Solange er hier fragt und nicht die KI ist es halb so schlimm.

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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von Maria » Sa 18. Apr 2026, 14:13

balahu hat geschrieben: Sa 18. Apr 2026, 12:04
phaesun hat geschrieben: Sa 18. Apr 2026, 10:33
AUG4ever hat geschrieben: Sa 18. Apr 2026, 01:16 Werden die Griffstücke auf Zubehörplätze oder „normale“ WBK Plätze gelegt?

Was passiert wenn alle WBK Plätze schon voll sind?

Danke.
Die Griffstücke sind jetzt neu wesentliche Bestandteile und du darfst nach wie vor doppelt so viele wesentliche Bestandteile wie B Plätze besitzen.
Es gibt eine Übergangsfrist für die Meldung und eine Ausnahmeregelung wenn du jetzt über der erlaubten Anzahl bist.

Wieso liest du nicht das Gesetz?
Solange er hier fragt und nicht die KI ist es halb so schlimm.
Ich frage mich gerade wenn die zwei zusatzplätze was jeweils pro platz frei belegbar sind/waren bereits durch Wechsel Systeme belegt sind was geschieht dann? bekommt man für die Griffstücke zusatzplätze? oder wie wurde das jetzt geregelt?

Weiteres die Definition der Kategorie C Waffen bei der jetzt ab 2 Jahre des Erwerbes bevor dieses Gesetz in kraft tritt scheinbar ein Maßstab ist, wie wird das für WBK Besitzer gehandhabt die unter diese 2 Jahre fallen..? Ich habe einige meiner Kategorie C kurz nach diesem Vorfall gekauft voriges Jahr und sind auch eingetragen. Ich hab meine WBK knapp über 4 Jahre.

Dann das Thema Erstausstellung der WBK oder WP? ab wann gilt es als Erstausstellung meine WBK knapp ist über 4 Jahre davor hatte ich noch keine WBK, gilt das bereits als Erstausstellung?
Sorry die Fragen einfach nur verwirrend alles.
Ich bin eine Frau!
Ich kann machen das du denkst du hättest es gewollt :mrgreen:

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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von befluegeltkostbarer » Sa 18. Apr 2026, 14:58

Man bekommt zusätzliche Plätze die aber nur für das jeweilige Drum gelten, verfallen bei Verkauf wieder...
Ob die dann auf einen anderen freien Platz nachrücken, wenn einer frei wird, ka

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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von phaesun » Sa 18. Apr 2026, 15:25

Maria hat geschrieben: Sa 18. Apr 2026, 14:13
balahu hat geschrieben: Sa 18. Apr 2026, 12:04
phaesun hat geschrieben: Sa 18. Apr 2026, 10:33
AUG4ever hat geschrieben: Sa 18. Apr 2026, 01:16 Werden die Griffstücke auf Zubehörplätze oder „normale“ WBK Plätze gelegt?

Was passiert wenn alle WBK Plätze schon voll sind?

Danke.
Die Griffstücke sind jetzt neu wesentliche Bestandteile und du darfst nach wie vor doppelt so viele wesentliche Bestandteile wie B Plätze besitzen.
Es gibt eine Übergangsfrist für die Meldung und eine Ausnahmeregelung wenn du jetzt über der erlaubten Anzahl bist.

Wieso liest du nicht das Gesetz?
Solange er hier fragt und nicht die KI ist es halb so schlimm.
Ich frage mich gerade wenn die zwei zusatzplätze was jeweils pro platz frei belegbar sind/waren bereits durch Wechsel Systeme belegt sind was geschieht dann? bekommt man für die Griffstücke zusatzplätze? oder wie wurde das jetzt geregelt?

Weiteres die Definition der Kategorie C Waffen bei der jetzt ab 2 Jahre des Erwerbes bevor dieses Gesetz in kraft tritt scheinbar ein Maßstab ist, wie wird das für WBK Besitzer gehandhabt die unter diese 2 Jahre fallen..? Ich habe einige meiner Kategorie C kurz nach diesem Vorfall gekauft voriges Jahr und sind auch eingetragen. Ich hab meine WBK knapp über 4 Jahre.

Dann das Thema Erstausstellung der WBK oder WP? ab wann gilt es als Erstausstellung meine WBK knapp ist über 4 Jahre davor hatte ich noch keine WBK, gilt das bereits als Erstausstellung?
Sorry die Fragen einfach nur verwirrend alles.
Let me Google that for you:

Dem § 58 werden folgende Abs. 23 bis 38 angefügt:
„(23) Wer zum gemäß § 62 Abs. 23 kundzumachenden Zeitpunkt einen wesentlichen Bestandteil für
Schusswaffen der Kategorie A oder B besitzt, der davor nicht unter § 2 Abs. 2 oder § 5 Abs. 1 Z 2 fiel,
sowie über die entsprechende waffenrechtliche Bewilligung verfügt, hat diesen der Behörde oder – sofern
es sich um Kriegsmaterial handelt – dem Bundesminister für Landesverteidigung innerhalb von einem Jahr
zu melden oder einem Berechtigten zu überlassen. Die Behörde hat, sofern die Anzahl der erlaubten
wesentlichen Bestandteile gemäß § 23 Abs. 3 bereits ausgeschöpft ist, dem Betroffenen eine zusätzliche
Bewilligung gemäß § 23 Abs. 3 für diesen wesentlichen Bestandteil zu erteilen. Handelt es sich hierbei um
wesentliche Bestandteile für Kriegsmaterial, hat der Bundesminister für Landesverteidigung mit Bescheid
eine zusätzliche Bewilligung zum Besitz dieses wesentlichen Bestandteils zu erteilen (§ 23 Abs. 3). Die
zusätzliche Bewilligung erlischt, sobald der Berechtigte nicht mehr Inhaber dieses wesentlichen
Bestandteils ist.

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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von spareribs » Sa 18. Apr 2026, 16:33

Also....bei der nächsten Wahl wähle ich diese Stümper sicher nicht ....blöder geht es nimmer !
Gute Nacht Österreich, alles geht in A...:doh:

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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von AUG-andy » Sa 18. Apr 2026, 17:16

spareribs hat geschrieben: Sa 18. Apr 2026, 16:33 Also....bei der nächsten Wahl wähle ich diese Stümper sicher nicht ....blöder geht es nimmer !
Die Erkenntnis kommt leider zu spät.
Der Schaden ist bereits angerichtet. :lol:
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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von befluegeltkostbarer » Sa 18. Apr 2026, 17:19

"Handelt es sich hierbei um
wesentliche Bestandteile für Kriegsmaterial, hat der Bundesminister für Landesverteidigung mit Bescheid
eine zusätzliche Bewilligung zum Besitz dieses wesentlichen Bestandteils zu erteilen (§ 23 Abs. 3)" rein Interessehalber, lässt sich das nutzen?

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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von DOUBLEACTION » Sa 18. Apr 2026, 17:50

befluegeltkostbarer hat geschrieben: Sa 18. Apr 2026, 17:19 "Handelt es sich hierbei um
wesentliche Bestandteile für Kriegsmaterial, hat der Bundesminister für Landesverteidigung mit Bescheid
eine zusätzliche Bewilligung zum Besitz dieses wesentlichen Bestandteils zu erteilen (§ 23 Abs. 3)" rein Interessehalber, lässt sich das nutzen?
Lässt sich nicht sagen.

Das österreichische Waffengesetz für sich genommen unterscheidet an keiner Stelle zwischen Zugriff haben und schiessen.
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(Zugang ggü. Kreuzgasse 91)

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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von FdH22 » Sa 18. Apr 2026, 20:25

spareribs hat geschrieben: Sa 18. Apr 2026, 16:33 Also....bei der nächsten Wahl wähle ich diese Stümper sicher nicht ....blöder geht es nimmer !
Ein nettes Eingeständnis des eigenen Fehlers.
(meine Hochachtung dafür)

Aber du kannst jetzt Konrad Adenauer zitieren:
"Aber meine Herren, es kann mich doch niemand daran hindern jeden Tag klüger zu werden". :)

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