Vielleicht wollt er sie ihm nur zurückgeben?MrRiesa hat geschrieben: Fr 22. Mai 2026, 21:38 Laut dem Artikel in der Salzburger Krone am Tag nach dem Urteil warf er eine Flex Trennscheibe nach dem Hausbesitzer.. also wenn der sich kurz umgedreht hat um zu werfen, gibt es in dem Fall absolut nichts zu diskutieren.
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Unglaubliches Urteil
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Unglaubliches Urteil
Re: Unglaubliches Urteil
In anderen Ländern gibt es Vereinfachungen um Kurzwaffen für Gummigeschosse leichter erwerben und führen zu können.
Villeicht wäre das ein Weg um den Arbeitsschutz der Einbrecher Community zu verbessern.
Durch Einführung einer WKO Zwangsmitgliedschaft für diese Berufsgruppe hätten die auch eine starke Vertretung welche sich besser um ihre Anliegen kümmern könnte.
Villeicht wäre das ein Weg um den Arbeitsschutz der Einbrecher Community zu verbessern.
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Re: Unglaubliches Urteil
Auch die sogenannte castle doctrin in den USA ist kein Freibrief zum Beschuss von etwaigen Einbrechern.Poirot hat geschrieben: Fr 22. Mai 2026, 00:42Rate mal warum es in den USA die castle doktrin gibt ?Grimar hat geschrieben: Do 21. Mai 2026, 22:58 Ich finde es bedenklich, dass das schießen auf flüchtende (!) Menschen als Notwehr gesehen wird.
Hätte die Person einfach nur (bewaffnet) gewartet, wären sie abgehaut und nichts passiert. Was soll in dieser Situation noch einen Schuss rechtfertigen? Wo war die Notlage?
Bei einem bevorstehenden Angriff ist das für mich nachvollziehbar aber bei einer Flucht der Einbrecher?
Um die Opfer zu schützen.
Die Täter können sich nämlich sehr einfach schützen indem sie keine Verbrechen begehen, wie zum Beispiel Einbrüche.
Da war doch was vor ca. 10 Jahren, als ein deutscher Austauschstudent bei einem "Einbruch" in eine Garage erschossen wurde.
Vor Gericht konnte nachgewiesen werden, daß der Hausbesitzer das Garagentor bewußt einen Spalt offen ließ, um "unbefugtes Betreten" zu provozieren und in weiterer Folge den Beschuss des Einbrechers zu rechtfertigen. Diese Denke ging gehörig schief und der Hausbesitzer wurde letztlich zu Lebenslänglich verdonnert.
Re: Unglaubliches Urteil
Die "Castle Doctrine" gilt in der Regel nur zur unverschuldeten Abwehr gegenwärtiger Gefahren, nicht aber, wenn man eine Falle stellt, um jemanden bewusst anzulocken.XToni hat geschrieben: So 24. Mai 2026, 08:04 Auch die sogenannte castle doctrin in den USA ist kein Freibrief zum Beschuss von etwaigen Einbrechern.
Da war doch was vor ca. 10 Jahren, als ein deutscher Austauschstudent bei einem "Einbruch" in eine Garage erschossen wurde.
Vor Gericht konnte nachgewiesen werden, daß der Hausbesitzer das Garagentor bewußt einen Spalt offen ließ, um "unbefugtes Betreten" zu provozieren und in weiterer Folge den Beschuss des Einbrechers zu rechtfertigen. Diese Denke ging gehörig schief und der Hausbesitzer wurde letztlich zu Lebenslänglich verdonnert.
Zeugen sagten aus, dass Kaarma Tage vor dem Vorfall angekündigt hatte, er wolle Einbrecher erschießen und seine Nachbarschaft "sicherer machen". Vor Gericht werteten die Geschworenen dieses Verhalten als vorsätzliche Tötung und nicht als rechtmäßige Notwehr.
Re: Unglaubliches Urteil
HerrlichPoirot hat geschrieben: Sa 23. Mai 2026, 11:14 In anderen Ländern gibt es Vereinfachungen um Kurzwaffen für Gummigeschosse leichter erwerben und führen zu können.
Villeicht wäre das ein Weg um den Arbeitsschutz der Einbrecher Community zu verbessern.
Durch Einführung einer WKO Zwangsmitgliedschaft für diese Berufsgruppe hätten die auch eine starke Vertretung welche sich besser um ihre Anliegen kümmern könnte.
Aspekte, die bei Gericht wahrscheinlich auch betrachtet wurden, aber selten angesprochen werden: Alter/sunterschied, Zumutbarkeit und die Situation/Umstände.
Wenn man im Notwehrpara liest, heisst es ja im Kern: "...um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, sexuelle Integrität und Selbstbestimmung, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren...."
Alter in dem Fall 66 (?), die 2 Einbrecher um die 30. Distanzen <10 Meter die in 1-2 Sekunden überwunden sind.
Es besteht keine Möglichkeit, bei Kaffee&Kuchen im Gespräch die Intentionen der Kriminellen abzufragen, oder ob sie ggf. Drogen intus haben (Schmerzunempfindlichkeit, Zurechnungsfähigkeit usw.)
Niemand weiß, wann sich wer umdreht/was letztendlich vorhat.
Weiß ein Exekutivbeamter bei einer einfachen Amtshandlung auch nicht - und wenn sich da jemand auf einmal "seltsam" verhält, muß auch der aus Eigenschutz vorsichtig vorgehen/sich schon mal aufs Schlimmste mental vorbereiten.
Wie ein potentielles Handgemenge, egal ob mit Messer, Fleischklopfer, Flex Trennscheibe oder bloßen Fäusten bei 30 Jahren Altersdifferenz ausgeht, ist denke ich jedem klar, noch dazu gegen 2 - wer da nicht außergewöhnlich fit ist/ggf. lebenslangen Box/Kampfsportbackground hat, ist absolut chancenlos.
Selbst ich mit 55, gut in Schuß und mittelmäßg fit, kann mir ausmalen wie die Sache gegen einen 30 jährigen ausgeht.
Und selbst wenn selber 30 - wenn der andere kriminelle Energie/entsprechende Determinierung hat/dem alles egal ist - das (ohne entsprechendes Training) kontern oder abwehren ist fast nicht möglich.
Zurückgedacht zu hohem Alter - da bleibt eigentlich nur mehr eine Schusswaffe als zumutbare/mögliche Option.
Wie Einbrüche/home invasions für alte Leute ohne diese Abwehrmöglichkeit ausgehen, dafür gibt's genug tragische Beispiele.
Wir waren alle nicht dabei - aber ich kann nachvollziehen, dass sich kein 66 jähriger dem aussetzen will, überwältig/gefesselt zu werden und mit 1-2 unglücklichen Schlägen tot, oder so blöd es auch klingt noch schlimmer: behindert oder als Pflegefall zu enden.
Man denke daran, welch scheinbar lächerlich/kleinen Unfälle (z.B. Stürze) für Senioren oft schon lebensbedrohlich werden können.
Zeit um all das abzuwägen und zu entscheiden - Sekunden, und keine Wochen/Monate wie es im Nachhinein möglich ist.
Lese ich dann Wort für Wort nochmal den Notwehrpara - ja, kann's nachvollziehen und finde gut wie entschieden wurde...
Re: Unglaubliches Urteil
Ist auch blöd, das Richter oder sogenannte '"Sachverständige" auch noch nie in so einer Situation waren ...um das wirklich zu beurteilen .
Gute Nacht Österreich, alles geht in A...
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Re: Unglaubliches Urteil
Trotzdem bleibt "beim Nachschießen auf eine flüchtende Person" immer ein bitterer Beigeschmack. Zumal es sich zum Überdruss noch um einen gezielten Kopfschuss gehandelt hat. Da kann man schon von gezielter Hinrichtung ausgehen.........spareribs hat geschrieben: So 24. Mai 2026, 11:14 Ist auch blöd, das Richter oder sogenannte '"Sachverständige" auch noch nie in so einer Situation waren ...um das wirklich zu beurteilen .
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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Re: Unglaubliches Urteil
Eigentlich ist es müßig, sich zum Gegenständlichen Fall zu äußern. Niemand war dabei. Von Fahrlässigkeit, Pech, Zielfehler bis Vorsatz ist alles möglich.
Re: Unglaubliches Urteil
Laie. Stresssituation. Dunkelheit. 9 Meter Kopfschuss auf eine sich bewegende Person.AUG-andy hat geschrieben: So 24. Mai 2026, 12:11 Trotzdem bleibt "beim Nachschießen auf eine flüchtende Person" immer ein bitterer Beigeschmack. Zumal es sich zum Überdruss noch um einen gezielten Kopfschuss gehandelt hat. Da kann man schon von gezielter Hinrichtung ausgehen.........
Wäre interessant wie oft er das wiederholen kann oder ob es nicht doch Zufall war.
Der bittere Beigeschmack bleibt aber tatsächlich.
Nachdem der Schütze aber das eigentliche Einbruchsopfer ist und keine Falle gestellt hat um Einbrecher anzulocken, würde ich ihm im Zweifel eher die Notwehr zugestehen.
Ist aber nicht meine Baustelle. Dafür gibt es Richter, Laienrichter, Geschworene und so weiter. Und die haben in erster Instanz ein Urteil gesprochen das manchen nicht gepasst hat weshalb jetzt so lange verhandelt wird bis das Urteil, vermutlich zum Nachteil des Einbruchsopfers, den jeweiligen Personen passt.
Re: Unglaubliches Urteil
Für ihn ein Glück dass er 66 Jahre ist.
Wenn man noch im Erwerbsleben steht, noch einen Kredit vom Haus laufen hat, dann ist das schöne Leben vorbei, egal ob man schuldig oder unschuldig ist.
Der Job ist weg, das Haus ist weg, vlt. auch die Frau, der Anwalt kostet eine Lawine und Entschädigung gibt's ein Butterbrot. Da bist auch als Unschuldiger gestraft genug. Das ist die eigentliche Frechheit.
Wenn man noch im Erwerbsleben steht, noch einen Kredit vom Haus laufen hat, dann ist das schöne Leben vorbei, egal ob man schuldig oder unschuldig ist.
Der Job ist weg, das Haus ist weg, vlt. auch die Frau, der Anwalt kostet eine Lawine und Entschädigung gibt's ein Butterbrot. Da bist auch als Unschuldiger gestraft genug. Das ist die eigentliche Frechheit.
Re: Unglaubliches Urteil
Andy, geh bitte......AUG-andy hat geschrieben: So 24. Mai 2026, 12:11Trotzdem bleibt "beim Nachschießen auf eine flüchtende Person" immer ein bitterer Beigeschmack. Zumal es sich zum Überdruss noch um einen gezielten Kopfschuss gehandelt hat. Da kann man schon von gezielter Hinrichtung ausgehen.........spareribs hat geschrieben: So 24. Mai 2026, 11:14 Ist auch blöd, das Richter oder sogenannte '"Sachverständige" auch noch nie in so einer Situation waren ...um das wirklich zu beurteilen .
Das sind doch alles Schundblattlparolen die du da zitierst.
"gezielter Kopfschuss", da gackern die Hühner.
Ich würde dich gerne dabei sehen ob du einen 25cmØ Gong auf 9 m innerhalb einer Sekunde triffst
Ich wette mit dir das du es nicht schaffst.
Re: Unglaubliches Urteil
Better judged by twelv than carry by sixSteyrer hat geschrieben: So 24. Mai 2026, 13:01 Für ihn ein Glück dass er 66 Jahre ist.
Wenn man noch im Erwerbsleben steht, noch einen Kredit vom Haus laufen hat, dann ist das schöne Leben vorbei, egal ob man schuldig oder unschuldig ist.
Der Job ist weg, das Haus ist weg, vlt. auch die Frau, der Anwalt kostet eine Lawine und Entschädigung gibt's ein Butterbrot. Da bist auch als Unschuldiger gestraft genug. Das ist die eigentliche Frechheit.
- combatmiles
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Re: Unglaubliches Urteil
Da andy schafft alles... is ja da Beste hier im Forum...
Verkaufe 08 als Platzhalter https://www.waffengebraucht.at/waffen/p ... wm--675094
Re: Unglaubliches Urteil
combatmiles hat geschrieben: So 24. Mai 2026, 22:34 Da andy schafft alles... is ja da Beste hier im Forum...

