Re: Verwahrung entspr.§ 41 ?
Verfasst: Mi 30. Jun 2010, 08:38
mein Kram ist vor Diebstahl geschützt. Vor Einbruch aber nicht. Vollkaskomentalität ist was anderes. Und von geladen und entsichert war keine Rede.
Im neuen Waffenrecht (gültig bis spätestens 31.12.2014) wurden auch die Kategorie C und D Waffen in die sorsame Verwahrung mit aufgenommen. Also da ist dann auch nichts mehr mit Eigentum. Du bist dann wie jetzt bei Kat. B lediglich behördlich erlaubter Verfügungsberechtigter.zela hat geschrieben:zum einen hätte ich dazuschreiben sollen dass ich nur in bezug auf C/D frage, Kat. B ist mir klar