Re: Rechtsstaat Österreich und wie vorgehen
Verfasst: Fr 2. Dez 2011, 15:33
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Klar dochkemira hat geschrieben:wenns ums zu schnell fahren geht, san olle ondan schuld, lei ned der Lenker
Fakt ist auch, dass nach 50m der, der das Auto ausrollen lässt 50 bzw. annähernd 50 fährt, und der der 70 weiter fährt immer noch 70 fährt. Also warum dann genau nach dem Schild messen. Da ist der Grund für die dortige Messung ganz klar. Aber das war ja noch das weniger schlimme.ChrisH hat geschrieben: ...
Dass solche messungen etwas sinnlos sind ist relativ. Der eine sagt er lässt das auto ausrollen, der andere fährt einfach mit 70 weiter und sagt dann das selbe. Fakt ist beide sind nach dem schild zu schnell.
...
Genau, und der Winkel auf den das Gerät eingestellt werden muss, der ist wurscht, vor allem bei "stationär mobilen" Messungen?!!!ChrisH hat geschrieben: ...
2. betreffend schlechte schulung, etc. ... : Ein lasermessgerät hat genau einen knopf wo man drauf drückt - dann steht eine zahl da. In der regel misst jeder zwei oder dreimal. Wenn da steht du warst zu schnell, dann warst du in 99 prozent der fälle zu schnell.
...
Recht haben und Recht bekommen ist ein gewaltiger Unterschied!ChrisH hat geschrieben: ...
3. Du hast immer das recht einspruch zu erheben auf solche entscheidungen. Das recht hat jeder, nutzen tun es wenige, aber alle jammern sie.
Ein einspruch ist ein legales und legitimes mittel. Die amtshandlung war nicht angebracht? Dann beschwer dich. Die anzeige war nicht rechtens? Einspruch.
Soll ich dir meine Kontonummer schicken, oder treffen wir uns, und die gibt’s mir die Kohle in bar?ChrisH hat geschrieben: ...
Als gegensatz dazu gibt es aber etwas, wo ich mich fast mein gehalt verwetten traue, dass du es wohl nie machen würdest: Bei einer guten amtshandlung, oder wenn du zu schnell warst und einmal beide augen zugedrückt wurden, dich offiziell zu bedanken für eine gute amtshandlung. Nicht vielleicht mit dem satz "ich war zu schnell aber ich habe keine anzeige bekommen", aber damit, dass du über das nötige maß hinaus nett behandelt wurdest.
Du kannst doch die Polizei nicht mit einer Firma vergleichen! Schon gar nicht mit einer privaten! Ein Polizist hat vielmehr Verantwortung, aber auch ganz andere Befugnisse, und da kann er es sich nicht erlauben ein „schlechtes Verhalten“ und vielleicht sogar noch Willkür an den Tag zu legen!ChrisH hat geschrieben: ...
4. Ja es gibt deppen die polizisten sind, aber ich verrate allen etwas: Zeigt mir eine firma, eine berufssparte auf dieser welt, wo es sowas nicht gibt. …
KGR84 hat geschrieben:Fakt ist auch, dass nach 50m der, der das Auto ausrollen lässt 50 bzw. annähernd 50 fährt, und der der 70 weiter fährt immer noch 70 fährt. Also warum dann genau nach dem Schild messen. Da ist der Grund für die dortige Messung ganz klar. Aber das war ja noch das weniger schlimme.ChrisH hat geschrieben: ...
Dass solche messungen etwas sinnlos sind ist relativ. Der eine sagt er lässt das auto ausrollen, der andere fährt einfach mit 70 weiter und sagt dann das selbe. Fakt ist beide sind nach dem schild zu schnell.
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Genau, und der Winkel auf den das Gerät eingestellt werden muss, der ist wurscht, vor allem bei "stationär mobilen" Messungen?!!!ChrisH hat geschrieben: ...
2. betreffend schlechte schulung, etc. ... : Ein lasermessgerät hat genau einen knopf wo man drauf drückt - dann steht eine zahl da. In der regel misst jeder zwei oder dreimal. Wenn da steht du warst zu schnell, dann warst du in 99 prozent der fälle zu schnell.
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Recht haben und Recht bekommen ist ein gewaltiger Unterschied!ChrisH hat geschrieben: ...
3. Du hast immer das recht einspruch zu erheben auf solche entscheidungen. Das recht hat jeder, nutzen tun es wenige, aber alle jammern sie.
Ein einspruch ist ein legales und legitimes mittel. Die amtshandlung war nicht angebracht? Dann beschwer dich. Die anzeige war nicht rechtens? Einspruch.
Oder sag mir, wie ich 3 Monate nachdem ich falsch gemessen wurde, beweisen soll, dass ein Messfehler vorliegt. Das geht einfach nicht. Also Einspruch kann man schon machen, nur hat das, außer dass es teurer wird, keine Auswirkungen.
Und wie viel Sinn ein Einspruch gegen eine ganz klare Fehlentscheidung macht, wenn du das akzeptierst, was ein dummer VB Sachbearbeiter entscheidet, siehst du anhand meines Beispiels mit der roten Ampel.Soll ich dir meine Kontonummer schicken, oder treffen wir uns, und die gibt’s mir die Kohle in bar?ChrisH hat geschrieben: ...
Als gegensatz dazu gibt es aber etwas, wo ich mich fast mein gehalt verwetten traue, dass du es wohl nie machen würdest: Bei einer guten amtshandlung, oder wenn du zu schnell warst und einmal beide augen zugedrückt wurden, dich offiziell zu bedanken für eine gute amtshandlung. Nicht vielleicht mit dem satz "ich war zu schnell aber ich habe keine anzeige bekommen", aber damit, dass du über das nötige maß hinaus nett behandelt wurdest.
Wie gesagt, ich habe auch schon das Gegenteil erlebt von dem was ich schildere, und teilweise haben wir uns dann sogar noch ne Weile unterhalten.
Du kannst doch die Polizei nicht mit einer Firma vergleichen! Schon gar nicht mit einer privaten! Ein Polizist hat vielmehr Verantwortung, aber auch ganz andere Befugnisse, und da kann er es sich nicht erlauben ein „schlechtes Verhalten“ und vielleicht sogar noch Willkür an den Tag zu legen!ChrisH hat geschrieben: ...
4. Ja es gibt deppen die polizisten sind, aber ich verrate allen etwas: Zeigt mir eine firma, eine berufssparte auf dieser welt, wo es sowas nicht gibt. …
Wenn das in ner Firma passiert, dann geh ich zu ner anderen, soll ich im Straßen verkehr dann auch zu ner anderen Polizei gehen?
Wenn ich zurückdenke, wie mal ein Gendarme der komplett zu war, einen Deutschen, samt Familie an der Grenze da komplette Auto hat zerlegen lassen, und dabei laut stark über die „scheiß Piefke“ geschimpft hat … sowas geht nur bei uns … und im Ostblock.