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Re: 9mm AR Projekt

Verfasst: Sa 14. Jan 2017, 10:37
von Jo_Kux
...und wenn ich mir dann fürs Zubehör einen Lower besorge, hab ich eine Waffe die nicht gemeldet ist und darf damit schiessen? Ich darf mit Zubehör schiessen für das ich keine Basiswaffe habe?
Wie völlig hirnverbrannt sind unsere Gesetze bitte?

Re: 9mm AR Projekt

Verfasst: Sa 14. Jan 2017, 10:48
von gewo
Jo_Kux hat geschrieben:...und wenn ich mir dann fürs Zubehör einen Lower besorge, hab ich eine Waffe die nicht gemeldet ist und darf damit schiessen? Ich darf mit Zubehör schiessen für das ich keine Basiswaffe habe?
Wie völlig hirnverbrannt sind unsere Gesetze bitte?
ich verstehe echt nicht was du meinst

es gibt im waffenrecht einige wirklich seltsame dinge
aber die zubehoerregelung gehoert NICHT dazu

es geht darum dass du nicht mehr waffen innehaben darfst als auf deiner WBK stehen
daher "zaehlt" jeder waffenrechtliche teil wie eine komplette waffe

daher musst du auch fuer den nackigen upper - wenn du keine basiswaffe hast - einen eigenen platz "opfern"

wenn du also einen eigenen platz fuer den upper brauchst ... dann darfst du natuerlich auich damit schiessen,logisch ,.,.,.
dazu brauchst du einen lower
der lower ist frei
er ist nicht waffebnrechtlich relevant

wo ist das problem?

Re: 9mm AR Projekt

Verfasst: Sa 14. Jan 2017, 11:09
von Jo_Kux
ok, dann bedeutet es, bei einer WBK mit 2 Plätzen, wo ein Platz mit einem OA M4 belegt ist und ich den RRA Upper als Zubehör gemeldet hab, dass ich mit einem freien Lower zum RRA im zusammen gebauten Zustand rumrennen darf (nicht führen !!!) Also auch im Schrank dürfen bei einer Kontrolle 2 betriebsfertige Waffen stehen, obwohl ich nur eine eingetragen habe?

Re: 9mm AR Projekt

Verfasst: Sa 14. Jan 2017, 11:16
von sauersigi
2 Upper und 2 Lower zusammengebaut= 2Waffen Kat B.
4 upper( davon 2 als Zubehör eingetragen) und 4 Lower ( weils frei sind) =2 Kat B!
Aaaaaber: es dürfen niemals mehr als zwei fertig zusammengebaut sein. Auch wenn mehr möglich wäre.
So hab ich es verstanden......

Re: 9mm AR Projekt

Verfasst: Sa 14. Jan 2017, 11:24
von rupi
sauersigi hat geschrieben:2 Upper und 2 Lower zusammengebaut= 2Waffen Kat B.
4 upper( davon 2 als Zubehör eingetragen) und 4 Lower ( weils frei sind) =2 Kat B!
Aaaaaber: es dürfen niemals mehr als zwei fertig zusammengebaut sein. Auch wenn mehr möglich wäre.
So hab ich es verstanden......
korrekt


ist ja auch nicht so schwer

trotzdem bereitet das Zubehörthema bei vielen Leuten extreme Probleme im Verständnis

Re: 9mm AR Projekt

Verfasst: Sa 14. Jan 2017, 12:01
von Jo_Kux
na dann schliesst sich hier der Kreis zu der Aussage, dass eine aus genehmigten Einzelteilen zusammen gebaute Waffe trotzdem Kat A sein kann. komisch, wie kann das nur sein :think:

Re: 9mm AR Projekt

Verfasst: Sa 14. Jan 2017, 12:08
von BigBen
Jo_Kux hat geschrieben:na dann schliesst sich hier der Kreis zu der Aussage, dass eine aus genehmigten Einzelteilen zusammen gebaute Waffe trotzdem Kat A sein kann. komisch, wie kann das nur sein :think:
Wie kann es sein das eine Selbstladeflinte Kat. B ist und eine Pumpgun Kat. A? Richtig: es macht keinen Sinn.

Re: 9mm AR Projekt

Verfasst: Sa 14. Jan 2017, 12:59
von pakro
Ok scheinbar muss ich mich leider auch zu den Leuten zählen, die beim Zubehörthema etwas länger aufm Schlauch stehen.. :oops:

Also nochmal ein Praxisbeispiel für die ganz langsamen:
Ich hab eine Glock zuhause und somit nur einen von zwei WBK Plätzen belegt.
Ich kauf mir jetzt einen RRA Upper und lasse ihn als Zubehör (ohne Basiswaffe) auf den zweiten Platz eintragen.
Dann kauf ich mir einen Hera Lower, der ja frei erhältlich ist, packe den RRA Upper drauf und stell mir das ganze Werkl in den Waffenschrank.
Mit dieser Vorgangsweise bin ich rechtlich auf der sicheren Seite?

Tut mir leid, wenn die Frage schon nervt.. Ist das letzte Mal, versprochen :shifty:

Re: 9mm AR Projekt

Verfasst: Sa 14. Jan 2017, 13:38
von BigBen
pakro hast du eigentlich irgendetwas von dem was hier geschrieben wurde überhaupt gelesen oder auch mal die Suchfunktion benutzt?
Deine Frage nervt insbesondere, weil du wieder bei Null anfängst und mit Unfug daherkommst der bereits mehrmals erklärt wurde...

Re: 9mm AR Projekt

Verfasst: Sa 14. Jan 2017, 13:47
von pakro
Doch ich habe mir den Thread durchgelesen und auch die Suchfunktion benutzt, aber in den Beiträgen die ich gefunden habe, hatten die Fragesteller eigentlich immer eine Basiswaffe im Besitz. Da ging es meist primär um die Frage, wie viele Wechselsysteme möglich sind und was man dabei beachten muss, etc.
Falls es ein Thema gibt, bei dem der Fragesteller, so wie ich, keine Basiswaffe oder sonstiges zuhause hatte und ich den Beitrag nicht gefunden habe, dann sorry für meinen nervigen "Unfug"..

Re: 9mm AR Projekt

Verfasst: Sa 14. Jan 2017, 13:56
von brausi
pakro hat geschrieben:Ok scheinbar muss ich mich leider auch zu den Leuten zählen, die beim Zubehörthema etwas länger aufm Schlauch stehen.. :oops:

Also nochmal ein Praxisbeispiel für die ganz langsamen:
Ich hab eine Glock zuhause und somit nur einen von zwei WBK Plätzen belegt.
Ich kauf mir jetzt einen RRA Upper und lasse ihn als Zubehör (ohne Basiswaffe) auf den zweiten Platz eintragen.
Dann kauf ich mir einen Hera Lower, der ja frei erhältlich ist, packe den RRA Upper drauf und stell mir das ganze Werkl in den Waffenschrank.
Mit dieser Vorgangsweise bin ich rechtlich auf der sicheren Seite?

Tut mir leid, wenn die Frage schon nervt.. Ist das letzte Mal, versprochen :shifty:
Ganz kurz: Ja das geht.
Anderes Beispiel. Du hast 2 Plätze. Einen Revolver hast du schon und du möchtest aus welchem Grund auch immer nur eine .22lr Glock. Dann kaufst dir das UHL Wechselsystem. Wird ganz normal eingetragen. Du darfst keine weitere Kat B Schußwaffe mehr besitzen. Du kannst dir ein Glock Griffstück kaufen und hast neben einem Revolver eine .22lr "Glock". Ganz legal.

Re: 9mm AR Projekt

Verfasst: Sa 14. Jan 2017, 14:03
von GreaseMonkey
Es gibt kaum etwas im waffengesetz was mehr Sinn macht als die Zubehör Geschichte. Und natürlich muss ein teil der Waffe frei sein (in Ö eben der lower). Sonst wäre es ja erst wieder eine ganze Waffe und kein Zubehör. Und ja - du kannst selber Mist bauen indem du mehr gleichzeitig zusammenbaust als du genehmigte Plätze hast. Aber warum muss der Gesetzgeber alle deine Möglichkeiten Mist zu bauen irgendwie verhindern. Ich meine du kannst dir auch einen Ferrari kaufen und damit 300 innerorts fahren. Man ist zum Glück noch hier und da für sein Handeln selbst verantwortlich.

Re: 9mm AR Projekt

Verfasst: Sa 14. Jan 2017, 15:03
von pakro
GreaseMonkey hat geschrieben:Es gibt kaum etwas im waffengesetz was mehr Sinn macht als die Zubehör Geschichte. Und natürlich muss ein teil der Waffe frei sein (in Ö eben der lower). Sonst wäre es ja erst wieder eine ganze Waffe und kein Zubehör. Und ja - du kannst selber Mist bauen indem du mehr gleichzeitig zusammenbaust als du genehmigte Plätze hast. Aber warum muss der Gesetzgeber alle deine Möglichkeiten Mist zu bauen irgendwie verhindern. Ich meine du kannst dir auch einen Ferrari kaufen und damit 300 innerorts fahren. Man ist zum Glück noch hier und da für sein Handeln selbst verantwortlich.
Ich hab mich vorhin vielleicht falsch ausgedrückt. Das Thema Zubehör in Verbindung mit einer Basiswaffe habe ich verstanden. Mir ging es um den speziellen Fall ohne Basiswaffe, weil ich, wenn ich Zubehör lese, automatisch an eine Erweiterung für was Bestehendes denke und nicht an etwas, dass auch selbstständig einen Platz belegen kann. War also eine reine Verständnisfrage. Aber die Frage hat sich nun geklärt danke.

Re: 9mm AR Projekt

Verfasst: Do 2. Feb 2017, 20:39
von GreaseMonkey
So, eine andere Frage:
Dort wo bei meinem RRA Lauf bis gestern der originale Kornträger trohnte, blitzt nun neckisch blankes Metall durchs Schlüsselloch der luftigen Keymod Rail. Mit was beschichtet/schwärzt ihr solch blanke Stellen?

Re: 9mm AR Projekt

Verfasst: Do 2. Feb 2017, 20:42
von rupi
einfach drüber brünieren