Abgesehen davon, dass es nach den gültigen Bestimmungen völlig in Ordnung ist, braucht es auch keine "gewisse Optik" haben.
Denkt nur einmal an all die nicht relevanten Teile, die in den Schatzkisten der österreichischen Waffenbesitzer herumliegen, obwohl sie dafür gar keine passende Waffe haben...
- Teile für Waffen, die sie nicht mehr besitzen; Teile für Waffen, deren Anschaffung sie geplant hatten, und dann doch etwas anderes dazwischengekommen ist
- Teile die vielleicht irrtümlich gekauft wurden, nur um dann festzustellen, sie sind gar nicht für den geplanten Einsatzzweck kompatibel
- Schnäppchen für den "kann man vielleicht irgendwann brauchen"-Fall
- oder beispielsweise aus Gründen des Sammelns erworben...
Viele dieser Waffenteile werden in den nächsten Monaten plötzlich relevant. Und das ganz ohne Basiswaffe.
Der Wegfall der Bindung an eine Basiswaffe bei Wechselsystemen war ja keine Erfindung der Waffenbesitzer, um die Behörde auszutricksen. Sondern der Gesetzgeber hat diese Änderung bewusst vorgenommen - es wurde etwas vereinheitlicht, was davor immer Einzelgenehmigungen erfordert hat, und einen erhöhten administrativen Aufwand. Nun hat jeder eine festgelegte Anzahl an Zubehörplätzen, auf die ganz normal eingetragen wird, ohne dass ein separater Bescheid vorliegen muss.
Man hätte es auch anders lösen können, wenn man gewollt hätte.
Und so wie bei sämtlichen anderen Teilen, die nirgendwo dazupassen müssen, und trotzdem besessen werden dürfen, ist es bei wesentlichen Bestendteilen von Schusswaffen wie Trommel, Lauf, Verchluss+Lauf (a.k.a. Wechselsystem) eben auch.
Die Gründe hier können ebenso vielfältig sein, wie z.B.
- Planung der Anschaffung einer passenden Waffe (die vielleicht gerade nicht verfügbar ist, oder auf dem Gebrauchtmarkt gesucht wird, oder für die im Moment kein Platz frei ist...)
- Gutes Angebot oder seltene Gelegenheit
- Für eine Sammlung
- Habenwollen (spielt neben allen anderen Besitzgründen wie Jagd, SV, Sport etc. zwar rechtlich keine Rolle, dafür persönlich oft viel mehr

)
- Vater/Ehefrau/Sohn/Vereinskollegin hat passende Basiswaffe
- und natürlich gibt es auch die völlig legitime Variante, dass ein Wechselsystem am beh. gen. Schießstand mit einem legalen (bis dato freien) Griffstück verwendet werden soll
- euch fallen sicher noch einige andere Gründe ein
Ein sehr wesentlicher Grund für die Anschaffung von Schusswaffen in Österreich sind auch immer wieder die Gesetzesänderungen.
Schnell noch legal erwerben, was nachher nicht mehr möglich sein könnte; noch die bestehende Rechtssicherheit ausnutzen, bevor wer-weiß-was kommt... Viele von euch werden sich beispielsweise sicher noch an den Flinten-Tag erinnern (gewo bestimmt

); auch die vielen tausend Griffstücke, die im letzten Jahr gesammelt wurden, schlagen hier in diese Kerbe.
Und genau mit dem selben Gedanken besitzen sicher einige von uns Wechselsysteme, weil man es konnte/durfte - ihr wisst ja, was man hat, das hat man, und leichter wird es nie...
Das zuvor zitierte Urteil dürfte das ja auch bestätigen - und dass ein Zusammenbau über die freie Platz-Anzahl hinaus ein no-go ist, darüber waren wir uns hier im Forum ja auch immer alle einig.
Jemanden eben das (wenn auch nur implizit) zu unterstellen, nur weil er Wechselsysteme besitzt, halte ich für keine gute Idee.