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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Verfasst: Di 24. Feb 2026, 10:05
von Joewood
mikonis hat geschrieben: Di 24. Feb 2026, 09:12
Wenn ich das korrekt gelesen habe, wurde ihm von der Behörde vorgeworfen, er habe bloß ein (1)
Wechselsystem gemeldet und nicht die korrekte Anzahl der zu meldenden
Waffenbestandteile , nämlich Verschluss und Lauf. Er hat damit die korrekte Anzahl der Waffenbestandteilen verschleiert und gegen das WaffG verstoßen.
Das Zusammenbauen und das Griffstück sind mE Nebenschauplätze im Bescheid.
Nein, das war ein Unsinn seitens der Behörde, weil sie (die BH-Beamten) es ja selbst so eingetragen hat im ZWR. Also "Wechselsystem" in der Kategorie "Freies Zubehör"
Steht auch beim mir im ZWR genau so drinnen - mehrfach. Seit Jahren. Natürlich besteht das aus Lauf und Verschluss. Das weiß jeder, der sich nur einmal mit Waffen beschäftigt hat.
Das haben sie meiner Mienung nur deswegen dazugeschrieben, weil sie irgendwie an den Haaren herbeiziehen wollen, dass der Waffenbesitzer unzuverlässig sei; vermutlich haben sie insgeheim genau gewusst, dass sie ihm aus einem 5-minütigen Zusammenbau für Bilder in Wahrheit keinen Strick drehen können (ist gut zu wissen und führt viele alte Diskussionen hier im Forum ad absurdum).
Trotzdem hätte ich persönlich vielleicht den Hinweis dazugeschrieben, dass die Bilder auf einem behördlich genehmigten Schießstand angefertigt wurden. Damit hätte die BH nämlich auch hier keine Rechtsgrundlage gehabt.
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Verfasst: Di 24. Feb 2026, 10:33
von Coolhand1980
Den Fall, wo eine BH ein WS als Überbestand angezeigt hat, weil sie es als 2 Teile, die einzeln zu melden gewesen wären, gesehen hat, gab es. Hat die BH verloren.
WS wird es im ZWR nicht mehr geben für neue Teile. Alte WS bleiben aber als solche drinnen, bis sie verkauft werden. Dann müssen sie auf Lauf und Verschluss aufgedröselt werden.
Das Problem bei der Legistik, also dem Formulieren von Gesetzen, ist ein recht großes, wie wir alle wissen. Auf der einen Seite erfordert es sehr gute Juristen, jedoch müssen die natürlich die Vorgaben der Politik umsetzen. Diese Ideen stehen oft im Gegensatz zu bereits bestehenden Gesetzen, die aber gar nicht geändert werden sollen. Dazu kommt, dass wir durch unsere Mitgliedschaft in der EU dazu gezwungen sind, Vorschriften aus Brüssel in nationales Recht zu überführen. Es gab gerade wegen des WaffG Verfahren gegen Ö, da Kat C ohne weiteres zu erwerben waren. Das war Brüssel ein Dorn im Auge, genau wie die freien Griffstücke.
Dazu kommt, dass richtig geniale Juristen meist wissen, dass sie gut sind, und ihre Fertigkeiten nicht für einen Hungerlohn der Republik zur Verfügung stellen, sondern lieber als Rechtsanwälte Karriere machen. So entstehen dann Widersprüche in Gesetzen oder unklare Formulierungen.
Und das ist sehr wohl unser Problem als Bürger, da diese Widersprüche oder Unklarheiten zu Gerichtsverfahren führen, die den Bürger auch im Falle eines Sieges Geld kosten, denn im Unterschied zum Zivilrecht bezahlt der Verlierer nicht die Kosten des Verfahrens, wenn es eine Behörde war. Das ist die eigentliche Sauerei mMn. Recht bekommen kostet viel Geld.
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Verfasst: Di 24. Feb 2026, 23:02
von mikonis
Coolhand1980 hat geschrieben: Di 24. Feb 2026, 10:33
... Dazu kommt, dass richtig geniale Juristen meist wissen, dass sie gut sind, und ihre Fertigkeiten nicht für einen Hungerlohn der Republik zur Verfügung stellen, sondern lieber als Rechtsanwälte Karriere machen. ....
Da bin ich ganz und gar nicht deiner Meinung.
Die beamteten Juristen die ich kenne, sind durchwegs PEP-verdächtig und erfolgreich bei Legistik und Gericht. Meist auch in der Reihenfolge. Geniale Juristen sind mir aber auch nicht bekannt. Und das mit dem Hungerlohn ??? Du träumst oder sprichst vom Einstiegsgehalt beim Bund. Bisschen Karriere muss man halt schon machen.
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Verfasst: Mi 25. Feb 2026, 15:22
von Coolhand1980
Und womit machst Karriere als Beamter? Ist das richtige Parteibuch samt Netzwerk wichtiger, oder das fachliche Können?
Eben. Was anderes meine ich nicht.
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Verfasst: Mi 25. Feb 2026, 15:27
von Poirot
Coolhand1980 hat geschrieben: Mi 25. Feb 2026, 15:22
Ist das richtige Parteibuch samt Netzwerk wichtiger
Nachdem nur eine Partei durchgängig fast immer dabei ist, gibt es auch nur ein Parteibuch und ein Netzwerk.
Wer beim Rest mitmacht, hat schon verloren.
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Verfasst: Do 26. Feb 2026, 15:02
von yoda
mikonis hat geschrieben: Di 24. Feb 2026, 09:40
yoda hat geschrieben: Mo 23. Feb 2026, 20:15
Das schau ich mir auch an wie das rechtlich halten soll, wenn ein Händler jemandem ein privates Wechselsystem überträgt, dass man dem dann Probleme macht. Legaler Besitz seit JAHRZEHNTEN, wird an einen anderen Käufer mit der exakt gleichen Genehmigung übertragen, und das soll dann illegal sein weil man das Wechselsystem nicht aufsplittet ? ......
Es ist im Bereich Baurecht, Umweltrecht und ähnlichem durchaus üblich, dass ein fragwürdiger bzw. gesetzeswidriger Bestand, der nicht angetastet wird, also unverändert bleibt, von der Verwaltungsbehörde auch nicht aufgegriffen wird. Sobald du allerdings etwas im Zusammenhang stehendes ändern möchtest oder bewilligen lassen möchtest, wird die Behörde aktiv und du bekommst den Auftrag, den bisher unkorrekten, aber unkritischen Bestand zu ändern. Da solche Dinge auch die öffentliche Hand betreffen (z.B. im Straßenbau, wenn die Grundgrenzen nicht passen und ähnliches) wird das allgemein so gehandhabt.
Warum sollte die Behörde immer und überall von sich aus aktiv werden. Kommt Zeit, kommt Gelegenheit.
Im Baurecht wird bei uns nichts alleine dadurch legal, nur weil es niemandem auffällt, in dem Moment wo es jemandem auffällt gibt es Probleme. Dann ist es entweder bewilligungsfähig, oder es gibt einen Abbruchbescheid. Ich hatte erst letztens wieder einen Fall wo ein Bauwerk von 1964 abgebrochen werden musste, weil es jemand angezeigt hat und weil es nicht genehmigungsfähig war, ohne dass irgendjemand etwas verändern wollte.
Entweder belegt ein CZ75 Kadett Wechselsystem 1x Zubehörplatz oder es belegt 2x Zubehörplätze, und wenn die Behörde die Rechtsansicht vertritt, ein Wechselsystem würde jetzt auf einmal 2 x Plätze belegen (wobei das BMI nicht die laut Gesetz zuständige Waffenbehörde ist, auch wenn sich die Waffenbehörden an deren Anweisungen halten), dann kann die Behörde im Umkehrschluss ohne Rechtsgrundlage nicht einfach sagen, bei dem Altbestand drücken wir ein Auge zu, überhaupt wenn im Gesetz nichts dazu steht.
Bei der Überschreitung von Zubehörplätzen aufgrund von Griffstücken ist im Gesetz genau geregelt, dass man diese weiter besitzen darf, aber wir reden hier eben von Altbestand der immer schon relevant war und immer schon aus mindestens zwei Teilen bestanden hat, und für den das Gesetz keine neue Regelung vorsieht.
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Verfasst: Do 26. Feb 2026, 15:17
von balahu
yoda hat geschrieben: Do 26. Feb 2026, 15:02
mikonis hat geschrieben: Di 24. Feb 2026, 09:40
yoda hat geschrieben: Mo 23. Feb 2026, 20:15
Das schau ich mir auch an wie das rechtlich halten soll, wenn ein Händler jemandem ein privates Wechselsystem überträgt, dass man dem dann Probleme macht. Legaler Besitz seit JAHRZEHNTEN, wird an einen anderen Käufer mit der exakt gleichen Genehmigung übertragen, und das soll dann illegal sein weil man das Wechselsystem nicht aufsplittet ? ......
Es ist im Bereich Baurecht, Umweltrecht und ähnlichem durchaus üblich, dass ein fragwürdiger bzw. gesetzeswidriger Bestand, der nicht angetastet wird, also unverändert bleibt, von der Verwaltungsbehörde auch nicht aufgegriffen wird. Sobald du allerdings etwas im Zusammenhang stehendes ändern möchtest oder bewilligen lassen möchtest, wird die Behörde aktiv und du bekommst den Auftrag, den bisher unkorrekten, aber unkritischen Bestand zu ändern. Da solche Dinge auch die öffentliche Hand betreffen (z.B. im Straßenbau, wenn die Grundgrenzen nicht passen und ähnliches) wird das allgemein so gehandhabt.
Warum sollte die Behörde immer und überall von sich aus aktiv werden. Kommt Zeit, kommt Gelegenheit.
Im Baurecht wird absolut nichts einfach von alleine dadurch legal, nur weil es niemandem auffällt, in dem Moment wo es jemandem auffällt gibt es Probleme. Dann ist es entweder bewilligungsfähig, oder es gibt keinen Abbruchbescheid.
Ich hatte erst letztens wieder einen Fall wo ein Bauwerk von 1964 abgebrochen werden musste, weil es jemand angezeigt hat und weil es nicht genehmigungsfähig war.
Das ist bemerkenswert.
Vor allem deshalb weil es erst seit 1968 eine Bauordnung gibt.
Die vorhergehenden Bestimmungen aus 1883 könnte man zwar theoretisch schon auch anwenden, dass das jemals gemacht wurde wusste ich nicht.
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Verfasst: Do 26. Feb 2026, 15:24
von yoda
Doppelpost bitte löschen
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Verfasst: Do 26. Feb 2026, 15:24
von yoda
Ich sehe pro Jahr zig Fälle, wo Bauwerke der letzten Jahrzehnte abgebrochen werden müssen, und auch Fälle wo diese Bescheide in den nächsten Instanzen alle gehalten haben. Ich kenne sogar Fälle wo die Gemeinden das in Form von Ersatzvornahmen selbst durchgezogen haben, und nacher im Grundbuch gestanden sind weil der "Kunde" nicht bezahlen wollte. Die ältesten Bewilligungen die ich gesehen habe waren übrigens von ca. 1900, also zu der Zeit gab es sowas schon in Schriftform.
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Verfasst: Do 26. Feb 2026, 15:38
von botschinger
yoda hat geschrieben: Mo 23. Feb 2026, 20:15
Entweder belegt ein CZ75 Kadett Wechselsystem 1x Zubehörplatz oder es belegt 2x Zubehörplätze, und wenn die Behörde die Rechtsansicht vertritt, ein Wechselsystem würde jetzt auf einmal 2 x Plätze belegen .......
Wozu habens dann seinerzeit überhaupt "Wechselsystem" ins ZWR programmiert, wenns eh Wechsellauf, Wechselverschluss, Wechseltrommel, etc. auch gibt
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Verfasst: Do 26. Feb 2026, 15:50
von balahu
botschinger hat geschrieben: Do 26. Feb 2026, 15:38
yoda hat geschrieben: Mo 23. Feb 2026, 20:15
Entweder belegt ein CZ75 Kadett Wechselsystem 1x Zubehörplatz oder es belegt 2x Zubehörplätze, und wenn die Behörde die Rechtsansicht vertritt, ein Wechselsystem würde jetzt auf einmal 2 x Plätze belegen .......
Wozu habens dann seinerzeit überhaupt "Wechselsystem" ins ZWR programmiert, wenns eh Wechsellauf, Wechselverschluss, Wechseltrommel, etc. auch gibt
Weil zum Start bestehende Bundesländerdaten ins ZWR eingespielt wurden.
Aus Excellisten, FileMaker Dateien, MS Acess Dateien, abgetippte Karteiblätter usw.
Was halt jeweils lokal in den ca 100 unterschiedlichen Waffenbehörden Österreichs verwendet wurde zuletzt
Und dort gabs eben "Wechselsysteme"
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Verfasst: Fr 27. Feb 2026, 12:38
von Promo
yoda hat geschrieben: Do 26. Feb 2026, 15:02
Entweder belegt ein CZ75 Kadett Wechselsystem 1x Zubehörplatz oder es belegt 2x Zubehörplätze, und wenn die Behörde die Rechtsansicht vertritt, ein Wechselsystem würde jetzt auf einmal 2 x Plätze belegen (wobei das BMI nicht die laut Gesetz zuständige Waffenbehörde ist, auch wenn sich die Waffenbehörden an deren Anweisungen halten), dann kann die Behörde im Umkehrschluss ohne Rechtsgrundlage nicht einfach sagen, bei dem Altbestand drücken wir ein Auge zu, überhaupt wenn im Gesetz nichts dazu steht.
Die Zubehörart WECHSELSYSTEM ist zukünftig im ZWR für Neueinträge nicht mehr verfügbar. Stand HEUTE bestehende Wechselsysteme bleiben als solche verspeichert, zukünftige Überlassungen als WECHSELSYSTEM sind aber nicht mehr möglich. Es muss anstelle dessen ein WECHSELLAUF und ein WECHSELVERSCHLUSS angelegt werden. Die Art WECHSELSYSTEM belegt daher weiterhin nur einen Zubehörplatz.
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Verfasst: Fr 27. Feb 2026, 13:31
von ebner33
Promo hat geschrieben: Fr 27. Feb 2026, 12:38
yoda hat geschrieben: Do 26. Feb 2026, 15:02
Entweder belegt ein CZ75 Kadett Wechselsystem 1x Zubehörplatz oder es belegt 2x Zubehörplätze, und wenn die Behörde die Rechtsansicht vertritt, ein Wechselsystem würde jetzt auf einmal 2 x Plätze belegen (wobei das BMI nicht die laut Gesetz zuständige Waffenbehörde ist, auch wenn sich die Waffenbehörden an deren Anweisungen halten), dann kann die Behörde im Umkehrschluss ohne Rechtsgrundlage nicht einfach sagen, bei dem Altbestand drücken wir ein Auge zu, überhaupt wenn im Gesetz nichts dazu steht.
Die Zubehörart WECHSELSYSTEM ist zukünftig im ZWR für Neueinträge nicht mehr verfügbar. Stand HEUTE bestehende Wechselsysteme bleiben als solche verspeichert, zukünftige Überlassungen als WECHSELSYSTEM sind aber nicht mehr möglich. Es muss anstelle dessen ein WECHSELLAUF und ein WECHSELVERSCHLUSS angelegt werden. Die Art WECHSELSYSTEM belegt daher weiterhin nur einen Zubehörplatz.
Danke für die Info,das ist schonmal beruhigend zu wissen!
Wie siehts denn mit dem Griffstück aus,wird das in Zukunft einfach nur so eingetragen oder wird es auch einen eigenen Zubehörplatz belegen?
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Verfasst: Fr 27. Feb 2026, 15:47
von gewo
ebner33 hat geschrieben: Fr 27. Feb 2026, 13:31
Promo hat geschrieben: Fr 27. Feb 2026, 12:38
yoda hat geschrieben: Do 26. Feb 2026, 15:02
Entweder belegt ein CZ75 Kadett Wechselsystem 1x Zubehörplatz oder es belegt 2x Zubehörplätze, und wenn die Behörde die Rechtsansicht vertritt, ein Wechselsystem würde jetzt auf einmal 2 x Plätze belegen (wobei das BMI nicht die laut Gesetz zuständige Waffenbehörde ist, auch wenn sich die Waffenbehörden an deren Anweisungen halten), dann kann die Behörde im Umkehrschluss ohne Rechtsgrundlage nicht einfach sagen, bei dem Altbestand drücken wir ein Auge zu, überhaupt wenn im Gesetz nichts dazu steht.
Die Zubehörart WECHSELSYSTEM ist zukünftig im ZWR für Neueinträge nicht mehr verfügbar. Stand HEUTE bestehende Wechselsysteme bleiben als solche verspeichert, zukünftige Überlassungen als WECHSELSYSTEM sind aber nicht mehr möglich. Es muss anstelle dessen ein WECHSELLAUF und ein WECHSELVERSCHLUSS angelegt werden. Die Art WECHSELSYSTEM belegt daher weiterhin nur einen Zubehörplatz.
Danke für die Info,das ist schonmal beruhigend zu wissen!
Wie siehts denn mit dem Griffstück aus,wird das in Zukunft einfach nur so eingetragen oder wird es auch einen eigenen Zubehörplatz belegen?
Gehäuse werden Zubehörplätze belegen.
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Verfasst: Fr 27. Feb 2026, 16:03
von kawaz
Stehe ich gerade auf der Leitung oder habe ich etwas verpasst? Früher war es doch so, dass man pro Platz auf der WBK zwei Plätze für Zubehör hatte. Kann man jetzt eine neue Glock kaufen, sie in Verschluss, Lauf und Griffstück zerlegen lassen und diese Teile dann als Zubehör eintragen lassen? Oder benötigt man zwingend eine Basiswaffe?