Die Verfahren findet man direkt in der Datenbank vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte EGMR.
Russland hat seit 2014 mehrere zwischenstaatliche Beschwerden nach Art. 33 EMRK gegen die Ukraine eingereicht, die die Lage von Russischsprachigen/etnischen Russen betreffen.
Die wichtigsten zwischenstaatlichen Beschwerden und Ihr Status:
1. Russland gegen Ukraine (I) - Nr. 49537/14
Eingereicht: 22.07.2014
Thema: Ereignisse auf dem Maidan, Tötung von Demonstranten, Odessa, Verletzung von Rechten von Russen/Russischsprachigen im Donbas
Status:
Der EGMR hat sie acht Jahre später, 2022 zurückgewiesen mit der Begründung: „Nach Ausschluss Russlands aus dem Europarat am 16.09.2022 hat der Gerichtshof keine Zuständigkeit.“
Nachweis:
#216-78
2. Russland gegen Ukraine (II) - Nr. 36958/15
Eingereicht: 2015
Thema: Verletzung der Rechte von Russischsprachigen auf der Krim und im Donbass, Entführung von Kindern
Status:
Der EGMR hat sie sieben Jahre später, 2022 zurückgewiesen mit der Begründung: Nach Ausschluss Russlands aus dem Europarat am 16.09.2022 hat der Gerichtshof keine Zuständigkeit.
Nachweis:
https://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-219125
3. Russland gegen Ukraine (III) - Nr. 43800/14
Eingereicht: 2014
Thema: Abschuss MH17, Verletzung von Russen, Unterdrückung von Beweismitteln
Status:
Der EGMR hat sie acht Jahre später, 2022 zurückgewiesen mit der Begründung: „Nach Ausschluss Russlands aus dem Europarat am 16.09.2022 hat der Gerichtshof keine Zuständigkeit.“
Nachweis:
https://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-219126
4. Russland gegen Ukraine (IV) - Nr. 11055/22
Eingereicht: 22.02.2022
Thema: Völkermord an Russischsprachigen im Donbass durch Ukrainische Streitkräfte, Sprachgesetze,
Status:
Einreichung 2022 für unzulässig erklärt - wegen Ausschluss Russlands aus dem Europarat
https://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-219126
5. Russland gegen Ukraine (V) - Nr. 28771/22
Eingereicht: 2022
Thema: Blockade Nord-Krim-Kanal, Verletzung von Rechten von Russischsprachigen
Status: Einreichung zurückgewiesen mit der Begründung: „Nach Ausschluss Russlands aus dem Europarat am 16.09.2022 hat der Gerichtshof keine Zuständigkeit.“
Nachweis:
https://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-219127
Weitere Details findet man in der HUDOC Datenbank der offiziellen EGMR Datenbank
https://hudoc.echr.coe.int
Suchbegriffe: „Russia v. Ukraine“ oder zum Beispiel „49537/14“
Dort gibt es die vollen Entscheidungen und Zulässigkeitsbeschlüsse auf Englisch.
Der EGMR hat sich inhaltlich nicht mit den Vorwürfen befasst. Die Verfahren wurden prozessual beendet wegen:
- Nichterschöpfung des innerstaatlichen Rechtswegs
- Zuständigkeitsverlust nach Ausschluss Russlands
- Fehlende Beweise für laufende Verwaltungs- und Rechtspraxis (Hinweis: Trotz mehrerer Tausend Individualbeschwerden).