Das ist meines Erachtens die nicht zu Ende gedachte EU-Richtlinie, die hier vom Untergebenen - und ich muss es so dramatisch formulieren - in mehrfacher (!) Hinsicht Unmögliches zu verlangen versucht. Vor allem deshalb, da zumindest:befluegeltkostbarer hat geschrieben: Mi 29. Apr 2026, 17:04 Darf / muss ich meine Griffstücke ohne Nummer jetzt selbst gravieren bevor ich Sie nachmelde?
1.) z.B. vorgeschrieben wäre im Falle von Kunststoff-Griffstücken die Kennzeichnung auf einer Metallplatte, deren Entfernen das Griffstück unbrauchbar machen würde sowie
2.) wie soll man z.B. von einem losen Glock Gen1 Griffstück, welches nie eine Seriennummer hatte, nunmehr das Produktionsjahr, Produktionsort und die Seriennummer wissen?
Erstes ist technisch unmöglich nachträglich umzusetzen, das Zweite ist inhaltlich unmöglich, weil nicht eruierbar.



