Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Verfasst: Do 15. Dez 2016, 13:36
PS.: Ob Captain Junkyard sauft oder nicht, ist völlig irrelevant, und ändert rein gar nichts am Ist-Zustand.
Das österreichische Waffenforum
https://www.pulverdampf.com/
Dein "passiert eh nichts" Gegackere kannst dir auch schenken!Jo_Kux hat geschrieben:Auf wieviele hundertausende die das trifft schätzt du die Zahl in etwa?rubylaser694 hat geschrieben:...Es gibt sicher eine menge Leute ohne WBK und Schützenpass, die jetzt diese noch freien Waffenteile haben, ohne selbst Waffen zu besitzen..
Kann man dieses Kaffeesudlesen und Panikgegackere vielleicht etwas zurückfahren?
DiePresse.com: "Nach Angaben von Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) erfordert die Umsetzung der EU-Richtlinie keine Änderungen in Österreich."
lt. Ford auf FB kam das Verbot der Magazine auf Druck des Council der IM.Bourne hat geschrieben:Hat eigentlich schon mal jemand den Herrn Innenminister angeschrieben und um eine Stellungnahme zu seiner Aussage gebeten?DiePresse.com: "Nach Angaben von Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) erfordert die Umsetzung der EU-Richtlinie keine Änderungen in Österreich."
Das stimmt nicht ganz...Noldi hat geschrieben:Der Druck für alles mögliche kam vom Rat, also von den Nationalstaaten. Das übliche Spiel halt. Zu Hause jammern wie ach böse und ungerecht nicht die EU ist und selbst kann man ja nichts dafür, weil überhaupt ... und man wollte es ja eh anders .... und vorher machen die gleichen Gestalten in der EU Druck. Dieses Bandenspiel über die EU beherrschen mittlerweile viele Nationalregierungen in der EU.
https://www.parlament.gv.at/PERK/PE/EU/EUGesetzgebung/Nur die Kommission kann Vorschläge für EU-Rechtsetzung machen
Die Gesetzgebung auf europäischer Ebene erfolgt anders als in den Mitgliedstaaten der EU, da das Europäische Parlament kein Recht auf Gesetzesinitiative hat. Dieses Recht kommt grundsätzlich nur der EU-Kommission zu. Sie schlägt neue Rechtsvorschriften vor, die zunächst in den sachlich zuständigen Generaldirektionen ausgearbeitet werden. Das Europäische Parlament und der Rat der EU können die Kommission auffordern, einen bestimmten Vorschlag zu unterbreiten. Eine solche Aufforderung an die Kommission kann nun auch von UnionsbürgerInnen im Rahmen einer Europäischen Bürgerinitiative erfolgen. Beschlossen werden die Gesetzesvorschläge dann von EP und Rat, wobei die Vorlagen meist umfangreiche Änderungen erfahren. Die Kooperation von EP und Rat im Entscheidungsprozess unterliegt, je nach Materie, verschiedenen Verfahren.
Das heisst, ich bekomm dafür maximal einen warmen Händedruck?Lexman1 hat geschrieben:Du behältst die HA, darfst sie (lt. aktueller Planung) an berechtigte Händler verkaufen, abgeben oder vernichten. Nur neue darfst keine mehr ohne besondere Genehmigung mehr kaufen.
Also ich les aus obiger Antwort heraus, dass Du Deinen HA behalten darfstluckies hat geschrieben:Das heisst, ich bekomm dafür maximal einen warmen Händedruck?Lexman1 hat geschrieben:Du behältst die HA, darfst sie (lt. aktueller Planung) an berechtigte Händler verkaufen, abgeben oder vernichten. Nur neue darfst keine mehr ohne besondere Genehmigung mehr kaufen.
Vicky labert viel, wenn der Tag lang ist. Die will jetzt nur den Schwarzen Peter abschieben, bei Sachen, die sie in allerletzter Minute durch die Rot-Grünen Shadows im IMCO bei den Compromise Amendments (ich meine NICHT den Trilog, sondern ausschließlich die IMCO-internen Geschichten!) selbst eingebrockt hat!Incite hat geschrieben:lt. Ford auf FB kam das Verbot der Magazine auf Druck des Council der IM.
Der Triolog text unterscheidet sich jetzt natürlich in Bezug auf 10 bei LW und 20 bei KW ... aber den Sch*** hat sie sich last minute selbst eingebrockt.7a. Semi-automatic firearms with centre fire percussion, and loading devices, with one or more of the following characteristics:
(a) long firearms (i.e. firearms that are originally intended to be fired from the shoulder) that can be reduced to a length of less than 60cm without losing functionality by means of a folding or telescoping stock;
(b) firearms which allow the firing of more than 21 rounds without reloading, if a loading device with a capacity exceeding 20 rounds is part of the firearm or is inserted into it;
In order to acquire a loading device, a corresponding firearm authorisation must be presented at the time of acquisition.”