Beitrag
von gunco12345 » Mi 29. Jul 2026, 13:44
Wieso wird das immer wieder zu einem Thema? Ein Wechselsystem ist zum „Wechseln“ da. Natürlich kann man tauschen, was man will, sofern die Absicht das Wechseln und nicht das Bauen einer neuen Waffe ist. Ich habe das schon mehrmals mit meiner BH besprochen.
Wenn man zum Beispiel eine 1911 als komplette Waffe besitzt und zusätzlich einen passenden Schlitten oder Lauf hat, darf man selbstverständlich den Originallauf herausnehmen und den Wechsellauf einbauen, es ist ja schließlich ein Wechsellauf.
Sonst kann mir vielleicht jemand erklären, wozu freies Zubehör auf meiner WBK überhaupt möglich ist, wenn ich damit nichts machen darf?
Und wenn jemand den Upper seiner AR gegen einen Wechselupper austauscht (der Lower bleibt gleich) und dafür bestraft wird, dann wird es vor Gericht, denke ich, ziemlich einfach. Denn wenn man nicht einmal das ohne in einer Ausnahmezone (z. B. Schießstand) zu sein machen darf, ist „freies Zubehör“ rechtlich ein irrelevanter Begriff.
Bauen aus rechtlicher Sicht auch Jäger eine komplett neue Kategorie C Waffe, sobald sie einen Wechsellauf in ihren Repetierer einsetzen?