Das Forum wurde auf die aktuellsten Server und Datenbankversionen aktualisert und auf einen schnelleren Server verlegt.
Solltet Ihr auf technische Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.

Kein Wechselsystem mehr möglich?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Benutzeravatar
AUG-andy
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 8048
Registriert: Sa 9. Dez 2017, 13:13
Wohnort: Im schönen Niederösterreich

Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Beitrag von AUG-andy » Mi 29. Jul 2026, 12:45

Ich verstehe sowieso den Sinn nicht dahinter Wechselsysteme zusammengebaut zu lassen in diversen Konfigurationen. Lasst doch die Kategorie B Waffen so wie sie sind.
Das Umbauen am Stand dauert doch nur ein paar Sekunden. Warum will man sich deswegen immer in einer rechtlichen Grauzone bewegen? Ist es die Bequemlichkeit oder die Faulheit nach dem Standbesuch nicht wieder alles aufzutrennen?
Ist doch ein leichtes nach dem Putzen. :headslap:
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76

gunco12345
9mm Para
9mm Para
Beiträge: 13
Registriert: Mi 2. Okt 2024, 21:37

Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Beitrag von gunco12345 » Mi 29. Jul 2026, 13:44

Wieso wird das immer wieder zu einem Thema? Ein Wechselsystem ist zum „Wechseln“ da. Natürlich kann man tauschen, was man will, sofern die Absicht das Wechseln und nicht das Bauen einer neuen Waffe ist. Ich habe das schon mehrmals mit meiner BH besprochen.

Wenn man zum Beispiel eine 1911 als komplette Waffe besitzt und zusätzlich einen passenden Schlitten oder Lauf hat, darf man selbstverständlich den Originallauf herausnehmen und den Wechsellauf einbauen, es ist ja schließlich ein Wechsellauf.

Sonst kann mir vielleicht jemand erklären, wozu freies Zubehör auf meiner WBK überhaupt möglich ist, wenn ich damit nichts machen darf?

Und wenn jemand den Upper seiner AR gegen einen Wechselupper austauscht (der Lower bleibt gleich) und dafür bestraft wird, dann wird es vor Gericht, denke ich, ziemlich einfach. Denn wenn man nicht einmal das ohne in einer Ausnahmezone (z. B. Schießstand) zu sein machen darf, ist „freies Zubehör“ rechtlich ein irrelevanter Begriff.

Bauen aus rechtlicher Sicht auch Jäger eine komplett neue Kategorie C Waffe, sobald sie einen Wechsellauf in ihren Repetierer einsetzen?

Benutzeravatar
Promo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3070
Registriert: Mo 30. Aug 2010, 12:50

Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Beitrag von Promo » Mi 29. Jul 2026, 16:44

AUG-andy hat geschrieben: Mi 29. Jul 2026, 12:45 Ich verstehe sowieso den Sinn nicht dahinter Wechselsysteme zusammengebaut zu lassen in diversen Konfigurationen. Lasst doch die Kategorie B Waffen so wie sie sind.
Das Umbauen am Stand dauert doch nur ein paar Sekunden. Warum will man sich deswegen immer in einer rechtlichen Grauzone bewegen? Ist es die Bequemlichkeit oder die Faulheit nach dem Standbesuch nicht wieder alles aufzutrennen?
Ist doch ein leichtes nach dem Putzen. :headslap:
Hängt von der Ausgangsstellung ab .. wenn du an deiner SIG P210-6 im Kaliber 9x19mm mit der Seriennummer 123456 den .22 lr Wechselschlitten und -lauf mit der Seriennummer 654321 montiert hast und der originale Schlitten daneben liegt, dann wird niemand was sagen.
Wenn du dein Glock 19 Wechselsystem mit der Seriennummer XYZ123 auf dem Glock 19 Wechselgriffstück mit der Seriennummer XYZ123 montiert hast, dann sind wir wieder in der alten Diskussion, nur halt mit der Besonderheit, dass jetzt das Griffstück auch gemeldet ist.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

DumbDummy
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 168
Registriert: Mi 6. Nov 2019, 15:14
Wohnort: Wien

Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Beitrag von DumbDummy » Mi 29. Jul 2026, 16:58

masterman04 hat geschrieben: Mi 29. Jul 2026, 12:10 Wenn du den Schlitten der G45 nun auf ein G19 Griffstück gibst, entsteht rechtlich eine vollständige Waffe, die einen zusätzlichen B-Platz erfordern
Das würde ich nicht so sehen. Lt. Posting ist die G45 als Kat B Waffe gemeldet - ein anderes Griffstück an genau diesem Upper würde keine neue Waffe ergeben.
Eine andere Situation entsteht wenn ein Wechselsystem mit einem anderen Lower (wie beschrieben) zusammengebaut wird - damit würde eine neue Waffe (außerhalb eines behördl. genehmigten Schießstandes) entstehen.

Lexman1
Supporter 20x138mmB
Supporter 20x138mmB
Beiträge: 2293
Registriert: So 23. Mär 2014, 11:04
Wohnort: Früher WY nun Tulln

Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Beitrag von Lexman1 » Mi 29. Jul 2026, 21:02

Ich sehe das Thema nicht...
Ein Gedankenspiel:

Ich habe eine G47 und G47 MOS WS. Da mir im Moment das RD besser liegt - will ich lieber diesen verwenden und den ursprünglichen Verschluss NICHT MONTIERT im Safe lagern. So what? Ich habe weder eine Stückzahlübertretung noch eine neue Waffe erschaffen, da ich lediglich mein WS verwende. Hierfür wurden ja WS geschaffen.

Anders siehts aus, wenn der G47 Verschluss auf einem zusätzlichen Griffstück komplettiert gelagert wird, doch dies ist ohnehin klar!
From My Cold, Dead Hands

Antworten