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Re: Polizeischikane bei WBK-Beantragung

Verfasst: Do 28. Nov 2013, 13:52
von gewo
ChrisH hat geschrieben:....und es wird mittlerweile sehr viel wert darauf gelegt, dass kein einziger termin verpasst wird....
hi

das sagt eh schon alles...
;-)

Re: Polizeischikane bei WBK-Beantragung

Verfasst: Do 28. Nov 2013, 17:19
von rhinol
als ich noch aktiv beim heer war haben wir auch mal mit polizisten geschossen. die waren sehr sehr gut drauf und laut deren aussage gehen die bis zu 20mal schiessen.

aber zurück zum thema.
hab heute in der bh nochmals nachgebohrt. der sb sagte er dürfe keine infos über telefon rausgeben (nervig, aber ich finds gut). er tröstete mich damit dass ich nächste woche post bekommen werde.
bin mal gespannt.


eine frage noch:
darf man sich eine langwaffe kaufen wenn einem die wbk verweigert* wurde?

*das werde ich mir ggf nicht gefallen lassen ;)

Re: Polizeischikane bei WBK-Beantragung

Verfasst: Do 28. Nov 2013, 17:22
von rupi
rhinol hat geschrieben:eine frage noch:
darf man sich eine langwaffe kaufen wenn einem die wbk verweigert* wurde?

*das werde ich mir ggf nicht gefallen lassen ;)
eine WBK Verweigerung ist ja nicht automatisch ein Waffenverbot
dieses bekommst eh extra schriftlich mitgeteilt solltest eines ausfassen

Kat. C+D kannst jederzeit ohne Waffenverbot ab 18 Jahren erwerben, die 3 Tage Abkühlfrist musst halt aushalten

Re: Polizeischikane bei WBK-Beantragung

Verfasst: Do 28. Nov 2013, 21:08
von rhinol
genau so hab ich mir das gedacht danke
aber eine wbk mit Selbstverteidigung könnten sie ja nur über ein waffenverbot verweigern oder gibt es andere begründungen?

Re: Polizeischikane bei WBK-Beantragung

Verfasst: Fr 29. Nov 2013, 07:34
von Bud Spencer
rhinol hat geschrieben:genau so hab ich mir das gedacht danke
aber eine wbk mit Selbstverteidigung könnten sie ja nur über ein waffenverbot verweigern oder gibt es andere begründungen?
Na verweigern könnens sie dir die WBK schon (sogar aus jeden x-beliebigen Grund ;) )...nur ist es halt (sofern du die anderen Vorraussetzungen (21, positiver psychotest, Waffenführerschein) erfüllst) nicht rechtens. Solange du aber keinen anders lautenden Bescheid hast (das ist eben die ausgestellte WBK) so ist er gültig. Du hast dann aber bei negativen Bescheid 14 Tage einspruchsfrist.


Es gibt zwei Waffenverbote in Ö
Ein dauerhaftes Waffenverbot (muss von einem Richter verhängt werden) - Da wird dann ein Entzugsverfahren von Waffen und Dokumenten durchgeführt.
Ein vorläufiges wird von der Exekutive ausgesprochen wenn ein Beamter den Verdacht hat, dass Waffen missbräuchlich verwendet werden können. Die Waffen werden dabei für 14? Tage sichergestellt.


Waffenverbot hat mit WBK (ja od Nein) nix zu tun. Selbst wennst keine Waffe besitzt und du attackierst jemand mit einem Schraubenschlüssel kann ein Waffenverbot verhängt werden...

Re: Polizeischikane bei WBK-Beantragung

Verfasst: Fr 29. Nov 2013, 08:03
von yoda
ChrisH hat geschrieben: ...bitte kein bla bla hab gehört - sowas führt zu nix.
ChrisH hat geschrieben: ...Ich hatte dieses jahr im april in den USA beim LAPD einsatztraining so ein videoszenario mitgemacht (schießen auf leinwand). Die leute dort waren ziemlich beeindruckt und ich hatte mir nicht mal mühe gegeben. So schlecht kann es also nicht sein hier in österreich ;).
Nachdem was ich persönlich am Schießplatz gesehen habe halte ich Gewos Aussagen für äußerst glaubwürdig, oder es wurden dort private Nachhilfestunden für die schlechtesten Schützen abgehalten. Wenn ich deinen Beitrag so lese weis ich nicht was ich davon halten, Einsatztraining beim LAPD, nicht angestrengt (wieso eigentlich??) und alle ziemlich beeindruckt...

Re: Polizeischikane bei WBK-Beantragung

Verfasst: Fr 29. Nov 2013, 09:06
von Stickhead
Um das gehts jetzt hier überhaupt nicht!

Dass es auch unter den Polizisten schwarze Schafe gibt, ist nur normal - die gibts überall! Und jetzt back to Topic!

Re: Polizeischikane bei WBK-Beantragung

Verfasst: Fr 29. Nov 2013, 09:10
von BigBen
Ich glaub es ist so wie in vielen anderen Institutionen und Organisationen auch: wenn jemand interessiert und motiviert ist, kann er aus seiner Ausbildung etwas durchaus Sinnvolles machen und sich auch laufend weiter- und fortbilden. Wenn jemand aber einen Job nur wegen der Kohle oder aus Mangel an Alternativen macht, kann man diesem jemand 100 Kurse pro Jahr aufzwingen, er wird trotzdem nie gut in seinem Job sein - dazu gehört meiner Meinung auch das Selbstverständnis eines Polizisten, Hilfe und Unterstützung für rechtschaffende Bürger zu sein, zu denen wir Legalwaffenbesitzer ja zweifelsohne gehören. Fakt ist, es gibt zuwenig Polizisten für zuviel Arbeit in Österreich und solange sich das nicht ändert, werden die Uninteressierten und Unmotivierten ein leichteres Spiel haben.

Re: Polizeischikane bei WBK-Beantragung

Verfasst: Fr 29. Nov 2013, 20:25
von Senf
BigBen hat geschrieben:Ich glaub es ist so wie in vielen anderen Institutionen und Organisationen auch: wenn jemand interessiert und motiviert ist, kann er aus seiner Ausbildung etwas durchaus Sinnvolles machen und sich auch laufend weiter- und fortbilden. Wenn jemand aber einen Job nur wegen der Kohle oder aus Mangel an Alternativen macht, kann man diesem jemand 100 Kurse pro Jahr aufzwingen, er wird trotzdem nie gut in seinem Job sein - dazu gehört meiner Meinung auch das Selbstverständnis eines Polizisten, Hilfe und Unterstützung für rechtschaffende Bürger zu sein, zu denen wir Legalwaffenbesitzer ja zweifelsohne gehören. Fakt ist, es gibt zuwenig Polizisten für zuviel Arbeit in Österreich und solange sich das nicht ändert, werden die Uninteressierten und Unmotivierten ein leichteres Spiel haben.
sehe das genauso... bei uns im Ort gibts eine Polizeikaserne und an den Schülern kann man das gut beobachten, manche sind mit Herzblut dabei und die anderen sind halt da. Aber das gabs immer und wirds immer geben, in jedem Job.

Re: Polizeischikane bei WBK-Beantragung

Verfasst: Sa 30. Nov 2013, 14:43
von Revierler_old
Schaut mal, es gibt viele gute Firmen, die Schießtrainings etc. anbieten. Nur orientiert sich dieses Schießtraining nicht an Befugnissen und gesetzlichen Regelungen, denen ein Polizist unterworfen ist, sollte er von der Waffe Gebrauch machen müssen. Das perfekteste Intensivtraining mit Doubletten, diversenody-Body-Head Drills etc. ist eben nicht kompatibel mit den gesetzlichen Regelungen des WaffGG.

Daher wird auch das polizeiliche Einsatztraining mit irgendwelchen Shooting-Kursen nicht vergleichbar sein. Eine Ausnahme... HESA. Der Heinz hat bei der Polizei die Ausbildung zum Einsatztrainer gemacht und weiß Bescheid.

Und natürlich gibt es bei der Polizei Beamte, die Waffen hassen. Es gibt auch pyromanische Feuerwehrler und rauchende Lungenfachärzte. Jede Organisation ist ein Spiegelbild der Gesellschaft, der sie dient und aus der sie entspringt.die

Es gibt aber auch jene, die mit Herz, Hirn und Verstand zum Wohle der Gemeinschaft ihr Bestes geben.

Re: Polizeischikane bei WBK-Beantragung

Verfasst: Sa 30. Nov 2013, 17:19
von Stickhead
zurück zum Thema

Re: Polizeischikane bei WBK-Beantragung

Verfasst: So 1. Dez 2013, 11:33
von rhinol
Stickhead hat geschrieben:zurück zum Thema
danke.
habe eine Ladung zum Amtsarzt bekommen. Termin ist erst am 02.01.

Als Grund geben sie Untersuchung laut Waffengesetz §8 abs 2 Z. 1&3
Zeile 1 (alk oder suchtkrank) sollen sie mir doch blut abnehmen wenn sie meinen 2 flaschen bier sind ein zeichen für alkkrank
aber zeile 3 (körperliche gebrechen) find ich eine Frechheit. muss ich da dem arzt zeigen dass ich händchen ausstrecken und gleichzeitig Zeigefinger krümmen kann oder wie?!

Re: Polizeischikane bei WBK-Beantragung

Verfasst: So 1. Dez 2013, 11:36
von BigBen
Leider scheint das in Vorarlberg Usus zu sein und es wird sich wohl nicht änder bis das mal jemand bis in die letze Instanz ausjudiziert hat und die Herren und Damen Waffengegner in den Ämtern mächtig eine auf den Deckel bekommen haben.

Re: Polizeischikane bei WBK-Beantragung

Verfasst: So 1. Dez 2013, 12:51
von BlackAce
BigBen hat geschrieben:Leider scheint das in Vorarlberg Usus zu sein und es wird sich wohl nicht änder bis das mal jemand bis in die letze Instanz ausjudiziert hat und die Herren und Damen Waffengegner in den Ämtern mächtig eine auf den Deckel bekommen haben.
Es scheint als würde das nicht unbedingt von den BHs ausgehen, vielmehr kommt es von weiter oben. Sie haben ja schon einen VwGH Entscheid, dass es so nicht erlaubt ist, verlangen die amtsärztliche Untersuchung aber immer noch von allen, auch von Polizisten.
http://ris.bka.gv.at/Dokumente/Vwgh/JWR ... 021X04.pdf