Ein weiterer Schritt, ein Volk zu versklaven und der Willkür von Beamten und Pseudosachverständigen auszuliefern. Aber trifft ja nur Randgruppen, das juckt die Mehrheit der Lemminge in AT ja nicht, wenn hier wer bestraft wird.
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Anzeige §50 WaffG - Hilfe!
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- pointi2009
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Re: Anzeige §50 WaffG - Hilfe!
Ich hoffe der Threadersteller hält uns auf dem Laufenden und es geht ohne Probleme gut für ihn aus, denn wenn nicht, wäre das ein Beispiel für Justizwillkür und würde ad hoc zig hunderte Softairbesitzer und Spieler kriminalisieren.
Ein weiterer Schritt, ein Volk zu versklaven und der Willkür von Beamten und Pseudosachverständigen auszuliefern. Aber trifft ja nur Randgruppen, das juckt die Mehrheit der Lemminge in AT ja nicht, wenn hier wer bestraft wird.
Ein weiterer Schritt, ein Volk zu versklaven und der Willkür von Beamten und Pseudosachverständigen auszuliefern. Aber trifft ja nur Randgruppen, das juckt die Mehrheit der Lemminge in AT ja nicht, wenn hier wer bestraft wird.
Serenity Prayer from Niebuhr: "God, grant me the serenity to accept the things I cannot change,
courage to change the things I can,
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Re: Anzeige §50 WaffG - Hilfe!
Aber da er (bis auf sein erstes Posting) es eh nicht mehr der Mühe wert gefunden hat hier auch noch nur einen weiteren Kommentar zu schreiben bringt es wohl nicht viel hier noch länger zu Diskutieren.
▲
▲ ▲ And Samedi rides with you, gunman. He is the wind you hold in your hands, but he is fickle, the Lord of Graveyards, no matter that you have served him well . . . - Count Zero

▲ ▲ And Samedi rides with you, gunman. He is the wind you hold in your hands, but he is fickle, the Lord of Graveyards, no matter that you have served him well . . . - Count Zero

Re: Anzeige §50 WaffG - Hilfe!
+1Irwin J. Finster hat geschrieben:Aber da er (bis auf sein erstes Posting) es eh nicht mehr der Mühe wert gefunden hat hier auch noch nur einen weiteren Kommentar zu schreiben bringt es wohl nicht viel hier noch länger zu Diskutieren.
"Wer ist der größere Tor? Der Tor, oder der Tor, der ihm folgt?"
(Star Wars Episode IV: Obi Van Kenobi)
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Re: Anzeige §50 WaffG - Hilfe!
Sollte es zu einer Bestrafung kommen, sollte er gleich auch beim Verfassungsgerichtshof klagen. Denn das Gesetz wäre dann meiner Meinung nach verfassungswidrig.

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steh ... ffengesetz
Re: Anzeige §50 WaffG - Hilfe!
Inwiefern verfassungswidrig???Stickhead hat geschrieben:Sollte es zu einer Bestrafung kommen, sollte er gleich auch beim Verfassungsgerichtshof klagen. Denn das Gesetz wäre dann meiner Meinung nach verfassungswidrig.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Anzeige §50 WaffG - Hilfe!
Gesetze müssen so ausgestaltet sein, dass der Rechtsunterworfene sein Handeln danach ausrichten kann. Wenn das Gesetz nicht hinreichend bestimmt ist, ist es verfassungswidrig.
Im WaffG findet man zu Softairs und dessen Zubehör kein Wort. Wenn sogar der gesamte Softair-Handel in Österreich diese Dinger verkauft, obwohl sie illegal sind, ist meiner Meinung nach das Gesetz nicht ausreichend determiniert.
Im WaffG findet man zu Softairs und dessen Zubehör kein Wort. Wenn sogar der gesamte Softair-Handel in Österreich diese Dinger verkauft, obwohl sie illegal sind, ist meiner Meinung nach das Gesetz nicht ausreichend determiniert.

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steh ... ffengesetz
Re: Anzeige §50 WaffG - Hilfe!
Die Lage bei der Lampe ist klar.
Beim "Schalldämpfer" haben wir nur die Ansicht der KPU NÖ und die nur sehr knapp kommuniziert mittels kurzer mail an den threadstarter. Solange man nicht weiß was und vor allem wie an/mit dem Teil(ob überhaupt) dort geprüft wurde, kann man daraus für die im Handel erhältlichen "Airsoftschalldämpfer" gar nichts ableiten.
Ansonsten keine Strafe ohne Schuld, Rechtsirrtum und dessen Vorwerfbarkeit usw...
Sich an dem für uns äußerts lückenhaft dokumentierten Fall hochagitieren bringt gar nichts.
Beim "Schalldämpfer" haben wir nur die Ansicht der KPU NÖ und die nur sehr knapp kommuniziert mittels kurzer mail an den threadstarter. Solange man nicht weiß was und vor allem wie an/mit dem Teil(ob überhaupt) dort geprüft wurde, kann man daraus für die im Handel erhältlichen "Airsoftschalldämpfer" gar nichts ableiten.
Ansonsten keine Strafe ohne Schuld, Rechtsirrtum und dessen Vorwerfbarkeit usw...
Sich an dem für uns äußerts lückenhaft dokumentierten Fall hochagitieren bringt gar nichts.
- Fangschuss
- .50 BMG

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Re: Anzeige §50 WaffG - Hilfe!
Stickhead hat geschrieben:Gesetze müssen so ausgestaltet sein, dass der Rechtsunterworfene sein Handeln danach ausrichten kann. Wenn das Gesetz nicht hinreichend bestimmt ist, ist es verfassungswidrig.
Im WaffG findet man zu Softairs und dessen Zubehör kein Wort. Wenn sogar der gesamte Softair-Handel in Österreich diese Dinger verkauft, obwohl sie illegal sind, ist meiner Meinung nach das Gesetz nicht ausreichend determiniert.
Ich brauch auch von der Einstufung nach WaffG. nichts wissen und keine Waffe besitzen, um beispielsweise vollwertige Schalldämpfer aus China importieren. Trotzdem breche ich das Gesetz. Und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
Ist anders aufgebaut als das vorliegende Schalldämpfermodell. Man findet dazu was auf google. Wenn ich den richtigen Schalldämpfer gefunden habe, dann ist da ein sogar ein Einbau drinnen, also kein leeres Rohr oder eine Feder...in Österreich diese Dinger verkauft
Schade, dass unser Staat keine anderen sorgen hat!
Re: Anzeige §50 WaffG - Hilfe!
wuerde heissen wenn sich alle gesetzeswidrig verhalten dann ist der ungesetzliche zustand wieder gesetzmaessig?Stickhead hat geschrieben: Im WaffG findet man zu Softairs und dessen Zubehör kein Wort. Wenn sogar der gesamte Softair-Handel in Österreich diese Dinger verkauft, obwohl sie illegal sind, ist meiner Meinung nach das Gesetz nicht ausreichend determiniert.
weiss ned ..
auch alle softairhaendler in oesterreich muessen eine "echte" waffenhandelslizenz haben
ich glaube nicht dass die sache verkaufen die nicht legal sind ..
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Anzeige §50 WaffG - Hilfe!
Nein, nicht gesetzmäßig. Aber der Unterworfene konnte es wegen der sinnfreien Gesetzeslage nicht wissen.
Wenn aus dem Gesetz nicht zumindest schlüssig hervorgeht, dass auch Softairschalldämpfer vom Waffengesetz erfasst sind und diese für sich alleine schon verboten sind ist das Waffengesetz meiner Ansicht nach nicht richtig ausformuliert. Denn Softairs selbst fallen zweifelsfrei NICHT in das WaffG. Warum sollten dann bestimmte Softairteile doch vom WaffG erfasst sein?
Bei der Qualifikation eines Gegenstandes als Waffe kommt es auf die objektive Zweckwidmung an. Objektiver Zweck eines Softairschalldämpfers ist, auf ein Softairgerät (=keine Waffe iSd WaffG) aufgeschraubt zu werden. Daher wäre es unlogisch, wenn diese Gegenstände vom WaffG erfasst sind.
Wenn aus dem Gesetz nicht zumindest schlüssig hervorgeht, dass auch Softairschalldämpfer vom Waffengesetz erfasst sind und diese für sich alleine schon verboten sind ist das Waffengesetz meiner Ansicht nach nicht richtig ausformuliert. Denn Softairs selbst fallen zweifelsfrei NICHT in das WaffG. Warum sollten dann bestimmte Softairteile doch vom WaffG erfasst sein?
Bei der Qualifikation eines Gegenstandes als Waffe kommt es auf die objektive Zweckwidmung an. Objektiver Zweck eines Softairschalldämpfers ist, auf ein Softairgerät (=keine Waffe iSd WaffG) aufgeschraubt zu werden. Daher wäre es unlogisch, wenn diese Gegenstände vom WaffG erfasst sind.

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steh ... ffengesetz
Re: Anzeige §50 WaffG - Hilfe!
Sicher?Stickhead hat geschrieben:Denn Softairs selbst fallen zweifelsfrei NICHT in das WaffG.
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun ... r=20008489" onclick="window.open(this.href);return false;
Laut dieser Verordnung sind SoftairWAFFEN (so werden sie im Text genannt) zwar keine Waffen im Sinne des Waffengesetzes, aber auch KEIN Spielzeug...sondern irgendein Zwischending, bei dem aber durchaus verschärfte Bedingungen für den Verkauf zum Tragen kommen. Was aber meiner Meinung nach nicht stimmt ist, dass nur Händler mit einem Waffengewerbe SoftairWAFFEN verkaufen dürfen...sonst würde §2 Abs.3 der Verordnung ja keinen Sinn machen.
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Re: Anzeige §50 WaffG - Hilfe!
ok, ein kompliziertes thema ...
hoffen wir fuer den thread ersteller dass er einen anwalt erwischt der wenigstens den willen hat die sache ordentlich zu rechergieren, denn der ueberlegungsansatz vom stickhead ist natuerlich interessant
zumindestens wuerde sich darauf eine grifige argumentationsstrategie aufbauen lassen....
hoffen wir fuer den thread ersteller dass er einen anwalt erwischt der wenigstens den willen hat die sache ordentlich zu rechergieren, denn der ueberlegungsansatz vom stickhead ist natuerlich interessant
zumindestens wuerde sich darauf eine grifige argumentationsstrategie aufbauen lassen....
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Re: Anzeige §50 WaffG - Hilfe!
http://ris.bka.gv.at/Dokumente/Justiz/J ... 0_001.html" onclick="window.open(this.href);return false;

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steh ... ffengesetz
Re: Anzeige §50 WaffG - Hilfe!
Die Beschreibung des Airsoftshops dürfte auch interessant sein, diese würde auf jeden Fall belegen dass man keinen Schalldämpfer bestellt hat, besessen hat er dank Zoll ja auch Keinen.
http://shop.ehobbyasia.com/madbull-sure ... 3yMofl_t8E" onclick="window.open(this.href);return false;
- Hollow internals (Export Version)
- *Notes: Airsoft product only. These are non-functioning mock suppressors and will not suppress a firearm nor will they work on a firearm.
http://shop.ehobbyasia.com/madbull-sure ... 3yMofl_t8E" onclick="window.open(this.href);return false;
- Hollow internals (Export Version)
- *Notes: Airsoft product only. These are non-functioning mock suppressors and will not suppress a firearm nor will they work on a firearm.
- Fangschuss
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Re: Anzeige §50 WaffG - Hilfe!
Ist es so einer?
http://www.egun.de/market/item.php?id=4 ... ESSID=138c" onclick="window.open(this.href);return false;
Da ist ein MFD dabei, der im Dämpfer sitzt. Hat der SV vielleicht daraus geschlossen, es sein ein vollwertiger SD?
http://www.egun.de/market/item.php?id=4 ... ESSID=138c" onclick="window.open(this.href);return false;
Da ist ein MFD dabei, der im Dämpfer sitzt. Hat der SV vielleicht daraus geschlossen, es sein ein vollwertiger SD?

