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Re: Welche legale Waffe für Haushalt?
Verfasst: Di 12. Aug 2014, 16:13
von Al3x
Du meinst weil es eventuell dazu verleitet zu schnell abzudrücken oder die Wirkung unzufriedenstellend ist?
Der Eichinger ist behördlicher Schiessausbilder.
Hab mich mit dieser Thematik der Gummigeschosse nicht wirklich auseinandergesetzt um ehrlich zu sein, war ja nie eine Option für mich.
Re: Welche legale Waffe für Haushalt?
Verfasst: Di 12. Aug 2014, 16:22
von Fancy Joe
Um diese Diskussion mal zu einem produktiven Ende zu führen, hier die Empfehlung des Forums an den Threadersteller:
1) Kauf Dir keine Schusswaffe zur SV, egal ob Du trainierst oder nicht - lieber einen Baseballschläger.
2) Wenn Du Dir doch eine kaufen willst, dann
- kauf eine Flinte vom Typus Coach Gun
- mach einen ordentlichen Kurs, z.B. bei HESA
- geh regelmäßig schießen
Richtig so?
Grüße
FJ
Re: Welche legale Waffe für Haushalt?
Verfasst: Di 12. Aug 2014, 16:26
von IT Guy
Da sagt er aber auch, dass HAs nicht dafür geeignet sind.

Al3x hat geschrieben:IT Guy hat geschrieben:Tja, die Polizei empfiehlt auch, dass man sich bei einem Einbruch nicht wehren soll.

Das ist die offizielle Aussage und für 99% der Bevölkerung auch gesünder.
IT Guy hat geschrieben:Genau. Und dann hat der Treibsatz zuwenig bums um nachzuladen. Dann stehst da. Bösewicht wütend gemacht und eine fette Hemmung...
Hemmung bei einer Einlauf oder Doppelflinte?
Dafür werden sie empfohlen, nicht gelesen?
Doch, hab ich gelesen. Aber Du schriebst:
Al3x hat geschrieben:
Mit einer Gummischrot (bei HA) vorgeladen ...
was heißt denn für Dich "bei HA"?
Re: Welche legale Waffe für Haushalt?
Verfasst: Di 12. Aug 2014, 16:28
von gewo
Al3x hat geschrieben:Du meinst weil es eventuell dazu verleitet zu schnell abzudrücken oder die Wirkung unzufriedenstellend ist?
jaein
die rechtliche situation zum einsatz von schusswaffen ist klar geregelt
noch klarer ist das ergebnis aller OGH urteile
sie sind fast alle gleichlautend
wenn du als privater eine schusswaffe einsetzt dann hast du mit dem polizeibefugnissgesetzen nix zu tun
warnschuss oder vorher "achtung ich schiesse " schreien oder so kram geht dich als privater nichts an
fuer dich als privater gibt es laut aktueller OGH judikatur genau zwei entscheidungen
ENTWEDER bist du in einer situation die lebensbedrohend ist und aus der du dich nur mittels einsatz einer schusswaffe befreien kannst
ODER du bist das nicht
solange du zb weglaufen kannst bist du es nicht
solange du dich zb in einem zimmer einsperren kannst (und dabei nicht andere haushaltsmitglieder umgeschuetzt zuruecklassen musst) bist du es nicht
solange du keinen grund zur annahme hast das ein taeter dich oder haushaltsmitglieder anzugreifen versucht bist du es nicht
und in allen diesen faellen darfst du sowieso keine schusswaffe verwenden
egal ob mit gummischrot oder mit 8,4mm buckshot
die einzig wichtige frage ist:
war es zulaessig zu schiessen
es gibt keine weiteren abwaegungen wenn es zulaessig war
die art der munition ist voellig egal
es gibt ein einziges verfahren in welchem der staatsanwalt versucht hat den schuetzen wegen "besonders gefaehrlicher teilmantelhohlspitzmunition" ein hoehers strafmass aufzubrummen, aber das haben alle sachverstaendigen im verfahren inckl dem der staatsanwaltschaft zerpflueckt und fuer sachlich falsch erklaert
und wenn wer wo oefftlich raet auf unbewaffnete eindringlinge mit gummischrot zu schiessen dann muss man schon fragen was den herrn reiten so was zu tun
mit so einer aktion (einsatz einer schusswaffe gegen einen unbewaffneten eindringling ) landest praktisch sicher im hefen
Re: Welche legale Waffe für Haushalt?
Verfasst: Di 12. Aug 2014, 16:37
von BigBen
gewo hat geschrieben:
mit so einer aktion (einsatz einer schusswaffe gegen einen unbewaffneten eindringling ) landest praktisch sicher im hefen
Naja...als unbescholtener Bürger landest vielleicht nicht gerade im Häfen, aber eine Bewährungsstrafe inkl. Vorstrafe, lebenslanges Waffenverbot und evtl. Schmerzensgeldzahlungen an den armen armen Einbrecher sind wohl recht gewiss.
Darum sag ich ja: als Privatperson besitze ich sowas wie Gummischrot nichtmal, allein schon deshalb weil diese Gummikugeln in einem geschlossenen Raum wie kleine Highspeedflummis durch die Gegend fetzen sobald sie von einem Hindernis wieder abprallen. Und geschossen wird maximal wenns um Leib und Leben geht und an Flucht bzw. aus dem Weg gehen nicht mehr zu denken ist, und da nehm ich das was die Bedrohung am Schnellsten beendet und nichts anderes. Das jemand bei einem Treffer Gummischrot blutend liegen bleibt ist ja ein Märchen...es gibt ja genug belegte Fälle wo Angreifer nach mehreren scharfen Schüssen aus Dienstpistolen nicht abgelassen haben.
Re: Welche legale Waffe für Haushalt?
Verfasst: Di 12. Aug 2014, 17:03
von Musashi
BigBen hat geschrieben:es gibt ja genug belegte Fälle wo Angreifer nach mehreren scharfen Schüssen aus Dienstpistolen nicht abgelassen haben.
zB. 22 (!!) Treffer mit einer Glock 22 bzw. .40S&W Ranger SXT. Keine Drogen im Blut, nur ein wenig Alk....
http://m.lawofficer.com/article/trainin ... oulis-inci" onclick="window.open(this.href);return false;
Re: Welche legale Waffe für Haushalt?
Verfasst: Di 12. Aug 2014, 17:19
von yoda
gewo hat geschrieben:
ENTWEDER bist du in einer situation die lebensbedrohend ist und aus der du dich nur mittels einsatz einer schusswaffe befreien kannst
ODER du bist das nicht
solange du zb weglaufen kannst bist du es nicht
solange du dich zb in einem zimmer einsperren kannst (und dabei nicht andere haushaltsmitglieder umgeschuetzt zuruecklassen musst) bist du es nicht
solange du keinen grund zur annahme hast das ein taeter dich oder haushaltsmitglieder anzugreifen versucht bist du es nicht
und in allen diesen faellen darfst du sowieso keine schusswaffe verwenden
Hast du da irgendwelche Urteile ? Wieso sollte man weglaufen wenn man angegriffen wird ?
http://www.jusline.at/3_Notwehr_StGB.html" onclick="window.open(this.href);return false;
"Der Täter ist durch Notwehr gerechtfertigt und straflos wenn:
1. objektiv eine echte Notwehrsituation gegeben war
2. er über das Vorliegen einer solchen Bescheid wusste (subjektive Notwehrsituation)
3. Er in diesem Fall das gelindeste Mittel zur Abwehr des Angriffes verwendet oder er bloß
aus Bestürzung, Furcht oder Schrecken das gerechtfertigte Maß überschritten hat und ein mit den rechtlich geschützten Werten verbundener Mensch in dieser Situation ebenso gehandelt hätte."
Wenn man um 2 in der Früh draufkommt, dass eine unbestimmte Anzahl an Einbrechern/Räubern die Wohnung ausräumt und man keine Ahnung über deren Bewaffnung und mögliches Verhalten hat, dann ist es absolut unmöglich dass man da garkeine Angst hat, somit sollte der Einsatz einer Schusswaffe auch OK sein wenn man ohne Waffe angegriffen wird...
Re: Welche legale Waffe für Haushalt?
Verfasst: Di 12. Aug 2014, 17:24
von Musashi
Recht braucht Unrecht nicht zu weichen - es gibt in Ö. keine Rückzugspflicht!
Re: Welche legale Waffe für Haushalt?
Verfasst: Di 12. Aug 2014, 17:41
von domi155
So und jetzt muss i mal was fragen
Mir fallen immer öfter de 9mm P.A.K Pistolen auf, gibts ja scho fast überall zu kaufen.
Und die Waffenläden ham ja teilweise ganze Kästen voll mit de.
Wie wirkungsvoll sind die eigentlich? Werden ja zur SV angeboten.
Oder machst mit denen einen Angreifen nur noch wütender?
MFG
Re: Welche legale Waffe für Haushalt?
Verfasst: Di 12. Aug 2014, 17:43
von rupi
was solln die schon machen ?
peng und das wars
sind ja nur Platzpatronen
Re: Welche legale Waffe für Haushalt?
Verfasst: Di 12. Aug 2014, 17:43
von yoda
domi155 hat geschrieben:So und jetzt muss i mal was fragen
Mir fallen immer öfter de 9mm P.A.K Pistolen auf, gibts ja scho fast überall zu kaufen.
Und die Waffenläden ham ja teilweise ganze Kästen voll mit de.
Wie wirkungsvoll sind die eigentlich? Werden ja zur SV angeboten.
Oder machst mit denen einen Angreifen nur noch wütender?
MFG
Komplett unnötig, bevor man sich sowas kauft -> Pfefferspray
Re: Welche legale Waffe für Haushalt?
Verfasst: Di 12. Aug 2014, 17:50
von domi155
Mein natürlich die mit Pfeffer oder Reizgasfüllung!
Also nutzlos?
Re: Welche legale Waffe für Haushalt?
Verfasst: Di 12. Aug 2014, 18:03
von Hane
Joke:
Wichtig ist, zu schauen ob es nicht eine steile Einbrecherin ist, die einen vergewaltigen möchte.
Werden solche Szenarien auch bei solchen Trainings geübt?
Beim jagen wird so etwas trainiert, nur den Hahn schießen, nicht die Henne.
Re: Welche legale Waffe für Haushalt?
Verfasst: Di 12. Aug 2014, 18:23
von IT Guy
domi155 hat geschrieben:Mein natürlich die mit Pfeffer oder Reizgasfüllung!
Also nutzlos?
Überleg mal welche Entfernungen bzw. wieviel Raum Du in der Wohnung hast. Da kriegst die Wolke selber auch ab.
Re: Welche legale Waffe für Haushalt?
Verfasst: Di 12. Aug 2014, 18:28
von gewo
yoda hat geschrieben:
Hast du da irgendwelche Urteile ? Wieso sollte man weglaufen wenn man angegriffen wird ?
Musashi hat geschrieben:Recht braucht Unrecht nicht zu weichen - es gibt in Ö. keine Rückzugspflicht!
jungs ned boese sein
es kann eh jeder so handhaben wie er will
es ging darum dass der herr in dem link schriftlich empfiehlt mit einer scharfen waffe (mit gummischrot) wissentlich auf einen unbewaffneten eindringling zu schiessen
an der stelle muss mal irgendwer sagen: BULLSHIT
in dem fall war das halt ich weils sonst neimand vorher gelesen hat
das urteil zeigst du mir wo jemand mit sowas nicht verurteilt worden waere ...
die persoenliche meinung von wirklichen oder vermeintlichen sicherheitsexperten, ex-elitesoldaten, buschkaempfern, streifenpolizisten, den herren vom kriminalpolizeilichen beratungsdienst, waffenhaendlern, den sachbearbeitern deiner waffenbehoerde ect ect ect zu dem thema sind voellig unerheblich
"sachkundig" sind beim thema verurteilungen wegen schusswaffenanwendung von privaten eher staatsanwaelte, richter und rechtsanwaelte die in solchen faellen schon mal einen klienten vertreten haben ...
nachlesen musst du die aktuelle judikatur nicht im gesetz sondern in den laufenden urteilen des VFGH bzw OHG
es ist wertlos dass im gesetz steht dass du zb auch bei verlust von hohen eigentumswerten dein eigentum mit der waffe verteidigen darfst
faktum ist dass du in der gaengigen judikatur dafuer verurteilt werden wirst