Schade, daß wir keinen Juristen hier haben...


Darf ich dir einen empfehlen?Jokl hat geschrieben:Die Frage nach der Distanz und den rechtlichen Auswirkungen ist tatsächlich berechtigt. Ich kenne sie nur MÜNDLICH von diversen Selbstverteidigungskursen und eben aus der oben genannten Schiessausbildung.
Schade, daß wir keinen Juristen hier haben...![]()
So schnell wird sich darauf keiner einlassen. Sofern Du nur eine WBk und keinen WP hast wird sich die Frage der Entfernung kaum stellen. Die meisten Entfernungen in einer Wohnung oder einem Haus sind unter 10m.Jokl hat geschrieben:Die Frage nach der Distanz und den rechtlichen Auswirkungen ist tatsächlich berechtigt. Ich kenne sie nur MÜNDLICH von diversen Selbstverteidigungskursen und eben aus der oben genannten Schiessausbildung.
Schade, daß wir keinen Juristen hier haben...![]()
Ich glaube du kannst den oder die Betreffenden selber anschreibenJokl hat geschrieben:Jetzt ist mir wieder eingefallen, daß auch damals im Kurs nachgefragt wurde wie man auf die 6 Meter kommt. Die Begründung ergibt sich aus dem Gesetzestext des § 3. Dort wird von UNMITTELBARER Gefahr gesprochen!
Lieber Kamerad PIRKER. Haben wir in der Verband nicht einen Juristen, der ev. darüber Bescheid weiß? Kannst Du mal fragen? Vielleicht der Gunter? Der ist doch sonst ein wandelndes Lexikon?
Bitte bedenkt, daß der Staatsanwalt/Richter, der das Ganze beurteilen muß, diese Geschichten nur aus der Theorie kennt. Von denen war sicher noch niemand in einer solchen Notsituation.
Weiß einer von der Verein etwas? Ich werde denen mal eine PN schicken!
Darum darf man in einer Notwehrsituation nicht zimperlich sein.Jokl hat geschrieben:Das man unter 6 oder 7 Meter keine Chance hat, wurde uns im Kurs sehr drastisch vor Augen geführt!!!