Re: Wechselsystem, Kosten und Basiswaffen
Verfasst: Di 21. Aug 2018, 15:22
wenn du recht hättest sollte sich jeder von uns noch möglichst viele Griffstücke holen ... nur, ich glaube das ehrlich gesagt nicht ...
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ich auch ned wirklichGlock1768 hat geschrieben:wenn du recht hättest sollte sich jeder von uns noch möglichst viele Griffstücke holen ... nur, ich glaube das ehrlich gesagt nicht ...
Mit fallen nur drei denkmögliche ein:gewo hat geschrieben: ich auch ned wirklich
aber es ist eine version von vielen die moeglich ist
zu jedem platz auf der WBK koennen bis zu zwei waffenzubehoere erlaubnisfrei besessen werdenburggraben hat geschrieben:Mit fallen nur drei denkmögliche ein:gewo hat geschrieben: ich auch ned wirklich
aber es ist eine version von vielen die moeglich ist
- Einzelerlaubis für genau dieses Griffstück
- Zusätzlicher Platz
- Enteignung
Gibts noch andere?
Danke, interessante Variante. Nicht registrieren geht aber nicht, die Richtlinie schreibt - wenn ich richtig gelesen habe vor - dass wesentliche Bestandteile registriert werden müssen und macht gleichtzeitig Griffstücke zu einem solchen. Platzlos registrieren würde mit einer Gesetzesänderung eventuell gehen. Administrativ halt unschön weil es dann wesentliche Teile geben müsste die keine Plätze brauchen ohne Zubehör zu sein.woolf hat geschrieben: Möglich (und vor allem einfach zu verwalten) wäre meiner Meinung nach auch folgendes:
Die Erwerbs- und Besitzvoraussetzungen von Griffstücken und Lowern werden denen der entsprechenden Waffen gleichgestellt, d.h. Pistolengriffstücke und HA-Lower darf man nur mit WBK erwerben und besitzen, sie werden aber nicht registriert und belegen auch keine Plätze auf der WBK.
Das mit Zubehör unabhängig von der Basiswaffe als Kat C geht meiner Meinung nach nicht weil in der Richtline ein Satz drinsteht das wesentliche Bestandteile in die gleiche Kategorie wie die Basiswaffe müssen.gewo hat geschrieben: zu jedem platz auf der WBK koennen bis zu zwei waffenzubehoere erlaubnisfrei besessen werden
auf jeder WBK koennen bis zu zwei waffenzubehoere erlaubnisfrei besessen werden
waffenzuebehoere werden - unabhaengig von der kategorie der basiswaffe - grundsaetlich als kat C eingestuftbund sind nur melde- aber nicht genhmigungspflichtig
usw
dein ernst?bino71 hat geschrieben: Ist keine Nummer vorhanden, wird eine Nummer eingraviert (per Laser beim Büma)
Laut Richtlinie ist der Altbestand von den Markierungspflichten ausgenommen (eigentlich aber auch von der Registrierung wenn ichs richtig lese, wobei das schwer vorstellbar ist das man das jetzt wesentliche Teil nicht nachregistrieren muss).bino71 hat geschrieben:Es werden alle Systeme (auch Lower und Griffstücke) mit den Nummern eingetragen.
In Bezug auf Feuerwaffen, die am oder nach dem ... [15 Monate nach dem
Datum des Inkrafttretens dieser Änderungsrichtlinie] in der Union
hergestellt oder in die Union eingeführt werden, stellen die Mitgliedstaaten
sicher, dass jede derartige Feuerwaffe oder wesentliche Bestandteile, die in
Verkehr gebracht werden,
a) unverzüglich nach der Herstellung und spätestens vor ihrem
Inverkehrbringen bzw. unverzüglich nach der Einfuhr in die Union mit
einer lesbaren, dauerhaften und eindeutigen Kennzeichnung versehen
wird und
b) unverzüglich nach der Herstellung und spätestens vor ihrem
Inverkehrbringen bzw. unverzüglich nach der Einfuhr in die Union
gemäß dieser Richtlinie ▌registriert worden ist.
geh zu einem de4 vier oder fuenf haendler die in oesterreich alt-deko zertifizieren duerfen ( also feststellen ob die deko nach den neuen bestimmungen ordnungsgemaess deaktiviert wurde)bino71 hat geschrieben:Lasergravur kostet sicher keine 200 Euro. Kurz nachgeschaut, 50cm² Plastik Schild, 7 Euro, Alu 12 Euro.
Meine Herren, es geht darum, daß man wieder ratet, daher ist mir diese Sinnlosigkeit eingefallen.