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Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..
Verfasst: Fr 31. Jan 2020, 06:17
von HowlingWolf
woolf hat geschrieben: Fr 31. Jan 2020, 03:16
combatmiles hat geschrieben: Do 30. Jan 2020, 12:21
ok, wenn ich EINE Glock melde mit HiCap gilt das ja für die anderen mit HICAP auch? Die sind halt noch "B" und ich kann am Stand die großen verwenden...
Conclusio von der gestrigen Roadshow: du darfst auch an den anderen Glocks Hi-Cap Mags anstecken (nicht nur am Stand!), aber in Summe gleichzeitig immer nur so viele wie du 17/1/7 Genehmigung auf der WBK hast. Du darfst die Mags also nicht nur an die eine Glock anstecken, die als 17/1/7 gemeldet wird.
Hat mich auch etwas verwundert, wurde aber mehrmals so bestätigt.
Gilt das auch, wenn man Magazinsaltbestand nach §17/1/9 bzw. 17/1/10 hat?
Beispiel:
2x §17/1/7 (KW mit "großen" Magazinen)
2x §17/1/8 (LW-HA mit "großen" Magazinen)
5x §17/1/10 ("Große" Magazinen ohne passenden HA)
5x B
Wenn jetzt ein neuer HA auf einem B-Platz gemeldet wird, zu dem die Altbestandsmagazine (§17/1/10) passen, gilt diese Regel dann auch für diesen?
Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..
Verfasst: Fr 31. Jan 2020, 07:39
von HowlingWolf
woolf hat geschrieben: Fr 31. Jan 2020, 07:16
HowlingWolf hat geschrieben: Fr 31. Jan 2020, 06:17
Wenn jetzt ein neuer HA auf einem B-Platz gemeldet wird, zu dem die Altbestandsmagazine (§17/1/10) passen, gilt diese Regel dann auch für diesen?
Ja, auch das wurde explizit bestätigt.
Kann man auch umgekehrt daraus schließen, dass man "passende Magazine, platzfrei" für alle besessenen Waffen kaufen darf, die auf diese Weise zu Kat. A werden können, und nicht nur für jene, die explizit im ZWR auf einem A-Platz liegen?
Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..
Verfasst: Fr 31. Jan 2020, 09:01
von martin
HowlingWolf hat geschrieben: Fr 31. Jan 2020, 07:39
Kann man auch umgekehrt daraus schließen, dass man "passende Magazine, platzfrei" für alle besessenen Waffen kaufen darf, die auf diese Weise zu Kat. A werden können, und nicht nur für jene, die explizit im ZWR auf einem A-Platz liegen?
Das wäre schön, spielt es aber leider nicht.
§17 (3) ... Der Erwerb, der Besitz und das Führen von Magazinen gemäß Abs. 1 Z 9 und 10 für Schusswaffen, die aufgrund einer Bewilligung nach Abs. 1 Z 7, 8 oder 11 besessen werden, bedarf keiner gesonderten Bewilligung. ...
Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..
Verfasst: Fr 31. Jan 2020, 09:35
von Promo
Das Gesetz ist sehr wenig praxistauglich und die Auslegung durch die Behörde ist oftmals nicht nachvollziehbar und widersprüchlich. Nachdem der aktuelle Stand auch den Behörden unglaublich viel Arbeit beschert, sollten auch diese ein Interesse an einer Abänderung des Gesetzes haben. Die Schusswaffen selbst sollten aus der Kategorie A herausfallen und lediglich das Magazin zu einem verbotenen Gegenstand werden, der rechtmäßige Besitzer aber gleichzeitig neben dem Besitz auch zur Verwendung in seinen Waffen berechtigt sein (noch idealer: analog der "Jäger-Regelung" sollten beispielsweise "Altbesitzer" und Sportschützen (wie aktuell) per Vermerk auf WBK/WP zum Erwerb von verbotenen Magazinen berechtigt werden, diese aber nicht erfasst werden). Damit wäre die Arbeit mehr als nur halbiert, der "Sicherheitsgewinn" wird nicht verändert und wir ersparen uns all die Rechtsdiskussionen.
Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..
Verfasst: Fr 31. Jan 2020, 09:36
von HowlingWolf
martin hat geschrieben: Fr 31. Jan 2020, 09:01
HowlingWolf hat geschrieben: Fr 31. Jan 2020, 07:39
Kann man auch umgekehrt daraus schließen, dass man "passende Magazine, platzfrei" für alle besessenen Waffen kaufen darf, die auf diese Weise zu Kat. A werden können, und nicht nur für jene, die explizit im ZWR auf einem A-Platz liegen?
Das wäre schön, spielt es aber leider nicht.
§17 (3) ... Der Erwerb, der Besitz und das Führen von Magazinen gemäß Abs. 1 Z 9 und 10 für Schusswaffen, die aufgrund einer Bewilligung nach Abs. 1 Z 7, 8 oder 11 besessen werden, bedarf keiner gesonderten Bewilligung. ...
Das sehe ich nicht so. Wenn ich jede meiner B-Waffen auch abseits des behördlich genehmigten Schießstandes unter den oben genannten Bedingungen (nicht mehr Waffen mit angesteckten "großen" Magazinen als entsprechende Plätze auf der WBK) zu einer Z7 resp. Z8 machen darf, besitze ich sie ja implizit "aufgrund einer Bewilligung Nach Abs. 1 Z7 oder Z8". Ansonsten dürfte ich das ja garnicht...
Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..
Verfasst: Fr 31. Jan 2020, 10:32
von martin
HowlingWolf hat geschrieben: Fr 31. Jan 2020, 09:36
Das sehe ich nicht so. Wenn ich jede meiner B-Waffen auch abseits des behördlich genehmigten Schießstandes unter den oben genannten Bedingungen (nicht mehr Waffen mit angesteckten "großen" Magazinen als entsprechende Plätze auf der WBK) zu einer Z7 resp. Z8 machen darf, besitze ich sie ja implizit "aufgrund einer Bewilligung Nach Abs. 1 Z7 oder Z8". Ansonsten dürfte ich das ja garnicht...
Wenn das so wäre dürfte man mit jeweils einer einzigen Bewilligung nach Z7 und Z8 für alle B Waffe die man besitzt Hicap Magazine nachkaufen, so ein Persilschein ist wohl nicht im Sinne des Gesetzgebers.
Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..
Verfasst: Fr 31. Jan 2020, 10:45
von Balistix
woolf hat geschrieben: Fr 31. Jan 2020, 10:19
HowlingWolf hat geschrieben: Fr 31. Jan 2020, 07:39
Kann man auch umgekehrt daraus schließen, dass man "passende Magazine, platzfrei" für alle besessenen Waffen kaufen darf, die auf diese Weise zu Kat. A werden können, und nicht nur für jene, die explizit im ZWR auf einem A-Platz liegen?
Weitere Magazine nachkaufen ist lt. Aussage nur für die als Z7 od. Z8 gemeldeten Waffen erlaubt, d.h. das Magazin muss zur Waffe passen.
Wie das in der Praxis sinnvoll geprüft werden soll...keine Ahnung...
Behördenseitig wird da wohl bei der ZWR Meldung dieses Magazins ein Lamperl angehen, wenn es zu keiner Waffe passt und kein Magazinplatz frei ist

Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..
Verfasst: Fr 31. Jan 2020, 10:52
von Papa Bär
Ich frag mich grad welchen vorteil es überhaupt hat, eine 17/1/7 oder 17/1/8 Meldung zumachen.
Oder MUSS ich das tun, wenn ich ein Magazin besitze, das böse ist und in eine meiner Waffen passt?
Wäre nicht eine 17/1/9 oder 17/1/10 Meldung völlig ausreichend?
Wenn ich mir das aber nicht aussuchen kann, wenn ich ein hiCap habe und die betroffene Waffe dann 17/1/x wird...wie ist das dann bei Mags die sowohl in Fausfeuerrwaffen UND in Halbautomaten passen?
Btw, stört nur mich die Unterscheidung zwischen Fausfeuerwaffen und Schusswaffen? Sind Pistolen keine Schusswaffen???
Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..
Verfasst: Fr 31. Jan 2020, 10:54
von HowlingWolf
Balistix hat geschrieben: Fr 31. Jan 2020, 10:45
Behördenseitig wird da wohl bei der ZWR Meldung dieses Magazins ein Lamperl angehen, wenn es zu keiner Waffe passt und kein Magazinplatz frei ist
Das bezweifle ich. Das Magazin "Unbekannt, S/N 0000, Kaliber .223 Remington" könnte auch von uns keiner einer Waffe zuordnen...
Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..
Verfasst: Fr 31. Jan 2020, 10:55
von combatmiles
Papa Bär hat geschrieben: Fr 31. Jan 2020, 10:52
Ich frag mich grad welchen vorteil es überhaupt hat, eine 17/1/7 oder 17/1/8 Meldung zumachen.
Oder MUSS ich das tun, wenn ich ein Magazin besitze, das böse ist und in eine meiner Waffen passt?
Wäre nicht eine 17/1/9 oder 17/1/10 Meldung völlig ausreichend?
Wenn ich mir das aber nicht aussuchen kann, wenn ich ein hiCap habe und die betroffene Waffe dann 17/1/x wird...wie ist das dann bei Mags die sowohl in Fausfeuerrwaffen UND in Halbautomaten passen?
Btw, stört nur mich die Unterscheidung zwischen Fausfeuerwaffen und Schusswaffen? Sind Pistolen keine Schusswaffen???
der Vorteil ist/soll sein dass du Mags für diese nachkaufen kannst...
Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..
Verfasst: Fr 31. Jan 2020, 10:59
von HowlingWolf
Papa Bär hat geschrieben: Fr 31. Jan 2020, 10:52
Wenn ich mir das aber nicht aussuchen kann, wenn ich ein hiCap habe und die betroffene Waffe dann 17/1/x wird...wie ist das dann bei Mags die sowohl in Fausfeuerrwaffen UND in Halbautomaten passen?
Ich zitiere mich mal selbst (aus einem anderen Thread):
HowlingWolf hat geschrieben: Mi 29. Jan 2020, 16:17
gewo hat geschrieben: Mi 29. Jan 2020, 16:00
das aendert aber doch nix am stueckzahlproblem ...
es kann nur ENTWEDER als 17/1/7 ODER als 17/1/8 erfasst werden ...
Du meinst "§17/1/7 passendes Magazin >20, platzfrei" oder "§17/1/8 passendes Magazin >10, platzfrei". Stimmt, das kann sich der SB dann aussuchen.
Aber wo siehst du das Stückzahlproblem?
Solange die zugehörigen Waffen entsprechend eingetragen werden sehe ich da kein Problem.
Wo steht dass ein Magazin nur den Altbestand für
eine Z7 oder Z8 Waffe begründen kann?
Balistix hat geschrieben: Mi 29. Jan 2020, 16:10
Baxter hat geschrieben: Mi 29. Jan 2020, 15:54
Moment das wollte ich nicht sagen. Die Zuordnung habe ich nicht in der Meldung gemacht (davon wusste ich nichts), sondern die musste der SB bei der EIngabe ins ZWR treffen und er hat dann mündlich mich befragt wo denn welche Magazine dazu passen.
Die Meldung umfasste nur die Stückzahl und Angaben nach §58(20)
Ja, eben. Bei mir steht aktuell im Entwurf "folgende Schusswaffe samt großer Magazine". Keine Details zu den Magazinen whatsoever.
Dann ändere das auf "folgende/s Magazin/e passen sowohl in meine zum Stichtag besessene Waffe x als auch meine zum Stichtag besessene Waffe y".
Wie gesagt, sie sind im ZWR nicht einer bestimmten Waffe zugeordnet.