Re: Antworten bei Kontrolle für Fragen zu Wechselsystme
Verfasst: Mo 3. Mai 2021, 09:41
die 4 Griffstücke sind glücklicherweise lt Gesetz "bedürfnisfrei erwerbbar" und genau net mehr wie de Plastikdildos der Frau im Nachtkastl... is so...
Das österreichische Waffenforum
https://www.pulverdampf.com/
In diesem Fall vermute ich, dass die Hausdurchsuchung -wie schon vielfach hier erwähnt - das Auffinden legaler und vorschriftsgemäß gemeldeter Wechselsystem und Waffen sowie frei erhältlicher Griffstücke das geringste Problem sind. Was will die Behörde dann machen? Waffenverbot.. aber das fasst derjenigewelche eh schon wegen dem Grund der Hausdurchsuchung aus... ich denke da an die Zuverlässigkeit.. die wird das einzige sein, womit die Behörde eine Handhabe hat... die ordnungsgem. gemeldeten Gerätschaften werden wohl einkassiert..Promo hat geschrieben: Mo 3. Mai 2021, 09:39 Quizfrage: Stellt euch vor, es gibt bei einem Waffenbesitzer eine Hausdurchsuchung, der bei 2 Plätzen auf der WBK ganz vorschriftsgemäß ein AR15 und ein S&W 686er sowie 4 Glock "Wechselsysteme" gemeldet sind, und in irgendeinem anderen Kastl werden die 4 nummerngleichen Glock Griffstücke zu den "Wechselsystemen" gefunden. Was denkt das Forum wird die Behörde dann machen?
Jeder kundige exekutivbeamte wird die schulter zucken und evt sagen:Promo hat geschrieben: Mo 3. Mai 2021, 09:39 Quizfrage: Stellt euch vor, es gibt bei einem Waffenbesitzer eine Hausdurchsuchung, der bei 2 Plätzen auf der WBK ganz vorschriftsgemäß ein AR15 und ein S&W 686er sowie 4 Glock "Wechselsysteme" gemeldet sind, und in irgendeinem anderen Kastl werden die 4 nummerngleichen Glock Griffstücke zu den "Wechselsystemen" gefunden. Was denkt das Forum wird die Behörde dann machen?
sorry, da hast du mich jetzt miss verstanden ... es ging mir nicht um die Kontrollen alle 5 Jahre, sondern generell das Thema Waffenbesitz, reale Gefahr <> öffentliche Meinung, Gesetzesverschärfungen, ...Polaris hat geschrieben: Mo 3. Mai 2021, 09:32Der kontrollierende Beamte ist aber keine Behörde, lediglich mit einem Behördenauftrag unterwegs. Da steht drauf: Kontrolliere Waffen Kat B und deren Verwahrung sowie aktuellen Befähigungsnachweis. Und dann eine Liste mit allem ,was ich sehen muss.Glock1768 hat geschrieben: Mo 3. Mai 2021, 09:04 Aber nichts für ungut, denn der Gesetzgeber ist gerade beim Thema Waffen mehr als übersensibel und Fakten sind hier oftmals chancenlos gegenüber Emotionen.
Abgesehen davon, dass mich die Materie interessiert und ich gern mit den Parteien darüber plausche, wenns für die OK ist, mache ich da genau gar nichts. Alles, was ich mehr mache, wäre eine Kompetenzüberschreitung und kann am Ende gar noch gefährlich für mich werden. Nein danke, nicht wegen so einer Lappalie wie einer Verwahrungsüberprüfung. Da gehts um viel zu wenig, als dass ich mich dafür in die Nesseln setz.
Ich kenne auch die Horrorgeschichten von Leuten, die bei Kontrollen was weiß ich welcher Vergehen und Nichtigkeiten bezichtigt werden. Allerdings alle nur von hier. In der Kollegenschaft ist man wie gesagt unisono froh, wenn die Kontrolle vorbei ist. Macht keinem wirklich Spaß und Sinn sieht man auch nicht viel dahinter. Deshalb wird das korrekt und sauber abgehandelt und gut ists.
Eine negative Beurteilung einer Kontrolle, welche ein behördliches Waffenverbot nach sich zog, hab ich auch schon ausgestellt - Nur, damit ihr ungefähr die Relationen versteht und euch evtl über einen Lower keine Sorgen mehr macht:
Kontrolle bei einem Anwalt - dieser hat die Waffe (ein Revolver) nach eigener Angabe im Büro und nicht daheim, ergo kommt der Akt zu uns da die Kanzlei in meinem Rayon ist. Bei Eintreffen freundliche Begrüßung, Kaffee wird angeboten, man lehnt dankend ab. Kurz darauf Hektik im Büro, der Anwalt findet die Krachn nicht. Er bittet uns, beim Suchen zu helfen "sie muss hier wo sein". Als er sie zwischen zwei Aktenstapeln findet, zielt er erst mal mit Finger am Abzug (unbewusst!) auf Kollegin und mich. Natürlich war das Ding geladen.
Noch Fragen?
Es gibt jede Menge Gründe für Hausdurchsuchungen, die weder ein Waffenverbot rechtfertigen noch irgendetwas mit Waffen zu tun haben. Selber im Bekanntenkreis erlebt: Hausdurchsuchung bei Waffenbesitzer wegen Finanzgeschichten. Waffen haben die Beamten nicht interessiert, obwohl er selber auf vorhandene Waffen hinwies. Wie ich das verstehe haben die Beamten dann auch einen konkreten Auftrag, bestimmte Dinge zu suchen und mitzunehmen (z.B. Papiere und Datenträger).Polaris hat geschrieben: Mo 3. Mai 2021, 09:40 ...
- Eine HD muss eine Ursache haben, die in sich vermutlich schon ein Waffenverbot rechtfertigt
Können sie haben, muss aber nicht sein. Wenn sie diesen konkreten Auftrag haben bestimmte Dinge zu suchen und mitzunehmen, hat man das Recht ihnen diese Dinge freiwillig zu übergeben, womit sich der Durchsuchungsbefehl automatisch erübrigt. Dann darf die Durchsuchung gar nicht mehr stattfinden.rider650 hat geschrieben: Mo 3. Mai 2021, 11:23 Wie ich das verstehe haben die Beamten dann auch einen konkreten Auftrag, bestimmte Dinge zu suchen und mitzunehmen (z.B. Papiere und Datenträger).
das gilt dann auch wieder nur für den jeweiligen Behördenvertreter und seine Ansicht ...Woyzeck hat geschrieben: Mo 3. Mai 2021, 12:34 Ist eigentlich schon mal jemand auf die Idee gekommen, die paar relevanten Fragen bei der Behörde zu platzieren und kann uns mitteilen, was deren Antwort war ?
es gibt hunderte waffenbehoerden in oesterreichWoyzeck hat geschrieben: Mo 3. Mai 2021, 12:34 Ist eigentlich schon mal jemand auf die Idee gekommen, die paar relevanten Fragen bei der Behörde zu platzieren und kann uns mitteilen, was deren Antwort war ?
ja das wird wohl so seinMr. Danger hat geschrieben: Mo 3. Mai 2021, 13:27 Probleme mit Wechselsystemen und Griffstücken werden hauptsächlich die Poser und Poster bekommen.
Die Behörde muss, wenn sie auf einen potentiell ungesetzlichen Zustand hingewiesen wird, handeln. Stell dir vor, sie bekommt vom kontrollierenden Beamten, aus welchem Grund auch immer, den schriftlichen Hinweis, der kontrollierte Waffenbesitzer hat statt zwei Kat.B und vier Wechselsysteme sechs komplette zusammengebaute Schusswaffen zuhause liegen, die alle vollständig in sich nummerngleich sind. Natürlich könnte der Beamte das einstellen und sagen hat es halt versehentlich zusammen gebaut, aber welchem Risiko setzt er sich dabei aus, wenn die kontrollierte Person z.B. eine Straftat mit diesen Waffen begeht und die Frage aufkommt, wie jemand, der nur eine Berechtigung für zwei Schusswaffen hatte, plötzlich aber z.B. fünf weitere Personen bewaffnen konnte, und die Behörde in Kenntnis hierüber nichts unternommen hat.Polaris hat geschrieben: Mo 3. Mai 2021, 09:40 Na da wäre ich aber gespannt, was die Behörde dann macht. Bist du etwa Behörde, dass du das so genau vorhersehen kannst?
Mehrere Probleme mit diesem Posting:
- Behörden wird rechtliche Willkür vorgeworfen
- alle Behörden werden verhaltensgleich dargestellt
- Eine HD muss eine Ursache haben, die in sich vermutlich schon ein Waffenverbot rechtfertigt
Das liest sich wie eine Umkehrung der "Platzbeschränkung", a la "Grundsätzlich darf man Plätzezahl * 2 an Waffen besitzen, aber nie mehr als die Plätzezahl davon dürfen zusammengebaut sein." .Lexman1 hat geschrieben: Mo 3. Mai 2021, 10:30 Wenn nun zufälligerweise ein paar Griffstücke die selbe Nummer wie deine WS haben, ist es vielleicht interessant aber immer noch egal bzw legal, da du sie dem Händler womöglich zum umbauen abgekauft hast, oder whatever. Ich kann ja die Griffstücke wie schon mehrmals zuvor erwähnt auch für verschiedene Zwecke anpassen bzw entsprechend verändern und brauche deshalb mehrere Varianten davon.
So wie ich sag, 1.Ebene schon nen Fehler gemacht...combatmiles hat geschrieben: Mo 3. Mai 2021, 09:31 so wie´s Polaris sagt seh ich es auch!
1.Ebene:
der User der vergessen hat das WS "zu trennen" bzw zammbaut lagert (könnt mir net passieren)
2. Ebene:
die Waffenkontrolle, ich hab mein Zeugs so gelagert, dass auch nicht ansatzweise irgendwas falsch interpretiert werden kann.
3. Ebene:
der kontrollierende Beamte. So wie Polaris sagt, die haben im Prinzip auch meist Null Bock auf irgendeinen sinnlosen Stress bzw hab ich noch keinen erlebt der irgendwas "konstruieren" wollte.
4. Ebene:
der Sb der Behörde. Es gibt "verhaltensauffällige" SB´s bzw Behörden. aber es ist lt Gesetz möglich dass man ein WS besitzt ohne Basiswaffenbindung. Das kann man (falls was schriftliches kommt) dem SB ja mit Verweis auf die entsprechende Stelle im Gesetzestext ja mitteilen..
und ja, ich denke auch die LWB konstruieren sich hier SELBER die neuen Verschärfungen...