Welche .223 genau? FMJ?evo86 hat geschrieben: Zur Info weil selbst probiert.
9mm schafft bei Hochlochziegelmauerwerk gerade mal die erste Kamer, also ca. 4-6cm.
223ig geht bei einer 25iger Mauer glatt durch.
Das Forum ist wieder in Betrieb. Es wurde auf die aktuellsten Server und Datenbankversionen aktualisert und auf einen schnelleren Server verlegt.
Zwei Anmeldeprobleme (Meldung "Ungültiges Formular" und "zu viele falsche Einloggversuche") wurden behoben.
Es scheint dzt noch ein Problem mit Neuregistrierungen (SQL-Fehler) zu bestehen, das ist in Arbeit.
Solltet Ihr auf weitere Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.
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Notwehrüberschreitung(en)
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Notwehrüberschreitung(en)
- Vintageologist
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- Registriert: So 9. Mai 2010, 16:14
- Wohnort: Wien 14
Re: Notwehrüberschreitung(en)
Gibt es eigentlich bestätigte (und damit mein ich schwarz auf weiß) Fälle, wo jemand in Notwehr gehandelt hat (und damit meine ich nicht nachschießen, auf Unbewaffnete feuern oder TM HP verwenden) und trotzdem das Nachsehen hatte?
Viele verwechseln hier glaube ich das "es wurde ein Verfahren eingeleitet" mit einer Verurteilung. Denn wenn jemand an- oder erschossen wird, MUSS ein Verfahren eingeleitet werden. Im Zuge dieses ist dann eben zu klären, ob es Notwehr war oder nicht.
Viele verwechseln hier glaube ich das "es wurde ein Verfahren eingeleitet" mit einer Verurteilung. Denn wenn jemand an- oder erschossen wird, MUSS ein Verfahren eingeleitet werden. Im Zuge dieses ist dann eben zu klären, ob es Notwehr war oder nicht.
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"A Russian Mosin is more or less a spear that happens to fire bullets."
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- .357 Magnum
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- Registriert: Do 3. Jun 2010, 10:24
- Wohnort: ....wo der Aar noch haust..
Re: Notwehrüberschreitung(en)
Hallo!
Also wenn man von jemanden (möglicherweise aus einem anderen friedliebenden Kulturkreis) verbal mit dem Umbringen bedroht wird und dieser einen dann auch noch an der Schulter packt und man zieht - nur zur Drohung wohlgemerkt - einen "scharfen" Gegenstand - woraufhin der andere sich das mit dem Totschlagen dann doch anders überlegt hat man schon eine Notwehrüberschreitung - weil man ist ja noch nicht verletzt, tot oder sonstwas...
Oder man wird im Park im Park als Frau von einem Mann der einheimischen Elite angegrapscht und beschimpft und zieht einen Pfefferspray und nebelt den Herren ein - Notwehrüberschreitung weil man ist ja noch nicht vergewaltigt oder verprügelt...
Anmerkung: Als Frau ist man für Männer eines bestimmten Kulturkreises sowieso nur Abschaum - und wenn sie dann auch einen kurzen Rock trägt Freiwild und Abschaum...
Und übrigens gibts gerade für Frauen die tollen Sicherheits-Tipps der Kategorie - was gehens denn dort (16:00 Uhr nachmittags) usw.
Oder einem Drogendealer den man zu verstehen gibt das er sich schleichen soll weil das ein öffentlicher Raum ist und nicht seine persönliche Dealwiese auf der er sich beim "arbeiten" gestört fühlt...
Einsatz von Kampfsporttechniken - Notwehrüberschreitung
usw.
Und erst wenn man eine Schußwaffe gebraucht um seine Familie zu schützen ist man sowieso vor dem Richter und muß sich rechtfertigen warum man sich bzw. warum sich nicht alle ausrauben, totschlagen oder vergewaltigen hat lassen.
Die Polizei selbst hat ja Verständnis dafür aber landet es beim Gericht kann man nur mehr beten und so wie es bei uns derzeit aussieht hilft dann nicht einmal das...
Diese Liste bezüglich Notwehr könnte man noch lange weiterführen sogar ohne das Thema Schußwaffen überhaupt zu streifen.
Aber wie im Forum schon gesagt besser von 12 verurteilt als von 6 getragen.
Und übrigens wird es immer schlimmer auch wenn die Medien anderes verlauten.
Grüße
Sonnwend
Also wenn man von jemanden (möglicherweise aus einem anderen friedliebenden Kulturkreis) verbal mit dem Umbringen bedroht wird und dieser einen dann auch noch an der Schulter packt und man zieht - nur zur Drohung wohlgemerkt - einen "scharfen" Gegenstand - woraufhin der andere sich das mit dem Totschlagen dann doch anders überlegt hat man schon eine Notwehrüberschreitung - weil man ist ja noch nicht verletzt, tot oder sonstwas...
Oder man wird im Park im Park als Frau von einem Mann der einheimischen Elite angegrapscht und beschimpft und zieht einen Pfefferspray und nebelt den Herren ein - Notwehrüberschreitung weil man ist ja noch nicht vergewaltigt oder verprügelt...
Anmerkung: Als Frau ist man für Männer eines bestimmten Kulturkreises sowieso nur Abschaum - und wenn sie dann auch einen kurzen Rock trägt Freiwild und Abschaum...
Und übrigens gibts gerade für Frauen die tollen Sicherheits-Tipps der Kategorie - was gehens denn dort (16:00 Uhr nachmittags) usw.
Oder einem Drogendealer den man zu verstehen gibt das er sich schleichen soll weil das ein öffentlicher Raum ist und nicht seine persönliche Dealwiese auf der er sich beim "arbeiten" gestört fühlt...
Einsatz von Kampfsporttechniken - Notwehrüberschreitung
usw.
Und erst wenn man eine Schußwaffe gebraucht um seine Familie zu schützen ist man sowieso vor dem Richter und muß sich rechtfertigen warum man sich bzw. warum sich nicht alle ausrauben, totschlagen oder vergewaltigen hat lassen.
Die Polizei selbst hat ja Verständnis dafür aber landet es beim Gericht kann man nur mehr beten und so wie es bei uns derzeit aussieht hilft dann nicht einmal das...
Diese Liste bezüglich Notwehr könnte man noch lange weiterführen sogar ohne das Thema Schußwaffen überhaupt zu streifen.
Aber wie im Forum schon gesagt besser von 12 verurteilt als von 6 getragen.
Und übrigens wird es immer schlimmer auch wenn die Medien anderes verlauten.
Grüße
Sonnwend
Re: Notwehrüberschreitung(en)
Nein, war 2007:Failboy hat geschrieben:Mit "vor einigen Jahren" meinst du "vor der Jahrtausendwende", oder?
http://wien.orf.at/stories/172253/
Trenck
"Hinter ihrem Gerede von Diversität, Demokratie und Toleranz steckt nichts anderes als der unverhohlene Wunsch, Widerspruch, Kritik und schlussendlich die Freiheit selbst zu eliminieren."
Javier Milei
Javier Milei
Re: Notwehrüberschreitung(en)
Für mich polemisches Gequatsche das mit der Realität wenig zu tun hat...aber manche glauben halt auch nur das, was sie glauben wollen. In den meisten von dir geschilderten Szenarien wird in Österreich garnichts passieren...aber das erstmal ermittelt werden muss ist ja ganz normal und auch gut so...oder soll einfach deiner Aussage geglaubt werden, weil du einer der guten, echten Österreicher bist...und der andere ja "nur" ein Ausländern ist?sonnwend hat geschrieben:Hallo!
Also wenn man von jemanden (möglicherweise aus einem anderen friedliebenden Kulturkreis) verbal mit dem Umbringen bedroht wird und dieser einen dann auch noch an der Schulter packt und man zieht - nur zur Drohung wohlgemerkt - einen "scharfen" Gegenstand - woraufhin der andere sich das mit dem Totschlagen dann doch anders überlegt hat man schon eine Notwehrüberschreitung - weil man ist ja noch nicht verletzt, tot oder sonstwas...
Oder man wird im Park im Park als Frau von einem Mann der einheimischen Elite angegrapscht und beschimpft und zieht einen Pfefferspray und nebelt den Herren ein - Notwehrüberschreitung weil man ist ja noch nicht vergewaltigt oder verprügelt...
Anmerkung: Als Frau ist man für Männer eines bestimmten Kulturkreises sowieso nur Abschaum - und wenn sie dann auch einen kurzen Rock trägt Freiwild und Abschaum...
Und übrigens gibts gerade für Frauen die tollen Sicherheits-Tipps der Kategorie - was gehens denn dort (16:00 Uhr nachmittags) usw.
Oder einem Drogendealer den man zu verstehen gibt das er sich schleichen soll weil das ein öffentlicher Raum ist und nicht seine persönliche Dealwiese auf der er sich beim "arbeiten" gestört fühlt...
Einsatz von Kampfsporttechniken - Notwehrüberschreitung
usw.
Und erst wenn man eine Schußwaffe gebraucht um seine Familie zu schützen ist man sowieso vor dem Richter und muß sich rechtfertigen warum man sich bzw. warum sich nicht alle ausrauben, totschlagen oder vergewaltigen hat lassen.
Die Polizei selbst hat ja Verständnis dafür aber landet es beim Gericht kann man nur mehr beten und so wie es bei uns derzeit aussieht hilft dann nicht einmal das...
Diese Liste bezüglich Notwehr könnte man noch lange weiterführen sogar ohne das Thema Schußwaffen überhaupt zu streifen.
Aber wie im Forum schon gesagt besser von 12 verurteilt als von 6 getragen.
Und übrigens wird es immer schlimmer auch wenn die Medien anderes verlauten.
Grüße
Sonnwend
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Notwehrüberschreitung(en)
Weil es gerade aktuell ist (Deutschland):
http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,765294,00.html
http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,765294,00.html
When speaking in public, try to be like a woman's skirt: long enough to be respectable but short enough to be interesting.
Re: Notwehrüberschreitung(en)
Schlimm für die Familie, schon klar, aber wenn man mit dem Feuer spielt, muss man damit rechnen (sich) zu verbrennen. Genau wie man damit mit rechnen muss vom Pferd zu fallen wenn man reitet. Wenn man krumme Dinger dreht muss man auch damit rechnen erwischt zu werden, oder das sich jemand, wie in diesem Fall, zu Wehr setzt.
Ich persönlich habe hier kein Mitleid mit den Tätern...
just my 2 Cents
franky
Ich persönlich habe hier kein Mitleid mit den Tätern...
just my 2 Cents
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Warum mit einem Six Pack zufrieden geben wenn man ein ganzes Fass haben kann.....
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Re: Notwehrüberschreitung(en)
Verdient.Expat hat geschrieben:Weil es gerade aktuell ist (Deutschland):
http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,765294,00.html
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Re: Notwehrüberschreitung(en)
Jeder "Beruf" hat sein Risiko.Wenn man krumme Dinger dreht muss man auch damit rechnen erwischt zu werden, oder das sich jemand, wie in diesem Fall, zu Wehr setzt.
Laut Spiegel ist der Rentner auch ein bisserl schuld daran das er überfallen wurde...

Den Tipp, den wohlhabenden Rentner aus Sittensen zu überfallen, haben die Männer aus dem Rotlichtmilieu bekommen. Ernst B., ein ehemaliger Bestattungsunternehmer, verkehrt trotz seiner 77 Jahre öfter mal in Nachtclubs. Er beginnt eine Beziehung zu einer Bardame, die seine Enkelin sein könnte, finanziert ihr ein Mercedes-Coupé, mehrere Reitpferde und eine Eigentumswohnung. Und er lädt sie regelmäßig in seine Villa ein. "Ich kriege alles von ihm, was ich brauche", schwärmt die junge Frau bei Bekannten.
Auch Lorella P., eine Freundin der Geliebten, darf des Öfteren mit nach Sittensen kommen. Die 21-jährige Deutsche ist schwer beeindruckt von der Ausstattung des Hauses. Der gediegene Wohlstand bringt sie offenbar auf eine infame Idee.
Mit ihrem Handy filmt Lorella P. heimlich die Inneneinrichtung, macht sich Notizen über den Standort des Tresors und die Position der Alarmanlagen, fertigt eine Lageskizze. Den jungen Männern aus Neumünster, die sie aus der DiscoSzene kennt, präsentiert sie laut Staatsanwaltschaft einen anscheinend perfekten Überfallplan. Sie fährt mit ihnen zwecks Einweisung zur Villa, auch Labinot S. ist mit dabei, und sie erklärt ihnen aus der Nähe die Örtlichkeiten
Don't steal! - The government hates competition!
"Würden die Menschen verstehen, wie unser Geldsystem funktioniert, hätten wir eine Revolution – und zwar schon morgen früh." Henry Ford
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Re: Notwehrüberschreitung(en)
Für mich polemisches Gequatsche das mit der Realität wenig zu tun hat...aber manche glauben halt auch nur das, was sie glauben wollen. In den meisten von dir geschilderten Szenarien wird in Österreich garnichts passieren...aber das erstmal ermittelt werden muss ist ja ganz normal und auch gut so...oder soll einfach deiner Aussage geglaubt werden, weil du einer der guten, echten Österreicher bist...und der andere ja "nur" ein Ausländern ist?[/quote]
Schönredner und Schwätzer haben wir schon genug also spar dir das Stänkern und geh auf irgendeinen Schießplatz und mach weiter bumm, bumm mit deinen tollen Waffen wenn du schon von der Realität nichts hören willst.
UND JA ICH BIN ÖSTERREICHER UND AUCH STOLZ DARAUF.
NOCH FRAGEN?
Schönredner und Schwätzer haben wir schon genug also spar dir das Stänkern und geh auf irgendeinen Schießplatz und mach weiter bumm, bumm mit deinen tollen Waffen wenn du schon von der Realität nichts hören willst.
UND JA ICH BIN ÖSTERREICHER UND AUCH STOLZ DARAUF.
NOCH FRAGEN?
Re: Notwehrüberschreitung(en)
Wer Wind sät wird Sturm ernten. blöder Satz aber manchmal stimmt es.Expat hat geschrieben:Weil es gerade aktuell ist (Deutschland):
http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,765294,00.html
Tut mir leid aber ich habe selten mit Tätern mitleid und hier auch wieder nicht.
Für Rechtschreibfehler übernehme ich keine Haftung....
Re: Notwehrüberschreitung(en)
Reichtum zur Schau zu stellen ist eine Einladung für Verbrecher?rubylaser694 hat geschrieben:Laut Spiegel ist der Rentner auch ein bisserl schuld daran das er überfallen wurde...![]()
Mag sein, das legitimiert dennoch nicht die Tat. Genausowenig ist eine Frau die sich lasziv kleidet mitschuld an einer Vergewaltigung.
Wer sich in Gefahr begibt muss mit den Folgen rechnen. Genauso gut könnte man den Staat anklagen. Er ist schuld, dass sich Verbrecher in Sicherheit wähnen, weil beim Durchschnittsbürger nicht mit Gegenwehr zu rechnen ist.
Ich finde es falsch, dass das Opfer den Täter offenbar auf der Flucht erschossen hat aber trotzdem sehe ich keine Schuld bei ihm. Mit falsch meine ich nur, ich hätte wahrscheinlich nicht so gehandelt. Die Betonung liegt jedoch auf "wahrscheinlich" denn wer nicht in der Situation war hat leicht reden.
So, und morgen geh ich wieder auf den Schießstand und mache auch bumm bumm.... mit meiner ach so tollen Waffe. Was immer solche Kommentare bringen sollen, vor allem aus dem Munde von Personen die anderen Polemik vorwerfen.
Speak softly and carry a big stick.
Wer zieht bloß den Wecker im Krokodil immer wieder auf?

Wer zieht bloß den Wecker im Krokodil immer wieder auf?

Re: Notwehrüberschreitung(en)
sogar 2 fragen:sonnwend hat geschrieben:BigBen hat geschrieben:Für mich polemisches Gequatsche das mit der Realität wenig zu tun hat...aber manche glauben halt auch nur das, was sie glauben wollen. In den meisten von dir geschilderten Szenarien wird in Österreich garnichts passieren...aber das erstmal ermittelt werden muss ist ja ganz normal und auch gut so...oder soll einfach deiner Aussage geglaubt werden, weil du einer der guten, echten Österreicher bist...und der andere ja "nur" ein Ausländern ist?
Schönredner und Schwätzer haben wir schon genug also spar dir das Stänkern und geh auf irgendeinen Schießplatz und mach weiter bumm, bumm mit deinen tollen Waffen wenn du schon von der Realität nichts hören willst.
UND JA ICH BIN ÖSTERREICHER UND AUCH STOLZ DARAUF.
NOCH FRAGEN?
- überfordert dich die zitier-funktion bereits?
- hälst du es für sonderlich intelligent, den admin des forums so anzusteigen? ich habe nur meine meinung dazu geäußert...und das was du "realität" nennst, ist auch nichts anderes als deine meinung.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Notwehrüberschreitung(en)
Ad. SONNWEND:
Aus Ihren Ausführungen lese ich heraus, dass Sie von Notwehrrecht keine Ahnung haben. Alle Ihre Beispiele sind herbeigeredeter Stumpfsinn ohne Anführung reeller Vorkommnisse und dabei noch latent Ausländerfeindlich!
Man kann nicht bestreiten, dass es kriminelle Elemente unter den in Österreich lebenden Ausländern bzw. Migranten gibt, aber Ihre Wortwahl lässt darauf schließen, dass Sie alle in einen Topf werfen und das ist ganz einfach abzulehnen.
Nochmal für Sie zum langsam mitlesen: "Notwehr ist in Österreich in § 3 StGB geregelt. Es ist erlaubt, sich der Verteidigung zu bedienen, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren.
und weiter
Falls nur ein geringer Schaden droht, muss die Gewaltanwendung verhältnismäßig sein - dass bedeutet nichts anderes, als dass Sie einem Dieb, der Ihnen ihr 300 Euro Fahrrad stiehlt nicht mit dem Scharfschützengewehr vom Sattel holen dürfen sehr wohl aber einen Einbrecher, der mit dem Familienschmuck abhauen will verfolgen und stellen dürfen (da der rechtswidrige Angriff auf ihr Vermögen ja auch bei der Flucht des Täters noch andauert...)
Niemand wird Ihnen in Österreich etwas tun, wenn Sie ihre Familie in ihrer Wohnung vor Eindringlingen beschützen oder wenn Sie sich bei einem gewalttätigen Überfall so wehren, dass der Angreifer dabei verletzt - oder in bestimmten Fällen sogar getötet wird. Aber einer rechtlichen Beurteilung werden Sie nicht entgehen und dass ist gut so.
Aus Ihren Ausführungen lese ich heraus, dass Sie von Notwehrrecht keine Ahnung haben. Alle Ihre Beispiele sind herbeigeredeter Stumpfsinn ohne Anführung reeller Vorkommnisse und dabei noch latent Ausländerfeindlich!
Man kann nicht bestreiten, dass es kriminelle Elemente unter den in Österreich lebenden Ausländern bzw. Migranten gibt, aber Ihre Wortwahl lässt darauf schließen, dass Sie alle in einen Topf werfen und das ist ganz einfach abzulehnen.
Nochmal für Sie zum langsam mitlesen: "Notwehr ist in Österreich in § 3 StGB geregelt. Es ist erlaubt, sich der Verteidigung zu bedienen, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren.
und weiter
Falls nur ein geringer Schaden droht, muss die Gewaltanwendung verhältnismäßig sein - dass bedeutet nichts anderes, als dass Sie einem Dieb, der Ihnen ihr 300 Euro Fahrrad stiehlt nicht mit dem Scharfschützengewehr vom Sattel holen dürfen sehr wohl aber einen Einbrecher, der mit dem Familienschmuck abhauen will verfolgen und stellen dürfen (da der rechtswidrige Angriff auf ihr Vermögen ja auch bei der Flucht des Täters noch andauert...)
Niemand wird Ihnen in Österreich etwas tun, wenn Sie ihre Familie in ihrer Wohnung vor Eindringlingen beschützen oder wenn Sie sich bei einem gewalttätigen Überfall so wehren, dass der Angreifer dabei verletzt - oder in bestimmten Fällen sogar getötet wird. Aber einer rechtlichen Beurteilung werden Sie nicht entgehen und dass ist gut so.
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Re: Notwehrüberschreitung(en)
Ich bin draußen und gebe zu den Fehler begangen zu haben Tatsachen deren Veröffentlichung ganz offensichtlich nicht erwünscht sind hier gepostet zu haben.
Gut war meine eigene Dummheit - ich werde diesen Fehler nicht wiederholen.
Wobei mich der Absatz "einer rechtlichen Beurteilung werden Sie nicht entgehen" besonders amüsiert wenn man die österreichischen Verhältnisse in der Branche kennt.
Aber gut.
Schönen Tag noch trotz der Beschimpfungen
p.s. Der Admin täte mir sogar einen Gefallen meine hier geposteten Beiträge zu löschen denn es war ein Fehler offen zu sprechen.
Gut war meine eigene Dummheit - ich werde diesen Fehler nicht wiederholen.
Wobei mich der Absatz "einer rechtlichen Beurteilung werden Sie nicht entgehen" besonders amüsiert wenn man die österreichischen Verhältnisse in der Branche kennt.

Aber gut.
Schönen Tag noch trotz der Beschimpfungen
p.s. Der Admin täte mir sogar einen Gefallen meine hier geposteten Beiträge zu löschen denn es war ein Fehler offen zu sprechen.