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Re: Waffenpaß, Antrag richtig stellen
Verfasst: Mi 16. Jul 2025, 13:25
von ColtPhyton
jirgel hat geschrieben: Mi 16. Jul 2025, 12:55
ColtPhyton hat geschrieben: Mi 16. Jul 2025, 12:19
jirgel hat geschrieben: Mi 16. Jul 2025, 11:18
hm Jäger ja aber keiner mit Aufsicht.
Ich kann dir meinen WP gerne via WhatsApp zeigen bei Interesse einfach PM.
Ist so wie ich gesagt habe und so habe ich denn Wp bekommen. Einfach probieren was soll passieren außer einen Nein kann nichts passieren.
Liezen das Texas von Österreich
was hat das mit Texas zu tun ? Das würde mich mal interessieren ?
Es ist mir vollkommen Wurscht wer einen WP bekommt oder nicht, aber einfach ansuchen ohne Begründung und der wird dann selbstverständlich genehmigt, musst zugeben ist doch etwas seltsam oder hat hier jemand sowas schon selber erlebt.
Re: Waffenpaß, Antrag richtig stellen
Verfasst: Mi 16. Jul 2025, 14:33
von gewo
ColtPhyton hat geschrieben: Mi 16. Jul 2025, 13:25
Es ist mir vollkommen Wurscht wer einen WP bekommt oder nicht, aber einfach ansuchen ohne Begründung und der wird dann selbstverständlich genehmigt, musst zugeben ist doch etwas seltsam oder hat hier jemand sowas schon selber erlebt.
Es ist ganz einfach:
WaffG 1996 §21 (2) Absatz 2:
Die Behörde hat verlässlichen EWR-Bürgern, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und bei denen – soweit es sich nicht um Angehörige der in § 22 Abs. 2 Z 2 bis 4 genannten Berufsgruppen handelt – keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie einen verfassungsgefährdenden Angriff gemäß § 6 Abs. 2 Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz, BGBl. I Nr. 5/2016 (Anm. 1), begehen werden und einen Bedarf zum Führen von Schusswaffen der Kategorie B nachweisen, einen Waffenpass auszustellen.
"Hat auszustellen"
Der Behörde steht KEIN Ermessen zu, wenn ein Bedarf nachgewiesen wird.
Wenn der dortige Referent den damals von ihm angegebenen Bedarf (Jagd) als Nachweis akzeptiert hat - es war wohl noch vor der 2019er Novelle - dann hat er den WP ausgestellt.
Fertig.
So wie wie an tausende andere Jäger davor.
Re: Waffenpaß, Antrag richtig stellen
Verfasst: Mi 16. Jul 2025, 14:44
von ColtPhyton
Wenn die Begründung damals Jagd war kann man es ja sagen, vor fünf Jahren hat bei uns zumindest kein Jäger mehr einen Pass bekommen. Davor mussten wir im Revier das vorkommen von Schwarzwild nachweisen.
Re: Waffenpaß, Antrag richtig stellen
Verfasst: Mi 16. Jul 2025, 14:58
von MrRiesa
jirgel hat geschrieben: Di 15. Jul 2025, 16:05
Hm ich einfach gesagt das ich denn Waffenpass gerne hätte bitte und danke und dann habe ich diesen bekommen vor 5 jahren ohne Probleme.
Einzig meiner hat nur einen Platz und das mit der Begründung das meine Wbk so viele hat.
Nur muss ich dazu noch sagen ich lebe nicht in Wien sondern in Bezirk Liezen.
Ich denke diese Aussage hat für die Zweifel gesorgt..hier stand kein Wort von "Jagd" als Begründung.. lediglich er hätt brav bitte und danke gesagt..
Re: Waffenpaß, Antrag richtig stellen
Verfasst: Mi 16. Jul 2025, 16:14
von jirgel
Leute die Begründung war nicht jagd sondern Selbstschutz sorry das dies nicht klar war ist mein Fehler gewesen.
Ich weiß nicht wie das in Wien abläuft aber bei uns macht der Bezirkshauptmann das Gespräch zum Erhalt des Waffenpasses mit der Waffen Referentin oder Waffen Referenten. dort wirst du gefragt um die Begründung bei mir war es Selbstschutz dann habe ich erklärt warum und wieso im Gespräch und habe den Waffenpass erhalten.
Laut euch ist es ja nicht mal mehr möglich das aus Begründung anzugeben deswegen verstehe ich es nicht dass es bei uns ausreichend ist wenn man die Sachlage klar darstellen kann für den Selbstschutz und bei euch in Wien das nicht mal mehr akzeptiert wird.
Es ist doch schräg dass die österreichische Gesetzeslage in zwei Bundesländern in zwei BHs unterschiedlich ausgelegt wird obwohl sie gleich ist
Und wenn noch immer zweifel sind soweit Ich weiß kann Gewo doch nachsehen bei Waffen rechtlichen Dokumenten soll ich dir die Nr von meinen Wp geben?
Re: Waffenpaß, Antrag richtig stellen
Verfasst: Mi 16. Jul 2025, 16:52
von gewo
Es gibt für mich keinen Grund irgendwas nachzusehen. Auch wenn es technisch möglich wäre ist es mir ja zudem auch untersagt.
Re: Waffenpaß, Antrag richtig stellen
Verfasst: Mi 16. Jul 2025, 19:07
von jirgel
gewo hat geschrieben: Mi 16. Jul 2025, 16:52
Es gibt für mich keinen Grund irgendwas nachzusehen. Auch wenn es technisch möglich wäre ist es mir ja zudem auch untersagt.
Echt als waffenhändler kannst du nicht prüfen ob der wbk oder wo gültig ist ? Du kannst das nicht abfragen?
Re: Waffenpaß, Antrag richtig stellen
Verfasst: Mi 16. Jul 2025, 19:30
von titan
Das Abfragen von Daten ohne entsprechende Tätigkeit im ZWR, Meldung/Ummeldung etc ist gesetzlich nicht gestattet. Sonst könnte ja jeder alles durchsehen, wenn einem fad ist. Als Gerichtsdiener kannst auch nicht einfach Akten nach belieben lesen. Das wäre klar Amtsmissbrauch.
Re: Waffenpaß, Antrag richtig stellen
Verfasst: Mi 16. Jul 2025, 19:41
von FdH22
jirgel hat geschrieben: Mi 16. Jul 2025, 16:14
Leute die Begründung war nicht jagd sondern Selbstschutz sorry das dies nicht klar war ist mein Fehler gewesen.
Ich weiß nicht wie das in Wien abläuft aber bei uns macht der Bezirkshauptmann das Gespräch zum Erhalt des Waffenpasses mit der Waffen Referentin oder Waffen Referenten. dort wirst du gefragt um die Begründung bei mir war es Selbstschutz dann habe ich erklärt warum und wieso im Gespräch und habe den Waffenpass erhalten.
Laut euch ist es ja nicht mal mehr möglich das aus Begründung anzugeben deswegen verstehe ich es nicht dass es bei uns ausreichend ist wenn man die Sachlage klar darstellen kann für den Selbstschutz und bei euch in Wien das nicht mal mehr akzeptiert wird.
Es ist doch schräg dass die österreichische Gesetzeslage in zwei Bundesländern in zwei BHs unterschiedlich ausgelegt wird obwohl sie gleich ist
Und wenn noch immer zweifel sind soweit Ich weiß kann Gewo doch nachsehen bei Waffen rechtlichen Dokumenten soll ich dir die Nr von meinen Wp geben?
Wien ist leider anders.
Als geborener Wiener u. hier lebend kann ich nur anmerken das Wien in den letzten 60 Jahren zum sh***hole Österreichs mutiert ist.

Re: Waffenpaß, Antrag richtig stellen
Verfasst: Mi 16. Jul 2025, 19:57
von jirgel
titan hat geschrieben: Mi 16. Jul 2025, 19:30
Das Abfragen von Daten ohne entsprechende Tätigkeit im ZWR, Meldung/Ummeldung etc ist gesetzlich nicht gestattet. Sonst könnte ja jeder alles durchsehen, wenn einem fad ist. Als Gerichtsdiener kannst auch nicht einfach Akten nach belieben lesen. Das wäre klar Amtsmissbrauch.
Okay danke aber wie stellt sich dann die Regierung das mit dem Privatverkauf mit der dazwischenschaltung von Händlern vor wäre das dann nicht wegen dem Datenschutz ein Problem vor allem bei Kategorie c? Bei Kategorie b wäre es ja noch schwieriger wenn der Waffenhändler keine Einsicht hätte auf Waffenbesitzkarte oder Waffenpass oder sehe ich das falsch das soll ja im neuen Gesetz kommen?
Re: Waffenpaß, Antrag richtig stellen
Verfasst: Mi 16. Jul 2025, 20:47
von titan
Kurze Antwort. Nein. Das ZWR ist für die Registrierung da, aber nicht zum beliebigen herumsurfen. Rest deiner Bedenken: siehe oben.
Re: Waffenpaß, Antrag richtig stellen
Verfasst: Mi 16. Jul 2025, 21:25
von Snoop
jirgel hat geschrieben: Mi 16. Jul 2025, 11:18
hm Jäger ja aber keiner mit Aufsicht.
Ich kann dir meinen WP gerne via WhatsApp zeigen bei Interesse einfach PM.
Ist so wie ich gesagt habe und so habe ich denn Wp bekommen. Einfach probieren was soll passieren außer einen Nein kann nichts passieren.
Gratuliere, super! Wann war das ungefähr?
Re: Waffenpaß, Antrag richtig stellen
Verfasst: Mi 16. Jul 2025, 21:38
von jirgel
titan hat geschrieben: Mi 16. Jul 2025, 20:47
Kurze Antwort. Nein. Das ZWR ist für die Registrierung da, aber nicht zum beliebigen herumsurfen. Rest deiner Bedenken: siehe oben.
Die waffenrechtlichen Dokumente wie Waffenpass und waffenbesitzkarte sind auch dafür da um die Menge genau festzulegen der Kategorie b auch das muss ja erfasst werden in zwr.
Die jagdkarte dient ja nur zum Nachweis der bestandenen Prüfung sowie zum Erwerb von teilzerlegern und deformationsgeschossen.
Der europäische Waffenpass dient nur zum Mitnahme von Waffen ins Ausland zur Ausführung von Wettbewerben oder der Jagd.
Was hätte es dann für einen Sinn wenn der Händler der ja jetzt eingespannt werden soll nicht jederzeit Zugriff zum waffenregister hätte bzw zur Nachsicht von waffenrechtlichen Dokumenten soweit ich das verstanden habe soll das ja kommen dass die Händler diesen part der sicherheitstechnisch relevant ist auch bei Gebrauchten Waffen übernehmen soll und nicht die Behörden. Und auch nicht der sicherheitsreferent des jeweiligen Bezirkes.
Also was gibt es dann für einen Sinn das datenschutzrechtlich die dem Händler nicht jederzeit erlaubt ist wenn er doch zukünftig das zu überprüfen hat irgendwie ist das nicht mehr logisch. Aber wir kommen vom Thema ab sorry ich lasse das jetzt
Re: Waffenpaß, Antrag richtig stellen
Verfasst: Mi 16. Jul 2025, 21:56
von titan
Von was reden wir jetzt? Ich beziehe mich auf jene Aussage von Gewo und der Aufforderung deinerseits zuvor, dass er im ZWR etwas nachsehen solle. Das ist technisch möglich, rechtlich aber nur für den vorgesehenen Fall. Alles andere wäre Amtsmissbrauch. Daher auch die Aussage von Gewo. Alles klar?
Re: Waffenpaß, Antrag richtig stellen
Verfasst: Mi 16. Jul 2025, 22:18
von gewo
jirgel hat geschrieben: Mi 16. Jul 2025, 19:07
gewo hat geschrieben: Mi 16. Jul 2025, 16:52
Es gibt für mich keinen Grund irgendwas nachzusehen. Auch wenn es technisch möglich wäre ist es mir ja zudem auch untersagt.
Echt als waffenhändler kannst du nicht prüfen ob der wbk oder wo gültig ist ? Du kannst das nicht abfragen?
Ich kann das
Aber ich darf es nur für eigene geschäftsfälle. Also dann wenn es um waffen aus einem meiner geschäftsfälle geht.
Alles andere wäre einerseits entgegen den Datenschutzbestimmungen und weiters - wesentlich heikler - ein gerichtlich strafbarer amtsmissbrauch.
Und das ist kein totes recht. Durch zufall hab ich im zuge eines anders gelagerten verfahrens mitbekommen dass vor gut einem halben jahr tatsächlich wer in wien wegen einer abfeage im ZWR ein verfahren wegen amtsmissbrauch bekommen hat.
Ich weiss weder ob die STA das zurückgelegt oder eröffnet hat, ich weiss auch garned wer das war. Muss kein händler gewesen sein, es kann ja hinz und kunz aufs ZWR zugreifen, zb auch soziale dienste ect … kann jeder gewesen sein
Ist aber eben nicht erlaubt