Gadai hat geschrieben: Sa 12. Apr 2025, 14:16
So wie ich das jetzt verstehe: also früher als es noch ging.
Z.B. als Mann mit Problemen in der Ehe legte ich die Waffen auf Depot.
Dann wäre aber meine WBK leer gewesen und ich erwerbsberechtigt - ohne Abkühlphase.
Wenn das "Depot" über die Straße ist?
Also eventuell alles bei einem Juristen (inkl. WBK) hinterlegen- mit Datum ab wann es frühestens wieder ausgefolgt wird?
Als händler habe ich - was hoheitliche handlungen im bezug mit waffen betrifft - eine höhere glaubwürdigkeit wie eine „einfache“ person.
Genau wie einem polizist bei der schätzung deiner fahrgeschwindigkeit eine höhere glaubwürdigkeit zugestanden wird wie dir und deinen beifahrern.
Ihr könnt zu zweit oder zu dritt noch so oft sagen „ es war genau 50kmh“, wenn der polizist sagt „mindestens 90kmh“ dann brennst du für 90.
Weil der polizist bei einer falschangabe viel mehr „riskiert“ wie du als beschuldigter ( du darfst sowieso straffrei lügen) oder deine zeugen (die dürfen nicht lügen, aber deren strafandrohung ist deutlich niedriger als die des polizisten, der hat den 302stgb mit mindeststrafe 6 monate haft wenn er eine falschangabe macht und man es ihm nachweisen kann).
Wenn also ich früher als händler vom KPD gefragt wurde ob a waffen zum fraglichen zeitpunkt bei mir war, dann hat meine schlichte aussage am telefon oder halt ein zweizeiler als email gereicht und eine offensichtliche falschaussage zb wegen bedrohung ist schlagartig implodiert.
Weil ich mit einer falschaussage mit 6 monaten haft (mindeststrafe) zu rechnen hätte , der 302stgb wieder …
Wenn die waffen „nur“ bei einer dritten person liegen dann gehts ned ganz so schnell weil dann wird erst ermittelt.
Ist das so?
Ist der Verwahrer glaubwürdig?
Ist der vorbestraft?
In welchem verhältniss steht er zum(zur) beschuldigten?
Gibts zusätzliche Zeugen?
Wurde die Waffe evt zwischzeitlich ( zb fuer einen bewerb) wieder ruecküberlassen?
Usw
Es ist also keine so „klare gschicht“ wie wenn sich die waffen bei einem zum handel mit waffen berechtigten gewerbetreibenden befinden