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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 13:36
von ebner33
Poirot hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 13:21
GoodReason hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 12:53
Seit wann darf ein Händler direkt nach Hause schicken? Ist auch jetzt schon nicht möglich.
Der Händler verkauft die Waffe ja nicht, also liegt kein Versandhandel vor.
Also erlaubt.
Dass die Logik hier greift,bezweifle ich ehrlich gesagt ganz stark!
Wäre zwar klasse,ich kanns mir aber kaum vorstellen.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 13:38
von GoodReason
Poirot hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 13:21
GoodReason hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 12:53
Seit wann darf ein Händler direkt nach Hause schicken? Ist auch jetzt schon nicht möglich.
Der Händler verkauft die Waffe ja nicht, also liegt kein Versandhandel vor.
Also erlaubt.
Das sehe ich anders.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 13:39
von Steppenwolf
ebner33 hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 13:34
Steppenwolf hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 13:12
ebner33 hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 13:06
GoodReason hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 13:03
Das stimmt.
Und was zusätzlich noch dazukommt,sobald die Waffe über nen Händler läuft,wird dann vermutlich auch die 4 Wochen Abkühlfrist zum tragen kommen.
Sprich dann ist jegliche Selbstabholung auch hinfällig,weil dann hinfährst,die Waffe vom Verkäufer dir im Waffengeschäft verkauft und registriert wird,aber mitnehmen darfst sie wegen der neuen Frist dann erst 4 Wochen später??
Heißt im Umkehrschluss das die einzig sinnvolle Lösung dann der Versand übern Händler sein wird.
Und der kann dafür im Grunde verlangen was er will,da du quasi keine andere praktikable Option hast.
das Service gibt es/ gab es ja jetzt schon und da sind oftmals 20% vom VK keine Seltenheit, so war es zumindest beim Mitbewerb in der Schottenfeldgasse und für mich damals unbrauchbar da andere Optionen vorhanden waren.
Hmm..war das bis jetzt auch schon so,das WBK Besitzer diese "Abkühlphase" nicht hatten?
Ich hab ehrlicherweiße noch nie ne neue Waffe beim Händler gekauft.
Und ja klar haben dies manche Händler jetzt auch schon ausgenutzt,aber da hatte man wie du sagst ja auch Alternativen.
Und wenn kein Händler in der Umgebung mitspielen wollte,hat man die Waffe halt einfach direkt dem Käufer geschickt.
Die 4 Wochen, so denke ich, sind für Personen ohne waffenrechtliches Dokument und wäre somit für Kat. B nicht bindend.
Alles im allen ist ein erheblicher Mehraufwand zu erwarten.
Ja, mit der WBK kannst du ohne (das wird sich auch nicht ändern denke ich) Abkühlphase eine Kat C im Handel erwerben.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 13:41
von GoodReason
gewo hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 13:35
Michl9mm hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 10:42
Glock1768 hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 10:38
ist die Befristung wirklich "nur" für die neuen WBKs? Oder für alle WBKs?
Gilt die Erstausstellung?
Oder ab einer neuen WBK nach einer Erweiterung dann ebenso???
Befristung laut Babler nur bei zukünftiger Erstausstellung der WBK
Nein
Laut dem Entwurf bei "Neuausstellung", also zb im Zug von Erweiterungen
Neuausstellung könnte man aber rein theoretisch aber auch als "Erstausstellung" interpretieren.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 13:41
von ebner33
Master-chief1000 hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 13:28
Was wird da für eine Stuss verbreitet. Versand von Waffen oder Munition war auch bis jetzt weder von Händler an Privat, noch von Privat an Privat legal möglich. Von daher ändert sich dabei einmal gar nichts und falls jemand hier Waffen oder Munition von Privat an Privat per Versand praktiziert hat war es schlicht illegal.
Zu dem Verkaufsverbot von Privat an Privat muss ich schon sagen das mich 50€ Gebühr an den Händler oder wieviel auch immer sehr wohl treffen würden. Habe viel Privat an Privat gekauft und verkauft und zu überprüfen ob der Käufer "sauber" ist wie der Kollege oben geschrieben hat ist man schlicht rechtlich nicht verpflichtet. Alles was als Privater bislang kontrollieren musstest war WBK vorhanden bei Kat. B oder volljährig bei Kat. C. Fertig. Wobei evtl noch Staatsbürgerschaft bei Kat. C.
Und jetzt zeigst du uns bitte mal den konkreten Text dazu,wo der private Waffenversand explizit verboten sein soll!
Die Post hat das in ihren Versandbedingungen verboten, der Gesetzgeber aber eben nicht!
Der Privatversand ist gerade bei KatC Waffen absolut gängige Praxis.
Bei den Spritpreisen bzw dem Zeitaufwand,fährt doch niemand wegen irgendeiner KatC Waffe durch halb Österreich.
Ich fahre selbst maximal 80-100km pro Richtung,alles darüber lasse ich mir grundsätzlich schicken.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 13:42
von Michl9mm
gewo hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 13:35
Michl9mm hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 10:42
Glock1768 hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 10:38
ist die Befristung wirklich "nur" für die neuen WBKs? Oder für alle WBKs?
Gilt die Erstausstellung?
Oder ab einer neuen WBK nach einer Erweiterung dann ebenso???
Befristung laut Babler nur bei zukünftiger Erstausstellung der WBK
Nein
Laut dem Entwurf bei "Neuausstellung", also zb im Zug von Erweiterungen
Stimmt (leider)
Hab gerade nachgesehen:
Die Waffenbesitzkarte wird bei Neuausstellungen in Zukunft standardmäßig auf acht
Jahre befristet. Für die Verlängerung und den Erwerb weiterer Waffen erfolgt ein
angepasstes Verfahren. Der Vollzug der wiederkehrenden Überprüfung der
Verlässlichkeit (§ 25 Waffengesetz) wird verschärft.
Da bin ich aber froh das ich genügend Plätze habe.
Wie schaut´s dann eigentlich bei Verlust aus?
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 13:43
von gewo
ebner33 hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 13:41
Und jetzt zeigst du uns bitte mal den konkreten Text dazu,wo der private Waffenversand explizit verboten sein soll!
Die Post hat das in ihren Versandbedingungen verboten, der Gesetzgeber aber eben nicht!
Die Post hat das in ihren INTERNATIONALEN versandbedingungen verboten
in den nationalen nicht
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 13:43
von Master-chief1000
Trijikon hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 13:35
Master-chief1000 hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 13:28
Was wird da für eine Stuss verbreitet. Versand von Waffen oder Munition war auch bis jetzt weder von Händler an Privat, noch von Privat an Privat legal möglich. Von daher ändert sich dabei einmal gar nichts und falls jemand hier Waffen oder Munition von Privat an Privat per Versand praktiziert hat war es schlicht illegal.
Und wo steht das genau so und nicht in einem feuchten Traum gedeutet?
LG Wolfgang
Du hast recht es gibt glaube ich keinen expliziten Punkt im Gesetz. Aber ich muss ja vor dem Kauf über einen Amtlichen Lichtbildausweis feststellen ob die Person berechtigt ist die besagte Waffe bzw. Kategorie zu kaufen. Mir stellt sich die Frage wie dies über einen Versand machbar sein soll. Das Lichtbild abgleichen ist ja nur Persönlich möglich.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 13:45
von GoodReason
Wo kann man diesen Entwurf lesen?
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 13:46
von gewo
Michl9mm hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 13:42
gewo hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 13:35
Michl9mm hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 10:42
Glock1768 hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 10:38
ist die Befristung wirklich "nur" für die neuen WBKs? Oder für alle WBKs?
Gilt die Erstausstellung?
Oder ab einer neuen WBK nach einer Erweiterung dann ebenso???
Befristung laut Babler nur bei zukünftiger Erstausstellung der WBK
Nein
Laut dem Entwurf bei "Neuausstellung", also zb im Zug von Erweiterungen
Stimmt (leider)
Hab gerade nachgesehen:
Die Waffenbesitzkarte wird bei Neuausstellungen in Zukunft standardmäßig auf acht
Jahre befristet. Für die Verlängerung und den Erwerb weiterer Waffen erfolgt ein
angepasstes Verfahren. Der Vollzug der wiederkehrenden Überprüfung der
Verlässlichkeit (§ 25 Waffengesetz) wird verschärft.
Da bin ich aber froh das ich genügend Plätze habe.
Wie schaut´s dann eigentlich bei Verlust aus?
spannend
eigentlich ist es die duplikatsausstellung eines bescheids
der erfolgt grundsätzlich ohne prüfung der voraussetzungen
formal gesehen ist es aber eine neuausstellung, es gibt eine neue WBK nummer und ein neues ausstellungsdatum
koennte sein dass das unter "neuausstellung" faellt
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 13:46
von ebner33
Master-chief1000 hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 13:43
Trijikon hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 13:35
Master-chief1000 hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 13:28
Was wird da für eine Stuss verbreitet. Versand von Waffen oder Munition war auch bis jetzt weder von Händler an Privat, noch von Privat an Privat legal möglich. Von daher ändert sich dabei einmal gar nichts und falls jemand hier Waffen oder Munition von Privat an Privat per Versand praktiziert hat war es schlicht illegal.
Und wo steht das genau so und nicht in einem feuchten Traum gedeutet?
LG Wolfgang
Du hast recht es gibt glaube ich keinen expliziten Punkt im Gesetz. Aber ich muss ja vor dem Kauf über einen Amtlichen Lichtbildausweis feststellen ob die Person berechtigt ist die besagte Waffe bzw. Kategorie zu kaufen. Mir stellt sich die Frage wie dies über einen Versand machbar sein soll. Das Lichtbild abgleichen ist ja nur Persönlich möglich.
Den gibt es defintiv nicht.
Abgleichen musst du gar nichts,du lässt dir nen Ausweis per Mail schicken und gut ist.
Solange die Adresse an die du schickst auf den gleichen Namen läuft,ist ja alles safe.
Und man versendet sowieso immer mit dem Zusatzpunkt "Eigenhändig",da muss sich der Empfänger beim Postboten sowieso ausweisen um das Paket zu erhalten.
Und die Überprüfung ob der Käufer ein Waffenverbot hat,kannst du als privater Verkäufer ja auch Vorort sowieso nicht machen.
Dafür ist die Behörde im Nachgang zuständig.
Deshalb verkaufen viele selbst KatC Wafffen nur an Leute mit WBK.(Wobei auch dies keine Sicherheit darstellt,der Käufer könnte ja bevor er seine Karte physisch abgeben musste diese auch einfach "verloren" haben.)
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 13:47
von gewo
GoodReason hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 13:45
Wo kann man diesen Entwurf lesen?
ist noch nicht öffentlich glaub ich
kurisert aber schon
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 13:48
von GoodReason
gewo hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 13:47
GoodReason hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 13:45
Wo kann man diesen Entwurf lesen?
ist noch nicht öffentlich glaub ich
kurisert aber schon
Gerne per PN

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 13:48
von Steppenwolf
GoodReason hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 13:48
gewo hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 13:47
GoodReason hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 13:45
Wo kann man diesen Entwurf lesen?
ist noch nicht öffentlich glaub ich
kurisert aber schon
Gerne per PN
was nicht heißt das gewo ihn hat

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 13:49
von Master-chief1000
ebner33 hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 13:46
Master-chief1000 hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 13:43
Trijikon hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 13:35
Master-chief1000 hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 13:28
Was wird da für eine Stuss verbreitet. Versand von Waffen oder Munition war auch bis jetzt weder von Händler an Privat, noch von Privat an Privat legal möglich. Von daher ändert sich dabei einmal gar nichts und falls jemand hier Waffen oder Munition von Privat an Privat per Versand praktiziert hat war es schlicht illegal.
Und wo steht das genau so und nicht in einem feuchten Traum gedeutet?
LG Wolfgang
Du hast recht es gibt glaube ich keinen expliziten Punkt im Gesetz. Aber ich muss ja vor dem Kauf über einen Amtlichen Lichtbildausweis feststellen ob die Person berechtigt ist die besagte Waffe bzw. Kategorie zu kaufen. Mir stellt sich die Frage wie dies über einen Versand machbar sein soll. Das Lichtbild abgleichen ist ja nur Persönlich möglich.
Den gibt es defintiv nicht.
Abgleichen musst du gar nichts,du lässt dir nen Ausweis per Mail schicken und gut ist.
Solange die Adresse an die du schickst auf den gleichen Namen läuft,ist ja alles safe.
Und man versendet ja sowieso mit dem Zusatzpunkt "Eigenhändig",da muss sich der Empfänger dann beim Postboten sowieso ausweisen um das Paket zu erhalten.
Spannend. War mir so nicht bewusst. Stells mir nur trotzdem interessant vor falls der Ausweis gestohlen wurde, etc. Wie die Behörde oder ein Gericht in so einen Fall mit dem Verkäufer umgehen würde.