Re: Rechtskonformes Verhalten bei Hauseinbruch als LWB
Verfasst: Fr 8. Aug 2025, 19:05
Steht eh alles im Strafgesetzbuch § 3 StGB.
Die Rahmenbedingungen bzgl der ausgehenden Gefahr, müssen dann Anwälte und Gutachter klären.
Die Rahmenbedingungen bzgl der ausgehenden Gefahr, müssen dann Anwälte und Gutachter klären.